Zu 1.: Grundsätzlich gibt es für Zivilpersonal keinen Zwang zur Teilnahme an einer Besonderen Auslandsverwendung im Soldatenstatus, gleichwohl wird die Bereitschaft hierzu - insbesondere von Führungskräften - grundsätzlich erwartet. Im Regelfall dauert eine solche Verwendung in einem Einsatzkontingent 4-6 Monate, Einsatzzeiten können gelegentlich innerhalb eines Kontingentzeitraumes auf 2 Personen aufgeteilt werden. Manche Einsätze ziehen auch nur Einzelabstellungen von wenigen Personen nach sich, was zu Abweichungen gegenüber den üblichen Modalitäten führen kann. Die Antwort lautet demnach: So häufig Sie sich für einen Auslandseinsatz auf freiwilliger Basis und mit Zustimmung Ihrer Vorgesetzten einplanen lassen.
Zu 2.: Es bestehen auch eine Reihe weiterer Verwendungsmöglichkeiten bei Dienststellen der Bundeswehr im Ausland, im Attacheedienst beim Auswärtigen Amt, bei der NATO und anderen Organisationen usw.
Zu 3.: Die Laufbahnausbildung bzw. den Vorbereitungsdienst leisten Sie im Rahmen eines Beamtenverhältnisses und werden dementsprechend auch besoldet.
Zu 4.: Das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit wird nach Maßgabe von § 28 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe berücksichtigt.
Zu 5.: Ihr Dienstgrad als Reservist ändert sich grundsätzlich nicht, sofern keine Beorderung auf einen anderen Dienstposten erfolgt. Hierfür können die Voraussetzungen aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation geprüft werden, üblicherweise wird Zivilpersonal der Bundeswehr meines Wissens nach im Frieden jedoch nicht auf Beorderungsdienstposten für Reservisten eingeplant. Für die Dauer einer Auslandsverwendung im Soldatenstatus werden Sie im Dienstgrad entsprechend der Vorgabe des Einsatzdienstpostens herangezogen. Diese orientiert sich hinsichtlich fachlicher und statusrechtlicher Voraussetzungen im Regelfall an der jewiligen Dotierungshöhe des zivilen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses.