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Autor Thema: DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc  (Gelesen 45997 mal)

Gast 313

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #15 am: 14. August 2012, 22:43:44 »

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Hat mit echt weiter geholfen. Bei
Mir geht es nur darum das ich bei den Fallschirmjägern nicht
Mehr eingesetzt werden soll. Es ist einiges schief gelaufen in
Den letzten zwei Jahren. Das heißt aber denn nach deiner Aussage ich kann auch überall woanders eingesetzt werden. Dienstfähig bin ich ja auch wenn ich als hfw im freizeitbüro sitze. Dummes Beispiel aber ich hoffe um das Verständnis. War gerade im
Bwk Berlin und nach einer Woche stationärer Aufnahme wollen sie
Mich aus der Truppe rausnehmen. Aus dem einfachen Grund um mich für
Meine zivile Karriere richtig und ohne Stress vorzubereiten. Ich habe halt die Angst das meine alte Einheit einfach ohne mich zu fragen ein du verfahren einleitet. Denn stehe ich halt doof da.
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KlausP

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #16 am: 15. August 2012, 08:56:11 »

Zitat
Ich habe halt die Angst das meine alte Einheit einfach ohne mich zu fragen ein du verfahren einleitet.

So schnell geht das gar nicht und ohne Sie zu fragen schon mal gar nicht.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #17 am: 07. August 2016, 16:17:53 »

Mahlzeit Kamerade, bin über Google auf dieses Forum hier gestoßen  und hoffe, dass noch wer von Euch hier aktiv  unterwegs ist. Nun zu meiner Frage, ich bin letztes Jahr am 30.06.15 durch ein DU-Verfahren aus der Bw ausgeschieden  (Psychische Probleme, Frau schwanger  mit komplilationen und die Beziehung  drohte auseinander zu brechen). Nun, soweit ich mich zurück erinnern kann und das noch richtig  in Erinnerung  habe, war sowas wie, dass ich für 3 Jahre DU-fähig geschrieben wurde. Nun würde ich aber sehr gerne wieder zu Bundeswehr (wäre dann Wiedereinsteller zum 2ten mal), ist das möglich, oder MUSS ich mindestens  die 3 Jahre (jetzt noch 2 Jahre) abwarten.  ? würde mich sehr über Eure Antworten freuen. Achso, mit neuer Musterung ist natürlich  auch klar. Liebe Grüße  Adrian

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Andi8111

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #18 am: 07. August 2016, 16:21:14 »

Formal ja, praktisch nein.
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #19 am: 07. August 2016, 16:27:15 »

Achso, gesundheitlich  ist bei mir wieder ALLES in bester  Ordnung 

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Jens79

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #20 am: 07. August 2016, 16:28:58 »

Hmmmm, ja.

Dann bewerben Sie sich doch einfach. Wenn doch alles prima ist, kann ja nix schief gehen.  ::)
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #21 am: 07. August 2016, 16:29:01 »

Hi Andi, danke für Deine fixe Antwort :). Ist dass den im Zentrum  für Nachwuchsgewinnung Nord (in meinem Fall Hannover) eine Einzelentscheidung oder werden die das dann ablehnen ?

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F_K

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #22 am: 07. August 2016, 16:40:20 »

Du bist untauglich entlassen worden - und der Status ist unverändert.

Da ohne Einsatzbelastung solche Probleme aufgetreten ist, ist die Eignung als Soldat wohl nicht gegeben.
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #23 am: 07. August 2016, 20:00:43 »

Hi Jens, dass hoffe ich doch ;)

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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #24 am: 07. August 2016, 20:01:34 »

Moin F_K, meinst Du das grundsätzlich, also das generell keine Möglichkeit  mehr für die Bw besteht ?

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Ralf

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #25 am: 07. August 2016, 20:08:40 »

Wenn du für 3 Jahre nichttauglich geschrieben wurdest, warum sollte das dann früher ablaufen? Die Zeit ist doch eine Bewährungszeit, ob du solange stabil bleibst.
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tackeadrian91

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #26 am: 07. August 2016, 20:11:50 »

Hi Ralf,

weil, ich nenne es mal familiäre  Krise, sich wieder komplett  und vollständig  normalisiert hat. Es gibt dahingehend keinerlei Knackpunkte mehr bei mir :).


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ulli76

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #27 am: 07. August 2016, 20:17:36 »

Dann hast du wohl zu hoch gepokert. Eine familiäre Krise ist keine Krankheit. Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, sowas zu lösen ohne mit einem DU- Verfahren doe Bundeswehr zu verlassen.
Bewirb dich halt und schau was bei raus kommt.
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Getulio

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #28 am: 07. August 2016, 20:18:35 »

Die Frage, die der Bund sich stellen wird, ist doch, was passiert bei der nächsten "familiären Krise"? Ich mein, sowas kann ja vorkommen im Leben. Verabschieden Sie sich dann wieder aus dem Dienst? Wie kann der Dienstherr sicher sein, dass nicht?
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Ralf

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Antw:DU-Verfahren in der Bundeswehr - Dauer, Ablauf,etc
« Antwort #29 am: 07. August 2016, 20:22:38 »

Hi Ralf,

weil, ich nenne es mal familiäre  Krise, sich wieder komplett  und vollständig  normalisiert hat. Es gibt dahingehend keinerlei Knackpunkte mehr bei mir :).


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wenn das doch absehbar gewesen wäre, wäre doch kein DU Verfahren erfolgreich eingeleitet worden. Dem wird doch nur stattgegeben,  wenn es auf absehbarer Zeit keine Heilung gibt.
Deswegen ja auch die Bewährungszeit.
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