Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 11:03:45
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld  (Gelesen 4734 mal)

Kochi2302

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4

guten morgen Kameradinnen u. Kameraden,
habe mal zu folgendem Sachverhalt eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen, schilderte es einfach mal kurz.
Ich habe am 01.04.2015 meine AGA in Prenzlau begonnen, habe davor bei meinen Großeltern gelebt und hatte somit keinen eigenen Einstand, am 01.07.2015 wurde ich dann in meine Stammeinheit nach Idar-Oberstein versetzt, in meiner AGA Einheit wurde mir die Info erteilt, dass mir nichts zustehen würde, außer die einmaligen Wegekosten (kl. Rucksackumkostenvergütung auch genannt.). Habe mir dann eine eigene Wohnung genommen und wollte diese anerkennen lassen, bin allerdings 92 km von meiner Kaserne weggezogen, in dem Zusammenhang wurde mir zugeteilt, das mir ja der ganze Umzug und die Ersteinrichtung meiner Wohnung bezahlt worden wäre. Habe dann alle Formulare und Dokumente ausgefüllt und Nachweise besorgt ( Mietvertrag, Bestätigung Ummeldung etc.), letztendlich scheiterte es daran, das meine Wohnung nicht anerkannt wurde, da sie nicht in dem Einzugsgebiet von 50km liegt. Ich habe das ganze dann auf sich beruhen lassen, mir einen Vorschuss von der Bundeswehr geholt, um meine Wohnung etc einzurichten, weil ich keinerlei Möbel etc mitgenommen hatte. Ich bin zum Zeitpunkt meiner Einberufung 25 jahre alt gewesen, mittlerweile 26j und bin 760km von zu Hause weggezogen und wollte fragen, ob jemand Möglichkeiten oder Wege kennt, dennoch den Umzug nachträglich vergütet zu bekommen!? bzw. wenn meine Wohnung anerkannt wird, steht mir die Umzugskostenvergütung ja sowieso zu, oder? Ich bedanke mich für jegliche Hinweise oder Infos.

Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.737
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 02. März 2016, 11:44:25 »

Nein - Du hast alles erhalten, was Dir zu steht.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.501
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 02. März 2016, 12:30:26 »

Ein anerkannter berücksichtigungsfähiger eigener Hausstand wirkt sie nur für zukünftige Personalmaßnahmen aus, nie rückwirkend.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 330
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #3 am: 02. März 2016, 14:26:47 »

Genau, dir wäre UKV bzw. TG zugesagt worden, wenn du bereits eine eigene Wohnung gehabt hättest.
Wenn du jetzt eine anerkannte Wohnung hast und versetzt wirst, hast du wieder Anspruch.
Gespeichert
Dienstjahr: 10

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.698
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #4 am: 02. März 2016, 16:21:36 »

Auch wenn es Ihnen nicht helfen wird...

...ganz falsch ist diese Aussage nicht...


...in dem Zusammenhang wurde mir zugeteilt, das mir ja der ganze Umzug und die Ersteinrichtung meiner Wohnung bezahlt worden wäre ( ... )
letztendlich scheiterte es daran, das meine Wohnung nicht anerkannt wurde, da sie nicht in dem Einzugsgebiet von 50km liegt.


Da Sie die Zusage der UKV hatten, hätten Sie als Lediger ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand ( bzw. mit anerkannten, aber nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand) abrechnen können:

- die Reisekosten
- den Pauschbetrag
- die Transportkosten

Auf dem entsprechenden Formular zur Abrechnung wird dann i.d.R. ausgefüllt:

- Reisekosten
- Pauschbetrag ( um die 90 € )
- und bei den Transportkosten  > eigener Pkw + XX kg

Für die Masse ist dies auch o.k. , wenn zu Hause Zimmer bei den Eltern...und dann Zimmer in  der Kaserne...

Es geht aber auch, wie Sie es getan haben, sich zeitnah nach Dienstantritt eine Wohnung am Standort zu nehmen und bei den Transportkosten deutlich mehr in Ansatz zu bringen.

Z.B. Transport aller Möbel aus dem Kinderzimmer bei den Eltern in die neue Wohnung, oder die Wohnungseinrichtung aus einer anerkannten,  aber  nicht berücksichtigungsfähigen Wohnung  >> z.B. per Spediteur !

Siehe Feld 2.3 , letzte Zeile , im Bw-Formular Bw/2863

Damit dies zeitlich funktioniert ... ist es wichtig, auf dem Formular, dass man ja i.d.R. gleich nach Dienstantritt
beim Refü ausfüllen soll, nicht anzukreuzen [  ] "Der Umzug ist damit beendet"

Und beim Punkt "Sämtliches Umzugsgut ist befördert" muss [  ] nein angekreuzt werden.

Damit erklärt man dem Dienstherrn:
- ich rechne zunächst nur die Reisekosten und den Pauschbetrag ab
- mein Umzug ist noch nicht beendet
- ich habe zunächst nur einen kleinen Teil meiner Sachen transportiert
- den Transport meiner restlichen Sachen werden ich später abrechnen

Der weitere Weg wäre:

- eine Wohnung bis max. 50 km vom Standort anmieten
- ist man zum Wohnen in der GMU verpflichtet > befreien lassen auf Grund der Wohnung
- Mit der für die Abrechnung des Umzugs zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und die Modalitäten besprechen !!!
- restliche Möbel, Bekleidung, etc. z.B. durch Spedition in die neue Wohnung liefern lassen
- diese Rechnung abrechnen > und damit den Umzug abschließen
- Anerkennung der Wohnung
- diese ist dann bei folgenden Pers-Maßnahmen anerkannt und bei der UKV berücksichtigungsfähig

Bis zu diesem Punkt ist Ihnen die Verwaltung ja auch gefolgt... deshalb hatte man Ihnen ja den Rat gegeben...


Ihr Problem ist die 50 km - Grenze.

"Die ZDv A-2213/1 "Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes" führt aus:

307. Für den Bezug einer Wohnung außerhalb des Einzugsgebietes (§ 3 Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c) BUKG) darf UKV nur gewährt werden, wenn die neue Wohnung im räumlichen
Zusammenhang
mit der neuen Dienststätte gelegen ist.
Beträgt die Entfernung von der in Aussicht genommenen Wohnung bis zur Dienststätte
auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 50 km, kann der räumliche
Zusammenhang grundsätzlich als gegeben angesehen werden.

308. Bei größeren Entfernungen bis einschließlich 100 km hat bei Soldatinnen und Soldaten die
bzw. der Disziplinarvorgesetzte mindestens in der Dienststellung eines Bataillonskommandeurs oder
bei zivilen Mitarbeitern die/der Dienstvorgesetzte den räumlichen Zusammenhang anzuerkennen."


Fragen Sie also nochmals nach, ob man Ihnen die Leistungen gewähren würde,
wenn Sie schnellstmöglich die Anerkennung des Kdr gemäß der Nr 308 vorlegen.

Wenn es geht... beantragen Sie sofort diese Anerkennung beim Kdr.
« Letzte Änderung: 16. September 2017, 12:07:41 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.737
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #5 am: 02. März 2016, 16:44:38 »

@ Perser:

Die Wohnung ist mit neuen Möbeln eingerichtet worden, es wurde nichts aus dem Kinderzimmer genommen.
Gespeichert

Kochi2302

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Umzugskostenvergütung/Wohnungsanerkennung/Trennungsgeld
« Antwort #6 am: 03. März 2016, 09:41:05 »

Vielen dank für die zahlreichen, schnellen Antworten, die mir durchaus geholfen haben.
Dazu muss ich nochmal erwähnen, dass ich keinerlei Möbel transportiert habe und ich mich hier komplett neu eingerichtet habe. Laut Aussagen genehmigt bzw. erkennt der Kdr nur bis 75 km den räumlichen Zusammenhang an, in dem Sinne wohl no way!

Leider habe ich das Kreuz gesetzt, weil ich in meiner Aga Einheit falsch beraten worden bin, dort wurde mir gesagt mir steht nichts zu aufgrund der fehlenden, eigenen Wohnung. Daher war für mich der "Umzug" quasi beendet, obwohl ich direkt bei Dienstantritt eine Wohnung genommen habe, Mietvertrag seit 1.7 (sowie Dienstantritt).
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de