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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber  (Gelesen 46942 mal)

Tasty

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #45 am: 07. November 2019, 16:46:53 »

Mir wurde eine Beorderung angeboten, allerdings verbunden mit dem Wunsch, dass ich in der Regel mindestens 2 Monate am Stück RDL leiste.

Ich persönlich kann mir das durchaus vorstellen, aber mein Dienstherr wird da wahrscheinlich wenig begeistert sein.
Gibt es hier jemanden, der sowas schon mal gemacht hat bzw des Öfteren macht? Wie verkauft ihr das eurem Dienstherrn bzw direkten Vorgesetzten?
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Tommie

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #46 am: 07. November 2019, 19:42:11 »

Das Einverständnis des Arbeitgebers ist nach der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve der Bundeswehr“  nur notwendig wenn

2054.

- nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen sowie bei Überschreitung der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr oder
- der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern sowie
- einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland

Die Regeln sind eindeutig, eine Reservedienstleistung wird nur dann stattfinden, wenn Ihr Arbeitgeber sein Einverständnis dazu in schriftlicher Form erteilt! Tut er das nicht, werden Sie nicht herangezogen!
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #47 am: 07. November 2019, 20:36:57 »

2 Monate jedes Jahr?

Was sagt der BeordTrT zu dem Fakt, da ausserhalb des Gesetzes  zu sein?
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Tasty

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #48 am: 08. November 2019, 00:53:55 »

2 Monate jedes Jahr?

Was sagt der BeordTrT zu dem Fakt, da ausserhalb des Gesetzes  zu sein?

So ist das wohl gewünscht. Es hieß explizit, dass kürzere Zeiträume wie etwa 4 Wochen keinen Sinn machen (was ich bei der Aufgabenbeschreibung auch verstehen kann).
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #49 am: 08. November 2019, 07:01:22 »

Wünsche sind vielfältig - und wenn man nur arbeitslose Reservisten möchte, kann man auch das sagen.
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Tasty

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #50 am: 08. November 2019, 12:57:34 »

Wünsche sind vielfältig - und wenn man nur arbeitslose Reservisten möchte, kann man auch das sagen.

Nein, wie oben beschrieben geht es um einen Reservisten aus dem öffentlichen Dienst, der gerne wissen möchte, wie andere hier ihrem Dienstherrn gegenüber solch relativ langen Übungszeiträume kommuniziert haben und mit welchen Argumenten man ggf ein größeres Wohlwollen der Vorgesetzten erreicht.
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F_K

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #51 am: 08. November 2019, 14:21:55 »

Mir ist diese Kommunikation NICHT gelungen - zumindest mein BeordTrT "versteht" da den AG und meine damit verbundenen Einschränkungen.

Mir ist auch kein angestellter (ÖD macht da keinen Unterschied) bekannt, der wirklich "Langzeitres" ist, dies gelingt in aller Regel nicht.

(Einzige mir bekannte Ausnahme: Ein Dachdecker, der in der "kalten" Jahreszeit halt immer 4 bis 5 Monate übt … )
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ulli76

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #52 am: 08. November 2019, 16:12:24 »

Der ÖD hat oft genug eigene Personalprobleme, so dass längere Wehrübungen schlichtweg nicht gehen.
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Tasty

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #53 am: 08. November 2019, 16:49:23 »

Der ÖD hat oft genug eigene Personalprobleme, so dass längere Wehrübungen schlichtweg nicht gehen.

Ja, leider. Mein Personalreferat hat neulich erst anklingen lassen, dass einige Stellen der Kollegen, die demnächst in Pension gehen, nicht so schnell wiederbesetzt werden können.
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bayern bazi

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #54 am: 09. November 2019, 08:50:18 »

Meine Erfahrungen mit LangzeitRDLern ;)

sie bestehen zum Großteil aus folgenden "Klientel"

- Arbeitnehmern und Selbständigen im Saisongewerbe ( Bau -Gastro  ecc) die in der konjunkturschwachen Zeit statt zum Stempeln  zur Bundeswehr gehen

- Arbeitsuchende, welche die Zeit zwischen 2 Jobs mit der BW überbrücken

- Berrufsresi, 10 Monate im Jahr üben - die anderen 2 Monate so absitzen, teilweise auch schon aus Altersgründen da sie ihren "normalen" Job nicht mehr so gut machen könnnen (dachdecker  / Bau mit 55)

- Berufssoldaten a.D. - die es einfach nicht lassen könnnen

ALLE anderen müssen schon froh sein, wenn sie zwischen 2 und 4 wochen im Jahr vom AG freigestellt werden - egal öb Privatwirtschaft oder ÖD
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Tasty

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #55 am: 09. November 2019, 08:56:18 »

ALLE anderen müssen schon froh sein, wenn sie zwischen 2 und 4 wochen im Jahr vom AG freigestellt werden - egal ob Privatwirtschaft oder ÖD

Das fürchte ich auch....
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ulli76

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #56 am: 09. November 2019, 10:04:09 »

Naja- dein AG hat ja schon ein Interesse daran, dass du für ihn arbeitest, sonst hätte er dich nicht eingestellt. Als Resi ist man eben jemand, der im Idealfall immer mal wieder übt (gerne auch am WE) um seine Fähigkeiten zu erhalten, damit er eingesetzt werden kann, wenn er im Verteidigungsfall (bisweilen auch Katastrophenfall) gebraucht wird.

Ein Resi ist nicht dafür da, Personallücken zu stopfen.
Fachpersonal wird ja auch im Zivilen gebraucht.

Ich hab ja durch den Auslandseinsatz eine längere Wehrübung gemacht- zu der Zeit war ich noch selbständig (und damit für die Bundeswehr recht teuer) und habe für die Zeit einfach keine Aufträge angenommen. Bis kurz davor hatte ich noch eine befristete Teilzeitstelle, die war aber auch von mir aus genau so befristet, dass das mit dem Einsatz passt.
Wenn man das mal gesellschaftlich sieht- ja, wir engagieren uns als Staat in dem Einsatz, war es zwingend notwendig, dass ich da hin gehe- naja- meine Qualifizierung hat gepasst wie Faust auf Auge, aber es kann mir keiner erzählen, dass die Bundeswehr nicht genug aktive Sanitätsoffiziere hat, die zumindest die Anforderungen erfüllt (Rettungsmedizin und Englischkenntnisse, keine übermäßige Gefährdung, grundsätzlich Split möglich, wenn auch nicht ganz sinnvoll), wenn die Bundeswehr nicht genug Sanitätsoffiziere dafür hat, stimmt irgendwas in der Gesamtplanung nicht.

Im Gegenzug bin ich in der Zeit für unsere Gesellschaft ca. 200 Stunden Notarzt pro Monat NICHT gefahren. Klar, kann da auch ein anderer Arzt machen- aber aufm Land gibt es diese Ressource auch nicht unendlich. Oder wenn man noch meinen Teilzeitjob zugrunde liegt- in der Zeit habe ich die Grundversorgung von ca. 1500 Flüchtlingen sichergestellt (ok, die Hälfte davon). was in der Region auch nicht mal eben kompensierbar war zumal ich noch nutzbare Sprachkenntnisse habe- ein Problem war der massive Mangel an Übersetzern.

Aktuell mache ich ZMZ- ab und zu mal ein Lehrgang von ner Woche, im Sommer auch mal 2, notfalls 3 Wochen sind drin. Aber auch da- ich habe ein Mangelqualifikation, wir nutzen noch den Vorgänger von meinem Chef als Honorararzt, aber der ist schon deutlich Ü70 und der kann das auch nicht in vollem Umfang abdecken. Ansonsten gibt es schlichtweg niemanden, den mein Arbeitgeber für mein eingespartes Gehalt einstellen könnte. Und wir können noch recht einfach Termine absagen, weil es 90% Prävention ist und wir keine Kranken versorgen.

Bei meinem alten AG (war Landesbeamtin) sah es auch nicht besser aus- da ist auch die Frage- was ist aktuell das größere gesellschaftliche Interesse? Und da gab es reichlich zeitkritische Vorgänge und nicht besetzte Stellen- bei uns am Standort ging es, aber wir hatten die Besonderheit dass über ein paar Jahre der Standort komplett verwaist und Altlasten aufzuarbeiten waren plus Kompensation von Personalmangel an Nachbarstandorten.
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Richard_DH78

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #57 am: 12. November 2019, 13:01:19 »

Das ist in der Tat ein schwieriges Thema! Ich habe seit kurzem eine neue Vorgesetzte und die "sieht" das alles anders, als es im Gestzt steht.

Erst Mal ist sie diesemThema sehr abgeneigt gegenüber, da ja meine Arbeitskraft für Zeitraum X fehlt. Sie lässt das derzeit durch unsere Abteilung Verwaltung und das Personalamt prüfen.

Sie sagt, dass Sie erst mal den Marschbefehl (  ;D Heranziehungsbescheid) sehen will. Sie versteht nicht, dass ich aber dafür zuvor die Einverständniserklärung von Ihr benötige, damit die Bundeswehr den heranziehungsbescheid erstellen kann.

Ich hatte bereits vor einigen Wochen selber bei unserem Personalamt angefragt, welche Möglichkeiten bestehen länger als sechs Wochen RDL zu leisten. Unter anderem durch Verzicht auf Jahresurlaub oder unbezahlten Urlaub. Also sprich 12 Wochen RDL beantragt und vom AG zugestimmt, darin 6 Wochen Freistellung unter Lohnfortzahlung u. 6 Wochen unbezahlten Urlaub.

Mal sehen wann eine Antwort kommt. Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Peter_78

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #58 am: 14. November 2019, 07:29:33 »

Mir wurde eine Beorderung angeboten, allerdings verbunden mit dem Wunsch, dass ich in der Regel mindestens 2 Monate am Stück RDL leiste.

Ich persönlich kann mir das durchaus vorstellen, aber mein Dienstherr wird da wahrscheinlich wenig begeistert sein.
Gibt es hier jemanden, der sowas schon mal gemacht hat bzw des Öfteren macht? Wie verkauft ihr das eurem Dienstherrn bzw direkten Vorgesetzten?

Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst (Stadtverwaltung) und übe pro Jahr 7 oder auch mal 8 Wochen, allerdings nicht immer am Stück.

Jeweils im November/Dezember bespreche ich mit meinem Vorgesetzten mögliche Zeiträume für eine RDL im kommenden Jahr. Wir beachten, dass keine Ferien- und Urlaubszeiten betroffen sind und füllen den Vordruck "Einverständniserklärung Arbeitgeber" gemeinsam aus.

So habe ich z.B. bisher 5 Wochen von Ende April bis Ende Mai und dann im Herbst weitere 3 Wochen, in einem anderen Jahr 7 Wochen am Stück von Oktober bis November und wiederum in einem anderen Jahr 6 Wochen am Stück von April bis Mai geübt.

Bei den RDL, die insgesamt über 6 Wochen pro Kalenderjahr lagen (an meinem Beispiel 7 Wochen am Stück), habe zwei Einverständniserklärungen von meinem AG erhalten.

1 x Einverständniserklärung für 6 Wochen Freistellung vom Dienst unter Lohnfortzahlung wie bei Erholungsurlaub
1 x Einverständniserklärung für 1 Woche unter Abgabe einer schriftlichen Erklärung auf Verzicht von 5 Tagen Erholungsurlaub.

Somit wurden mir zu Beginn des Jahres 5 Tage Erholungsurlaub abgezogen (damit hatte ich noch 25 Tage EU übrig) und ich konnte unter vollem Schutz des ArbPlSchG sowie bei voller Lohnfortzahlung 7 Wochen am Stück üben.

Erholungsurlaub einreichen, genehmigen lassen und in Anspruch nehmen, um dann in diesem zeitraum eine RDL zu leisten ist nicht möglich, da wie auch hier schon paar mal ausgeführt das Arbeitsverhältnis für die Dauer der RDL ruht und der Arbeitnehmer/Angestellte von der Pflicht zum Erbringen der Arbeitsleistung befreit ist. Dadurch kann aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis noch nicht einmal Urlaubsanspruch für den beabsichtigten Zeitraum geltend gemacht werden.

Das gleiche gilt für Sonderurlaub und unbezahlten Urlaub. Sonderurlaub und unbezahlten Urlaub gewährt der Arbeitgeber für bestimmte Anlässe bzw. aus betimmten Gründen, aber niemals dafür, dass das Arbeitsverhältnis während eines Sonderurlaubs oder unbezahlten Urlaubs ruhen soll.

Diese ganzen Aussagen sind von meinem Personalamt getätigt und die oben aufgeführte Verfahrensweise vorgegeben worden.



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Seltsam

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Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #59 am: 14. November 2019, 08:38:56 »

Somit wurden mir zu Beginn des Jahres 5 Tage Erholungsurlaub abgezogen (damit hatte ich noch 25 Tage EU übrig) und ich konnte unter vollem Schutz des ArbPlSchG sowie bei voller Lohnfortzahlung 7 Wochen am Stück üben.


Wie denn das möglich? Das ArbPlSchG limitiert den Zeitraum auf sechs Wochen bei freiwilliger Wehrübung
« Letzte Änderung: 14. November 2019, 10:51:36 von wolverine »
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