Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 11:29:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit  (Gelesen 36177 mal)

Marschkompasszahl

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 90
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #45 am: 10. Mai 2017, 23:49:49 »

Heißt es nicht
Zitat
145. Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form und Farbe den dienstlich gelieferten zu entsprechen.
???

So hieß es bis November 2016. Seitdem findet sich diese Aussage in Ziff. 142, gefolgt von dem oben von mir zitierten Satz, der das Tragen selbstbeschaffter Artikel der Kampfbekleidung untersagt.

Wem ist denn damit geholfen?!
Und wie soll das kontrolliert und eingehalten werden?
 :o

Kann ja verstehen, dass man keine Möchtegern- und Fantasieuniformen haben will (vom Smock in flecktarn bishin zum Darth-Vader-Kostüm im 5-Farben-Tarndruck), aber das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...
Gespeichert

12345678

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #46 am: 11. Mai 2017, 02:08:57 »

Wem ist denn damit geholfen?!

Da die Vorschrift auf die Schutzfunktion dieser Bekleidungsartikel abstellt, könnte die Absicht darin bestehen, hierdurch zu gewährleisten, dass diese Schutzfunktion tatsächlich in der definierten Form vorhanden ist. Letztlich wäre diese Frage aber an den Erlasshalter zu richten.

Und wie soll das kontrolliert und eingehalten werden?
 :o

Eventuell geht der Dienstherr hier von einer Motivation der Soldaten aus, sich in ihrem eigenen Interesse (garantierte Schutzfunktion der ihnen kostenlos zur Verfügung gestellten Bekleidung) vorschriftsgemäß zu verhalten, anstatt unnötig eigenes Geld auszugeben und hierbei das Risiko einzugehen, schlechtere Qualität zu kaufen.

das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...

Wenn dies so sein sollte, dann wäre hier ein Änderungsvorschlag angebracht, der dann ja auch sicher Aussicht auf Erfolg hätte.

Dass nur einen Satz vom Feldanzug gibt (1x Bluse, 1x Jacke/Parka, 1x Hose, 1x Unterhemd braun=beige - plus GoreTex und Zubehör) finde ich hingegen etwas seltsamer.
Mindestens eine zweite Hose und/ oder zweite Jacke wäre ganz hilfreich, wenn man doch mal zwei Veranstaltungen/ Tage hintereinander aktiv ist, wo die Klamotten dreckig werden könnten.

Das sieht der Dienstherr auch so, weshalb er in der A1-1000/0-7000, Ziff. 10254 bestimmt hat, dass Reservisten, die häufig an militärischen Aktivitäten teilnehmen und dabei die Bekleidung stark verschmutzen, eine Feldjacke, zwei Feldhosen und zwei Feldblusen zusätzlich erhalten.
Gespeichert

Marschkompasszahl

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 90
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #47 am: 13. Mai 2017, 22:44:34 »

das grundsätzliche Verbot ggü. selbst beschaffter Kleidung und Ausrüstung geht wohl voll am Leben und der Logik vorbei...

Wenn dies so sein sollte, dann wäre hier ein Änderungsvorschlag angebracht, der dann ja auch sicher Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses.
Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Für die im Einsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten mag es wichtig sein, funktionstüchtige Kleidung (z.B. IR-Schutz) zu tragen.
Und ich kann mir auch vorstellen, dass vielerorts sehr "individuelle" Ausprägungen der 37/10 zu finden sind; dass leichterdings der Eindruck entstehen mag, man würde einer Gruppe von Milizionären in kunterbunt zusammen gestellter Uniform gegenüber stehen und weniger einer ordentlichen Armee. Insofern mag die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Ziff. 142 dem Rechnung tragen und solche Auswüchse zu verhindern suchen.

Als Reservist sehe ich das etwas entspannter.
Keine Angst - ich habe nicht vor, in der selbst gehäkelten Feldbluse beim Schießen zu erscheinen oder zum sicherheitspolitischen Abend mit Smock und Kampfweste (in tiefster Gangart) in den U-Raum einzurücken. Mein Anzug unterscheidet sich in Form und Ausführung nicht von denen der anderen Kameradinnen und Kameraden. Alles Original BW (gebraucht, gut erhalten).
Dennoch erlaube ich mir den Luxus (wie zur aktiven Zeit) und die Unverrfrorenheit (nach neuer Richtlinie), mir mindestens einen zusätzlichen Feldanzug (plus weiterer T-Shirts) zu leisten, um im Bedarfsfalle (und sei es nur, dass ich mich in der Mittagspause beklecker) die Kleidung wechseln zu können und so auch in ordentlicher Form an der Veranstaltung teilzunehmen, bzw. diese optisch einwandfrei zu erreichen, bzw. zu verlassen.
 ;)
Gespeichert

vmaxboost1200

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #48 am: 16. Mai 2017, 15:55:18 »

Der Form halber habe ich prüfen lassen, welche Bekleidung und Ausrüstung mir zusätzl. zusteht.
Vorwort: Bin in nem KVK beordert, übe dort meist am Wochenende. Nächste Kleiderkammer ist 150 km weit weg. Nehme regelmäßig an DVAG der freiw. Res.-Arbeit teil. Kein 3S, bzw. Schießen nur im Rahmen der DVAG.
-Nach der Prüfung ergab sich folgendes: Sportshirt und Badelatschen zuviel, abgeben.
-es fehlen: 4 Rödelriemen, Schlafsack, Helmüberzug. Ergo kein Anspruch auf mehr Bekleidung auf BAN.

muss ich das jetzt verstehen oder sollte ich mir angewöhnen Vorschriften und Befehle nicht mehr zu hinterfragen bzw diese stur zu befolgen?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #49 am: 16. Mai 2017, 16:11:16 »

Das Soll kläre doch bitte mit dem Leiter KVK - ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein KVK nur mit einem Satz "Grün" im Soll stehen soll ...

Nochmal: Der BeordTrT gibt das Soll vor - da ist alles drin bis maximal zur Ausstattung der aktiven Kameraden, wenn vom BeordTrT so gefordert.

(Beispiel in meinem Fall: Berghaus Atlas Cyclops, Munro, KM, Biwaksack, DA komplett, ... usw. und so fort - OK, den Jägerrucksack musste ich abgeben - den habe ich nun "nur noch" im Schwarzbestand ...  ;.))
Gespeichert

vmaxboost1200

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #50 am: 16. Mai 2017, 16:19:21 »

die Jägerkugel habe ich auch noch auf der BAN. Na egal,
Gespeichert

12345678

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #51 am: 16. Mai 2017, 17:24:29 »

Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses. Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Ein an den DiszVorg gerichteter Änderungsvorschlag (mit kurzer Zusammenfassung der hier genannten Punkte) wäre ausreichend. Dass es wichtigere Probleme gibt, kann man durchaus so sehen, nur ist dann die Frage, ob es bei annähernd gleichem Zeitaufwand nicht konstruktiver wäre, die Änderung eines (mit m. E. durchaus plausiblen Argumenten) als unzweckmäßig empfundenen Passus auf dem Dienstweg anzuregen, anstatt öffentlich im Internet zu bekunden, ihn einfach ignorieren zu wollen.  ;)

Das Soll kläre doch bitte mit dem Leiter KVK - ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein KVK nur mit einem Satz "Grün" im Soll stehen soll ...
Nochmal: Der BeordTrT gibt das Soll vor - da ist alles drin bis maximal zur Ausstattung der aktiven Kameraden, wenn vom BeordTrT so gefordert.

Naja, das Soll ist durch die A1-1000/0-7000 vorgegeben, danach ist ein beorderter Reservist mit dem Teilsatz Res auszustatten. Dass zusätzlich Artikel bis zum Ausstattungssoll der Aktiven empfangen werden können, ist richtig, gilt aber nur für die Dauer einer RDL.
Bei Angehörigen von KVK empfinde ich die A1-1000/0-7000 semantisch tatsächlich als nicht ganz eindeutig, ob Anspruch auf den Teilsatz Res besteht (weil sie beordert sind), oder ob sie lediglich den Ausstattungssatz für regelmäßige Teilnehmer an DVag erhalten, zuzüglich der dort genannten Artikel, die nur an beorderte Reservisten der BVK/KVK ausgegeben werden (denn der Umstand, dass das "DVag-Ausstattungssoll" einen Zusatz für BVK/KVK-Beorderte enthält, könnte als lex specialis zu einer Ausstattung mit dem Teilsatz Res verstanden werden).
Falls Anspruch auf den Teilsatz Res besteht, wäre eine Ausstattung mit 2 Feldjacken sowie jeweils 3 Feldhosen/Feldblusen vorgesehen.
Falls nur Anspruch auf die DVag-Ausstattung plus BVK/KVK-Zusatzartikel besteht, wäre die Auskunft, die  vmaxboost1200 gegeben wurde, korrekt. Allerdings könnte in diesem Fall immer noch eine zusätzliche Ausstattung mit einer Feldjacke sowie je zwei Feldhosen/Feldblusen erfolgen, sofern eine regelmäßige Teilnahme an militärischen Aktivitäten erfolgt und die Artikel dabei stark verschmutzt werden (siehe Anmerkung 4 zum DVag-Ausstattungssoll). Insofern würde ich empfehlen, den Zuständigen einfach auf diese Option anzusprechen, evtl. wurde dies schlicht übersehen.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #52 am: 16. Mai 2017, 17:40:52 »

@12345678:

In der Praxis kommt selbst die LHBw (oder wie immer die jetzt genannt werden) nicht auf die Idee, einen "Viel über" jedes Mal aus- und dann wieder einzukleiden.

Allerdings habe ich die Befehlslage in den aktuellen Vorschriften nicht geprüft - darauf verzichte ich mal ...
Gespeichert

mmg2.0

  • Gast
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #53 am: 16. Mai 2017, 21:33:23 »

Die LHBw hat Kenntnis wieviel der Reservist geübt hat? Woher?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #54 am: 16. Mai 2017, 21:39:17 »

@ MMG:

Ich kenne weder die Vorschriftenlage (aktuell), noch die Prozesse der LHBw.

Wie die Zahl aber bestätigt, gibt eine Befehlslage, nach der der Res auf Anforderung der Truppe ausgestattet werden kann - das ist bei mir erfolgt.

Damit ist bei mir SOLL = IST auf der BAN dokumentiert, alles "grün".

Keine Ahnung, warum die LH mich zwischen Dienstleistungen wieder auskleiden sollte - die Idee hat die Zahl gehabt.
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #55 am: 17. Mai 2017, 08:49:17 »

Das Ausstattungssoll für alle Soldaten ist in der Nachfolgeregelung des Allgemeinen Umdrucks Bekleidungswirtschaft (A1-1000/0-7000) vorgegeben.

Davon unabhängig können BeordTrTle festlegen und über ihren TrVersBearb/VersFw bei der zuständigen LHBw-Servicestation anfordern, welche ggf. zusätzlichen Bestandteile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ein (häufig) übender, beorderter Reservist auf BAN empfangen soll.

Diese zusätzlichen Teile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung empfängt dann der Reservist (im Rahmen einer separaten DVag oder zu Beginn seiner nächsten RDL) und behält sie bis zur Auskleidung in seiner Obhut. Eine Rückgabe zwischen den RDL/DVag ist nicht vorgesehen.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #56 am: 17. Mai 2017, 09:27:15 »

@ Migu:

Danke für die Darstellung - dann ist bei mir ja alles vorschriftengerecht.

@ Alle:

Nur als Ergänzung zu Migus Anmerkung:

"Alle" Soldaten bedeutet hier natürlich nicht, das alle Soldaten die gleiche Ausstattung erhalten würden - die Vorschrift differenziert nach AVR / Truppengattung und Verwendung und Statusverhältnis (Unbeorderter Reservist (Beispiel: nur eintägige DVags), Beorderter Res, Fallschirmjäger, ..)
Gespeichert

Marschkompasszahl

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 90
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #57 am: 17. Mai 2017, 22:53:50 »

Ich denke, es gibt wichtigere Themen und Probleme in meinem Berufs- und Privatleben zu lösen - von der Bundes-, Europa- und Weltpolitik gar nicht erst zu reden - als dieses. Darum werde ich jetzt keinen Brief an Frau von der Leyen formulieren, eine Petition lostreten oder sonstwie auf den von mir genannten Punkt hinweisen.

Ein an den DiszVorg gerichteter Änderungsvorschlag (mit kurzer Zusammenfassung der hier genannten Punkte) wäre ausreichend. Dass es wichtigere Probleme gibt, kann man durchaus so sehen, nur ist dann die Frage, ob es bei annähernd gleichem Zeitaufwand nicht konstruktiver wäre, die Änderung eines (mit m. E. durchaus plausiblen Argumenten) als unzweckmäßig empfundenen Passus auf dem Dienstweg anzuregen, anstatt öffentlich im Internet zu bekunden, ihn einfach ignorieren zu wollen.  ;)

DANKE für den guten und plausiblen Vorschlag!
Ich werde es bei nächster Gelegenheit ansprechen und ggf. schriftlich formulieren.
Vielleicht passt das auch ganz gut, wo aktuell eine Umfrage in der Kreisgruppe herumgeht, was sich die (nicht-beorderten) Kameraden an Aktivitäten denn so wünschen.
(zwischen Kranzniederlegung am Volkstrauertag bishin zu mehrtägigen Tagen "Gefechtsdienst aller Truppen" gibt es vermutlich verschiedene Wünsche und Anforderungen ;))
Gespeichert

12345678

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 131
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #58 am: 24. Mai 2017, 14:41:15 »

Das Ausstattungssoll für alle Soldaten ist in der Nachfolgeregelung des Allgemeinen Umdrucks Bekleidungswirtschaft (A1-1000/0-7000) vorgegeben.
Davon unabhängig können BeordTrTle festlegen und über ihren TrVersBearb/VersFw bei der zuständigen LHBw-Servicestation anfordern, welche ggf. zusätzlichen Bestandteile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ein (häufig) übender, beorderter Reservist auf BAN empfangen soll.
Diese zusätzlichen Teile der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung empfängt dann der Reservist (im Rahmen einer separaten DVag oder zu Beginn seiner nächsten RDL) und behält sie bis zur Auskleidung in seiner Obhut. Eine Rückgabe zwischen den RDL/DVag ist nicht vorgesehen.

Gemäß A1-1000/0-7000, Ziff. 10250 erfolgt die über die Kampfausstattung hinausgehende Ausstattung mit benötigten Artikeln der Friedenszusatzausstattung bis zur Höhe des Ausstattungssolls lediglich für die Dauer einer Übung, was impliziert, dass die betreffenden Artikel bei Übungsende grundsätzlich zurückzugeben sind.
Gespeichert

miguhamburg1

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7.932
Antw:Einkleidung freiwillige Reservistenarbeit
« Antwort #59 am: 24. Mai 2017, 17:20:02 »

Sie müssen schon richtig lesen, denn es gibt grundsätzliche Unterschiede in der Ausstattung von beorderten und unbeorderten Res.

Beorderte Res sind grundsätzlich mit dem Teilsatz Res auszustatten und der umfasst schlicht mehr als eine Feldbluse und Feldhose. Darum ging es hier. Im Übrigen sprachen F_K und ich von häufig übenden Res. Das ist wieder ein anderer Abschnitt. Die empfangen das, was der BeordTrTl für ihn anfordert und das behält der Res dann auch. Wiederum hiervon zu unterscheiden ist, wenn der Res für eine RDL, bspw. Für die Teilnahme an einem Legrgang zusätzlich benötigt. Diese Teile müssen zum Lehrgangsende dann wieder abgegeben werden.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de