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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 197707 mal)

Puppet

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #315 am: 22. Februar 2017, 21:50:16 »

Okay super Dankeschön! Genaueres erfahre ich wenn es soweit ist.

Danke für eure Zeit und die Antworten ;)


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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #316 am: 26. Februar 2017, 16:52:31 »

Hallo zusammen,

gibt es mittlerweile Erfahrungen, wie sich eine mehrjährige zivile Berufserfahrung in einem für die BW verwertbaren Beruf auswirkt ?
Beispiel ....30 Jähriger bewirbt sich als Feldwebel im Fachdienst. Hat 10 Jahre Berufserfahrung und sein Beruf ist für die BW verwertbar.
Steigt z.B. als Stuffz FA ein ...
Werden die 10 Jahre kompl. angerechnet ?

Grüsse
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #317 am: 26. Februar 2017, 17:08:10 »

Es ist ja eine "kann anerkannt werden"-Bestimmung. In den Beispielen des Zentralerlasses sind diese Zeiten regelmäßig angeführt und werden einberechnet. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass man einen rationalen Grund finden wird, der dagegen spricht, wenn man genau diese Zeiten auch für die Berechnung des Dienstgrades anführt und einberechnet. Von daher -wenn die Zeiten bei der Dienstgradfestsetzung eingerechnet werden, dann ja. Das sehe ich bei einem Einstellungsdienstgrad StUffz nicht. Wenn man als OFw, HptFw, StFw kommt: ja
Bei Einstellung als StUffz können ja eh nur bis zu 3 Jahre angerechnet werden, denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.
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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #318 am: 26. Februar 2017, 17:21:29 »

Danke schön für die Info ..

...... denn nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG können weitere Zeiten einer förderlichen hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren noch nicht verbraucht ist.

sorry, aber das verstehe ich nicht so richtig ....
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #319 am: 26. Februar 2017, 17:27:24 »

Wenn für deine Ausbildung 2 Jahre angerechnet wurden, kann max. noch ein Jahr angerechnet werden.
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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #320 am: 26. Februar 2017, 17:31:01 »

ah...o.k. und verhält es sich bei Wiedereinsteller irgendwie anders ?
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #321 am: 26. Februar 2017, 17:35:33 »

Da werden die Zeiten des Vordienstes eingerechnet. Aber das hatten wir ja hier schon.
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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #322 am: 26. Februar 2017, 17:37:45 »

...alles klar...hab ich auch gerade gefunden .... :D

danke schön ....
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chefderang

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #323 am: 26. Februar 2017, 19:36:51 »

@ Ralf

Das stimmt nicht so ganz,auch als Stuffz kann mehr angerechnet werden.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #324 am: 26. Februar 2017, 19:54:40 »

Ja, aber nur bis zu 3 Jahren, siehe Zentralerlass A-1451/1 Nr. 215.
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chefderang

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #325 am: 26. Februar 2017, 19:57:04 »

Meine Freundin hat als matdispouffz 11 Jahre angerechnet bekommen. Sie ist als Neck(Stuffz) eingestiegen.
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #326 am: 26. Februar 2017, 20:36:31 »

@ Chefdetang

Welchen Beruf hat Ihre Freundin erlernt ?

Wie lange dauerte die Lehre ?

Welche berufliche Tätigkeit hat sie nach Lehre bis Bw ausgeübt ?

Für wie lange ?
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #327 am: 26. Februar 2017, 20:40:45 »

Gem. Zentralerlass ist das nicht möglich, kannst du selbst nachlesen unter Nr. 215.
Zitat
Bei der Einstellung mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier oder Obermaat können bis zu
drei Jahre als Erfahrungszeit anerkannt werden. Die Anerkennung bezieht sich
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2a SLV auf die berufliche Ausbildungszeit, deren
Abschluss für die vorgesehene Verwendung verwertbar ist,
• im Fall einer Einstellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2b SLV auf die dort genannten
Einstellungsvoraussetzungen (berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehene
Verwendung verwertbar ist, und eine zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit).
Darüber hinaus können nach § 28 Absatz 3 Satz 1 BBesG weitere Zeiten einer förderlichen
hauptberuflichen Tätigkeit nur anerkannt werden, soweit die pauschale Anerkennung von drei Jahren
noch nicht verbraucht ist.
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #328 am: 26. Februar 2017, 20:45:23 »

Ich glaub's Dir Ralf  ;D

Aber wenn es mit den 11 Jahren so erfolgt ist...
muss es ja einen Grund haben...  ;)
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #329 am: 26. Februar 2017, 20:51:23 »

Einstellung vor dem 01.01.2016 nach altem BBesG?
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