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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?  (Gelesen 4094 mal)

AlphaGolf95

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Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« am: 22. März 2019, 16:04:17 »

HILFE: Eingabe an den Wehrbeauftragten - Lohnt es sich?
Guten Tag KameradInnen, ich wende mich heute mal mit einer schwierigen Frage an euch. Ist mein erster Post hier, vergebt mir bitte eventuelle Fehler.

Ich habe mich im vergangenen Jahr (2018, Juni) als Wiedereinsteller in die Bundeswehr beworben. (Hier gilt es zu notieren das dies mein 4. Versuch in 4 Jahren war. 1 Antrag wurde vom KarrBW verloren, 1 zog ich aufgrund von Fehlern seitens des Einplaners UND der Medizinischen Abteilung zurück. 2 Anträge wurde wegen zu schlechtem Abiturschnitt abgelehnt, obwohl ich schon ein Studium in England abgeschlossen habe.) Anschliessend wurde ich für September 2018 zu einem Eignungsfeststellungsverfahren nach Düsseldorf eingeladen. Ddorf deswegen, weil ich im Ausland (Niederlande) wohne.

Ich nahm also am EfV teil, absolvierte alle Tests. Bei der medizinischen Untersuchung wurde mir unrechter Weise Drogenmissbrauch unterstellt, ein Labortest bewies Fehldiagnose. Entschuldigung von Seiten des Doc, so etwas passiere in 15 Jahre vielleicht 2-3 mal. Untersuchung geht weiter. Ich muss feststellen, dass meine G-Akte unvollständig ist. Befunde von mehreren Aerzten fehlen, darunter Befunde aus der Inneren und Augenaerztliche Befunde. (Sowas ist doch vertraulich, wie kann das verloren gehen?) Long Story short soll ich also auf meine Verwendung vorläufig eingeplant werden und muss die Befunde nachliefern.

Beim Einplaner angekommen muss ich mich erstmal 20 Minuten rechtfertigen warum ich denn meine Feldwebeleignung nicht gebrauchen will und stattdessen Mannschaftssoldat sein möchte. Dann wird mir auf höchst unkooperative Weise mitgeteilt das es keine freien Stellen gibt für meine Wunschverwendung. Meine Anmerkung, ich habe eine Truppenwerbung, stoesst zunächst auf Unmut, jedoch werde ich dann letztendlich auf meiner gewuenschten Stelle voreingeplant.



Zeitsprung, 6. Dezember 2018. Inzwischen habe ich den augenaerztlichen Befund nachgeliefert, Diagnose unschlüssig zunächst. Nach endlosen Telefonaten und nicht eingehaltenen Deadlines sowie nicht nachgekommenen Rückrufen von Seiten des KarrCBW wird letztendlich eine Ausnahmegenehmigung in Betracht gezogen und letztendlich zugesichert, sollten die Befunde der Inneren positiv ausfallen. Mehrfach, auch schriftlich, wies ich darauf hin dass ich die Reise in ein BWK zur Untersuchung nur dann antrete, wenn eine Ausnahmegenehmigung auch möglich ist.

Zeitsprung 31.01.2019. Innere findet keine Fehlerziffern. Vollkommen dienstfähig.

12. Februar 2019: Übersendung der Befunde vom BWK via SCAN nach Ddorf. Befunde ergaben dienstfähig 2, Aerzte gaben Freigabe für infanteristische Verwendung. 14.02.2019 Unterlagen an Einplanung weitergegeben. Kein Kontakt von Seiten des des KarrC bis erneut Kontaktaufnahme meinerseits am 18.02.2019.

18.02.2019 Bestätigung der Einplanung für den 01.05.2019 und Versprechen der Zusendung der notwendigen Unterlagen binnen 2 Wochen durch den Dezernatsleiter.



14.03.2019 Erneute Kontaktaufnahme meinerseits mit KarrC, Nachfrage nach Verbleib meiner Unterlagen.

15.03 FREITAG 16:50 Email von Einplanungsoffizier mit Aufforderung zur erneuten Kontaktaufnahme und Ankündigung der nicht bestehenden Möglichkeit zum infanteristischen Dienst. Bei diesem Gespräch am 19.03.2019 offenbart sich das der mich untersuchende Arzt mittlerweile in Ruhestand ist. Ich bitte den Einplaner um Rücksprache mit dem Dezernatsleiter, dieser wisse um meine Situation bescheid und könne dem Einplaner erklären warum seine Argumentation nicht richtig sein kann.

Dezernatsleiter sichert am 19.03. zu am 20.03 Rücksprache mit neuem Doc zu halten und sich am 20.03 wieder mit mir in Verbindung zu setzen. Diesem Versprechen wurde nachgekommen jedoch erst gegen 1715. Es wurde gemeldet das der zuständige Arzt nicht anwesend war und am nächsten Tag erst wieder verfügbar wäre. Rückruf am 21.03.2019 wurde zugesichert, man wolle den Prozess nicht unnötig verzögern. Einen Rückruf am 21.03 erhielt ich nicht, sodass ich mich heute (22.03.2019) wieder telefonisch meldete um zu erfahren der Dezernatsleiter sei heute nicht im Haus, Montag wäre er wieder da.



Der Bewerbungsprozess zieht sich Ewigkeiten hin und Kontakt mit mir wurde im gesamten Zeitraum entweder verzögert, später als vereinbart nachgekommen oder vereinbart und nicht eingehalten. Diagnosen und Fehlerziffern wurden scheinbar nach belieben geändert. Ich laufe im Kreis von Absage nach Zusage nach Absage. Ich soll am 01.05 anfangen aber nichts läuft. Deswegen meine Frage an euch. Lohnt es sich eine Eingabe zu machen? Was kann ich sonst noch tun? Ich habe einen Stabsoffizier (Heer) in der Familie, seit fast 40 Jahren Soldat und sieht diesen Zustand und die Art und Weise wie mit mir Umgegangen wird als untragbar. Ich freue mich über alle konstruktiven Beiträge, bin mit meinem Latein am Ende. Wenn Ihr Fragen habt die ihr zur Lösung meines Problems beantwortet haben müsst, schießt los.
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SolSim

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #1 am: 22. März 2019, 16:19:44 »

Die Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen.

Bin mir aber nicht sicher, ob der Wehrbeauftragte bei einem "Zivilisten" und "angehenden Soldaten" über hauptzuständig ist.

Ämter, Stäbe oder auch Behörden arbeiten für den Betroffenen aus subjektiver Sicht immer zu langsam. Sie dürfen dabei nicht vergessen, dass Sie dort nicht der einzige Vorgang sind und vielleicht auch nicht die höchste Priorität geniessen. Wenn Ihnen jemand etwas zusagt Kontakt aufzunehmen oder etwas zu prüfen kann dass leider nicht immer in einer kurzen Frist erledigt werden. Sie schreiben ja selber, dass der Dezernatsleiter erst mit dem Arzt Rücksprache halten wollte. Da hat er leider nicht immer das Heft des Handelns in der Hand. Man muss die Personen auch antreffen etc.

Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal ein paar Tage abwarten, und ab Mitte nächster Woche erneut Kontakt aufnehmen, sollte bis dahin nichts passieren.
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wolverine

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #2 am: 22. März 2019, 16:52:27 »

Die Eingabe steht grundsätzlich nur Soldaten zu; insofern ist der WBdBT nicht zuständig. Bei Zivilisten wird es dann als Petition umgedeutet und geht dann quasi den gleichen Weg.
Frage ist aber, was das Ziel ist, das erreicht werden soll? Über den parlamentarischen Weg könnte man Mängel im Einstellungsverfahren fest- und dann ggfs. abstellen. Wenn das das Ziel ist, gut.

Wenn es aber um die konkrete Einstellungsentscheidung geht, dann ist di Eingabe/ Petition das falsche Mittel. Hier müsste man konkrete verwaltungsrechtliche Mittel (Einspruch/ Widerspruch/ Feststellungklage/ Untätigkeitsklage) wählen.
Ich glaube auch, dass bei Ihnen einige Dinge durcheinanderlaufen bzw. Sie diese nicht sinnvoll trennen. Sie scheinen einerseits eine sehr unorthodoxe Laufbahn anzustreben (Abitur mit Studium in England und dann Mannschaftslaufbahn?) und andererseits einige(!) gesundheitliche Probleme zu haben. Ob eines von beiden oder beides in Kombination zur Nichteinstellung führt, kann ich so nicht erkennen.

Thema Ausnahmegenehmigung: Grundsätzlich ist eine solche möglich. Aber eigentlich wird diese nur vergeben wenn das (hier wohl gesundheitliche) Defizit durch bereits vorhandene Qualifikation ausgeglichen werden kann. Wie soll das bei einer Neueinstellung eines Ungedienten in infanteristischer Verwendung möglich sein?

Ich sehe da eher viele Fragezeichen bei Ihrer Einstellung und mich würde es nicht wundern, wenn es am Ende nicht zu einer Einstellung kommt. Mich wundert eher, dass man das nicht eher erkannt und Ihnen offen bekanntgegeben hat.
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AlphaGolf95

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #3 am: 22. März 2019, 17:15:10 »

Die Eingabe steht grundsätzlich nur Soldaten zu; insofern ist der WBdBT nicht zuständig. Bei Zivilisten wird es dann als Petition umgedeutet und geht dann quasi den gleichen Weg.
Frage ist aber, was das Ziel ist, das erreicht werden soll? Über den parlamentarischen Weg könnte man Mängel im Einstellungsverfahren fest- und dann ggfs. abstellen. Wenn das das Ziel ist, gut.

Wenn es aber um die konkrete Einstellungsentscheidung geht, dann ist di Eingabe/ Petition das falsche Mittel. Hier müsste man konkrete verwaltungsrechtliche Mittel (Einspruch/ Widerspruch/ Feststellungklage/ Untätigkeitsklage) wählen.
Ich glaube auch, dass bei Ihnen einige Dinge durcheinanderlaufen bzw. Sie diese nicht sinnvoll trennen. Sie scheinen einerseits eine sehr unorthodoxe Laufbahn anzustreben (Abitur mit Studium in England und dann Mannschaftslaufbahn?) und andererseits einige(!) gesundheitliche Probleme zu haben. Ob eines von beiden oder beides in Kombination zur Nichteinstellung führt, kann ich so nicht erkennen.

Thema Ausnahmegenehmigung: Grundsätzlich ist eine solche möglich. Aber eigentlich wird diese nur vergeben wenn das (hier wohl gesundheitliche) Defizit durch bereits vorhandene Qualifikation ausgeglichen werden kann. Wie soll das bei einer Neueinstellung eines Ungedienten in infanteristischer Verwendung möglich sein?

Ich sehe da eher viele Fragezeichen bei Ihrer Einstellung und mich würde es nicht wundern, wenn es am Ende nicht zu einer Einstellung kommt. Mich wundert eher, dass man das nicht eher erkannt und Ihnen offen bekanntgegeben hat.


Zunächst einmal möchte ich feststellen, das der letzte medizinische Befund bei mir keine körperlichen Defizite, ergo keine Fehlerziffern ergeben hat und dies der Ausgangspunkt für eine WIEDEReinstellung sein sollte. Dies bringt mich zum zweiten Punkt, ich stelle einen Antrag auf WIEDEReinstellung (wie auch im originalen Text aufgeführt) da ich bereits in der Bundeswehr gedient habe. Ob ich eine unorthodoxe Laufbahn wähle oder nicht sollte nicht primäres Augenmerk sein, aber um kurz zu erläutern, bin ich der Meinung dass es dem Führungsvermögen eines Soldaten enorm hilft wenn dieser die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche seiner Soldaten aus erster Hand miterlebt hat. Was der Arbeitgeber Bundeswehr dann zu einem späteren Zeitpunkt daraus zieht und ob/wie er davon profitiert, würde die Zukunft zeigen. Wenn eine Eingabe beim WBdBT auch nur einem Bewerber diese Farce, die ich bis dato miterlebe, erspart, habe ich bereits gewonnen.

Man stelle sich einmal vor ein ziviler Arbeitgeber der auf dringender Suche nach Angestellten ist gehe wie oben beschrieben mit seinen Bewerbern um. Naja, das Ergebnis sehen wir ja heute wie es leibt und lebt.
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wolverine

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #4 am: 22. März 2019, 17:20:45 »

Ganz ehrlich? Wenn sich bei mir ein studierter Mensch auf die Stelle eines Ungelernten bewirbt, bekäme er höchstwahrscheinlich eine Ablehnung. Ich glaube nicht, dass ihn das auf Dauer zufrieden machen würde.
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AlphaGolf95

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #5 am: 22. März 2019, 17:26:35 »

Ganz ehrlich? Wenn sich bei mir ein studierter Mensch auf die Stelle eines Ungelernten bewirbt, bekäme er höchstwahrscheinlich eine Ablehnung. Ich glaube nicht, dass ihn das auf Dauer zufrieden machen würde.

Also sind Sie der Meinung ich soll auf Grund meines höheren Bildungsstandes benachteiligt werden? Womit ich auf Dauer zufrieden bin und was "auf Dauer" in diesem Fall bedeutet sollte wohl bei mir liegen. Abgesehen davon hilft mir diese Verzweigung der Frage nicht im geringsten weiter. Wie Sie bereits bewiesen haben indem Sie mein Anliegen maximal überflogen, aber nicht gelesen haben, liegt Ihnen nicht viel daran mir weiterzuhelfen. Ich bedanke mich trotzdem.
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SolSim

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #6 am: 22. März 2019, 17:29:30 »

Ganz ehrlich? Wenn sich bei mir ein studierter Mensch auf die Stelle eines Ungelernten bewirbt, bekäme er höchstwahrscheinlich eine Ablehnung. Ich glaube nicht, dass ihn das auf Dauer zufrieden machen würde.

Also sind Sie der Meinung ich soll auf Grund meines höheren Bildungsstandes benachteiligt werden? Womit ich auf Dauer zufrieden bin und was "auf Dauer" in diesem Fall bedeutet sollte wohl bei mir liegen. Abgesehen davon hilft mir diese Verzweigung der Frage nicht im geringsten weiter. Wie Sie bereits bewiesen haben indem Sie mein Anliegen maximal überflogen, aber nicht gelesen haben, liegt Ihnen nicht viel daran mir weiterzuhelfen. Ich bedanke mich trotzdem.

Nein, was Wolverine sicherlich meint ist, dass man sich immer auf die höchst mögliche Laufbahn bewerben sollte. Wenn man studiert hat und in die Mannschaftslaufbahn geht.... ganz ehrlich.... werden Sie wahrscheinlich selbst nicht glücklich. Ich würde es zumindest überdenken.
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KlausP

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #7 am: 22. März 2019, 17:34:21 »

"Des Menschen Wille ist sein Himmelreich" pflegt meine Mutter (95) in solchen Fällen zu sagen.  ;)
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dunstig

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #8 am: 22. März 2019, 17:35:22 »

Und ja, man kann auch überqualifiziert für eine Stelle sein, was dann eben zur Ablehnung führt.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #9 am: 22. März 2019, 17:39:44 »

@TE: Warum so offensiv, wenn die Antworten nicht auf den Punkt sind und nicht der Wunschantwort entsprechen? Mäßige dich bitte.
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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #10 am: 22. März 2019, 21:27:49 »

Entschuldigen Sie die Frage, aber haben Sie in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum psychotrope oder bewusstseinsverändernde Substanzen ge- oder missbraucht? (Einschließlich Alkohol). Diese Lebensplanung entbehrt jeglicher Logik. Ich kann gut verstehen, dass hier seitens der BW etwaige Zweifel bestehen. In niederen Positionen werden Sie ständig mit der einfachen Rolle zu kämpfen haben. Dieser Kampf kann äußerst belastend werden. Ich spreche aus Erfahrung. Bitte nutzen Sie Ihre Qualifikation und versuchen Sie das beste damit zu erreichen, unabhängig von der Qualität des englischen Studienganges. Jeder gesunde Arbeitgeber würde dies ähnlich sehen. Man verschwendet nicht sein Potential. (Perlen vor die Säue). Dies ist für alle Beteiligten kontraproduktiv. Bitte nehmen Sie gewisse Herausforderungen an, ehe es zu spät ist. Viel Erfolg!
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AlphaGolf95

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #11 am: 22. März 2019, 22:42:32 »

Entschuldigen Sie die Frage, aber haben Sie in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum psychotrope oder bewusstseinsverändernde Substanzen ge- oder missbraucht? (Einschließlich Alkohol). Diese Lebensplanung entbehrt jeglicher Logik.

Aber sowas wird dann nicht vom Moderator gemaßregelt? Eigenartiger Umgangston.
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Rechts.um

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #12 am: 23. März 2019, 00:01:08 »

Sie fühlen sich zu ungerecht behandelt?  Dann schöpfen Sie die ihnen zustehenden Mittel aus! Ihre Geschichte ist mit der Bundeswehr ist nicht toll,aber Sie sind nicht der einzige dem sowas passiert. Ich kann auch nicht verstehen warum Sie sich so darauf versteifen zur Bundeswehr zu wollen ,obwohl ihnen wie Sie sagen so unrecht getan wurde. Vielleicht sollten Sie sich einem Plan B überlegen falls es nicht klappt.Alles Gute ihnen.....
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sledgehammer

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #13 am: 23. März 2019, 02:55:42 »

@AlphaGolf95

Sind Sie doch froh, die Bundeswehr gibt Ihnen die Chance und Zeit zur Selbstreflexion!

Sie haben Abi und Studium in England/Bewerben bei NATO-Partnern wäre eine Option?

Viele Nationen haben beim Militär auch den IQ auf 80 gesenkt als Einstellungsvoraussetzung!

Hier sind erfahrene alte Hasen (darf man alte Säcke hier schreiben?) /die wissen Was und Wie es bei der Bundeswehr läuft - der Ton ist etwas rauh/manche sind etwas ungeduldig/ aber es sind herzensgute Menschen die Ihnen nur gutes wollen.

Zitat
Selbstreflexion könnte man auch Selbsterkenntnis nennen. Gemeint ist damit die Fähigkeit, sich selbst zu hinterfragen und realistisch-kritisch zu betrachten. Bei der Selbstreflexion geht es zum Beispiel darum, herauszufinden, warum wir etwas tun und welche Emotionen oder Gründe uns immer wieder antreiben. Es sind aber auch andere Aspekte wichtig:

Was kann ich gut, was eher nicht?
Welchen Anteil hatte ich an den Fehlern, aber auch an den Erfolgen der Vergangenheit?
Was ist mir wirklich wichtig?
Was fehlt mir im Leben? Und warum sorge ich nicht dafür, dass ich es bekomme?
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Ralf

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Antw:Eingabe an den Wehrbeauftragten? Lohnt es sich?
« Antwort #14 am: 23. März 2019, 07:00:44 »

Da nun alle Nettigkeiten ausgetauscht wurden und nebenbei noch die eigentliche Frage "Eingabe ja/nein" hinsichtlich ihrer Deutung geklärt wurde, ist doch alles gesagt.
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