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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Vorankündigung Versetzung  (Gelesen 5501 mal)

Jessy2574

  • Gast
Vorankündigung Versetzung
« am: 13. Juli 2017, 08:44:19 »

Hallo zusammen,

mein Freund ist BS und hat sich auf seinen Traumjob beworben. Eigentlich sollte schon längst bekannt gegeben worden sein, welcher der Bewerber genommen wurde. Leider weiß auch noch keiner der anderen Bewerber Bescheid :-(
Da die Stelle meinem Freund sehr viel bedeutet, will ich ihn nicht dauernd fragen ... daher meine Frage an Sie/Euch:

Wie lange im Vorfeld muss eine Versetzung (ca. 900 km) angekündigt werden???

Durch die Entfernung müssen wir auf jeden Fall umziehen und da das geplante Versetzungsdatum 35 Tage vor der Geburt unseres ersten Kindes sein soll, wäre es für mich sehr wichtig eine schnelle Rückmeldung zu bekommen. Schließlich müssen wir auch erst mal eine Wohnung etc. finden ...

Vielen Dank schon mal und alles Gute für Sie/Euch
Jessy
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Dainese0407

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Antw:Vorankündigung Versetzung
« Antwort #1 am: 13. Juli 2017, 09:10:32 »

Hallo,

i.d.R. gibt es eine sogenannte "3 - Monatsfrist".

Das bedeutet, dass 3 Monate vor einer Versetzung, eine entsprechende Bekanntgabe erfolgen muss.
Es hilft aber ab du zu, wenn sein S1 bei dem Personalführer anruft...  (Oder er selbst) :)
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LwPersFw

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Antw:Vorankündigung Versetzung
« Antwort #2 am: 13. Juli 2017, 10:12:13 »

Versetzungen von Soldatinnen und Soldaten finden ab dem 1. Oktober 2017 und anschließend grundsätzlich zu den festen Veränderungsterminen 1. April und 1. Oktober statt.

Von Mai 2017 bis September 2017 sind grundsätzlich keine Veränderungen vorzusehen.
Ausgenommen sind Versetzungen in den Einsatz, Versetzungen im Rahmen von Regel- und typspezifischer Systemausbildung sowie zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen und sich unmittelbar anschließende Verwendungen sowie Versetzungen aus zwingenden persönlichen Gründen und Versetzungen infolge von Ablösungen vom Dienstposten aus disziplinaren oder anderen Gründen.


Versetzungen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort sind der Soldatin bzw.
dem Soldaten spätestens sechs Monate vorher bekanntzugeben (Schutzfrist).

Die Schutzfrist beginnt mit der Bekanntgabe der Versetzung.
Fristende ist das Datum der Versetzung.
Der tatsächliche Dienstantritt soll in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Datum der Versetzung stehen.
Ausgenommen hiervon regelt die Vorschrift B-1300/46

Auch mit Zustimmung des Soldaten kann davon abgewichen werden, oder auch weil zwingende dienstliche Gründe vorliegen.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tilo

  • Gast
Antw:Vorankündigung Versetzung
« Antwort #3 am: 07. Oktober 2017, 11:50:46 »

@ LwPersFw:
Vielen Dank für die detaillierte Antwort - könnten Sie mir auch noch einen Tipp geben, wo diese Bestimmungen niedergelegt sind (auch B-1300/46)?
Ich finde imme nur die alte 3-Monats-Regel und bin hier auf meinem DP im Ausland leider nicht an das Intranet angeschlossen.

Bei mir wird es demnächst auch akut und mit zwei schulpflichtigen Kindern und Rückumzug nach (vermutlich) Deutschland insofern auch besonders interessant. Vor allem, da mir die festgelegten neuen Veränderungstermine natürlich gar nicht weiterhelfen und mit Blick auf's Schuljahr die "Familienfreundlichkeit" vollständig konterkarieren.

Bevor Sie mir raten, mich an meinen P-Berater zu wenden - leider war die Unterstützung durch meinen jeweiligen Personalberater in den letzten 22 Dienstjahren eher kontraproduktiv, so dass ich mich gerne auf die Fachleute auf der anderen Rheinseite verlasse. Kenne da aber sonst keinen Ansprechpartner ...  8)

Herzlichen Dank und mit besten Grüßen,
Tilo
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LwPersFw

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Antw:Vorankündigung Versetzung
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2017, 12:03:22 »

Ja... in den Regelungen zum Thema Versetzung.

Bzw. auf der Homepage des BAPersBw... in der GAIP (Handbuch Personalbearbeitung).

Im Vorgriff der Einführung dieser neuen Veränderungstermine wurde den zuständigen Stellen auch die Problematik der Auslandsrückkehrer vorgetragen... führte aber in der Bewertung zu keiner ... für diese Soldaten ... sachgerechten Lösung.

Dessen ungeachtet...

Die Veränderungstermine sind "nicht in Stein gemeißelt" !

Im Einvernehmen zw BAPersBw und Soldat kann auch davon abgewichen werden, wenn dies im Einzelfall sachgerecht ist.

Bei einem Familienvater, der z.B. vom MillAttStab USA nach DE zurückversetzt wird, mit ALLEM was daran hängt... Auslandsumzug, passende Schule für die Kinder finden, etc. etc. etc., sehe ich dies als gegeben.

Auch sollte man das Thema Rückversetzung nicht erst kurz vor Ende der ToD angehen ! Zu meiner Zeit hatten sich die Soldaten spätestens 12 Monate vor Ende ToD zu äußern... Damit genug Luft für die erforderlichen Planungen war.

Also ... machen Sie "Papier Schwarz" ... und erklären Sie darin genau was Sie wollen. Inklusive der Problematik Einschulung der Kinder zu einem fixen Termin.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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