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Autor Thema: Versetzung bei beschiedener Verfügung?  (Gelesen 2039 mal)

Aliki

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Versetzung bei beschiedener Verfügung?
« am: 10. April 2017, 08:07:18 »

Hallo zusammen,

angenommen Soldat x hat eine Verfügung auf seinem Dienstposten bis 2020.
Nun soll der Soldat, gemäß dem S1-StOffz, in der selben Besoldungsstufe und Verwendung zu einem anderen Standort versetzt werden.

Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?
Meine Frage zielt grundsätzlich darauf ab, welchen Stellenwert die Verwendungsdauer auf der Verfügung hat, wenn der Soldat dann doch wieder versetzt wird.
(Ohne dass es jetzt Handlungsbedarf im Sinne Standortschließung, Strukturmaßnahmen etc. gäbe)
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Ralf

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Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
« Antwort #1 am: 10. April 2017, 09:07:33 »

Keine bindende, man kann jedoch versuchen mit Vertrauensschutz zu argumentieren. Da müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenn davon abgewichen werden muss.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

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Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
« Antwort #2 am: 10. April 2017, 09:31:05 »

WARUM soll der Soldat versetzt werden? Wurde er zur beabsichtigten Versetzung angehört?
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LwPersFw

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Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
« Antwort #3 am: 10. April 2017, 09:45:37 »


Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?


Siehe Zentralerlass B-1300/46   ( ggf. i.V.m. A-1300/14 )
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