Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 09:28:28
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger  (Gelesen 79365 mal)

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« am: 22. Mai 2017, 10:57:00 »

Hallo zusammen,

da es ja immer mal wieder zu Missverständnissen bzgl. der Karriereoptionen als Seiteneinsteiger kommt erstelle ich mal diesen Threat als
allgemeinen Sammelpunkt für Hinweise und Klarstellungen zu dem Thema.
Ich habe die Hoffnung, dass hier sowohl die "alten Hasen" als auch die aktuellen Bewerber ihre Erfahrungen beitragen können und wir
so einen Wissensfundus aufbauen können. Das Ziel soll es sein, bei Bewerbern um einen Seiteneinstieg bereits im Voraus wichtige Fragen
klären zu können und darüber hinaus - wo nötig - bereits eine Klarstellung von Erwartungen zu erreichen.

  • Auf was lasse ich mich da eigentlich ein?
    Zunächst einmal muss klar sein, dass man in erster Linie Soldat wird. Punkt!
    Zwar wird man aufgrund von Qualifikation für einen bestimmten, freien Dienstposten eingestellt, aber man ist und bleibt in erster Linie Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Alles fachliche kommt danach.
  • Wie sehen mich andere Kameraden?
    Als Seiteneinsteiger ist und bleibt man ein Exot. Man wird es mit sehr vielen Kameraden zu tun haben, von denen der absolut größte Anteil die "klassische" Laufbahn genossen hat; also von der Pike auf alle Lehrgänge durchlaufen hat. Daher gilt man u.U. erst mal als "Neckermann", der durch Handauflegen den Dienstgrad erhalten hat.
    Wichtig ist dabei, dass man an die Sache demütig ran geht, denn im Extremfall ist man zwar zivilberuflich / fachlich ein toller Hecht, hat aber gerade bei Dienstantritt von allem militärischen nur maximal bedingt eine Ahnung.
    Den Respekt der altgedienten Kameraden wird man sich somit im Zweifelsfall erst einmal erarbeiten müssen.
  • Wie wahrscheinlich werde ich überhaupt eingestellt?
    Das hängt von deinen Qualifikationen, Alter etc.pp. ab. Die Bundeswehr erstellt über alle Bewerber Ranglisten für Dienstposten, auf die du mit deiner Qualifikation passt. Dein Platz in der Rangliste ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren wie Studiums- oder Ausbildungsgang und -Abschluss, Notendurchschnitt, Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse, bundeswehrinterne Testergebnisse (sofern du Tests machen musst) etc. etc. etc.
    Die genaue Methodik ist recht komplex.
    Fazit ist aber, dass du bewertet wirst; und die Bundeswehr pickt sich die besten Bewerber raus. Es gibt zwar Wissensfelder, bei denen eine Übernahme wahrscheinlicher ist als bei anderen, aber im Voraus sagen kann man es nicht.
  • Mit welchem Dienstgrad werde ich eingestellt?
    Das hängt von der Laufbahn ab, auf die du dich bewirbst und auf die Dinge im vorangegangenen Punkt. Auch die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) enthält da hinweise. Wichtig ist, dass das alles Kann-Klauseln sind. Mit einem Studienabschluss Master und 4 Jahren Berufserfahrung kann die Einstellung als Hptm. erfolgen; oder eben auch nicht und es ist "nur" Oberleutnant.
    Bevor du final deine Verpflichtungserklärung unterschreibst, bekommst du aber ein Schreiben, wo genau draufsteht, welcher Dienstgrad und welcher Dienstposten es werden soll. Dann solltest du nachrechnen, ob es finanziell für dich passt und dann deine Entscheidung treffen.
    Das Gleiche gilt übrigens für die Erfahrungsstufen: nur weil du 5 Jahre nach deinem Berufsabschluss gearbeitet hast heißt das nicht zwingend,
     dass die Bundeswehr das als Erfahrungszeit anrechnet. Das passiert zum Beispiel, wenn deine zivile Tätigkeit einen gewissen Teil der Tätigkeiten auf deinem späteren Dienstposten nicht beinhaltet hat.
  • Wie oft werde ich in meiner Dienstzeit versetzt?
    Zu gut Deutsch: das weiß bei Dienstbeginn noch niemand! Zwar ist es so, dass durch die Bündelung der Dienstposten theoretisch alles von Leutnant bis Hauptmann (A9 - A11) auf dem gleichen Dienstposten stattfinden kann. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein.
    Hinzu kommt, dass es natürlich davon abhängt, für welche Verwendung man eingestellt wird, wie lange die Verpflichtungsdauer ist und mit welchem Dienstgrad die Einstellung erfolgt. Wird man als Leutnant für SaZ 8 eingestellt ist es wahrscheinlicher, bis zum Dienstzeitende auf ein und dem selben Dienstposten zu verbleiben (wenn man das will) als wenn man als Hauptmann eingestellt wird.
  • Wie stark kann ich den Dienstort mitbestimmen?
    Auch hier gilt: zwischen 0 und 100%. Als Seiteneinsteiger müssen 2 Dinge zusammen kommen: 1) ein freier Dienstposten (DP) und 2.) deine Qualifikation, die zum Dienstposten passen muss.
    Freie Dienstposten gibt es immer, entweder weil es nicht genug interne Bewerber mit dem Qualifikationsmerkmal gibt, der Posten neu geschaffen wurde, die Einheit verlegt hat und der Inhaber nicht mit wollte (und sich kein Nachfolger findet), der Posten am A**** der Welt ist wo niemand hinwill, etc. pp.
    Fakt ist aber, dass die BW dich nur einstellt, wenn die Punkte 1.) und 2.) zusammen passen. Gibt es mehrere freie DP, die deine Qualifikation erfordern und du stehst in der Bewerberrangliste mit eben dieser Qualifikation weit oben, kannst du eher aussuchen als wenn das nicht so ist.Auf jeden Fall bist du raus, wenn es nur einen DP gibt, dir der aber räumlich nicht zusagst und du ihn daher ablehnst. Es wird niemand für dich einen neuen DP schaffen. Bundeswehr heißt Bundesweit!
  • Muss ich als SE zwangsläufig in den Auslandseinsatz?
    Hier gilt wieder, dass du in erster Linie Soldat bist. Das du bereit bist ins Ausland zu gehen hast du bei deiner Verpflichtung mit unterschrieben; somit kannst du auch geschickt werden. Ob es passiert, hängt dann wieder davon ab, wie hoch der Bedarf im Einsatz für deine Qualifikation ist. Selbstverständlich kann es sein, dass du nie musst...genauso kann es sein, dass du musst.
    Der Hinweis, dass du für einen Bürojob eingestellt wurdest (wenn dem denn so ist) heißt nicht, dass das Büro nicht auch in Usbekistan sein kann. Spätestens wenn du einmal Berufssoldat werden möchtest, wirst du um einen Auslandseinsatz wahrscheinlich miterleben.
  • Wie häufig bin ich von zuhause weg?
    Das hängt von deinem Dienstposten, der Wahrscheinlichkeit von Auslandseinsätzen und deiner Anzahl von Lehrgängen ab.
    Generell kann man nur jedem raten, dass Thema vor einer Verpflichtung mit der Frau, Freundin, Familie, Freunden etc. sachlich zu besprechen, damit von vorne herein klar ist, auf was man sich einlässt. Nicht wenige Soldaten sind die Woche über am Dienstort und fahren am Wochenende heim; dass kann auch auf dich zutreffen, muss es aber nicht.
  • Wie vereinbar ist Familie und Bundeswehr?
    Hier kann dir niemand ein Geheimrezept verraten, dafür hängt das Thema von zu vielen Faktoren ab. Viele Soldaten, die ihre Familie nur am Wochenende sehen, sind liebevolle Familienmenschen und führen glückliche Beziehungen; genauso wie es Kameraden gibt, bei denen das nicht funktioniert. Wenn du dir aber in deiner Beziehung Mühe gibst und die Beziehung gemeinsam mit deinem Partner / Partnerin pflegt, kann das gut funktionieren.
    Am Besten, ihr besprecht das vorher ganz ausführlich und in Ruhe, damit ihr wisst, was auf euch zukommen kann. Nur so könnt ihr im Vorfeld eine grobe Idee bekommen, ob es funktionieren kann oder nicht.
    Wichtig ist aus meiner Sicht zu verstehen, dass Angaben in den Medien häufig von einer bestimmten Position aus vorgefärbt sind: Während eher links orientierte Medien häufig in Richtung "ist unmöglich" tendieren, werden die BW-freundlichen Medien das Thema eher harmlos darstellen; die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.
  • Werde ich als Seiteneinsteiger automatisch Berufssoldat?
    Nein! Nur weil sich in deinem Einstellungsjahr bei der BW eine Lücke aufgetan hast, die du füllen durftest, heißt das nicht zwangsweise, dass deine Verwendung einen generellen Personalmangel hat, der die Chancen für eine Übernahme als BS steigert.
    Du musst dich - bis auf einige Ausnahmen - ganz normal als Berufssoldat bewerben, einen entsprechenden Platz in der Bewerberrangliste haben und wirst dann ggf. Berufssoldat.

Soweit erst einmal von mir, ich freue mich auf eine angeregte Diskussion und Teilnahme.

Nochmal der Hinweis: dies ist meine persönliche Erfahrung mit dem Thema, daher erhebe ich hier selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Auch sachliche Kritik oder Korrekturen sind jederzeit gerne willkommen, da dieser Threat allen Interessenten für einen Seiteneinstieg dienen soll.

Beste Grüße
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.696
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #1 am: 22. Mai 2017, 11:36:58 »

Von mir nur drei Ergänzungen, da gern "verdrängt"...

11. Schließe ich einen regulär kündbaren Arbeitsvertrag ?

      NEIN !

      Als Seiteneinsteiger verpflichte ich mich, eine fest vereinbarte Dienstzeit, z.B. 12 Jahre,
      in der Bundeswehr abzuleisten.

      Da der Seiteneinsteiger eine nutzbare zivile Qualifikation mitbringt und
      deshalb die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad möglich ist,
      erfolgt seine Einstellung zu einer sog. 4-monatigen "Eignungsübung".

      Diese gibt ihm/ihr die Möglichkeit, in den ersten 4 Monaten nach Diensteintritt
      seine/ihre Entlassung ("Kündigung") zu beantragen, falls man merkt, dass einem
      die Bw doch nicht so liegt...

      Nach Ablauf dieser Frist, geht dies nicht mehr !

      Nach Ablauf dieser 4 Monate wird die Dienstzeit, während der Ausbildung, i.d.R.
      stufenweise festgesetzt, um zu verhindern, dass ein Soldat, bei Nichtbestehen der
      Ausbildung, die gesamte Verpflichtungszeit in der Bw verbleiben müsste.

      Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt die Festsetzung der Dienstzeit auf die
      volle Verpflichtungszeit.

      Sowohl den Zwischenfestsetzungen, als auch der endgültigen Festsetzung der
      Dienstzeit, kann der Soldat nicht widersprechen!

      Will der Soldat doch vor Ablauf der Verpflichtungszeit entlassen werden,
      geht dies nur, wenn er die 2 Möglichkeiten des Soldatengesetzes erfüllt:

      a) Dienstzeitverkürzung nach § 40 Abs 7 oder
      b) Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs 3

      Diese Möglichkeiten sind aber an enge Kriterien gebunden ! z.B. :

      zu a) Ein dienstliches Interesse an der Verkürzung
      zu b) Das Vorliegen schwerwiegender persönlicher Gründe

      "schwerwiegend" ist z.B. nicht:
      + ein besseres berufliches Angebot
      + mir gefällt es bei der Bw nicht mehr
      + etc.


Deshalb gilt hier der Grundsatz: "...drum prüfe wer sich für Jahre bindet..." !

Hier auch die besonderen Regeln des Eignungsübungsgesetzes, insbesondere die
Bestimmungen zum Kündigungsschutz (§§ 1 bis 3 EÜG):

https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html


12. Wenn ich (vor allem) lebensälter bin - wie sieht es mit der Kranken-/Rentenversicherung nach DZE aus ?


      Zum Thema KV > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0

      Zum Thema RV > http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60219.msg623140#msg623140

                                und Beschäftigen mit der 9/10-Regel KVdR


13. Wenn ich bereits einmal SaZ war - wie verhält es sich mit der Dienstzeitversorgung ?

 
Quelle : Zeitschrift „Die Bundeswehr“ Ausgabe Januar 2015

„Ich hätte da eine Frage ...

Ich war SaZ 12 und habe mich nun als Wiedereinsteller für weitere 13 Jahre verpflichtet.
Habe ich jetzt nochmals erneut die Ansprüche eines SaZ 12 hinsichtlich der Berufsförderung, Übergangsgebührnisse und -Beihilfe?

Leider nicht so uneingeschränkt, wie Sie denken.

Die Antwort Ihrer Frage finden Sie in Paragraph 13 a des Soldatenversorgungsgesetzes:

„Hat ein Soldat auf Zeit vor seiner Berufung in das Dienstverhältnis bereits Grundwehrdienst
(§ 5 des Wehrpflichtgesetzes), freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den
Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes, freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des
Soldatengesetzes oder Dienst als Soldat auf Zeit geleistet, bestimmen sich seine Ansprüche auf
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach den §§ 5, 11 und 12 nach der Gesamtdienstzeit.

Beträge, die ihm auf Grund des früheren Dienstverhältnisses nach § 9 des Wehrsoldgesetzes
zugestanden haben, sind anzurechnen.

Ein Anspruch auf Erteilung eines Eingliederungsscheins besteht nur, wenn ihm nach Beendigung
des früheren Dienstverhältnisses Übergangsgebührnisse nach § 11 nicht zugestanden haben
oder das letzte Dienstverhältnis nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr
Jahren geendet hat.

Die Anspruchszeiten auf Berufsförderung, die auf Grund des früheren Dienstverhältnisses gewährt wurden,
sind von der nunmehr zustehenden Förderungsdauer abzuziehen.

Der Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse verkürzt sich um die Zeit, für die früher Übergangsgebührnisse gezahlt wurden.

Die Übergangsbeihilfe verringert sich um den früher gezahlten Betrag.“

Diese Vorschrift ist eindeutig formuliert und bedarf keiner großen Erläuterungen.

Sie haben also die Ansprüche eines SaZ 25.

Von diesen Ansprüchen werden die bereits nach dem ersten Dienstverhältnis erhaltenen Leistungen abgezogen.

Haben Sie z.B. bereits die vollen 60 Monate Berufsförderung in Verbindung mit dem ersten Dienstverhältnis
voll ausgeschöpft, dann hätten Sie am Ende der neuen Dienstzeit keine Ansprüche mehr!“

Bei den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe steht dann nur die ggf.
bestehende Differenz zu, wie sie sich zw. SaZ 12 und SaZ 25 ergibt.
« Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 14:39:23 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #2 am: 29. Mai 2017, 10:46:40 »

11. Wie funktioniert das mit der Eignungsübung?

Die Eignungsübung (EÜ) ist quasi die Probezeit in der Bundeswehr, in der sowohl die Bundeswehr als auch der Bewerber die Chance hat zu schauen,
ob man zueinander passt. Auch wenn man das als Bewerber bereits vorher genau durchdacht haben sollte, man weiß nie, ob einem der
tägliche Dienst dann doch zusagt oder nicht.
Das Gleiche gilt auch auf Seiten der Bundeswehr. Da Seiteneinsteiger (weitgehend bis komplett) nach Aktenlage ausgewählt werden, kann es
theoretisch dazu kommen, dass der Bewerber einfach nicht in eine militärische Gemeinschaft passt, sich im Arbeitsumfeld nicht zurechtfindet etc. etc.
Da muss man keine Angst vor haben, es ist wie mit jedem anderen Arbeitgeberwechsel auch: kann passen, muss es aber nicht.
In der Regel dauert die EÜ vier Kalendermonate, kann aber mit gegenseitiger Zustimmung verlängert werden, wenn man sich zum Ende der vier Monate noch nicht sicher ist (z.B. wegen Krankheit etc.).
Nach dem Ende der EÜ ist man dann entweder wieder Zivilist - wenn man austreten will - oder man bleibt Soldat. Wenn man sich für das Soldat-sein entscheidet, kann man gemäß der korrekten Ausführungen von @LwPersFw nicht mehr kündigen.

12. Was passiert mit meiner zivilen Arbeitsstelle?
Zunächst einmal ganz wichtig ist es zu verstehen, dass man aufgrund des Beginns einer EÜ auf keinen Fall bei seinem aktuellen Arbeitgeber kündigen sollte. Niemals! Denn für die Dauer der EÜ ruht das zivile Arbeitsverhältnis, und es darf vom Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres gekünditg werden. Zwar gibt es auch da Möglichkeiten, der AG muss jedoch lückenlos beweisen, dass er nicht aufgrund der Einberufung zur EÜ gekündigt hat; im Zweifelsfall legt das Arbeitsgericht einen Fall zugunsten des Arbeitnehmers aus.
Im Endeffekt wirkt das also so, als ob du sozusagen "unbezahlt freigestellt" bist.
Das Ganze geht so weit, dass der Arbeitgeber dich zurücknehmen muss und dann auch nicht ohne Weiteres kündigen darf, wenn du zum Ende der EÜ nicht Soldat bleibst.

Im §2 EÜG steht hierzu:

"Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist."

Wenn du nach dem Ende der EÜ Soldat bleibst, wird dein aktueller Arbeitgeber davon schriftlich durch die Bundeswehr hingewiesen und das
Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tag der Übernahme als SaZ, ohne dass es einer Kündigung durch dich bedarf. (s. §3 EÜG).

Im §6 EÜG schließt der Gesetzgeber darüber hinaus Nachteile durch die Teilnahme oder beabsichtigte Teilnahme an einer Eignungsübung aus.
Stellt euch der Arbeitgeber aus Ärger über eure Teilnahme an der EÜ trotz bisher stets guter Leistungen ein schlechtes Arbeitszeugnis aus,
kann man auf Grundlage dieses Paragraphen (und weiterer §§, die nicht Bundeswehrbezogen sind) sogar dagegen vorgehen.

13. Wie reagiert mein Arbeitgeber darauf, dass ich eine Eignungsübung mache?
Die Frage kann dir niemand beantworten. Hier ist von "super, Dienst an der Gemeinschaft ist klasse" und einer vernünftigen Behandlung im Unternehmen bis Dienstbeginn bis zu leicht bis mittelschweren cholerischen Anfällen alles möglich sein.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass es meistens besser ist, so schnell wie möglich den Arbeitgeber zu informieren und nicht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt (genau 4 Wochen vor Beginn der EÜ) zu warten. Das dem Arbeitgeber gegenüber fair, da er so mehr Zeit hat, sich auf den Wegfall einer Arbeitskraft einzustellen.
Leider muss hier aber gesagt sein, dass Fairness immer auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn der Arbeitgeber zum Typ II (Choleriker o.Ä.) gehört, seid ihr gekniffen; dann habt ihr aber wenigstens moralisch Recht.

Es soll auch Arbeitgeber geben, die solchen Fällen mit Abmahnung oder Kündigung drohen, euch schlecht behandeln etc. pp.
Die Empfehlung da ist - auch wenns schwerfallen mag - ruhig und freundlich bleiben und weiter einen guten Job bis zum Ende zu machen.
Wenn es hart auf hart kommt hat man aber i.d.R. aufgrund der oben genannten Punkte und einem halbwegs guten Anwalt immer gute Chancen vor Gericht. Das sollte aber immer das letzte Mittel sein.

14. Wie funktioniert das mit meinem Urlaub?
Du bekommst bei der Bundeswehr den üblichen, für Soldaten geltenden Erholungsurlaub pro Jahr. Da der Beginn deiner EÜ aber in den seltensten Fällen der 01.01. sein dürfte, ist hiervon der bereits im zivilen Arbeitsumfeld genommene Urlaub abzuziehen.
Das bedeutet, wenn du im Vertrag 26 Urlaubstage drinstehen hast und trittst zum 01.07. in die Bundeswehr ein, brauchst du eine Bescheinigung deines AG über die bereits genommenen Urlaubstage (z.B. 13); die verbleibenden Urlaubstage (in diesem Beispiel 13) darfst du dann bei der Bundeswehr nehmen.
Besonders wichtig ist das, wenn du noch keinen Urlaub im zivilen Arbeitsleben genommen hattest.
Es gibt das Gerücht, dass die BW davon ausgeht, dass du den dir zustehenden Urlaub auch genommen hast, wenn du keine anderslautende Bescheinigung deines Arbeitgeber hast.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #3 am: 29. Mai 2017, 11:13:20 »

Zitat
In der Regel dauert die EÜ vier Kalendermonate, kann aber mit gegenseitiger Zustimmung verlängert werden, wenn man sich zum Ende der vier Monate noch nicht sicher ist (z.B. wegen Krankheit etc.).
Vorsicht hinsichtlich des Arbeitsplatzschutzes. Nur bei Verlängerung der EÜ durch Krankheit bleibt er auch über 4 Monate hinaus bestehen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #4 am: 29. Mai 2017, 12:14:17 »

Korrekt, hatte ich vergessen dazu zu schreiben!
Danke für den Hinweis, @Ralf!

Der §3 EÜG sieht hierzu vor:

"Setzt der Arbeitnehmer die Eignungsübung über vier Monate hinaus freiwillig fort, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vier Monate. Dies gilt nicht, wenn bis zum Ablauf der vier Monate die Eignung des Arbeitnehmers wegen Krankheit von mehr als vier Wochen nicht endgültig beurteilt worden ist und der Arbeitnehmer aus diesem Grund die Eignungsübung freiwillig fortsetzt; in diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis höchstens weitere vier Monate. Es endet, wenn der Arbeitnehmer die Eignungsübung auch noch über diesen Zeitpunkt hinaus freiwillig fortsetzt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend"

Somit gilt:

1.) in der Regel dauert die EÜ 4 Monate bei vollem Arbeitsplatzschutz
2.) die EÜ dauert maximal 8 Monate bei vollem Arbeitsplatzschutz, wenn sie z.b. aufgrund Krankheit von mehr als 4 Wochen und damit nicht
     möglicher, abschließender Beurteilung freiwillig verlängert wird.
3.) Verlängert man freiwillig über die genannte Dauer in 1.) endet der Schutz des Arbeitsplatzes, sofern die Bedingung aus 2.) nicht erfüllt ist
4.) Gleiches gilt, wenn die Bedingung aus 2.) zwar erfüllt ist, aber man die EÜ über die notwendigen Monate bis zur
     Beurteilung (max. weitere 4) freiwillig verlängert
Gespeichert

Legionär

  • Gast
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #5 am: 17. Juni 2018, 16:47:21 »

Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,

vorerst finde ich es gut, dass hier ein separater Feed für Seiteneinsteiger aufgemacht wurde. Danke dafür!

Ich will es gern prüfen lassen, ob eine Wiedereinstellung möglich wäre. Ich habe einen Bachelor in Maschinenbau und 3,5 Jahre Berufserfahrung. Vor 3 Jahre habe ich bereits bekannte Tests in Köln absolviert und eine Sofortzusage bekommen, habe mich letztendlich dann für eine zivile Laufbahn entschieden. Seit mehreren Jahren beschäftige ich mich aktiv in der Reserve. Da ich nächstes Jahr bereits 30 werde, kommt für mich ein Einstieg als Seiteneinsteiger mit einem höheren Dienstgrad in Frage. Hierzu hätte einige Fragen:

1) Würde es sich an der Stelle lohnen eine Beurteilung bei der RSU anzufragen und den Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen?

2) Gibt es einen festen Einstellungstermin für die Seiteneinsteiger? Ich war bis jetzt der Meinung, dass es extra geregelt wird und sich vom Fall zum Fall unterscheidet.

Danke!

Mit kameradschaftlichen Grüßen,

Sergej

SG d.R.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #6 am: 17. Juni 2018, 19:05:00 »

1) Nein, du wirst den Einstellungstest ganz normal durchlaufen.
2) Ja, 01.04. und 01.07.
Als WE und Stabsgefreiter fällst du unter die o.a. Diensteintritte und zählst nicht als Wiedereinsteller sondern als Seiteneinsteiger (weil noch kein Offz).
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Legionär

  • Gast
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #7 am: 21. Juni 2018, 21:43:05 »

Guten Abend Kameraden,

da ich einige Fragen bezüglich meine Bewerbungsunterlagen hatte, war ich gestern bei dem Karriereberater. Einige Punkte wurden seitens Berater erwähnt, die jedoch mit den Informationen hier bzw. auf Bundeswehr-Karriere Portal nicht komplett übereinstimmen:

1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre. Ich habe mich nicht darüber erkundigt, ob in der Situation bei positive Prüfung und Anstellung eine Wiedereinstellungsprämie vorgesehen ist, wobei das ehe noch nebensächlich ist.

2) Laut dem Karriereberater ist ein Einstieg mit höherem Dienstgrad nicht an einen Termin gebunden. Hier ist jedoch zu erwähnen, dass das Merkblatt für Seiteneinsteiger, wo entsprechende Termine stehen, dem Berater nicht bekannt war.

Die aktuelle Vorgehensweise wurde im Forum schon mehrmals beschrieben, somit werde ich bei meiner Bewerbung die Daten von Karriereseite nutzen.

 

Gespeichert

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.018
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #8 am: 21. Juni 2018, 22:56:21 »

1) Trotz Seiteneinstieg werde ich beim positiven Ausgang des Bewerbungsverfahrens als WE angesehen. Jedoch wird die Zeit, die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.

Ich bin als OA wiedereingestiegen und meine Vordienstzeit wurde auch nicht abgezogen. Wüsste auch nicht, dass das Standard sein soll.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #9 am: 22. Juni 2018, 05:34:24 »

Man muss unterscheiden zwischen einen Wiedereinsteller (und der ist hier ein WE, wenn er vorher schon mal Lt oder höher war). Der ist an keinen Termin gebunden. Hier ist,da i.d.R. keine Ausbildung mehr durchlaufen werden muss, eine individuelle Verpflichtungszeit anzulegen.

Oder ein Seiteneinsteiger, der aufgrund seines Studiums mit höherem Dienstgrad kommt, also Eignungsübung. Hier gibt es feste Diensteintritte, weil sich das an den Offizierlehrgängen ausrichtet. Hier beträgt die Regelverpflichtungszeit 8 Jahre. Son einmal geleisteter Wehrdienst (bspw. 4 Jahre Msch) wird nicht abgezogen, sondern aufaddiert.

Zitat
die man bereits in Grün verbracht hat, nicht abgezogen, so wie es bei einem Wiedereinstieg als OA gewesen wäre.
Auch das ist nicht der Fall. Man stelle sich vor, ein ehem. SaZ04 Msch bewirbt sich als OA mit Studium. Dann hätte er ja statt 13 Jahre nur 9. Dann zieht man die OffzAusbildung (1J), das Studium (4J) und eine Fachausbildung (1J ab, dann würde auf Dienstposten nur noch 3 Jahre dienen. Richtig ist, es können bis zu 12 Monate auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden. Aber da gibt es enge Grenzen, es muss wirklich eine Ausbildungsersparnis vorliegen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Legionär

  • Gast
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #10 am: 24. Juni 2018, 16:31:38 »

Ich würde hier nur ungern falsche Informationen posten. Während des Gespräches mit dem Einplaner in Köln, nachdem alle Tests bestanden waren, wurde mir gesagt, dass die vorgediente Zeit (bei mir sind es 15 Monate) von 13 Jahren abgezogen wird. Warum es in meinem Fall so gehandelt wurde, kann ich leider nicht sagen.
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.979
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #11 am: 24. Juni 2018, 16:45:08 »

Geregelt ist das in den ergänzenden Bestimmungen des jeweiligen UTB bzw. ZSanDstBw und diese sagen aus "zuzüglich Vordienstzeiten bzw. bis zum Beginn der jeweiligen Laufbahnausbildung geleisteter Wehrdienst". Diese sind unter Regelungen-online zu finden. Dass manche KarrBer bzw. Einplaner da "individuelle" Wege gehen kommt halt vor. Richtiger wird es deswegen nicht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.018
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #12 am: 24. Juni 2018, 17:14:38 »

Aber folgendes ist richtig, oder?
Ich bin SaZ 19, aber habe 18 Jahre Dienstzeit und das SaZ 19 kommt daher, dass meine 12 Monate FWDL dazu gezählt werden, korrekt?
Oder müsste ich SaZ 18 sein?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.500
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #13 am: 24. Juni 2018, 17:27:20 »

So ist das eigentlich gedacht.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.018
Antw:Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger
« Antwort #14 am: 24. Juni 2018, 17:30:38 »

So ist das eigentlich gedacht.

Na, dann ist das wenigstens richtig, nachdem mein DZE drei Mal falsch gelegt wurde  ;D
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de