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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit  (Gelesen 36202 mal)

Hirnforscher

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #15 am: 11. Februar 2016, 13:29:53 »

Meist nimmt man in Zivil an der ersten DVsg teil.

Das hab ich ja noch nie gehört... Eine DVAg stellt ein Wehrdienstverhältnis dar, d.h. man ist während dieser Veranstaltung Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Daher trägt man während einer DVAg in der Regel logischerweise Uniform. Welcher Anzug zu tragen ist, steht auf der Zuziehung. Ebenso, ob das Tragen der Uniform bei der An- und Abreise gestattet ist.

Der FwRes möchte die Reservisten vorher kennen lernen bevor er sie einkleiden lässt.

Das kann der FwRes auch machen, indem er den Reservisten mal zu einer Tasse Kaffee zu sich ins Büro einlädt.

Mein Tipp: Wenn Du Mitglied im VdRBw bist, setze Dich mal mit Deinem (RK- oder Kreis-)-Vorsitzenden oder KrsOrgLtr in Verbindung und erkundige Dich, ob das tatsächlich das übliche Vorgehen in Eurem OrgBereich ist...
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Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

Hirnforscher

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #16 am: 11. Februar 2016, 13:33:17 »

Nachtrag:
Manchmal ist eine rechtzeitige Einkleidung vor der DVAg terminlich nicht mehr möglich. Dann kommt es durchaus vor, dass man den Reservisten die Teilnahme nicht versagt, sondern eine Teilnahme in zivil (im Status Soldat) anbietet.

Einladungen an Gäste, an DVAgs teilnzunehmen (z.B. Schießen) sind durchaus üblich. Diese erhalten aber natürlich nicht den Status Soldat und bleiben Zivilisten. Beim Schießen dürfen dann auch nur bestimmte Übungen absolviert werden (nur Schießen auf Ringscheiben).
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Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

F_K

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #17 am: 11. Februar 2016, 16:57:10 »

@ Hirnforscher:

Nur wer regelmäßig an DVags teilnimmt, hat einen Anspruch auf Einkleidung.

Es gibt einige FWRes, die ziehen halt einmal testweise zu, und kleiden dann erst ein.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuziehung oder Einkleidung.
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Holgi33

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #18 am: 11. Februar 2016, 19:02:21 »

Danke F_K
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Hirnforscher

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #19 am: 11. Februar 2016, 23:52:48 »

Es gibt einige FWRes, die ziehen halt einmal testweise zu, und kleiden dann erst ein.

Okay, again what learned...  :o
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Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

LoislF

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #20 am: 12. Februar 2016, 11:12:08 »

Sah es gar nicht so als großes Problem an beim ersten Mal nicht eingekleidet worden zu sein. Mich interessierte eher die Frage ob Uniform der GebTr oder nicht wenn es dann mal soweit ist :) finde es durchaus in Ordnung beim ersten Mal noch nicht alles ausgehändigt zu bekommen!

Werde da nächste Woche einfach mal anrufen :)
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bayern bazi

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #21 am: 12. Februar 2016, 12:58:10 »

S. Mich interessierte eher die Frage ob Uniform der GebTr oder nicht wenn es dann mal soweit ist :) f

wenn du nen DA bekommst - und du nicht in einer einheitlichen Uniform Einheit unterkommst (also so ein wilder Resihaufen mit MUT LUT und HUT)- bekommst du natürlich auch  die schönste Unifom des Heeres mit dem Edelweiß :)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

miguhamburg1

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #22 am: 12. Februar 2016, 16:45:16 »

Man bekommt als Unbeorderter die Uniform, die einem als Reservist zusteht. Also in diesem Fall den "Gebirgsjägeranzug" nur dann, wenn man auch Gebirgsjäger ist. Alle anderen Heeresuniformträger bekommen dann den ganz normalen Dienstanzug mit entsprechendem Barett.
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LoislF

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #23 am: 14. Februar 2016, 19:36:22 »

Man bekommt als Unbeorderter die Uniform, die einem als Reservist zusteht. Also in diesem Fall den "Gebirgsjägeranzug" nur dann, wenn man auch Gebirgsjäger ist. Alle anderen Heeresuniformträger bekommen dann den ganz normalen Dienstanzug mit entsprechendem Barett.

meinst du mit "wenn man Gebirgsjäger ist" wenn man dort beordert ist?

Hatte jetzt gestern meine DVag, hat wahnsinnig viel Spaß gemacht! War bisschen überrascht wie locker das Verhältnis zwischen den verschiedenen Dienstgraden ist. Auch mal ganz nett zu sehen wie ein Oberstleutnant mit einem Obergefreiten reden kann...

Auf meine Frage ob jetzt bei der Einkleidung der Gebirgsanzug oder normale Heeresanzug ausgegeben wird kamen natürlich wieder 10 verschiedene Aussagen zusammen. Danke ich werde mich eben einfach überraschen lassen müssen :P

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Alexx94

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #24 am: 15. Februar 2016, 16:03:33 »

Als unbeorderter Gebirgjäger muss man im Dienstanzug eines Jägers rumlaufen. Steht auch in der ZdV 37/10 oder wie auch immer die jetz heißt.

Ich persönlich habe allerdings, als noch unbeordert, in DVag's zum Flecktarn auf An-/Abreise dennoch meine alte Bergmütze getragen, soviel Eitelkeit
können wir Jager uns nämlich leisten  ;)
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miguhamburg1

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #25 am: 15. Februar 2016, 17:00:27 »

Jeder Reservist erhält den Dienstanzug, der ihm zusteht.

Sind Sie in einem der Truppenteile oder dem Stab der GebJgBrig 23 oder der GebWiKpfS (oder wie diese Ausbildungseinrichtung jetzt heißt) beordert, erhalten Sie als DA den "Gebirgsanzug" mit Gebirgsmütze. Sonst erhalten Sie als HUT den ganz normalen DA mit Kragenspiegel und Barett Ihrer Truppengattung.

Als unbeorderter Reservist (also im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit des VerbResBw) erhalten Sie den "Gebirgs-DA" nur, wenn Sie tatsächlich der GebJgTr angehören und als Aktiver zuletzt in einem TrTl oder Dirnststelle verwendet wurden, in dem/der dieser DA getragen wird. In allen anderen Fällen erhalten Sie den normalen Heeres DA mit Barett Ihrer TrGttg.
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LoislF

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #26 am: 24. Februar 2016, 14:54:10 »

Also, wurde kürzlich eingekleidet: Dienstanzug Heer, Barett der Jägertruppe. Wurde aber gefragt ob ich den Anzug der Gebirgstruppe möchte. Hätte aber extra angefordert werden müssen. Da ich mit ersterem völlig zufrieden bin habe ich auch diesen genommen.

Beim auspacken ist mir aufgefallen: Die Schulterklappen lassen sich nicht am Diensthemd anbringen, da fehlen die Knöpfe. Am Mantel kann ich sie anbringen, am Diensthemd eben nicht. Blöd, dass die ServiceStation 40 min. Autofahrt entfernt ist...

Weiß zufällig jemand einen OnlineShop bei dem man diese bekommen kann?
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BulleMölders

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #27 am: 24. Februar 2016, 15:12:45 »

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LoislF

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #28 am: 24. Februar 2016, 15:30:09 »

ah, Schraubknöpfe hießen die... Danke! ;)
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doc.

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Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #29 am: 04. April 2017, 17:18:51 »

Hallo zusammen,

ich glaube meine Frage paßt ganz gut hier herein, wollte deswegen keinen neuen Faden aufmachen...

Hat einer der Anwesenden Erfahrung mit der Dauer von Antragstellung auf Einkleidung als Reservist bis tatsächliche Einkleidung? Ich habe meinen Antrag Anfang Januar losgeschickt und dann Anfang März mal beim FwRes nachgefragt, der meinte, die Prüfung in Mainz wäre noch nicht abgeschlossen.

Was prüfen die denn? Ich dachte der FwRes ordnet die Einkleidung an? Es ist ja jetzt schon wieder ein Monat mehr. Mit welcher Wartezeit muß ich denn noch zusätzlich rechnen, wenn der Antrag beschieden wurde?

Ich habe ja auch keinen Hinweis bekommen, daß ich erstmal "auf Probe" mitmachen soll. Scheinbar wurde der Antrag vom FwRes an wen auch immer weitergeleitet.

Gruß
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