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Autor Thema: Vereidigung, feierliches Gelöbnis  (Gelesen 1413 mal)

Scf1904

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Vereidigung, feierliches Gelöbnis
« am: 27. Juni 2017, 19:41:12 »

Hallo zusammen,

Ich hätte gerne gewusst ob für die Eignungsübenden die Vereidigung zum selben Zeitpunkt statt findet wie für die anderen Kameraden innerhalb Schulen an der man die AGA absolviert oder erst an einem  späteren Zeitpunkt?
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KlausP

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Antw:Vereidigung, feierliches Gelöbnis
« Antwort #1 am: 27. Juni 2017, 20:07:52 »

Nein, Eignungsübende werden erst nach ihrer Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ vereidigt. Das passiert am Ende des vierten Dienstmonats, sollte die EÜb nicht verlängert werden. Trotzdem nehmen sie in der Regel am Feierlichen Gelöbnis/der Vereidigung ihrer Kameraden teil.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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