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Autor Thema: Frist bezgl. Einberufungsbescheid Reservedienstleistung  (Gelesen 1501 mal)

Gaeste

  • Gast
Frist bezgl. Einberufungsbescheid Reservedienstleistung
« am: 06. Dezember 2016, 20:53:02 »

Hallo,


weiß jemand Bescheid, welche Dauer die Frist hat, die eingehalten werden muß/soll bezüglich der Erstellung des Einberufungsbescheid betreffend einer Reservedienstleistung? Sind das 8 Wochen vor RDL-Beginn, welche das KC benötigt?

Danke & Gruß

 
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  • Beiträge: 683
Antw:Frist bezgl. Einberufungsbescheid Reservedienstleistung
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2016, 21:10:34 »

Ja das sind rund 8 Wochen.
Geht machmal aber auch kürzer  :)
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.
 

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