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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3  (Gelesen 42511 mal)

Aliki

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Informationen vom Personalamt zu ROA SaZ 2/3
« am: 01. Dezember 2011, 22:30:33 »

Hallo zusammen,

Ich wollte mich nun als ROA bewerben im Status FWDL. Dies sei laut P weiterhin auch als FWDL23 möglich, also wie bisher auch. Das habe ich auf schriftlicher Nachfrage erhalten.
Jetzt hatte ich mich diesbezüglich an meinen zuständigen Wehrdienstberater gewendet. Dieser allerdings ist fest der Meinung, dass es diese Möglichkeit der Ausbildung bisher nie gab und ihm das nicht bekannt ist.
Der FWD-Berater des KWEA hat davon auch noch nie gehört.
Die Mitteilung, dass Köln das aber so bestätigte, schien ihn nicht wirklich zu interessieren.
Lt. Ihm gab und wird es nur SaZ2/3 geben.
Jetzt meine Frage: Da ich natürlich auf ihn angewiesen bin, wie kann ich weiter vorgehen? Soll ich den Sachverhalt nach Köln bzw. ZNwG West senden?? Das Problem ist nur, das Personalamt hat mir zwar die Info gegeben, meinte aber für weitergehende Fragen soll ich mich an das KWEA wenden.
Ist für die Geschichte überhaupt der Wehrdienstberater zuständig oder der FWD-Berater?

Vielen Dank bereits!

Update siehe letzte Seite
« Letzte Änderung: 05. Januar 2012, 17:35:25 von Aliki »
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ulli76

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2011, 22:44:35 »

Ich kenne das auch nur, dass der ROA eine eigene Laufbahn mit Verpflichtung als SaZ 2 (oder inzwischen 3) ist.
Das hat mit dem FWDL aber nichts zu tun.

Was möglich ist, ist sich vom FWDL aus als ROA zu bewerben.

Hast du deinem WDB mal das Schreiben vom PersAmt gezeigt?
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KlausP

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2011, 22:56:56 »

Zitat
Bei einer Bewerbung sollten Sie folgendes beachten:

Wenn Sie an einer Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst beim Heer oder der Luftwaffe teilnehmen möchten, können Sie dies nur bei einer Einstellung zum 01.Juli (Heer), 01. August (Luftwaffe) oder zum 01. Oktober (Heer und Luftwaffe) eines Jahres erreichen. Sie müssen außerdem bereit sein, sich für eine Dienstzeit als Soldat auf Zeit für zwei Jahre (SaZ 2) oder als FWDL für mindestens 22 Monate (nur im Heer möglich) zu verpflichten.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqVXUJSflpmTCuKnFpWl5hvqZeal5RflJpboF2Q7KgIAixFt4Q!!/
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Aliki

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2011, 23:01:12 »

Also, die Person von Köln hat mir folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Aliki,

Mit Inkraftsetzung ist es möglich die ROA-Laufbahn auch als SaZ 3 zu durchlaufen. Dies ist jedoch keine Pflicht. D.h. sie können dann zwischen 2 und bis zu 3 Jahren wählen. Weiterhin ist es demnach auch möglich, die Ausbildung im Rahmen des FWDL23 zu absolvieren.
Für weiteres ......bitte an Karriereberater.
Beigefügt war ein Dokument, welches das selbe ist, das man auf der http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnMSmzpLRIryi1OLWoLDU_LS2zCiiuX5DtqAgAkT2UHw!!/ herunterladen kann.

Dort ist aufgeführt:
,,Die Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie nach gegenwärtigem Stand vollständig im Wehrdienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwei Jahren (SaZ 2), als freiwillig Wehrdienst Leistende oder Leistender (FWDL) in 23 Monaten oder außerhalb des Wehrdienstes (a.d.W.) in Übungen absolvieren.''

Meinem Karriereberater habe ich das gezeigt, sei aber nicht richtig nach seiner Meinung nach.
Ich weiß einfach nicht, was ich nun am Besten tun soll.

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ulli76

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2011, 23:04:38 »

Ruf doch einfach beim Personalamt an- also bei dem, von dem du das Schreiben hast- und schilder dem dein Problem.
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Aliki

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2011, 23:11:15 »

Okay, vielen Dank. Das werde ich tun.
Habe jetzt meinem WDB erneut eine Mail gesendet mit der Bitte um Prüfung.
Sollte das nicht passieren, werde ich mich mal direkt dort melden.
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ulli76

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2011, 23:18:17 »

Mein Gedanke war eher, dass der vom PersAmt mal mit deinem WDB sprechen könnte.
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Aliki

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Antw:Wehrdienstberater kann / will nicht weiterhelfen
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2011, 23:23:06 »

Achso, das ist natürlich auch eine Möglichkeit.
Dann werde ich das anfangs nächster Woche tun.
Oder soll ich das ganze noch nicht angehen, da zum Dienstantritt ja noch gut 8 Monate sind ?!
Eignung besteht schon!
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Aliki

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2011, 17:04:52 »

Hallo, ich melde mich nun schneller als gedacht..

Ich dachte, ich durchstöbere mal wieder obligatorisch die Karriere Homepage und was steht da nun? 

Zitat
,,Die Ausbildung zum Reserveoffizier können Sie vollständig als Soldatin auf Zeit bzw. Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von bis zu drei Jahren bzw. im Dienstverhältnis als freiwillig Wehrdienstleistender (FWD) mit einer Dienstzeit von 23 Monaten (gilt nur für das Heer) absolvieren.''


Zitat
Bei einer Bewerbung sollten Sie folgendes beachten: Wenn Sie an einer Ausbildung zum Reserveoffizier im Wehrdienst teilnehmen möchten, können Sie dies nur bei einer Einstellung zum 01. Juli (Heer/Marine) oder zum 01. August u. 01. Oktober (Luftwaffe) eines Jahres erreichen.

Sie müssen zudem bereit sein, sich für eine Dienstzeit von bis zu drei Jahren als Soldat auf Zeit zu verpflichten oder den maximal möglichen Freiwilligen Wehrdienst von 23 Monaten (gilt nur für das Heer) zu leisten.

Ihre Bewerbung sollten Sie frühzeitig, spätestens aber bis zum 01. März vor dem gewünschten Diensteintritt abgeben. Für die Ausbildung zum Reserveoffizier im Rahmen von Übungen können Sie sich jederzeit bewerben, sofern Sie Angehöriger der Reserve sind, Freiwilligen Wehrdienst leisten oder Dienst als Soldat auf Zeit bis zu einer Dauer von 36 Monaten leisten.

Das Eignungsfeststellungsverfahren findet an der Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ) in Köln statt.

Somit bietet sich wohl die Gelegenheit das Ganze als FWDL von 23 Monaten oder als SaZ 3 zu absolvieren!
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KlausP

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2011, 17:07:19 »

Ach watt! Genau DAS habe ich doch schon verlinkt!  ::) ;)
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Aliki

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #10 am: 02. Dezember 2011, 17:09:24 »

hehe:)

Aber bei Ihrem verlinkten Zitat bezog sich das noch auf die alte Regelung mit SaZ2
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KlausP

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #11 am: 02. Dezember 2011, 17:11:25 »

Na gut, übergeredet ...  :D
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Aliki

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2011, 21:58:06 »

Puuhhhh

gerade nochmal gut gegangen..:)

Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2011, 22:08:26 von Aliki »
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snake99

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #13 am: 04. Dezember 2011, 14:35:19 »

Wenn ich die Laufbahn als FWDL machen, entspricht die Bezahlung auch der, der FWDL, obwohl ich dann irgendwann Fähnrich bin und manche noch OG/HG?
Wie ist das Laufbahnrechtlich: Könnte man, wenn die 23 Monate vorbei sind vermutlich noch 1 Jahr weiter machen??

Ich persönlich würde mich nicht als FWDL23 zum ROA ausbilden lassen, denn wenn ich richtig gerechnet habe, würden sie als FWDL finanziell schlechter dastehen, als ein SaZ (besonders wenn sie Fähnrich sind) ;)

Nein, nach Ablauf ihrer Dienstzeit als FWDL23 ist definitiv Schluss (Wiedereinstellung als SaZ im Rahmen eines neuen Bewerbungsverfahrens jedoch nicht ausgeschlossen). Wenn sie jedoch jetzt schon damit liebäugeln ggf. länger machen zu wollen, warum versuchen sie dann nicht direkt SaZ3 zu werden?
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2011, 14:36:56 von snake99 »
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„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Aliki

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Antw:Neue Informationen zu ROA i.W.
« Antwort #14 am: 04. Dezember 2011, 16:00:42 »

Hmmmm...

Als FWDL erhalte ich ab dem 7. Dienstmonat ca. 1000€  +
    Besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 19,20 € / Monat
    Entlassungsgeld 76,80 € / Monat

sowie

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
    Unentgeltliche Verpflegung
    Unentgeltliche Unterkunft
..und habe Anspruch auf Unterhaltssicherung.

Als SaZ erhalte ich 1.350 €

FWDL, weil ich noch Bewerbungsverfahren bei der Polizei am Laufen habe und sollte darauf eine Einstellung erfolgen, so habe ich als FWDL die Möglichkeit jederzeit das Wehrverhältnis zu beenden bzw. die Probezeit in Anspruch zu nehmen. Als SaZ nicht.
Das sind eigentlich die einzigen Gründe.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2011, 16:03:35 von Aliki »
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