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Autor Thema: Gewicht am Einstellungstag  (Gelesen 6180 mal)

Ralf

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #15 am: 02. Dezember 2015, 06:16:01 »

Immer diese Mär von Athleten, die am BMI scheitern. Schaut man sich die Zahlen vom BAPersBw an, wer am BMI scheitert und bei wem es dabei am vorwiegend muskulösen Körperbau scheitert, so stellt man fest, dass die Zahl zwischen 1-2% liegt. Und natürlich schreiben genau diese 1-2% dann hier.
Als SanStOffz d.R. solltest du dich mal mit deiner Zunft unterhalten, die in Konsiliargruppen das festlegt. Zum x-ten Mal: Der BMI richtet sich an den Vorgaben der WHO, die von vielen Ländern als sinnvolle und gültige Vorgabe akzeptiert wurden. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Übergewicht (und hier kommt es nicht darauf an ob Muskeln oder Fett), sich negativ auf Knochen, Gelenke o.ä. auswirkt.
Warum sollte sich also die Bundeswehr von vorneherein jemanden mit Risikofaktoren einkaufen? Das gilt nicht nur für BMI, sondern für alle möglichen Krankheiten und Risikofaktoren. Und da wird nicht lamentiert, weil es eine Rückenfehlstellung gibt, die vielleicht in der Zukunft zu Problemen führen kann.
Es ist ein Unterschied, ob jemand bei der Einstellung die körperlichen Voraussetzungen erfüllen muss oder auch noch im Alter. Und hier ist auch nicht zu unterscheiden zwischen BMI oder Rücken etc. Im Umkehrschluss würde bei deiner Argumentation dann jeder (die du hier despektierlich Fette Staber und Oberstaber titulierst), der altersbedingte Ausschlüsse erfährt, auch aus dem Dienst ausscheiden.
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KlausP

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2015, 06:48:22 »

Wie viele Einstellungsuntersuchungen haben Sie denn schon durchgeführt? Wie viele Rekruten haben Sie wegen eines zu hohen BMI in's BWK zum Ergometertest geschickt?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2015, 07:35:08 »

Ich war in ca. 15 EU mit je etwa 100 Rekruten involviert. Früher als SanFw und mittlerweile als Truppenarzt oder Zahnarzt.
Es gibt sehr sehr wenige, die bei der EU wegen ihres BMI nicht eingestellt werden.
Es gubt aber einen Haufen Staber und Oberstaber, die dauerhaft nicht Auslandsdienstverwendungsfähig sind und natürlich vom Dienstsport befreit, weil die Folgen des BMI schon präsent sind.

Aber es ist ja ok. Ihr habt völlig Recht.
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Tommie

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2015, 07:36:21 »

Fakt ist jedoch, dass die Einstellungsuntersuchung in der Truppe durchgeführt wird, und dass der Soldat, der dabei zu viel wiegt gar nicht erst eingestellt und wieder nach Hause geschickt wird. Wie "ulli76" bereits richtig erklärt hat, gilt die erwähnte Regelung nur für Sportsoldaten! Und wer einen BMI zwischen 27,5 und 30 hat, ist für eine infanteristische Verwendung nicht geeignet! Somit ist dieser Soldat mit "T 4" wieder nach Hause zu schicken! Ein Ergometertest am Facharztzentrum oder BwKrhs ist im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung nicht vorgesehen und wird daher für den Kameraden auch nicht stattfinden!

Die Erfahrung zeigt, dass ein Großteil der Soldaten, die sich über die bei der Bundeswehr angewandte BMI-Regelung aufregen, schlicht und einfach zu klein sind für ihr Gewicht ;) !
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Andi8111

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #19 am: 02. Dezember 2015, 07:48:20 »

Deswegen sagte ich ja: Ihr habt Recht. Eine kurze telefonische Rückfrage im KdoSanDst hat das bestätigt. Alles gut. Mehr, als meinen Fehler einzusehen, kann ich nicht.
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ulli76

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #20 am: 02. Dezember 2015, 07:55:19 »

Achso- vor der Vorschriftenänderung gab es die Möglichkeit bis zu einem BMI von 35 einzustellen, falls derjenige eine angepasste Leistungsfähigkeit hatte. Das wurde aber schon vor einigen Jahren geändert. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr.

Und der Truppenarzt darf auch keine Ergometertest veranlassen, wenn er Zweifel an der Leistungsfähigkeit eines Soldaten hat. Zumindest nicht im Rahmen der Einstellung. Das hat ein Kollege in Feldkirchen mit einer SanOA gemacht und ordentlich eins auf den Deckel bekommen.

Was die eigentlich untauglichen BS angeht- das ist eben ein Risiko, was die Bundeswehr eingeht, wenn sie jemanden zum BS übernimmt. Deswegen versucht sie ja schon das Risiko zu minimieren.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 07:58:08 von ulli76 »
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Tommie

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #21 am: 02. Dezember 2015, 08:33:40 »

Achtung:

Seit gestern steht unter "Vorschriften Online" die neue Version der ZDv 46/1 mit Datum vom 01.10.2015! Das komplette Kapitel 3 II wurde gestrichen und "ausgelagert" in die Anlage 9 zu der noch nicht veröffentlichten Zentralrichtline A1-831/0-4000 "Wehrmedizinische Begutachtung"!

Anmerkung von mir: Das wird wohl über kurz oder lang dazu führen, dass auch der Allg. Umdruck 80 "Fachdienstliche Anweisungen des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (FA InspSan)" außer Kraft gesetzt werden wird! Die Änderungen habe ich noch nicht in vollem Umfang geprüft, es scheinen aber sehr viele Details zu sein, die geändert wurden!
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Tommie

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #22 am: 02. Dezember 2015, 08:38:52 »

Ach ja, die Konsequenz wird wohl sein, dass die erwähnte Zentralrichtlinie A1-831/0-4000 die ZDv 46/1 komplett ersetzt! Hier wird dann zu prüfen sein, ob die Vorschriften gelockert oder verschärft wurden, wobei ich letzteres eher nicht annehme! Die Bestimmungen für die BDV wurden auf jeden fall gelockert, soweit konnte ich das schon nachvollziehen"
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Ralf

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Antw:Gewicht am Einstellungstag
« Antwort #23 am: 02. Dezember 2015, 10:26:19 »

Änderungen waren im groben und Ganzen bei der BDV, den SanDst-AnfdgSymb, M600/M800/H700/H701/X501/X503 u.a. Einstellungen und Untersuchungen wurden schon länger nach den Kriterien durchgeführt. Nunmehr wurde die Vorschriftenlage grade gezogen.
Im Prinzip das, was die letzten 2 Jahre so anlag.
Es gibt im Kdo SanDstBw eine ProjektOrg, die sich um die Neuordnung des WehrMedBegut kümmert. Da wird u.a. auch die 46/1 ins ARM umgesetzt.
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