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Autor Thema: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger  (Gelesen 79409 mal)

Shirxy

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #45 am: 07. Februar 2019, 06:29:21 »

Zum ersten vielen dank für die sehr vielen guten Infos!
Habe hier sehr viele gute und Sachliche Informationen gefunden.

Nach meiner Bewerbung zur Bundeswehr wurde ich binnen zwei Wochen zurück gerufen, das ich zum AC eingeladen bin.
Nun darf ich in sehr naher Zukunft dies auch durchlaufen und habe nun großen Respekt vor den Prüfungen zu gleich freue ich mich.  ;D

Aber zu meiner eigentlich Frage. Ich genieße es aktuell in der Wirtschaft die einen oder anderen Geldwertenvorteile zu erhalten.
In meinem Fall besitze ich ein Auto, Handy und Laptop. Was würde, wenn ich genommen werde, mit diesen Vorteilen geschehen?
Dürfte ich diese behalten oder darf der Arbeitgeber diese Dinge zurückfordern?

Oder wäre dieses eine Typische frage, die ich im AC stellen sollte?

Vielen dank im voraus.
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Al Terego

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #46 am: 07. Februar 2019, 06:40:22 »

Äh, komische Frage, diese "Geldwertenvorteile" sind doch sicher Bestandteil Deines jetzigen Arbeitsvertrages - oder? Ich glaube kaum, dass Dein AG Dir diese nach Beendigung Deines jetzigen Arbeitsverhältnisses "schenkt".

Die Bundeswehr hat damit überhaupt nichts zu tun und eine solche Frage im AC führt garantiert zu Stirnrunzeln.
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Shirxy

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #47 am: 07. Februar 2019, 11:22:12 »

Äh, komische Frage, diese "Geldwertenvorteile" sind doch sicher Bestandteil Deines jetzigen Arbeitsvertrages - oder? Ich glaube kaum, dass Dein AG Dir diese nach Beendigung Deines jetzigen Arbeitsverhältnisses "schenkt".

Die Bundeswehr hat damit überhaupt nichts zu tun und eine solche Frage im AC führt garantiert zu Stirnrunzeln.

Vielen dank Al Terego die schnelle Antwort.
Ich habe mich hier falsch ausgedrückt.

Das ich nach der "Probezeit" die Wertsachen abgeben muss ist mir vollkommen bewusst und ich nicht als Geschenk erhalte.
Es geht mir um die "Probezeit" von den vier Monaten, in der der Arbeitsvertrag "eingefroren" ist.
Ich gehe auch davon stark aus, dass die Geschenke zu diesem Zeitpunkt auch eingefroren werden und nicht genutzt werden können.
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F_K

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #48 am: 07. Februar 2019, 14:26:57 »

Der Begriff ist "Ruhen" - und gilt so für alle Leistungen aus dem Arbeitsvertrag.
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ulli76

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #49 am: 07. Februar 2019, 14:34:12 »

Das musst du deinen AG fragen. Die Bundeswehr interessiert das nicht.
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Rekrut84

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #50 am: 07. Februar 2019, 15:58:08 »

Du bekommst auch kein Gehalt während der Eignungsübung. Damit entfalle auch die Geldwertenleistungen. Das Ruhen bedeutet, dass sowohl du als auch dein AG von den Pflichten zur Leistung der Arbeit und Bezahlung der Vergütung und damit zusammenhängender Geldwerter Vorteile befreit seid.

Eine weitere Nutzung scheidet schon deshalb aus, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist diese über deine Lohnabrechnung monatlich zu versteuern. Da du von deinem alten Arbeitgeber aber keinen Lohn beziehst kann da auch nichts versteuert bzw an Steuer abgeführt werden. Der Bund gewährleistet Dir diese Vorteile nicht und kann sie deshalb auch nicht bei deiner Besoldung mit versteuern.

Kurz gesagt. Geht nicht.
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Deepflight

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #51 am: 13. Februar 2019, 13:59:29 »

Korrekt, die geldwerten Vorteile, die du aktuell von deinem Arbeitgeber erhältst, stehen dir für die Zeit der Eignungsübung nicht zu; denn geldwerte Vorteile sind per Definition EStG eine steuerbare Dreingabe (aka Erhöhung) deines
Arbeitentgelds. Somit gibt es keine Grundlage, dir diese Dinge weiter zur Verfügung zu stellen und du musst Sie i.d.R. an deinem letzten Arbeitstag an deinen AG zurückgeben.
Sollte der AG das Versäumen und du nutzt die Dinge weiter, kann er dich schlimmstenfalls schadensersatzpflichtig machen.
Selbst wenn der AG davon absieht, müsstest du selbst nach dem EStG diese geldwerten Vorteile in deiner Lohnsteuerjahreserklärung angeben und nachversteuern.
Gleiches im übrigen auch - nur vom Steuersatz noch bescheidener - wenn der AG dir die Gegenstände wirklich übereignet, sprich schenkt; auch dann musst du Steuer abführen, und zwar nicht zu knapp.
Abgesehen davon steht im Arbeitsvertrag i.d.R. auch ein Passus, dass der AG solche Geldwerten Vorteile jederzeit wieder einfordern kann; ich kenne ein paar Leute, bei denen die Sachen schon früher nach dem Bekanntwerden der
bevorstehenden Eignungsübung vom Arbeitgeber zurückgefordert wurden.

Also stell dich darauf ein, dass du dir ein eigenes Auto, Laptop, Handy zulegen musst.
So oder so, mit dem KarrC oder der Bundeswehr hat das nichts zu tun, hier hilft nur Klärung mit deinem Arbeitgeber.
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Deepflight

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #52 am: 05. April 2019, 19:33:14 »

17. Wie sehr unterscheide ich mich von klassischen Werdegängen?

Um es ganz klar zu sagen: das kommt sehr stark auf dich selbst an.
Natürlich wird man - gerade wenn man in einen der Seiteneinsteigerlehrgänge kommt - gewisse Abstriche im Bereich der allgemeinmillitärischen Ausbildung haben.
Das relativiert sich aber wenn man überlegt, dass man in aller Regel als Fachspezialist eingesetzt wird.
Die wenigsten Seiteneinsteiger werden Zugführer. Ausserdem gilt es zu bedenken, dass die "normalen Werdegänge" vor ihrem Aufschlagen in der Truppe  x Jahre an den Unis Zeit hatten, die allgemeinmilitärischen Inhalte und fachlichen Inhalte aus OL 1&2 weit hinten im Gehirn zu parken.
Im Fazit beobachte ich, dass Seiteneinsteiger die Inhalte des OL1 / 2 oft wesentlich präsenter haben als normale Werdegänge.

Von den ATBs ist der Unterschied zu einem normalen Truppendienstoffz direkt nach dem Studium jedenfalls marginal.
Was man dann daraus macht, hängt von der persönlichen Motivation ab. Ist man entsprechend motiviert, steht man nach 1 - 2 Dienstjahren seinen Kameraden in nichts nach und kann sogar schon ATBs erworben haben, die einem spezielle und nicht alltägliche Fachkompetenzen geben.
Aber es hängt von einem selbst ab, und natürlich von den Vorgesetzten, die diesen ATB-Erwerb unterstützen müssen.

Das Einzige das dann als effektive Differenz wohl bleibt ist die ATB "Offz TrDst SK Seiteneinstieg" vs. "Offz TrDst SK" eines normalen Werdegangs.
Laut BAPersBw & Staatssekretär Hoofe (Aussagen getroffen im OL-S Nr. 1, Q1/2018, VIII./ OSH) macht das aber für die spätere Verwendung keine Vorteile oder Nachteile...man ist dann Truppendienstoffz wie alle anderen auch.
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PzPiKp360

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #53 am: 29. April 2019, 13:28:34 »

Bericht über den neuen OLS (Offizierlehrgang Seiteneinstieg):

https://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/aktuell/nachrichten/jahr2019/april2019/!ut/p/z1/hVDLTsMwEPyaXrMOJWnhlqiAAm15RKGNL5UTbxOjxK6cTYoQH4-rQsWBipU1kmd3xuMFDmvgWgyqEqSMFo275zzchFeXyd1FyhaPYXLDntMwm0wXEWMZg1dY_TfCXZudqYhBKhFy5zE57-FDChz4mxjEu7czlhokT5SHjJDXQssGn0wZHQk32FO7aVGqvoWc9ooI7YGW6JVGO6lDQk3KYWUFGXsyLXtrXcdTEnLmz2IWnKL6n3E8jx-yYBzMkvjl553O9LZ0P5DNYD1FcA-8akxx3F2ki_G0Am5xixat11tH10S77nrERuw7m8vTjljRa4ndHmub6K35S12bjmD9SwS79na6XAaDOx9zXEVf_I-sow!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_694IG2S0MO6IE0QS6U78MA00U1

Zitat
Wenn zivile Akademiker Offiziere werden wollen

Dresden/Sachsen, 26.04.2019.

Wollen Frauen und Männer, die bereits eine zivil abgeschlossene Hochschulausbildung haben, zur Bundeswehr gehen, gibt es einen Weg: der dreimonatige Offizierlehrgang Seiteneinstieg (OSL) an der Offizierschule des Heeres in Dresden. Nachdem bereits im letzten Jahr der Pilotlehrgang erfolgreich verlaufen ist, nutzten nun im zweiten Durchgang 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Chance, Offizier zu werden.

Seit 2018 bietet die Offizierschule des Heeres in Dresden einen Offizierlehrgang Seiteneinstieg (OLS) an für Absolventen, die mit zivilen Berufs- und Hochschulabschlüssen zur Bundeswehr kommen. In drei Monaten lernen sie die Grundlagen militärischer Führung. Studierte Informatiker, Elektrotechniker, Mediziner und Gesundheitsmanager zwischen 22 und 49 Jahren absolvierten im zweiten Durchgang des Pilotprojektes im Sommer 2018 die militärische Grundausbildung in Hannover und traten Anfang dieses Jahres gemeinsam den dreimonatigen OLS in Dresden an. (...)
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särsch

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #54 am: 01. August 2019, 18:59:01 »

Ich beginne meinen Dienst als Wiedereinsteller ohne EÜ, lediglich mit der Widerrufsfrist (Probezeit) von sechs Monaten.
Somit gilt für mich meiner Ansicht nach der Kündigungsschutz des EÜG nicht.

Frage:
Habe ich demnach, wie in der Privatwirtschaft üblich, meinen Arbeitsvertrag vor Dienstantritt ordentlich zu kündigen?
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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #55 am: 01. August 2019, 19:35:22 »

Arbeitsplatzschutzgesetz
Zitat
§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1.
für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2.
für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit
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särsch

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #56 am: 01. August 2019, 22:12:33 »

Aha, sehr komfortabel. Vielen Dank.
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Rechtsgelehrter

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #57 am: 25. September 2019, 10:31:55 »

… "mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind"
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Anubis112

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #58 am: 11. März 2020, 17:45:09 »

Hallo Community,

erstmal vielen Dank, dass ihr hier im Forum wirklich gute Infos Rund um die BW bereit stellt die man so nirgendwo findet.

Jetzt würde ich natürlich auch gern euer Wissen für meine Frage nutzen ;)

Folgende Frage stellt sich mir:
Ausgangssituation:
Ein Kollege ist vor ca. einem Jahr als Seiteneinsteiger (Offz) zur BW gegangen und hatte dafür ein eintägiges Auswahlverfahren in Köln durchlaufen.
Ich habe mich jetzt auch beworben als Seiteneinsteiger (Offz), nach der ersten Sichtung meiner Unterlagen wurde ich nach Köln zu einem zweitägigen Auswahlverfahren eingeladen.

Wie erklärt sich der Unterschied ob man ein oder zwei Tage für dieses Verfahren benötigt?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Gruss

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Ralf

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Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #59 am: 11. März 2020, 17:54:57 »

Aktuelle hohe Auslastung der Prüfungskapazitäten und deswegen auf 2 Tage verteilt.
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