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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: AVZ Vorzahlung für Einsatz  (Gelesen 7639 mal)

Concorde57

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AVZ Vorzahlung für Einsatz
« am: 15. April 2016, 19:57:50 »

Moin Freunde der Sonne,

ein SozBer sagte bei der ELSA, dass man bevor man in den Einsatz verlegt AVZ in Höhe von 15 Tagessäztzen vor dem Einsatz kriegt.

Jetzt die Frage stimmt es ?

Wenn ja wird es mit dem letzten Sold vor dem Einsatz gezahlt oder sind es eine bestimmte Anzahl an Tagen an die Sie sich richten.

Bitte spart euch die Argumente mit, man soll mit dem Geld nicht rechnen,  und es wäre gefährlich es auszugeben und etc.

MfG,
Ich
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Ralf

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #1 am: 15. April 2016, 20:01:08 »

Grundsätzlich jedenfalls nicht. Ich hab den AVZ immer erst mit Ablauf des Monates bekommen, in dem ich im Einsatzland war.
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Papierberg

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #2 am: 15. April 2016, 20:36:00 »

Möglicherweise war damit die Bewirkung einer sog. "Abschlagszahlung" gemeint. Solche Abschlagszahlungen erfolgen auf erwartete Ansprüche, die dem Grunde nach zustehen, deren Höhe jedoch vom tatsächlichen Geschehensverlauf abhängen. Das bedeutet, dass es sich nur um eine vorläufige Zahlung auf den später voraussichtlich zustehenden Anspruch handelt.  Treten Gründe ein, die den späteren Anspruch in Gänze oder in der erwarteten Höhe untergehen lassen, wird der Abschlag zurückgefordert. Wegen der bekannten Vorläufigkeit der Zahlung besteht dann für den Empfänger des Abschlags im Rückforderungs- bzw. Aufrechnungsverfahren keine Möglichkeit, sich erfolgreich auf Vertrauensschutz oder den Wegfall der Bereicherung zu berufen.
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Tommie

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #3 am: 15. April 2016, 20:36:57 »

Für die Zahlung des AVZ ist immer die Wehrverwaltung im Einsatz zuständig. In den ersten Tagen im Einsatz werden Sie den sog. "Belehrungsmarathon" mitmachen, zu dem auch ein Unterricht bei ReFü im Einsatz dazu gehört. Und kurz nachdem Ihre Daten ins dortige System eingepflegt wurden, erhalten Sie einen Abschlag in Höhe von 15 Tagessätzen des dort gültigen AVZ! Bei einem Einsatz bei Resolute Support also 15 x € 110,--, macht zusammen € 1.650,--!

Die nächste AVZ-Zahlung erfolgt dann am Anfang des zweiten Monats im Einsatz, hier wird der bezahlte Abschlag angerechnet. Beispiel: Sie verlegen am 10. des Monats in den Einsatz, der Monat hat 31 Tage. Sie erhalten einen Abschlag von 15 Tagessätzen AVZ relativ zügig nach Ihrem Eintreffen im Einsatzland auf Ihr deutsches Konto. Zu Beginn des nächsten Monats erhalten Sie dann den Rest für den abgelaufenen Monat, hier also 31-9 = 22 Einsatztage im letzten Monat minus dem Abschlag  macht 22 - 15 = 7 Tage Restzahlung. Jeden weiteren AVZ gibt es dann immer im Folgemonat für den abgelaufenen Monat. Im letzten Monat erhalten Sie eine Abschlusszahlung, nachdem Ihr OUT von Deutschland aus bestätigt wurde. Sollte der Monat, in dem Sie den Abschlag erhalten haben, weniger als 15 Tage Rest haben, wenn Sie z. B. zum 20. des Monats in den Einsatz verlegen, so wird die Überzahlung für den Abschlag mit dem nächsten Monat verrechnet. Im obigen Beispiel wären das dann 31-19 Tage macht 12 Tage, da bleiben noch drei Tagessätze, die Sie erhalten haben, und die dann im Folgemonat verrechnet werden.
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Andi

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #4 am: 18. April 2016, 10:02:55 »

Bis zum Jahr 2010 gab es mal den Abschlag vor dem Einsatz. Ende 2010 wurde das dann auf Grund der überbordenden Bürokratie durch Rückzahlung bei nicht verlegenden oder früher zurückverlegenden Soldaten wieder abgeschafft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wieder ermöglicht wird.

Gruß Andi
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Tommie

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #5 am: 18. April 2016, 11:00:18 »

Exakt so ist es, Andi! Im IntranetBw gibt es unter "Regelungen Online" die Zentralvorschrift A1-1453/0-5000 "Abrechnung und Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages"!

Darin heißt es u. a. im Abschnitt 5 "Zuständigkeit":

Zitat
"501. Der AVZ wird abgerechnet und gezahlt durch die den Einsatztruppenteilen jeweils zugeordnete Einsatzwehrverwaltungsstelle (EinsWVSt) oder Bundeswehrverwaltungsstelle (BWVSt) im Ausland. Eine Zahlung des AVZ durch das für den entsendenden Truppenteil zuständige Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) ist nicht zulässig, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
502. Sollte im Einzelfall im Einsatzland keine EinsWVSt vorhanden sein beziehungsweise keine für den Einsatz zuständige BWVSt existieren, ist für die Abrechnung und Zahlung des AVZ zentral das BwDLZ Berlin – Standortservice (StOS) Schwielowsee zuständig.
503. Bei Schiffen und Booten der Marine sowie bei Spezialkräften der Bundeswehr wird der AVZ durch das für diese örtlich zuständige BwDLZ abgerechnet und gezahlt.
504. Bei Angehörigen des Deutschen Anteils (DtA) des NATO E-3A Verbandes ist das BwDLZ Aachen – StOS Geilenkirchen zuständig.
505. Entscheidungen über Rückforderungen, Gewährung einer Ratenzahlung, Stundung usw. sind Aufgaben der für die Abrechnung und Zahlung des AVZ zuständigen Stelle."

... und im Abschnitt 6. "Abrechnung und Zahlung":

Zitat
"601. Der AVZ ist monatlich nachträglich auszuzahlen. Für die Zahlbarmachung ist am letzten Kalendertag eines Monats der für diesen Monat zustehende AVZ zu ermitteln und die Zahlung einzuleiten.
602. Der AVZ wird grundsätzlich auf das von der Anspruchsberechtigten bzw. vom Anspruchsberechtigten angegebene Konto in der Europäischen Union überwiesen. Er kann bei Bedarf oder auf Verlangen ganz oder in Teilen bar ausgezahlt werden.
603. Der AVZ wird tageweise berechnet.
604. Zu Beginn ihrer besonderen Verwendung erhalten die Anspruchsberechtigten einen einmaligen Abschlag auf den ihnen zustehenden AVZ in Höhe von 15 Tagessätzen der festgesetzten AVZ-Stufe. Ist der zu erwartende Anspruch auf AVZ geringer, ist der Abschlag vorsorglich niedriger festzusetzen.
605. Die für die Zahlung des AVZ zuständige Stelle führt unmittelbar nach Beendigung der besonderen Verwendung eine Schlussabrechnung durch."
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Tommie

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #6 am: 18. April 2016, 11:05:40 »

... ein SozBer sagte bei der ELSA, dass man bevor man in den Einsatz verlegt AVZ in Höhe von 15 Tagessäztzen vor dem Einsatz kriegt.

Jetzt die Frage stimmt es ?

Die Antwort lautet daher: "Nein, diese Aussage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, weil die Zahlung nur durch die Einsatzwehrverwaltung erfolgen darf! Es gibt einen Abschlag, aber erst dann, wenn man im Einsatzland eingetroffen ist!"

Aber vielleicht war das auch nur ein Missverständnis und der Sozialberater hat genau das behauptet, was in der Vorschrift steht, aber bei den Zuhörern ist etwas anderes angekommen ;) ?
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MMG-2.0

  • Gast
Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #7 am: 18. April 2016, 11:17:39 »

Bis zum Jahr 2010 gab es mal den Abschlag vor dem Einsatz. Ende 2010 wurde das dann auf Grund der überbordenden Bürokratie durch Rückzahlung bei nicht verlegenden oder früher zurückverlegenden Soldaten wieder abgeschafft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wieder ermöglicht wird.

Gruß Andi
Kann mich nicht entsinnen, dass jemals der Abschlag vor meinen Einsätzen gezahlt wurde, auch vor 2010 nicht.
Erst im EinsL gibt der Soldat seine Bankdaten dem ReFü an und dann erst wird die EinsWSt tätig. Vor 2010 gab
aber es zum Beginn des Einsatzes für den ersten vollen Monat AVZ.
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Tommie

  • Gast
Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #8 am: 18. April 2016, 11:19:15 »

Der Abschlag wurde auch nicht automatisch gezahlt, sondern nur auf Antrag! In sehr vielen Vorausbildungen wurde diese Möglichkeit der Antragstellung allerdings maximal in einem Nebensatz erwähnt ;) !
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MMG-2.0

  • Gast
Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #9 am: 18. April 2016, 11:23:25 »

AVZ Anträge hatte ich nie gestellt, der wurde genauso gezahlt wie der Wehrsold - Bankdaten angeben, das wars.
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Tommie

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #10 am: 18. April 2016, 11:24:16 »

Auch das ist richtig! Nur der Abschlag, der bis ca. 2010 möglich war, der hätte extra und schriftlich beantragt werden müssen!
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MMG-2.0

  • Gast
Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #11 am: 18. April 2016, 11:25:10 »

@Tommie:

Du meinst einen Antrag stellen für AVZ vor Einsatzbeginn?
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Tommie

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #12 am: 18. April 2016, 11:25:49 »

Jepp, genau den ;) !

Auch das ist richtig! Nur der Abschlag, der bis ca. 2010 möglich war, der hätte extra und schriftlich beantragt werden müssen!
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LwPersFw

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Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #13 am: 18. April 2016, 11:29:44 »

Dies war die von Andi genannte alte Regelung bei der monatlich im Vorausgezahlt wurde...

...dies galt natürlich auch für den Monat in dem der Einsatz begann...

Da es aber hier immer wieder zu Überzahlungen kam... weil der Soldat dann doch nicht...der später verlegte...

...wurde dies in die von Tommi genannte Verfahrensweise abgeändert...



Der AVZ ist Bestandteil der Dienstbezüge bzw. des Wehrsoldes.
Er wird somit grundsätzlich im Voraus unter Vorbehalt zum
jeweiligen gesetzlichen Zahlungstermin (für Dienstbezüge der 1.
jeden Monats, für Wehrsold der 15. jeden Monats) gezahlt.

Der AVZ wird grundsätzlich auf das vom Anspruchsberechtigten
angegebene Konto im Inland überwiesen. Er kann bei Bedarf
oder auf Verlangen ganz oder in Teilen bar ausgezahlt werden.

Der AVZ wird tageweise berechnet. Es ist daher monatlich
nachträglich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die
jeweilige laufende Vorauszahlung vorgelegen haben.

Zu Beginn der besonderen Verwendung erhalten die
Anspruchsberechtigten einen Abschlag auf den ihnen zustehenden
AVZ, sofern nicht bereits zu diesem Zeitpunkt die laufende
Zahlung aufgenommen werden kann. Die Höhe der Abschlagszahlung
richtet sich nach der Summe der im jeweiligen Kalendermonat
voraussichtlich zustehenden AVZ-Tagessätze. Bestehen
Zweifel über die Höhe des Anspruchs, ist der Abschlag vorsorglich
niedriger festzusetzen.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MMG-2.0

  • Gast
Antw:AVZ Vorzahlung für Einsatz
« Antwort #14 am: 18. April 2016, 11:30:44 »

Also die Vorauszahlung des AVZ, stimmt den gab es vor 2010.
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