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Autor Thema: Wegfall der besonderen Altersgrenze  (Gelesen 24818 mal)

funker07

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Wegfall der besonderen Altersgrenze
« am: 20. Dezember 2016, 17:02:37 »

Augengeradeaus schreibt, dass geplant ist, Soldaten bald wie andere Staatsdiener zu pensionieren.

Ich bin da mal gespannt.
Nächstes Jahr sind Wahlen, allerdings glaube ich nicht, dass eine andere Partei das aufheben wird.
UvdL würde ich das auch nicht zum Vorwurf machen, es ist einfach nur ein weiterer Schritt, um verzweifelt Personal zu bekommen/binden...wobei die Zufriedenheit im Schnitt wohl sinken wird.

Nachdem die Arbeitszeitregelung eingeführt wurde, haben viele schon mehr oder weniger scherzhaft vor so etwas gewarnt.
Der Bundeswehrverband sagte vor kurzen noch gegenteiliges.

Als Fernmelder mit halber Stabsverwendung hab ich damit kein übermäßiges Problem - der Grenadier mag das zurecht anders sehen.
Auch bin ich mal auf die Einsatzfähigkeit mit Anfang 60 gespannt.
Oder wir bekommen Stäbe, in denen seit 20 Jahren keiner mehr im Einsatz war.
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Merowig

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2016, 17:57:29 »

Tja der demographische Wandel - es war abzusehen, dass dies kommt.
Die Umsetzung duerfte interessant sein und dies muss nicht unbedingt schlecht enden.
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Fortuna audaces iuvat

Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2016, 19:22:56 »

Das ist halt eine verzweifelte Maßnahme, die das damit unsachlich verbundene Problem der "Regeneration" des Personalkörpers nicht lösen wird, weil die einzige Maßnahme, die hier für Abhilfe schaffen würde - aktivierung der allgemeinen Wehrpflicht - nicht angegangen werden soll. Aus (finanz)politischen Gründen und aus hausinternen Verweigerungshaltungen, denn dass es seit dem Ende des zweiten Weltkrieges in Europa und der Welt nicht mehr so ein hohes Konfliktrisiko und Bedrohungspotential gab wird wohl niemand leugnen können.

Letztlich wird diese Maßnahme genau eins bringen: zigtausende BS-Unteroffiziere werden in den gerade händeringend nach Angestellten und Beamten suchenden Öffentlichen Dienst wechseln, wo sie dann - vielleicht in einer höheren Laufbahn - Standortsicherheit und einen weitaus weniger risikobehafteten Job haben werden.
In Bezug auf meine Feldjägerfraktion kann ich mir schon ziemlich bald eine massive Abwanderung zur Polizei vorstellen - bisher bieten da zwei Bundesländer die Übernahme ausgebildeter Feldjäger ohne erneute Laufbahnprüfung in Wahlverwendung und Wahldienststelle an.
Und ich als Stabsoffizier werde dann wohl tatsächlich den Weg in den höheren Dienst erwägen, wo die ungleich höhere Förderungsperspektive zu den gerade genannten Punkten noch dazu kommt.

Wer die besondere Altersgrenze abschaffen will hat sie nicht verstanden. Aber es haben sich m.E. halt mittlerweile Bürokraten in der Führung durchgesetzt, die keine Ahnung von funktionierenden Streitkräften haben und für die der Prototyp des Soldaten in irgendeinem Büro Bleistifte spitzt. Übrigens die gleichen Bürokraten, die mit dem neuen Soldatenbeteiligungsgesetz und der Soldatenarbeitszeitverordnung, dem betrieblichen Gesundheitsmanagement oder auch der Allmacht der Betriebsärzte schon Fakten geschaffen haben, die alle Soldaten zu Verteidigungsbeamten gemacht haben.

Soweit ja alles ganz okay, die Heizung im Büro ist warm und das geld immer pünktlich auf dem Konto. Ich weiß nur leider zunehmend nicht, wie der Staat heißen wird in dem ich - hoffentlich - irgendwann mal das Pensionsalter erreichen werde. Vielleicht interveniert Liechtenstein ja mal, wenn die merken, dass wir gerade alle in Teilzeit sind. ;)

Das eigentlich schlimme ist aber, dass ich noch keinen deutschen General oder Admiral gehört habe, der deutlich sagt, was solche Maßnahmen eigentlich für die Truppe bedeuten.

Gruß Andi
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Tommie

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2016, 19:29:26 »

Das eigentlich schlimme ist aber, dass ich noch keinen deutschen General oder Admiral gehört habe, der deutlich sagt, was solche Maßnahmen eigentlich für die Truppe bedeuten.

Na ja, in der Truppe behauptet man ja seit je her, dass einem vor der Beförderung zum Offiziersdienstgrad das Rückgrat entnommen wird. Und vor der Beförderung zum "Goldfasan" kommen dann halt noch die Klöten dazu ;D ! Es möchte halt auch keiner der Herren Generale vom BMVg als "verwirrt" in den vorläufigen Ruhestand geschickt werden ;) !

Mein Fazit: Die Bundeswehr entwickelt sich immer mehr zu einer Armee der Unwilligen, geführt durch die Unmotivierten und administriert durch die Untauglichen! Wohin das letztendlich führen wird, brauche ich wohl niemandem zu erklären, denn das werden alle "live und in Farbe" erleben, wenn sich die Amerikaner aus dem internationalen Geschäft ein wenig mehr zurückhalten und Deutschland als "Möchtegern-Lead-Nation" in Europa ein wenig mehr gefragt wird!
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tank1911

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2016, 20:12:08 »

@Andi: Sie meinen bestimmt "gehobener Dienst" oder? Ansonsten stünden da zwei juristische Prüfungen an  :)

@Tommie: Polarisierend und mMn min. sehr grenzwertig was Sie da schreiben...aber das wissen Sie wahrscheinlich, deshalb spare ich mir die Diskussion. Aus dieser "Perspektive" nach oben zu meckern ist einfach...
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dunstig

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2016, 20:20:25 »

@Andi: Sie meinen bestimmt "gehobener Dienst" oder? Ansonsten stünden da zwei juristische Prüfungen an  :)

Naja denke nicht, dass Andi als Stabsoffizier mit "ungleicher Förderperspektive" den gehobenen Dienst meint. Das wäre doch ein deutlicher Rückschritt. ;)

@Andi: Könntest du mir dazu 1-2 Stichpunkte nennen. Kenne mich dort nicht wirklich aus, aber war immer der Ansicht, dass es nirgends so einfach wie bei der Bundeswehr ist, in die Besoldungsstufen des höheren Dienstes vorzustoßen. Als BS wird man ja automatisch wenigstens A14 egal wie kompetent man ist.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2016, 20:23:00 »

@Andi: Sie meinen bestimmt "gehobener Dienst" oder? Ansonsten stünden da zwei juristische Prüfungen an  :)

Nein, ich meine den höheren Dienst. Und da ist nicht mal mehr (überall) das Volontariat obligatorisch, da haben Länder und Bund mittlerweile freie Hand in der Ausgestaltung der Einstellungskriterien. Ein halbes Jahr auf Probe ist bei spezifischer akademischer Bildung ohne Laufbahnprüfung absolut möglich.

BA und BAMF sind da als "große Akteure" gerade auf der Suche, aber das wird in den nächsten Jahren eher massiv mehr, als weniger werden.

@Andi: Könntest du mir dazu 1-2 Stichpunkte nennen. Kenne mich dort nicht wirklich aus, aber war immer der Ansicht, dass es nirgends so einfach wie bei der Bundeswehr ist, in die Besoldungsstufen des höheren Dienstes vorzustoßen. Als BS wird man ja automatisch wenigstens A14 egal wie kompetent man ist.

Die Durchlässigkeit der Laufbahnen ist bei der Bundeswehr eine andere, weil der Berufsoffiziert eben "qua Amt" und einer (lächerlichen) Prüfung an der FüAk die "Weihen" der Stabsoffiziere und damit quasi des höheren Dienstes erfährt.

Wenn du im Öffentlichen Dienst mit A13 einsteigst - gibt aber auch genügend, wie direkt höher einsteigen -, dann muss natürlich die Förderungsperspektive eine völlig andere sein. Da ist A16 dann eher die Regel, B3 und mehr absolut möglich. Je größer die Behörde, desto höher kann es natürlich gehen.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 20:27:14 von Andi »
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tank1911

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2016, 20:25:34 »

Ok. Das ist was anderes. Trifft ja auch zB auf die technische Verwaltung zu. Dachte sie beziehen das auf die Polizei, denn da ist es mMn ungleich schwerer aufzusteigen.
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Tommie

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #8 am: 20. Dezember 2016, 20:26:54 »

@tank1911:

Na dann lassen Sie uns doch mal meine Aussagen aufdröseln ;) :

Na ja, in der Truppe behauptet man ja seit je her, dass einem vor der Beförderung zum Offiziersdienstgrad das Rückgrat entnommen wird.

Dieses Gerücht ist älter als ich!

Und vor der Beförderung zum "Goldfasan" kommen dann halt noch die Klöten dazu ;D !

Auch dieses Gerücht ist nicht als "brandneu" zu bezeichnen ;) !

Es möchte halt auch keiner der Herren Generale vom BMVg als "verwirrt" in den vorläufigen Ruhestand geschickt werden ;) !

Was sagt Ihnen denn der Name Günzel? Genauer Reinhard Günzel, Brigadegeneral a. D.? Er wurde im Jahre 2003 vom damaligen BMVg Peter Stuck in den vorläufigen Ruhestand geschickt und vorher von demselben als verwirrt bezeichnet!

Mein Fazit: Die Bundeswehr entwickelt sich immer mehr zu einer Armee der Unwilligen, geführt durch die Unmotivierten und administriert durch die Untauglichen!

Gegenbeweise werden Sie auch hier schuldig bleiben, weil es einfach so ist ...! Kaum jemand ist bereit ernsthaft Verantwortung zu übernehmen, jeder sichert sich mit Hosenträgern, Gürtel und einem Nagel im Kreuz ab, dass seine Hose nicht rutscht! Die Führung ist unmotiviert, weil nur noch wenige wirklich voran kommen, die dafür um so schneller. Und der Anteil der BS/SaZ, die keine ADFV/TDVF bekommt, ist höher als je zuvor!

Wohin das letztendlich führen wird, brauche ich wohl niemandem zu erklären, denn das werden alle "live und in Farbe" erleben, wenn sich die Amerikaner aus dem internationalen Geschäft ein wenig mehr zurückhalten und Deutschland als "Möchtegern-Lead-Nation" in Europa ein wenig mehr gefragt wird!

Na dann warten Sie mal ab, wo wir uns als nächstes blamieren werden ;D !
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tank1911

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2016, 20:28:34 »

Ich lasse meine erste Antwort stehen. Das passt  ;)
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Tommie

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2016, 20:29:09 »

Tja, da geht es mir wie bei der Grammatik ;) : Da hätte ich mir von einem M. Sc. ein wenig mehr erwartet ;D !
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dunstig

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #11 am: 20. Dezember 2016, 20:34:11 »

Naja Tommie, da Kommentare von dir meist nen dummen Spruch oder provozierende Bemerkungen enthalten, sollte es dich nicht allzu sehr überraschen, wenn es jemand mal zur Sprache bringt. ;)
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tank1911

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #12 am: 20. Dezember 2016, 20:35:26 »

Manchmal ist es besser auf eine Diskussion nicht einzugehen. Besonders nicht bei stark eingefahrenen Meinungen. Und "Gerüchte" leben nur durch das Wiederholen derselbigen weiter, zumal ich das Geschriebene eher als stumpfe Respektlosigkeit betrachte. Aber nach dem was sie schreiben, gehören/gehörten sie ja eher zu den ersten beiden der von ihnen erwähnten Gruppen. Es steht ja jedem frei, die Dinge in die Hand zu nehmen. Meckern ist einfach und lenkt von Vielem ab.
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 20:42:52 von tank1911 »
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Ralf

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #13 am: 20. Dezember 2016, 20:38:12 »

Naja, weder ist der Artikel in augengeradeaus in dieser Absolutheit richtig, noch sind deswegen die darauf basierenden Schlussfolgerungen richtig.
Zum einen ist die allg. Altersgrenze unterhalb der der anderen Staatsdiener, zum anderen steht da auch bedarfsbezogen, was nicht heißt, dass alle bis zur allg. Altersgrenze bleiben.
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Letztlich wird diese Maßnahme genau eins bringen: zigtausende BS-Unteroffiziere werden in den gerade händeringend nach Angestellten und Beamten suchenden Öffentlichen Dienst wechseln, wo sie dann - vielleicht in einer höheren Laufbahn - Standortsicherheit und einen weitaus weniger risikobehafteten Job haben werden.
Und was das mit einer schrittweisen Anhebung an die allg. Altersgrenze zu tun hat, verstehe ich nun wirklich nicht.
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LwPersFw

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #14 am: 21. Dezember 2016, 11:37:01 »

Um Ralf noch zu ergänzen,

es ist ein weit verbreitetes Gerücht, dass die Bundeswehr einen Berufssoldaten, egal ob Offz oder Uffz,
freigeben muss, wenn er zu einer anderen Behörde wechseln will.

Wenn die Bw einen eigenen weiteren Bedarf festlegt, findet dies nicht statt.

Genauso das Thema "Freiwilligkeit" , oder "nur mit Zustimmung des Soldaten", wie es in einigen
Internet/Intranet-Beiträgen kommuniziert wurde, hat keine rechtliche Bindung, da es in keinem
Gesetz, keiner Vorschrift zu finden ist.

Sagt die Bw, dass sie den BS Mustermann noch 5 Jahre länger benötigt, ist dies so und bedarf nicht seiner Zustimmung.
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