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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?  (Gelesen 6598 mal)

M05W12S69

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Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« am: 12. Mai 2017, 15:54:40 »

Hallo,

nachdem meine Mutter verstorben ist übernehme ich (und das auch gerne) die gesetzliche Betreuung meines schwerbehinderten Bruders. Ich bin in der Bundeswehrverwaltung zivil tätig, also kein Soldat.

Da es sich nicht verhindern lässt, dass immer wieder auch persönliche Termine bei Ämtern, Behindertenwerkstatt, etc. stattfinden, wollte ich mal in die RUnde fragen, ob es für eine solche Tätigkeit Dienstbefreiung/Sonderurlaub geben kann, oder ob es einfach eine private Sache ist, für die keine Freistellung erfolgt?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Sollte ich hier vom Thema her falsch sein, bitte entschuldigen und notfalls verschieben...
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BSG1966

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #1 am: 12. Mai 2017, 17:27:36 »

Setzen Sie sich mal mit Ihrem Sozialdienst in Verbindung, die können einen da meist recht gut beraten und entsprechende Möglichkeiten mit Ihnen und Ihrer Dienststelle eruieren.
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Papierberg

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #2 am: 12. Mai 2017, 17:37:39 »

Mit Sonderurlaub (hier: §§ 21,22 SUrlV) werde Sie in dieser Konstallation vermutlich nicht weit kommen und ob eine familienbedingte Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung (§ 92 BBG) überhaupt anwendbar bzw. ein geeignetes Instrument wäre, müssen Sie selbst prüfen. Ob Sie einen verständnisvollen Vorgesetzten haben, der  Ihnen auf lange Sicht mit Dienstbefreiung hilft....möglich, aber auch eher schwierig.
Ich würde Ihnen deshalb ebenfalls dazu raten, den örtlich zuständigen Sozialdienst aufzusuchen und dort Ihre persönliche Situation und die sich Möglichkeiten einer Entlastung zu erörtern.
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CIRK

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #3 am: 12. Mai 2017, 18:45:43 »

Beantrage Sie doch die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes.
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ulli76

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #4 am: 12. Mai 2017, 19:12:53 »

Fangen wir mal 3 Schritte weiter vorne an: Wohnt dein Bruder in der Nähe von dir bzw. in der Nähe deines Standotes?

Wenn nein: Kann dein Bruder zu dir oder du in seine Nähe ziehen?
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Getulio

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #5 am: 12. Mai 2017, 19:40:30 »

Beantrage Sie doch die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes.


Uuuups, das halte ich in dem Zusammenhang aber für einen ziemlich heiklen Vorschlag. Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen. Auch bei Telearbeit müsste die Betreuung vollständig in der Freizeit stattfinden.

M.E. bergen Vorschläge wie Ihrer die Gefahr, Telearbeit unnötig zu diskreditieren.
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M05W12S69

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #6 am: 12. Mai 2017, 19:50:08 »

Nein, mir geht es nur um die grundlegende Frage, im Falle eines Termines bei einer Behörde frei gestellt werden zu können, oder ob es private Zeit ist, die genutzt wird. Von Telearbeit bin ich ganz weit weg.

Ulli76: Ich wohne knapp 50km entfernt, mein Dienstort ist jedoch "nur" noch 18km entfernt, wobei mein Part der Betreuung sich um die Behördendinge etc. dreht, das ich natürlich überwiegend postalisch erledigen möchte. Die Betreuung haben wir aufgeteilt, bei mir liegt der "Papierkram", mein anderer Bruder übernimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsvorsorge - ist alles ein wenig kompliziert...
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Getulio

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #7 am: 12. Mai 2017, 20:10:12 »

Nein, mir geht es nur um die grundlegende Frage, im Falle eines Termines bei einer Behörde frei gestellt werden zu können, oder ob es private Zeit ist, die genutzt wird. Von Telearbeit bin ich ganz weit weg.

Ulli76: Ich wohne knapp 50km entfernt, mein Dienstort ist jedoch "nur" noch 18km entfernt, wobei mein Part der Betreuung sich um die Behördendinge etc. dreht, das ich natürlich überwiegend postalisch erledigen möchte.

Meine Vermutung wäre, dass es nicht möglich ist, das komplett (z.B. via Sonderurlaub o.ä.) zu (zeitlichen) Lasten des Dienstherrn zu erledigen. Eine Freistellung für einen Termin, der sich nicht in die Freizeit schieben lässt, wäre aber in keiner mir bekannten Dienststelle ein Problem gewesen.
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ulli76

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #8 am: 12. Mai 2017, 20:43:21 »

Ich denke das lässt sich bei so eine räumlichen Nähe alles irgendwie regeln. Du musst ja nicht jeden Tag zu igendwelchen Terminen wegen deinem Bruder.
Habt ihr Gleitzeit- umso besser- Sprich mit deinem Vorgesetzten ob sich zwingende Abwesenheiten während der Kernarbeitszeit irgendwie regeln lassen.
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CIRK

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #9 am: 12. Mai 2017, 21:07:14 »

...Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen.

Das habe ich auch nicht behauptet, aber Telearbeit ist auch gerade dazu eingeführt worden, um die Betreuung von Angehörigen sicherzustellen, also genau das was der TE ja nachgefragt hat.
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Getulio

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #10 am: 12. Mai 2017, 21:49:06 »

...Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen.

Das habe ich auch nicht behauptet, aber Telearbeit ist auch gerade dazu eingeführt worden, um die Betreuung von Angehörigen sicherzustellen, also genau das was der TE ja nachgefragt hat.

Ich glaube, Sie verwechseln hier Betreuung mit Pflege. Betreuung meint das, was früher Vormundschaft hieß, also im Wesentlichen das Erledigen von Papier- und Behördenkram, aber nicht das Erfüllen der Grundbedürfnisse.

Im Übrigen ist Telearbeit unabhängig von einer Pflege/Betreuung/was auch immer und wird auch einfach aus Entgegenkommen persönlicher Wünsche gewährt.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass man es dringend vermeiden sollte, den Eindruck zu erwecken, Telearbeiter würden während der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit etwas anderes tun  (können/dürfen) als genau ihren Job. Und nicht einkaufen, Staub saugen o.ä.
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Papierberg

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #11 am: 13. Mai 2017, 09:26:38 »

Im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Telearbeit wird eine Individualvereinbarung abgeschlossen, in der die Präsenzzeiten am Telearbeitsplatz verbindlich festgelegt sind. Selbstverständlich kann man je nach dienstlichem Aufgabenbereich und Vorgesetztem/r hiervon abweichen, z.b. wenn man an einer wichtigen Besprechung in der Dienststelle teilnehmen soll oder aus persönlicher Verhinderung die Telearbeitstage und Präsenztage ausnahmsweise tauscht.
Das Problem liegt in der Praxis eher darin, Telearbeit dahingehend zu managen, dass nicht der zweite oder dritte Antragsteller einer Organisationseinheit in die Röhre schaut, gleich der Großteil des Personalkörpers in Telearbeit möchte oder sie aus persönlichen Vorbehalten grundsätzlich versagt wird. Dann kann es unter den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, vorsichtig formuliert, ggf. sehr unruhig werden. Diese Arbeitsform stellt hohe Anforderungen an Vorgesetzte und Beschäftigte, u.a. Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationskompetenz, Loyalität und gegenseitiges Vertrauen.
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CIRK

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #12 am: 13. Mai 2017, 12:38:38 »

@Papierberg
Thumbs up
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Getulio

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #13 am: 13. Mai 2017, 19:11:39 »

Das Problem liegt in der Praxis eher darin, Telearbeit dahingehend zu managen, dass nicht der zweite oder dritte Antragsteller einer Organisationseinheit in die Röhre schaut, gleich der Großteil des Personalkörpers in Telearbeit möchte oder sie aus persönlichen Vorbehalten grundsätzlich versagt wird. Dann kann es unter den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, vorsichtig formuliert, ggf. sehr unruhig werden. Diese Arbeitsform stellt hohe Anforderungen an Vorgesetzte und Beschäftigte, u.a. Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationskompetenz, Loyalität und gegenseitiges Vertrauen.

Da wiederholen Sie mit blumigen Worten und auf zugegeben höherem Abstraktionslevel, was ich gestern schon schrieb.  ;)
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Papierberg

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Antw:Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?
« Antwort #14 am: 13. Mai 2017, 23:19:30 »

@Getulio
Der höhere Abstraktionslevel hat einen Hintergrund. Aber wir finden sicher noch ein Thema, bei dem wir uns uneinig nasse Klobürsten um die Ohren hauen können.
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