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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: WICHTIG !!!! Krankenversicherung  (Gelesen 73594 mal)

LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #75 am: 22. August 2019, 12:29:04 »

Wichtig :[/b][/color] Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ abgeschlossen werden!

Da habe ich eine Zwischenfrage: wie sieht es mit Eignungsübende aus?
Dort erfolgt die Ernennung zum SaZ doch erst mit Ablauf der Eignungsübung, i.d.R nach dem 4. Dienstmonat.

Beginnt die 3 Monatsfrist erst dann zu laufen oder doch schon ab Einstellung?

Während der EÜ ist der Eignungsübende weiterhin Mitglied seiner KV

"§ 8 EÜG Gesetzliche Krankenversicherung

(1) Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflicht- oder freiwillige Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nicht."


Somit endet diese Mitgliedschaft erst mit Ernennung zum SaZ nach der EÜ.

Damit beginnt auch erst dann die 3-Monatsfrist.
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #76 am: 22. August 2019, 12:34:26 »


Ohne Anwartschaft GKV und dementsprechend nicht erfüllten 9/10 Kriterien, bliebe der finanzielle Zuschuss während der Rente.
Ob man sich damit finanziell schlechter stellt, kann vermutlich keiner erahnen, oder?


Da müsste man sich einmal bei den zahlenden Stellen dies fiktiv durchrechnen lassen...



Zum Thema Kinder: da meine Frau Beamtin ist, bleibt doch nur die PKV, oder? Hier stellt sich vermutlich nur die Frage, ob es da noch verschiedene Konstellationen gibt. Das müsste mir aber mein Versicherungsmakler nächste Woche sagen können.


Wenn eine Anwartschaft in der GKV in Betracht kommt ... kann man diese auch als Familienversicherung abschließen.

Soldat bekommt keine Leistungen ... Kinder sind eingeschlossen...  kostet wohl um die 180 € / Monat



Gibt es eigentlich Unterschiede, ob die Pflegepflichtversicherung über die GKV oder über die PKV läuft?


Die Frage ist ... welche ist hier abzuschließen ... wenn Anwartschaft in GKV und PKV ggf. parallel laufen ???
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Phantomphlyer

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #77 am: 22. August 2019, 12:51:45 »

Na das sind doch mal die Antworten, über die man sich hier freut. Vielen Dank für die wertvollen Hinweise.
Dann warte ich mal den Termin mit der dbv/AXA nächste Woche ab und vergleiche dann mit einer ruhenden GKV + Kinder.
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F_K

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #78 am: 22. August 2019, 13:43:34 »

Es ist vermutlich "günstiger" die Kinder über (Restkosten-) PKV und 80 % Beihilfe bei der Frau zu versichern - dies sind aber persönliche Entscheidungen.
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Rekrut84

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #79 am: 06. September 2019, 15:06:11 »

Guten Tag,

kürzlich hatte ich einen Vortrag des Sozialdienstes gehabt und dort sagte man uns, dass mit dem Artikelgesetz nun auch das Problem mit der Krankenversicherung der Rentner behoben worden ist.

Da ich die beitrage hier immer recht fleißig verfolge war ich etwas verwundert, denn mein letzter Stand war, dass man als lebensälterer Soldat schon eine Mitgliedschaft ohne Leistungen in der GKV benötigt um sicher in die KVDR zu gelangen.

Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass es wohl eine Beihilfe geben wird, die den mehranteil von GKV und KVDR ausgleichen soll.
War die Aussage in dem Vortrag korrrekt?
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #80 am: 06. September 2019, 15:38:48 »

Guten Tag,

kürzlich hatte ich einen Vortrag des Sozialdienstes gehabt und dort sagte man uns, dass mit dem Artikelgesetz nun auch das Problem mit der Krankenversicherung der Rentner behoben worden ist.

Da ich die beitrage hier immer recht fleißig verfolge war ich etwas verwundert, denn mein letzter Stand war, dass man als lebensälterer Soldat schon eine Mitgliedschaft ohne Leistungen in der GKV benötigt um sicher in die KVDR zu gelangen.

Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt, dass es wohl eine Beihilfe geben wird, die den mehranteil von GKV und KVDR ausgleichen soll.
War die Aussage in dem Vortrag korrrekt?


siehe   Beitrag vom 23. Mai 2019, 06:38:59


und hier ( ab 01.01.2021 ) der verabschiedete Gesetzestext ( oder im Beitrag vom 23.05.19 )

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11b.html


Im Link fehlt noch der neue Absatz (4)  ...  weil :

 § 11b Absatz (4) des Soldatenversorgungsgesetzes tritt erst am 1. Januar 2021 in Kraft.


Anmerkung:
Dies betrifft die Lösung des Problems "9/10-Regel" im Rahmen der Krankenversicherung als Rentner.

Dabei gilt es aber auch zu beachten:

"„(2) § 11b Absatz 4 findet Anwendung auf ehemalige Soldaten auf Zeit, die ab dem 31. Dezember 2018 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.“

Wer vor dem 31.12.2018 DZE hatte und von der 9/10-Regel betroffen ist >> § 106 SGB VI


Und beachten ...

Über eine Mitgliedschaft ohne Leistungen in der GKV während der Zeit als SaZ ... zählt man als Vollmitglied in der GKV ... wenn es um die 9/10-Berechnung geht, um Zugang zur KVdR zu haben.

Der Zuschuss über den § 11b Absatz 4 SVG ( oder § 106 SGB VI ) bekommt man auf Antrag, weil man eben nicht mehr in die KVdR kommt.

Hier muss man sich als Lebensälterer VOR ( !!! ) der Einstellung als SaZ damit auseinandersetzen... was im persönlichen Einzelfall besser ist/sein könnte !!!!

Denn:
Wer für sich persönlich diese Option unbedingt erhalten will ... kommt als Lebensälterer nicht um die Anwartschaft (bei ruhenden Leistungen) in der GKV herum.
            Wichtig : Diese muss innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ abgeschlossen werden !

« Letzte Änderung: 04. September 2020, 18:13:47 von LwPersFw »
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TimmyTim

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #81 am: 20. September 2020, 17:19:05 »

Moin,
kurzes Beispiel folgt, bitte korrigiert mich jemand wenn falsch.

Timmy geht zur Bundeswehr als SaZ6, er war vorher in der GKV.
Deswegen beantragt er bei seiner GKV jetzt die Pflegepflichtversicherung während seiner Grundausbildung. Nach Austritt aus der Bundeswehr muss ihn seine alte GKV wieder aufnehmen, auch ohne das er eine Anwartschaft hatte. Richtig?

Vielen Dank
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Jay-C

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #82 am: 20. September 2020, 18:52:23 »

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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #83 am: 20. September 2020, 19:48:28 »


... Nach Austritt aus der Bundeswehr muss ihn seine alte GKV wieder aufnehmen, ...


Andersherum...

Er ist ab dem 1. Tag nach DZE wieder Mitglied dieser GKV, wenn er sich nicht innerhalb von 3 Monaten nach DZE bei einer anderen GKV versichert.

Deshalb frühzeitig vor DZE diesen Übergang regeln, da ab dem 1. Tag nach DZE Beitragspflicht besteht.



(Daneben gibt es natürlich weiterhin die Option private KV)
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LwPersFw

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #84 am: 26. September 2020, 11:11:41 »

Für privat Krankenversicherte,

... z.B. BS als Versorgungsempfänger, oder Beamte

Das folgende Urteil enthält interessante und klarstellende Ausführungen,  wie eine private KV ihre Beitragserhöhungen inhaltlich begründen muss.

Da diese generell gelten, sind diese auf alle private KV'en übertragbar.


Der Kläger im Urteil konnte so eine deutliche Beitragsrückzahlung erstreiten.
Diese wäre noch höher ausgefallen, wenn Ansprüche nicht bereits verjährt gewesen wären.

Auszug:

"2. Der Klageantrag zu 2 ist teilweise begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Erhöhungsbeiträge i.H.v. 3.588,45 Euro aus § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB.

a) Darüber hinausgehende Beitragszahlungen, die bis Ende 2014 auf unwirksame Erhöhungen erfolgt sind, sind verjährt. Die Beklagte hat erfolgreich bereits mit ihrer Klageerwiderung vom 05.02.2019 die Einrede der Verjährung erhoben.

Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung war mit der jeweiligen monatlichen Prämienzahlung entstanden. Der Kläger hatte mit Erhalt der Anpassungsschreiben zu den formell unwirksamen Erhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen.

Für den bereicherungsrechtlichen Rückerstattungsanspruch gilt die dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB..... "



OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020 - 9 U 138/19


https://openjur.de/u/2197438.html


Zu beachten:

1. Die beklagte Versicherung hat beim BGH Revision eingelegt.
2. Da es im Fall des Falles nicht ohne Klage geht... muss genügend Kapital oder eine RechtsschutzVers vorhanden sein
3. Erste Prüfung des Vetragswerkes durch einen Fachanwalt für das Versicherungswesen
4  Dabei die Verjährungsfristen beachten - 3 bzw. ggf. 10 Jahre

DANN ... weiter sehen ... denn es kommt auf den individuellen Fall an !
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El1as

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Frage bzgl. Anwartschaft
« Antwort #85 am: 24. November 2020, 10:46:44 »

Moin :-)
Mein Einplaner sagte mir, ich solle mich vor Dienstantritt mit der Möglichkeit der Anwartschaft (groß oder klein) beschäftigen und ggf. Soldaten nach ihren Erfahrungen fragen.
Die Pflegeversicherung ist ja Pflicht. Die Anwartschaft aber nicht. Habt ihr damit Erfahrungen? Lohnt sich das? Wenn ja, welche?

Ps: falls es hier nicht rein passt, bitte an richtige Stelle schieben.

Danke! :-)
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El1as

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Antw:Frage bzgl. Anwartschaft
« Antwort #86 am: 24. November 2020, 10:52:22 »

Hab das Thema dazu gerade gefunden. Erfahrungen würden mich trotzdem interessieren
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Jay-C

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Antw:Frage bzgl. Anwartschaft
« Antwort #87 am: 24. November 2020, 11:36:22 »

Auf diese Fragen gibt es keine pauschalen Antworten.
Eine Anwartschaft ist "je nach dem" weder notwendig, noch sinnvoll.
Da spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, zu denen du hier jedoch keine Angaben machst.

Und bevor dir jetzt hier kommen:
Die bestehenden Themen sollten diesbezüglich mehr als genug Informationen für dich enthalten.
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LwPersFw

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Antw:Frage bzgl. Anwartschaft
« Antwort #88 am: 24. November 2020, 12:14:32 »

Hab das Thema dazu gerade gefunden. Erfahrungen würden mich trotzdem interessieren


Lesen Sie sich dort in Ruhe ein ... auch die Anhänge in einzelnen Beiträgen.

Beachten Sie dabei die angepassten Gesetzesvorgaben und Stichtage in der Historie.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55080.0.html


Setzen Sie dies in Bezug zu Ihrer persönlichen Situation jetzt... und bezogen auf die militärische Dienstdauer...

... und dann konkrete Fragen stellen... so noch Bedarf besteht.
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Oberstaber

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Antw:WICHTIG !!!! Krankenversicherung
« Antwort #89 am: 17. Januar 2021, 04:27:08 »

Für den Fall, dass es noch nicht erwähnt wurde:

Die 9/10 Regelung ist durch den Gesetzgeber deutlich entkräftet worden.

Für jedes Kind bekommt man nun 3 Jahre als GKV Mitgliedschaft zuerkannt. So wie ich es verstanden habe kann man so auch zuviel gezahlte Beiträge zurückverlangen.
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