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Autor Thema: Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten  (Gelesen 4698 mal)

Panzerschuetzer

  • Gast
Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« am: 25. September 2017, 10:53:06 »

Moin zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum oberen Thema.

Ich bin diesen Monat das erste Mal in den Genuss gekommen auf dem Truppenübungsplatz gewesen zu sein.
Dort sind logischerweise jede Menge Stunden gesammelt worden.

Wie man Stunden schreibt, weiß ich nun.

Was ich aber nicht weiß ist, wie das mit Dienst zu ungünstigen Zeiten ausschaut.
Wie ist das zu schreiben?

Genauer gesagt gibt es da eine Thematik die ich meinen Kameraden nicht ganz glauben kann.

Ist es wirklich so, dass ich zusätzlich zu den Überstunden, welche ich für Stundenabbau aufbaue auch noch Geldleistungen bekomme?

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KlausP

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Antw:Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« Antwort #1 am: 25. September 2017, 10:56:17 »

Die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist von Amts wegen durch die Einheit zuzuerkennen. Im Sinne des Erlasses müssen Sie gar nichts dazu schreiben. Falls jemand in Ihrer Einheit das anders will muss er Ihnen das auch sauber erklären.  ;)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

vult

  • Gast
Antw:Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2017, 12:28:21 »

Hallo Kamerad,

zu deinen Überstunden kannst du durchaus gem. EZulV Geldleistungen beantragen.
Hierzu gibt es das Formular mit der Nummer 2417 (soweit keine Änderungen vorliegen). Das Befüllen ist auf dem Formular selbst und in der o.g. Vorschrift erläutert.

Aber: Um DUZ rechtmäßig beantragen zu können, solltest du dich im Verhältnis eines SaZ oder BS befinden.
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Jens79

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Antw:Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2017, 13:06:33 »

DuZ wird nicht beantragt. Wie oft denn noch.
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vult

  • Gast
Antw:Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2017, 14:09:22 »

Die Zulage wird durchaus beantragt - und das mit dem Formular 2417. Allerdings besteht hier ein Verständnisproblem, lieber Jens.

Die Zulage DuZ beantragt die Dienststelle/Einheit für den Soldaten und wird an den entsprechenden Bearbeiter im BVA versendet (A-1454/1; 1.4)
Der Soldat kann diesen Antrag auch selbst befüllen (soweit von der Einheit gewollt).

Sofern du deine Aussage objektiv umschreiben und die Rechtslage erwähnen kannst, nehme ich diese gerne zur Kenntnis.
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KlausP

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Antw:Überstunden und Dienst zu ungünstigen Zeiten
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2017, 14:16:00 »

Ich bin nach wie vor der Meinung, die Zulage wird von der Einheit (also dem Disziplinarvorgesetzten) von Amts wegen zuerkannt. So müsste es nach meiner Erinnerung auch im Vordruck stehen (wobei mir die aktuelle Version nicht bekannt ist).
Dass die Zahlung dann von einer anderen Stelle (hier: BVA) angewiesen und von der Bundeskasse gezahlt (auf das Konto des Soldaten überwiesen) wird steht auf einem anderen Blatt.
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LwPersFw

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Stellenzulage Erschwerniszulage Zulagen
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2017, 14:49:21 »

Wie so oft herrscht Verwirrung über Begrifflichkeiten...

1.
ALLE Stellen- und Erschwerniszulagen werden grundsätzlich von Amts wegen bewilligt.

Sie werden nicht beantragt.

2.
Eines Antrages des Soldaten bedarf es deshalb nicht.

3.
Eine Mitwirkung des Soldaten kann möglich sein...

Trotzdem wird dadurch kein "Antragsdelikt" erzeugt !!!
Ausschließlich die bewilligende Stelle hat sicherzustellen, dass die Zulage gezahlt wird!

4.
Die Bewilligung erfordert u.a. eine "sachlich richtig" Zeichnung.

Diese obliegt nur bestimmten Personen und nie dem Soldaten, der die Zulage erhalten soll.

5.
Je nach Zulage erfolgt die Zahlbarmachung durch die Einheit, oder das BVA, je nach Zuständigkeit.



Also ... bezogen auf den DzuZ...

Die Rückseite des Formulars befüllt die Einheit... es kann aber auch der Soldat selbst...

Die Vorderseite befüllt ausschließlich das befugte Personal.

Es liegt in der Verantwortung der Einheit, dass jeder Soldat, der die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, diese auch erhält !

Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten...nicht dem einzelnen Soldaten!
« Letzte Änderung: 28. Oktober 2017, 08:52:31 von LwPersFw »
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