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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wegfall der besonderen Altersgrenze  (Gelesen 24808 mal)

F_K

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #15 am: 21. Dezember 2016, 11:44:08 »

Zum Thema Einsetzbarkeit im hoeheren Lebensalter:
Sagte mir ein StOffz gestern (auf meine Anmerkung dass er noch kein BFT / DSA whatever hat) - wozu?
Er sitzt vor einen Rechner und schreibt und denkt - dass geht auch noch mit 60+.
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FoxtrotUniform

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #16 am: 21. Dezember 2016, 11:59:53 »

Ich beobachte in meinem Umfeld zunehmend den Trend als BS zur Industrie zu wechseln. Headhunter gehen dabei gezielt auf Keyplayer zu und werben das Personal (vom Hauptmann milFD bis zum Oberst i.G.) an.
Denn machen wir uns nichts vor, woher soll die Industrie sonst Expertise und Netzwerke in komplexen Rüstungsprojekten, zum Beispiel EK erlangen. Unter Strich indirekt auch ein Interesse des Dienstherrn, dass der Vertragspartner Kompetenz vorweisen kann.

Und machen wir uns nichts vor, wer nun statt bis 56 oder 60 noch deutlich länger dienen muss - von versagten BO41 ganz zu schweigen - und trotz enormer Verwendungsbreite nicht weiter kommt, der überlegt nicht lange wenn das Angebot passt. Kritiker der Kooperationen dürfte das in ihrem Denken bestätigen.

@FK: Ich vertrete eine andere Auffassung, aber ganz unrecht hat er nicht. Und wenn man bedenkt was die VM hinsichtlich der Extra-Wurst für IT-Personal (aka CIR-Staff) äußerst auch nicht soooo abwägig.

Zum öffentlichen Dienst habe ich bis vor kurzem die Meinung vertreten, dass es unzweckmäßig ist als SaZ Truppendienstoffizier dem öffentlichen Dienst (als Beamter im höheren Dienst) den Vorzug gegenüber dem Berufsoffizier zu geben. Diese Ansicht verschiebt sich mittlerweile und es bleibt spannend was noch so passiert.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #17 am: 21. Dezember 2016, 12:02:20 »

es ist ein weit verbreitetes Gerücht, dass die Bundeswehr einen Berufssoldaten, egal ob Offz oder Uffz,
freigeben muss, wenn er zu einer anderen Behörde wechseln will.

Es geht nicht um freigeben eines Dienstherrenwechsels, es geht um eine Entlassung auf Verlangen und im Zweifelsfall um Entlassung über KDV. Ich denke, wir werden es erleben.

Zum Thema Einsetzbarkeit im hoeheren Lebensalter:
Sagte mir ein StOffz gestern (auf meine Anmerkung dass er noch kein BFT / DSA whatever hat) - wozu?
Er sitzt vor einen Rechner und schreibt und denkt - dass geht auch noch mit 60+.

Danke für die perfekte Bebeispielung meiner Anmerkung, dass die Masse, die hier mitredet gar nicht verstanden hat,worum es geht.
Es ist schön für ihn, dass er gerade einen netten Bürojob hat. Die Frage ist aber, wo er sich in einem Kriegsszenario wiederfindet.

Gruß Andi
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F_K

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #18 am: 21. Dezember 2016, 13:14:03 »

@ FU und Andi:

Ich habe meine IGF/KLF vollstaendig (sehr gut) erfuellt - und wuerde mir einen ZgFhr Dienstposten noch zutrauen (zumindest koerperlich / rifle men und so).

However: Hier hat der DDO (immerhin ein OF5) die Aufgabe der Ueberwachung dieser Vorgaben - ... da wird nichts ueberwacht.

Unabhaengig davon ist das Alter an sich kein Kriterium - sondern die Leistungsfaehigkeit.
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LwPersFw

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #19 am: 21. Dezember 2016, 15:25:34 »

es ist ein weit verbreitetes Gerücht, dass die Bundeswehr einen Berufssoldaten, egal ob Offz oder Uffz,
freigeben muss, wenn er zu einer anderen Behörde wechseln will.

Es geht nicht um freigeben eines Dienstherrenwechsels, es geht um eine Entlassung auf Verlangen und im Zweifelsfall um Entlassung über KDV. Ich denke, wir werden es erleben.


Das ist mir bewusst ... nur ich bezweifle das z.B. ein Uffz mit 55 ... Haus noch am Abbezahlen ... Kinder am studieren... so einfach kündigen wird...

Denn bei Entlassung auf Verlangen (§46 Abs 3 SG) durch den Soldaten gibt es keine Pension von der Bw.

( § 15 SVG: Nach Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand besteht Anspruch auf Ruhegehalt)

Und diese Gruppe wird nicht so einfach einen Ausgleich herstellen können, der später eine Rente/Pension auf dem Niveau gewährleistet, wie er sie hätte, wenn er eben bis z.B. 60 bei der Bw bleibt.

Denn auch wenn sicherlich Bedarf im ÖD herrscht ... auf einen 55-jährigen StFw wird nicht unbedingt gewartet und erst recht nicht,
wenn dieser eine Einstellung mit A 9 erwartet...

Selbst Offizieren dürfte dies nicht einfach fallen.
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miguhamburg1

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #20 am: 21. Dezember 2016, 16:11:05 »

Bei aller Vorsicht - ich neige auch dazu, dass sich die ungeplante Abwanderung von BS zu anderen Dienstherren oder der gewerblichen Wirtschaft insgesamt in Grenzen halten und nicht gegenüber der gegenwart oder Vergangenheit signifikant steigen wird.

Es hat zu allen Zeiten einzelne solcher Abgänge gegeben. Die nun in Aussicht gestellte Verlängerung der Dienstzeit für BS wird nun sicher nicht zu einem Abwanderungsboom betroffener führen. Denn wohin sie auch wechseln sollten, sie müssten dort gleich lang weiter arbeiten. Diese Schwarzseherei halte ich nun wirklich für ziemlich verwegen.

Im Übrigen gab und gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Ableistung der IGF - sich darüber aufzuregen, ist auch müßig.
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Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #21 am: 21. Dezember 2016, 17:17:38 »

Denn bei Entlassung auf Verlangen (§46 Abs 3 SG) durch den Soldaten gibt es keine Pension von der Bw.

Aber grundsätzlich auf Antrag das Altersgeld.

Abgesehen davon ist es nur in Teilen ein Gerücht, dass sich die Bundeswehr gegen einen Dienstherrenwechsel wirklich sträuben könnte. Das Soldatengesetz ist da im §46 völlig eindeutig:

"(3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen.[...]
(3a) Ein Berufssoldat ist entlassen, wenn er zum Beamten ernannt wird.[...] Satz 1 gilt [...] nicht, solange das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle in seinem Geschäftsbereich der Entlassung nach Satz 1 nicht zugestimmt hat. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Soldat nach Absatz 3 seine Entlassung verlangen könnte. Im Übrigen kann die Zustimmung unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen der Bundeswehr erteilt werden."

Soll heißen: Wenn ein Berufssoldat das Recht hat nach Absatz 3 seine Entlassung zu verlangen und einen Dienstherren gefunden hat, der ihn zum Beamten (auf Probe oder auf Lebenszeit) ernennt, dann hat die Bundeswehr schlicht und einfach absolut gar keine Möglichkeit sich dem entgegen zu stellen. Maximal eine Frist von drei Monaten zur Übergabe der Dienstgeschäfte ab Antragstellung befugt die Bundeswehr hier ein wenig nach hinten heraus die Dienstzeit zu verlängern.
Wenn ein Jobwechsel in den öffentlichen Dienst als Angestellter oder aber in die freie Wirtschaft erfolgen soll bzw. der Antrag auf Entlassung ohne in Aussicht gestellte Verbeamtung gestellt wird kann die Bundeswehr auch unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen abwägen.

Und in Falle eines Dienstherrenwechsels findet schlicht und einfach ein finanzieller Ausgleich zwischen den Pensionskassen des Bundes und des neuen Dienstherren statt.
Ich frage mich allerdings, wieso du das für ein Gerücht hältst, denn unsere Ärzte machen uns das doch seit Jahren erfolgreich vor.

Bei aller Vorsicht - ich neige auch dazu, dass sich die ungeplante Abwanderung von BS zu anderen Dienstherren oder der gewerblichen Wirtschaft insgesamt in Grenzen halten und nicht gegenüber der gegenwart oder Vergangenheit signifikant steigen wird.

Die Zeit wird es zeigen, ich habe da deutlich andere Vermutungen. Die Zeichen stehen im gesamten Öffentlichen Dienst derzeit auf Sturm, was die Personalregenerationsfähigkeit angeht. In den nächsten 10 - 15 Jahren waren das wenn ich das richtig in Erinnerung habe um die 40% Gesamtregenerierungsbedarf bei Angestellten und vor allem bei den Beamten. Die gleichzeitige Erkenntnis, dass viele Bereiche des Öffentlichen Dienstes wieder massiv aufgestockt werden müssen wird die Zahlen noch mal drastisch erhöhen. Und durch die mehr oder minder freie Einstufungsmöglichkeit vieler staatlicher Arbeitgeber in Besoldungsfragen - insbesondere bei Angestellten - ist die Bundeswehr da schlicht und einfach nicht konkurrenzfähig.

Es hat zu allen Zeiten einzelne solcher Abgänge gegeben. Die nun in Aussicht gestellte Verlängerung der Dienstzeit für BS wird nun sicher nicht zu einem Abwanderungsboom betroffener führen. Denn wohin sie auch wechseln sollten, sie müssten dort gleich lang weiter arbeiten. Diese Schwarzseherei halte ich nun wirklich für ziemlich verwegen.

Sie müssten dort vielleicht sogar noch länger arbeiten, würden aber nicht gegen ihren Willen versetzt, wenn sie versetzt werden würden hätte das je nach Dienstherr natürliche Grenzen und es gäb keine Auslandseinsätze. Wenn ich mich in meinem Umfeld so umhöre reizt das viele. Und die Angebote anderer Dienstherren sind ja bereits da und werden noch konkreter und noch mehr werden.

Eine andere Frage wird auch direkt die sein, wen wir bei den Portepees überhaupt noch davon überzeugen können sich zum BS zu bewerben.

Wenn du das als Schwarzsehen siehst bitte. Ich stelle nur fest, dass hier entweder mit blindem Aktionismus oder mit der rosaroten Sonnenbrille, alle möglichen negativen Folgen ignorierend an den Grundfesten der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschraubt wird. Und ich sehe auch nicht, wie mit so einer Maßnahme auch nur ein Problem, vor dem die Bundeswehr steht gelöst werden kann.

Gruß Andi
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Ralf

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #22 am: 21. Dezember 2016, 18:39:22 »

Wir reden doch hier nicht von einer Dienstzeit bis 67? Also ein vergleichbares Dienstzeitende mit anderen öffentlichen AG. Da sind doch immer noch 5 Jahre Unterschied.
Und einer gehörigen Anzahl zu unterstellen, dass sie sich von ihrem derzeitigen AG abwenden um bei einem anderen anzufangen kommt mir immer vor wie "beim Nachbarn ist das Gras immer grüner". Das stellt sich dann in der Realität schon wieder anders dar.
Und es ist Stimmungsmache zu sagen, dass dann alles alte Leute in den Einsatz müssen und es deswegen nicht funktioniert. Es ändert sich an dem Mengenverhältnis derjenigen, die in den Einsatz können nichts, denn ob Dienstposten unbesetzt sind oder durch einen Älteren (der ja auch nicht unbedingt nicht auslandsdienstverwendungsfähig sein muss) besetzt ist, macht für die anderen keinen Unterschied. Mal davon ab, wie viele Ältere überhaupt in den Einsatz müssen oder ob es nicht im Verhältnis sowieso niedrigere Dienstgrade sind.
Und ich teile die Ansicht von miguhamburg, dass sich das wie immer in Grenzen halten wird. Wenn ich sehe, wie viele nach ihrer Entlassung nun eine RDL machen wollen und können (nach Erhöhung der USG-Leistungen), gibt es für mich sowieso wenig Gründe, diese Leute zuerst zu entlassen und sie dann per RDL weiterzubeschäftigen. Da die Leute gebraucht werden, ist das für mich nur die logische Konsequenz, sie auch länger zu beschäftigten.
Es hat sich mit der Aussage in der Personalstrategie nichts an der Rechtslage geändert, diese bleibt unverändert. Wenn ich dann lese, dass einseitig "Vertragsgrundlagen" geändert werden, kann ich nur mit Kopfschütteln reagieren.
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LwPersFw

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #23 am: 21. Dezember 2016, 19:26:28 »

@ Andi,

ich habe doch gesagt das mir dies bewusst ist. Die Rechtslage ist doch eindeutig...

Es geht aber um das "Wie"... und da bleibt nur die "Kündigung" mit Verlust der Pension.

Und dann stellt sich die Frage, wie werde ich von einer neuen Behörde eingestellt...

... und da liegen Welten zwischem einem Arzt und einem... z.B.  StFw in der Verwendung PersFw.

Und ja ... die Dienstzeit als BS wird i.d.R. dann bei der Pension als Beamter berücksichtigt...

...nur keine Behörde muss den Bewerber mit der BesGruppe einstellen, die er zuletzt in der Bw hatte.

Was nützt es also dem PerFw in meinem Beispiel mit 55 ... mit z.B. A07 z.B. bei Behörde X einzusteigen... ohne zu wissen ob er bis 67 wieder den A09 erreicht...

Denn im mittleren Dienst ist der A09 sowas wie der OStFw in der Truppe... Da glaube niemand das die zivilen nur auf einen Quereinsteiger aus der Truppe warten...

Das ist ja selbst innerhalb der Bw so, wenn ein BS in die Bw-Verwaltung wechseln wollte...

Das Ganze muss einfach sehr differenziert betrachtet werden, so wie Ralf versucht hat es zu verdeutlichen.

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LwPersFw

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #24 am: 21. Dezember 2016, 19:28:13 »

Weil's zum Thema passt... DBwV von heute:

"Es bleibt dabei: Eine pauschale Anhebung der Altersgrenzen ist mit dem DBwV nicht zu machen!
Der DBwV warnt wiederholt davor, dass durch zahlreiche Reformen, Sparmaßnahmen und immer weiter zunehmende Einsatzdichte ungewöhnlich hoch beanspruchte „Bestandspersonal“ noch weiter zu belasten.

Seit dem Start der Trendwende Personal steht sie immer wieder als mögliches Instrument der Personalbindung auf der Agenda: die Anhebung der besonderen Altersgrenze für Soldaten. Und von Anfang an hat der DBwV in aller Deutlichkeit klargemacht, dass das mit ihm nicht zu machen ist. Der Verband lehnt eine pauschale Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand oder den Wegfall der besonderen Altersgrenze ab.

Jede Verlängerung des Dienstes darf nur auf Freiwilligkeit beruhen. Die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung hat entsprechende Zusagen gemacht.

In diese Richtung geht auch die Zentrale Dienstvorschrift „Personalstrukturplan militärisch 2016“. Die in der dortigen Nummer 206 enthaltene „moderate Anhebung der durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter“ entspricht der Zusage aus dem BMVg.

Der DBwV warnt wiederholt davor, dass durch zahlreiche Reformen, Sparmaßnahmen und immer weiter zunehmende Einsatzdichte ungewöhnlich hoch beanspruchte „Bestandspersonal“ noch weiter zu belasten.

Zudem gehört es zu den Notwendigkeiten einer Einsatzarmee, ihr Personal jung und einsatzfähig zu halten. Deswegen gibt es die besondere Altersgrenze. Eine durch die Höhersetzung der Altersgrenze zwangsweise folgende Überalterung steht dem Ziel einer schnellen, nachhaltigen und flexibel einsetzbaren Streitkraft im Weg.

Auch wenn es sich bei dem Papier nur um ein Strategiepapier handelt, also noch nichts beschlossen ist: Mit der Trendwende „Vertrauen“ hat die nun öffentlich gewordene Absicht, die besondere Altersgrenze schrittweise an die allgemeine Altersgrenze heranzuführen, nichts zu tun."
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 19:30:57 von LwPersFw »
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Papierberg

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #25 am: 21. Dezember 2016, 21:44:12 »

Die in solchen Pressemitteilungen vorzufindende Wortwahl und schillernde Lautstärke sind durchaus geeignet, um die Entschlossenheit des Herausgebers zu unterstreichen, zuweilen korrelieren sie auch mit dessen Ausmaß an Verzweiflung. Ich persönlich denke nicht, dass die hier relevante Fragestellung durch eine pauschale Anhebung der Altersgrenze gelöst werden kann. Die jetzige Regelung ist jedoch selbstverständlich auch nicht in Stein gemeißelt, von Vertragsbruch etc. kann nun wirklich nicht gesprochen werden, wenn die Politik anfängt ihren Job zu machen und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren möchte.
Analog zu ähnlichen Überlegung bezüglich des Renteneintrittsalters in der gesetzl. Rentenversicherung kann eine wirklich gerechte Lösung in der rückwirkenden Betrachtung der gesamten Erwerbsbiographie und den darin liegenden beruflichen Belastungsfaktoren und Erschwernissen liegen. Diese könnten dann an einen zeitlich gestaffelten Austritt aus dem Erwerbsleben gekoppelt werden. Dies würde sicherstellen, dass Soldaten in langjährigen Truppenverwendungen und der oft zitierte Dachdecker früher ausscheiden können als überwiegende Schreibtischarbeiter.
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Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #26 am: 22. Dezember 2016, 02:17:12 »

Wir reden doch hier nicht von einer Dienstzeit bis 67? Also ein vergleichbares Dienstzeitende mit anderen öffentlichen AG. Da sind doch immer noch 5 Jahre Unterschied.

Nein, wir reden davon, dass bei dem Wegfall der besonderen Altersgrenze manch ein Unteroffizier auf die Idee kommen könnte, dass er sich die Umstände des Dienstes bei der Bundeswehr nicht länger geben muss, wenn er unter bei weitem entspannteren Begleitumständen - dafür dann aber fünf Jahre länger - einfach Beamter werden kann.

Und einer gehörigen Anzahl zu unterstellen, dass sie sich von ihrem derzeitigen AG abwenden um bei einem anderen anzufangen kommt mir immer vor wie "beim Nachbarn ist das Gras immer grüner". Das stellt sich dann in der Realität schon wieder anders dar.

Warten wir doch einfach mal ab.

Und es ist Stimmungsmache zu sagen, dass dann alles alte Leute in den Einsatz müssen und es deswegen nicht funktioniert. Es ändert sich an dem Mengenverhältnis derjenigen, die in den Einsatz können nichts, denn ob Dienstposten unbesetzt sind oder durch einen Älteren (der ja auch nicht unbedingt nicht auslandsdienstverwendungsfähig sein muss) besetzt ist, macht für die anderen keinen Unterschied. Mal davon ab, wie viele Ältere überhaupt in den Einsatz müssen oder ob es nicht im Verhältnis sowieso niedrigere Dienstgrade sind.

Du machst den gleichen Fehler, wie F_K und unsere Führung. Es geht nicht um jetzige Luxusverhältnisse! Es geht um Umstände in denen die Bundesrepublik Deutschland und/oder ihre Bündnispartner in massiven bewaffneten Konflikten gebunden ist. Ich weiß nicht, ob du in den letzten Jahren mal Nachrichten geschaut hast, aber die Welt brennt! Und wenn wir nicht aufpassen, dann brennt auch bald Europa. Mit Ungarn und Polen haben wir schon zwei angehende Diktaturen vor der eigenen Haustür.
Zweck von Streitkräften ist nicht sie auf dem Papier existieren zu lassen, sondern für den Ernstfall gerüstet zu sein und das sind wir schlicht und einfach nicht mehr.

Es geht aber um das "Wie"... und da bleibt nur die "Kündigung" mit Verlust der Pension.

Wie gesagt, bei einem Dienstherrenwechsel ist das schlicht und einfach nicht richtig, da findet ein voller Finanzausgleich zwischen den beteiligten Dienstherren statt.
Und bei einer einfachen "Entlassung auf Verlangen" gibt es eben auf Antrag grundsätzlich Altersgeld in der entsprechenden Höhe der erworbenen Pensionsansprüche - gemindert um 15%.

Und dann stellt sich die Frage, wie werde ich von einer neuen Behörde eingestellt...

Das ist ganz einfach: Man bewirbt sich. Und alleine in den nächsten Jahren werden um die 50000 Stellen in der Verwaltung neu besetzt werden müssen, die mit Masse nicht durch die aus der Schule kommenden Geburtenjahrgänge abgedeckt werden können. Von der Polizei will ich gar nicht sprechen, die haben ja jetzt schon Probleme.
Dementsprechend gibt es ja von zwei Bundesländern z.B. schon die Initiative Feldjäger in den Polizeidienst zu übernehmen ohne dass sie eine Laufbahnprüfung absolvieren müssen. Was meinst du, wie sich die Panik in den nächsten Jahren entwickeln wird, wenn die Länder und Kommunen feststellen, dass sie keine Leute kriegen. Da wird es noch weitaus bessere Angebote geben.

... und da liegen Welten zwischem einem Arzt und einem... z.B.  StFw in der Verwendung PersFw.

Der klassische Stabsfeldwebel ist denke ich die falsche Klientel, denn die Dienstzeit soll ja stufenweise angehoben werden. Ich denke an Berufssoldaten aller Laufbahnen bis ungefähr Mitte 30 bis 40, die sich Gedanken machen werden, weil sie die Änderung voll treffen wird.
Offiziere mit Studium werden keinerlei Probleme haben, Portepees mit Berufsausbildung und Meister vermutlich ebenfalls nicht.

Und ja ... die Dienstzeit als BS wird i.d.R. dann bei der Pension als Beamter berücksichtigt...

Bei einem Dienstherrenwechsel sogar voll - deswegen die Ausgleichszahlungen.

...nur keine Behörde muss den Bewerber mit der BesGruppe einstellen, die er zuletzt in der Bw hatte.

Stimmt, die neue Behörde kann ihn viel höher dotiert einstellen. ;) Muss sie natürlich nicht, aber der Berufssoldat ist nunmal interessant. Die eigene Pensionskasse wird erst mal durch Ausgleichszahlungen gefüllt, die Altersstruktur des eigenen Personalpools wird ein wenig ins Gleichgewicht gebracht und er ist Verwaltungstätigkeit und Behördenarbeit durchaus gewohnt.

Was nützt es also dem PerFw in meinem Beispiel mit 55 ... mit z.B. A07 z.B. bei Behörde X einzusteigen... ohne zu wissen ob er bis 67 wieder den A09 erreicht...

Dem 55 Jährigen nutzt das vermutlich nichts, der wird schön dabei bleiben und in den sauren Apfel beißen, ein, zwei Jahre länger machen zu müssen. Aber der 35 Jährige, der plötzlich 7 Jahre länger machen muss wird sich Gedanken machen.

Denn im mittleren Dienst ist der A09 sowas wie der OStFw in der Truppe... Da glaube niemand das die zivilen nur auf einen Quereinsteiger aus der Truppe warten...

Wir sind ja so nett viele unserer Portepees bis zur Meisterebene zu qualifizieren, entsprechend geht es da vermutlich eher in Richtung des gehobenen Dienstes. Aber die Rechnung ist ja auch eine andere: Keine Versetzungen mehr, keine Einsätze mehr, dafür dann vielleicht ein bisschen weniger Geld - dürfte im Normalfall aufgehen.

Und ich erlaube es mir, dir zu widersprechen: Es gibt jetzt schon Behörden, die auf "Quereinsteiger aus der Truppe" warten (BA, BAMF, Polizei BB, Polizei MV, bald die BuPo) und das werden in den nächsten Jahren noch viel mehr werden. Denn durch die Vorbehaltsstellen hat jede Behörde eine Ahnung von der Qualität ehemaliger Soldaten und die Not qualifiziertes Personal zu finden wird massiv steigen.

Das Ganze muss einfach sehr differenziert betrachtet werden, so wie Ralf versucht hat es zu verdeutlichen.

Ja, genau das muss es. Und Ralf macht eben - wie gesagt - den entscheidenden Fehler davon auszugehen, dass alles so bleibt wie es ist - oder vielmehr, wie es mal war. Dabei sind die Herausforderungen ja schon längst bekannt.

Ich halte diese "wird schon gutgehen"-Mentalität für völlig blauäugig und absolut unseriös. Um es ganz deutlich zu sagen: Diejenigen, von denen wir jetzt schon zu wenig haben werden wir dadurch noch mehr verlieren und noch weniger bekommen.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2016, 02:19:52 von Andi »
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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #27 am: 22. Dezember 2016, 06:45:23 »

Zitat
Es geht um Umstände in denen die Bundesrepublik Deutschland und/oder ihre Bündnispartner in massiven bewaffneten Konflikten gebunden ist. Ich weiß nicht, ob du in den letzten Jahren mal Nachrichten geschaut hast, aber die Welt brennt! Und wenn wir nicht aufpassen, dann brennt auch bald Europa. Mit Ungarn und Polen haben wir schon zwei angehende Diktaturen vor der eigenen Haustür.

Auf jeden Soldaten, der kämpft, kommen drei Soldaten im Hintergrund, die nicht kämpfen und die dementsprechend auch älter sein können. Im großen vaterländischen Krieg wird eh keiner vorzeitig nach Hause geschickt, sondern im Rahmen der Wehrpflicht weiterverwendet. Für Unteroffiziere besteht bereits jetzt bis zum 60. Geburtstag Wehrpflicht und es wäre ein leichtes, das im Bedarfsfall noch anzuheben. Die Behauptung, man müsse die Unteroffiziere weiter mit Mitte 50 in Pension schicken, weil sie im echten Krieg nicht brauchbar wären, halte ich für unrichtig.

Zitat
Das ist ganz einfach: Man bewirbt sich. Und alleine in den nächsten Jahren werden um die 50000 Stellen in der Verwaltung neu besetzt werden müssen, die mit Masse nicht durch die aus der Schule kommenden Geburtenjahrgänge abgedeckt werden können.

Ich sehe das nicht. Es gibt derzeit Bedarf bei den Polizeien, weil diese ihr Personal aufstocken. Darüber hinaus gibt es vereinzelt (!) Bedarf bei der Verwaltung, wie zum Beispiel beim BAMF. Trotzdem wird nicht automatisch jeder Soldat dort genommen, nur weil er Lust hat, vor allem nicht im gehobenen Dienst.

Dass in einzelnen Ländern Feldjäger ohne Laufbahnprüfung bei der Polizei übernommen werden, mag zwar sein, aber das ist keinesfalls auf die gesamte Verwaltung übertragbar. Der Fallschirmjägerfeldwebel ist für den gehobenen Dienst im BAMF völlig unqualifiziert und wird dort sicher nicht einfach so eingestellt. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Unteroffiziere den mittleren Dienst darstellen und nicht den gehobenen Dienst. Der gehobene Dienst entspricht den Dienstgraden Leutnant bis Stabshauptmann.

Und die Behörde kann auch nicht "einfach so" Leute in höhere Laufbahnen stecken und sie mit höherem Dienstgrad einstellen. Erstens müssen die jeweiligen Laufbahnvorraussetzungen erfüllt sein und dann muss man zweitens auch noch die entsprechende Qualifikation haben oder erwerben.

Ebenso wenig, wie der Beamte auf dem Finanzamt "einfach so" Spieß bei der Bundeswehr werden kann, ist es auch umgekehrt möglich. 

Zitat
Aber der 35 Jährige, der plötzlich 7 Jahre länger machen muss wird sich Gedanken machen.

Man geht üblicherweise nicht zur Bundeswehr, weil man "irgendwo" in den öffentlichen Dienst will, sondern weil man Soldat sein will. Ich glaube nicht, dass der Fallschirmjägerfeldwebel aus heiterem Himmel zum Finanzamt oder zum BAMF will, nur weil er dort vielleicht Standortsicherheit hat. Und die Tatsache, dass man früher als anderswo pensioniert wird, ist sicher für die wenigsten ein Grund, BS bei der Bundeswehr zu werden. Vielmehr wollen sie tatsächlich Soldat sein und bleiben.

 
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F_K

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« Antwort #28 am: 22. Dezember 2016, 09:38:07 »

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LwPersFw

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« Antwort #29 am: 22. Dezember 2016, 10:18:21 »


Es geht aber um das "Wie"... und da bleibt nur die "Kündigung" mit Verlust der Pension.

Wie gesagt, bei einem Dienstherrenwechsel ist das schlicht und einfach nicht richtig, da findet ein voller Finanzausgleich zwischen den beteiligten Dienstherren statt.
Und bei einer einfachen "Entlassung auf Verlangen" gibt es eben auf Antrag grundsätzlich Altersgeld in der entsprechenden Höhe der erworbenen Pensionsansprüche - gemindert um 15%.


1. Ein möglicher Finanzausgleich betrifft den Soldaten nicht direkt.
2. Es gibt auch keine Ausgleichzahlungen die er monatlich erhält ( Dies gilt nur für SaZ, die über den Eingliederungsschein Beamte werden )
3. Seine Bw-Dienstzeit wird später bei der Berechnung der Beamtenpension angerechnet.
4. Altersgeld ist an Voraussetzungen gebunden

Und die entscheidende steht gleich im § 1 AltGG

Auszug aus BMI D4-30301/73#1 20. September 2013

"Der Anspruch auf Altersgeld entsteht nicht, wenn der Betroffene auf seiner Entlassung besteht, obwohl zum Zeitpunkt der Entlassung zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen (§ 1 Absatz 1 AltGG). Das Bestehen derartiger Gründe ist dem Betroffenen unmittelbar nach Kenntnis des Dienstherrn vom Antrag auf Entlassung und von den entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen mitzuteilen."

Und diese "zwingenden dienstlichen Gründe" definiert nach allg. Rechtsprechung die Bw und nicht der Soldat.
Der PersFhr erklärt, dass man den Soldaten in seinem Werdegang weiter benötigt, da z.B. Mangel-ATB.
Dann war's dass mit dem Altersgeld.

Hinzu kommt, selbst wenn es bewilligt wird, würde die Auszahlung erst mit 67 erfolgen !

"Der Anspruch auf Altersgeld ruht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze der GRV erreicht wird (§ 3 Absatz 3 Satz 1 AltGG)."




Und ja ... die Dienstzeit als BS wird i.d.R. dann bei der Pension als Beamter berücksichtigt...

Bei einem Dienstherrenwechsel sogar voll - deswegen die Ausgleichszahlungen.



Wenn die Bw einen eigenen dringenden Bedarf hat, hat sie keinen Grund einem regulären Dienstherrenwechsel zuzustimmen und wird dies auch nicht tun.

Im diesem Fall bleibt nur die "Entlassung auf eigenen Antrag".

Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, dass in diesem Fall der Entlassene Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszahlung hat.

@ Andi, wenn Du sie kennst ? Nenne sie bitte. Ich lerne immer gern dazu.

Und diesen monatlichen Verlust, muss man erst mal "verkraften" !

Beispiel:

Familienvater , ES 8 , 2 Kinder, LStKl III

Bei der Bw A 09  : 3328.71 €

Wechsel zu einer anderen Behörde, Einstieg mit A07 : 2958.92 €

Macht also jeden Monat ca. 370 € weniger...

...plus ggf. die mindestens 30 - 50 % Krankenkassenbeitrag die man dann selber zahlen muss.... denn utV ist dann nicht mehr...und freie Heilfürsorge hängt vom Einzelfall ab...



Und zum Thema die anderen Behörden suchen...

Ich habe selbst versucht im Rahmen des SKStruktAnpG ins zivile Beamtenleben zu wechseln.

Hier war es ja theoretisch besonders einfach, da eine 3-jährige Beurlaubung zur Umschulung möglich war.

Auch ist ja - zumindest im Bundesdienst - gesetzlich geregelt, dass die Bw-Zeit voll bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt wird.

Aber spätestens wenn ich sagte, dass ich direkt mit A09, wenigstens A08 übernommen werden will - war Schicht im Schacht ! Bei Allen!

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