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Autor Thema: Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?  (Gelesen 24558 mal)

RekrKp8

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #30 am: 03. April 2011, 20:20:35 »

Ich kann - als kleinen Beitrag - davon berichten, dass für einen Wiedereinsteller, der bei uns eingeplant wurde, keine AGA vorgesehen war, bis wir gemerkt haben, dass sie dringend nötig war und zwar in allen Belangen.
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miguhamburg1

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #31 am: 03. April 2011, 21:51:05 »

Es gibt keinerlei Dienstvorschrift, die vorschreiben würde, dass ein Soldat seine AGA zweimal durchlaufen müsste! Denn einmal erworbene ATN bleiben in aller Regel gültig, es sei denn, gesetzliche Grundlagen haben sich grundlegend geändert, so dass eine Nachschulung notwendig wird.

Im Allgemeinen wird von den zuständigen Vorgesetzten erst einmal geprüft, wann und wo ein Soldat seine erste AGA absolvierte und in welchen Truppenteilen er danach eingesetzt war. Wenn dann zu den aktuellen und zukünftigen Tätgkeiten Diskrepanzen festgestellt wurden, dann wird man beurteilen, inwiefern der nachzulernende Stoff vom Umfang her so groß ist, dass es keinen Sinn machte, die Wiedereinsteller einzelne Ausbildungsgebiete durchlaufen zu lassen. In solchen Fällen wird man sinnvollerweise entscheiden, diesen Soldaten die gesamte AGA wiederholen zu lassen.

Ich hatte als Kdr einige Wiedereinsteller, die ihren Wehrdienst viele Jahre zuvor an Bord von Marineschiffen/-booten versehen hatten. Das reichte natürlich nicht für den Dienst in einem Infanterieverband. Die ließ ich dann eine gesamte AGA absolvieren, während andere Wiesereinsteller gleich auf ihren Dienstposten verwendet wurden oder nur einzelne Ausbildungsabschnitte zu wiederholen hatten.
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Chelios

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #32 am: 04. April 2011, 23:26:53 »

Mit was für einem Anliegen sollte man den Spiess Anrufen als Wiedereinsteller ?
Würde das auch gern machen aber aus welchem Grunde??

Doofe Frage ich weiss aber kanns mir beim besten willen nicht vorstellen.
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miguhamburg1

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #33 am: 05. April 2011, 18:47:44 »

Um ihn freundlich daran zu erinnern, dass in absehbarer Zeit kein Ungedienter sondern motivierter "Zurück-Soldat" in seine Kompanie kommt.
Möglicherweise ist es so möglich, einige notwendige Aktionen der Einschleusung ggf. sogar vorab zu realisieren, damit Sie schneller da durch sind und damit schneller in Ihrem Dienstposten eingesetzt werden können.
Evtl. besteht auch die Gelegenheit, an einer Veanstaltung des UffzKorps z.B. Ihre zukünftigen Kameraden schon einmal kennenzulernen und einen Teil Ihrer zukünftigen Vorgesetzten auch ...
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Chelios

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #34 am: 06. April 2011, 10:15:13 »

Klingt Plausibel.
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Patrick84

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #35 am: 06. April 2011, 10:53:29 »

und was macht ein Wiedereinsteller der zur Aga an einem anderen Ort stationiert  ist, als er später stationiert ist ?
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ARMY STRONG

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Re:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #36 am: 06. April 2011, 12:01:34 »

Aehem, wir sprachen hier von denen die KEINE AGA mehr machen, was offenbar der Normalfall ist.
Wenn Du aussergewoehnlicherweise (wie wir hier gelernt haben) doch die AGA noch mal durchlaufen sollst oder willst, machst du das was alle anderen auch machen: Einschleusung, Termin beim Onkel Doktor, Einkleidung usw......
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MSI32

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Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #37 am: 10. Oktober 2017, 12:21:43 »

Hallo
Ich bin wiedereinsteller und seid 1.8 wieder im Dienst in der GA vorher Luftwaffe jetzt beim heer.. habe mir nach kurzer Zeit eine Verletzung zugezogen somit fast komplette GA msg geschrieben. Konnte trotzdem San und wach Ausbildung mit machen.. muss ich die GA evtl nochmal wiederholen weill ich die restlichen Sachen nicht mitmachen konnte?
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BulleMölders

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Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #38 am: 10. Oktober 2017, 12:31:58 »

Und wie immer gibt es darauf keine pauschale Antwort, denn das entscheidet allein Ihr zukünftiger Disziplinarvorgesetzter.
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MSI32

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Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #39 am: 10. Oktober 2017, 12:54:08 »

Hab mir die Woche vorgenommen beim kompaniechef meiner Stamm Einheit anzurufen um die Sachlage zu schildern und dann evtl mehr zu erfahren.
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neuer-ITler

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Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #40 am: 10. Oktober 2017, 13:54:56 »

Wie schon mehrfach geschrieben wurde, ob AGA nochmal gemacht werden muss oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich selber, brauchte keine neue machen, obwohl ich vom TrpDienst in den FachDienst und vom Heer zur Luftwaffe gewechselt habe.
Bin jetzt SAZ 24 und wurde auch wieder als HptFw eingestellt.
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MSI32

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Antw:Muss man als Wiedereinsteller nochmals durch die AGA ?
« Antwort #41 am: 10. Oktober 2017, 14:23:34 »

Bei mir wurde erst gesagt keine ab 1.8 Stamm Einheit dann hab ich ein zweites schreiben bekommen paar Tage vorm 1.8 das ich zur GA antreten muss wo ich mich gerade befinde.. da hab ich mir dann nach kurzer Zeit die Verletzung zugezogen..
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