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Autor Thema: Ablösund auf einer ZAW  (Gelesen 3750 mal)

F_K

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Antw:Ablösund auf einer ZAW
« Antwort #15 am: 13. Oktober 2017, 19:15:54 »

Andere zahlen nicht so gut - und manche Lehrgangsteilnehmer sind viel besser - egal "wie ich es sehe".

Aber klar, die "Anderen" sind schuld ... Wer denn auch sonst?
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Kohle

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Antw:Ablösund auf einer ZAW
« Antwort #16 am: 13. Oktober 2017, 19:17:13 »

Andere Ausbilder zahlen natürlichen nicht. Da lebt man von der Liebe.  ???

Davon einmal abgesehen verdienst man in der ZAW wesentlich mehr Geld als als ziviler Auszubildender ;-).Ergo darf dein Dienstheer auch etwas mehr verlangen als Andere.
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AltschauerbergSoldateska

  • Gast
Antw:Ablösund auf einer ZAW
« Antwort #17 am: 13. Oktober 2017, 19:23:04 »

Und da haben wir es wieder: Es geht nicht um MICH... Hier stellt jemand die Frage ob es rechtens ist, dass andere ZAW laut Lehrgangsteilnehmern ein "Lachsleben" führen wo keinerlei Leistungskontrolle stattfindet und sich mit 50% begnügt wird und andere einfach viel mehr "Druck" bekommen und das obwohl hier behauptet wird, es sei überall gleich. Um mehr ging es nicht aber ihr schweift kurioserweise ab und hängt euch an mir auf. Nochmal: Es geht nicht um mich, ich liege nicht bei 60%, eher liege ich momentan näher an dem was die sogenannte "Wandelnde ZDV" als Anspruch sieht. Ich frage einfach, weil ich es subjektiv als "ungerecht" empfinde.
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Ralf

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Antw:Ablösund auf einer ZAW
« Antwort #18 am: 13. Oktober 2017, 19:47:22 »

Die Bestimmungen sind überall gleich.
Der Sachverhalt ist doch geklärt: die Regeln sind überall gleich.

Beispielsweise für die ZAW-Prognose nachzulesen in der B-225/2.
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