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Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto  (Gelesen 3984 mal)

Jakobm

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Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« am: 08. Oktober 2017, 14:34:14 »

Hallo,

bei meiner Bewerbung bei der Bundeswehr ist nun ein Problem aufgetaucht. Ich habe schon einen Dienstantritts Termin im Januar 2018. Nun war meine Sicherheitsüberprüfung nicht korrekt ausgefüllt und ich habe diese zur Korrektur zurückgeschickt bekommen inkl. einem schreiben wo steht, dass eine Verzögerung zu einer Dienstantritts Verschiebung führen kann. Muss ich mir da sorgen machen (ist ja eig. erst im Januar). Ich vermute dass ich zu wenig Porto auf den Briefumschlag geklebt habe und dieser nicht ankommen wird. (Gestern eingeworfen) Bekommen Bewerber in solchen fällen eine zweite Sicherheits erklärung oder besteht die Chance, dass das Karrierecenter das restporto übernimmt?

vielen Dank
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Andi8111

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2017, 15:19:56 »

? Zu wenig Porto? Also, ich gehe nicht davon aus, dass Sendungen mit zu wenig Porto vom KC entgegengenommen wird. Dann bekommt man den Umschlag mit einem gelben Aufkleber zurück und muss das, was fehlt draufkleben und dann kann man es wieder abschicken. Aber bis zum Januar dürfte noch genug Zeit sein!
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Jakobm

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2017, 15:36:12 »

Das Problem ich habe den Brief mit keinem Absender versehen. Selbstverschuldet klar.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2017, 15:55:53 »

Da Leben stellt halt an sich schon eine Herausforderung dar. Diese zu meistern gelingt nicht jedem.
Wenn du bei den Unterlagen für deinen zukünftigen Arbeitgeber so liederlich umgehst, musst du dich nicht wundern, wenn das nichts wird. Mann mann mann.
Ruf im KarrC Bw an und schildere dein Problem. Sie mögen dir erneut die Erklärung schicken. Und dann konzentrierst du dich das nächste Mal und schaffst es vielleicht, die fast unüberwindbare Hürde eines Brief-verschickens korrekt zu meistern.
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Kestrel

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2017, 17:44:05 »

(...) Nun war meine Sicherheitsüberprüfung nicht korrekt ausgefüllt und ich habe diese zur Korrektur zurückgeschickt bekommen inkl. einem schreiben wo steht, dass eine Verzögerung zu einer Dienstantritts Verschiebung führen kann. Muss ich mir da sorgen machen (ist ja eig. erst im Januar). Ich vermute dass ich zu wenig Porto auf den Briefumschlag geklebt habe und dieser nicht ankommen wird. (Gestern eingeworfen) Bekommen Bewerber in solchen fällen eine zweite Sicherheits erklärung oder besteht die Chance, dass das Karrierecenter das restporto übernimmt?
Davon ausgehend, daß das Schreiben nicht ankommt: Wenn der SiBe (bzw. sein Gehilfe) seiner Aufgabe richtig nachgekommen ist, dann hat er in der Aufforderung zum Ausfüllen der SÜ auch einen Abgabetermin gesetzt. Sobald dieser überschritten wird, sollte er erneut ein Schreiben mit einer erneuten (aber deutlich verkürzten) Terminsetzung herausgeben. In diesem sollte er auf die Mitwirkungspflicht der betroffenen Person sowie auf die Folgen einer erkennbar nicht gewollten Mitwirkung seitens der betroffenen Person hinweisen: In diesem Fall ist dies an den MAD zu melden und es tritt ein Verfahrenhindernis ein. Und da inzwischen ja für jede Einstellung eine SÜ erforderlich ist folgt daraus dann: keine SÜ, keine Einstellung.

Und anders ausgedrückt: Falls diese SÜ jetzt nicht eintrifft, dann gibt es wahrscheinlich noch eine zweite Chance. In jedem Fall kommt es dann aber zu einer Verzögerung. Und bereits jetzt ist es schon recht spät für das rechtzeitige Einleiten auch nur einer Ü1 wenn die Aufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (seT) bereits Anfang Januar 2018 erfolgen soll. Und wenn es sich hier um eine Ü2 oder gar Ü3 handelt, dann stehen die Chancen für ein vorläufiges Ergebnis bis dahin noch wesentlich schlechter. Liegt ein vorläufiges Ergabnis bis zur Aufnahme der seT nicht vor, dann darf die Ausbildung nicht fortgesetzt werden.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #5 am: 08. Oktober 2017, 18:01:40 »

Nein, so läuft es nicht ab.
Das geht nicht über einen "SiBe" des Verbandes, sondern über das KarrC Bw.
Und es ist nicht unüblich, dass Bewerber vorher wieder abspringen und dann auch die Formulare nicht zurücksenden.
Und es erfolgt eine Einstellung auch ohne SÜ, jedoch fällt dann die Waffenausbildung flach. Ist die SÜ dann nicht nach 4 Wochen abgeschlossen, wird -wenn ein Abschluss nicht unmittelbar absehbar ist- die Entlassung eingeleitet.
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Kestrel

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #6 am: 08. Oktober 2017, 18:34:25 »

Nein, so läuft es nicht ab.
Das geht nicht über einen "SiBe" des Verbandes, sondern über das KarrC Bw.
Und es ist nicht unüblich, dass Bewerber vorher wieder abspringen und dann auch die Formulare nicht zurücksenden.
Und es erfolgt eine Einstellung auch ohne SÜ, jedoch fällt dann die Waffenausbildung flach. Ist die SÜ dann nicht nach 4 Wochen abgeschlossen, wird -wenn ein Abschluss nicht unmittelbar absehbar ist- die Entlassung eingeleitet.
Das alles widerspricht nicht dem, was ich geschrieben hatte... Vom SiBe des (Grundausbildungs-) Verbandes war nicht die Rede.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #7 am: 08. Oktober 2017, 19:35:41 »

Zitat
Das alles widerspricht nicht dem, was ich geschrieben hatte... Vom SiBe des (Grundausbildungs-) Verbandes war nicht die Rede.
Wir können natürlich jeden Satz nun auseinander nehmen:
Die Formulare werden nicht von einen SiBe (der bestallt wurde)  verschickt, sondern routinemäßig von den KarrC Bw-Mitarbeitern. Somit falsch.
Zitat
daraus dann: keine SÜ, keine Einstellung.
Das ist schlichtweg falsch.
Zitat
obald dieser überschritten wird, sollte er erneut ein Schreiben mit einer erneuten (aber deutlich verkürzten) Terminsetzung herausgeben.
Das ist schlichtweg falsch.
Zitat
nd bereits jetzt ist es schon recht spät für das rechtzeitige Einleiten auch nur einer Ü1 wenn die Aufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (seT) bereits Anfang Januar 2018 erfolgen soll. Und wenn es sich hier um eine Ü2 oder gar Ü3 handelt, dann stehen die Chancen für ein vorläufiges Ergebnis bis dahin noch wesentlich schlechter.
Die Einstellungssicherheitsüberprüfung dauert 6 Wochen, wenn nichts vorliegt. Und das hat nicht mit einer SÜ1, 2 oder 3 zu tun. Das ist eine andere Baustelle, die für die Tätigkeit im Stammverband ausschlaggebend ist.
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Kestrel

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #8 am: 08. Oktober 2017, 22:33:08 »

Ach ja: Ich habe mich schon immer gefreut, wenn Personaler mit einem gewissen Mindestwissen im Bereich der MilSichh meinten, es in Angelegenheiten der MilSichh deutlich besser zu wissen als die Leute aus dem Bereich der MilSichh. In regelmäßigen Abständen konnte man dann beobachten wohin das bei bestimmten Personlentscheidungen führte, z.B. wenn dafür eine Regierungsbescheinigung erforderlich war... Merkwürdig: Kein Angehöriger der MilSichh käme je auf den Gedanken, einem PersFw / Offz / StOffz vorschreiben zu wollen, wie der sein ureigenes Geschäft zu erledigen hätte. Umgekehrt passiert das aber immer wieder - warum eigentlich?

Also:
1. Ich schrieb ganz bewusst vom SiBe (bzw. seinem Gehilfen). Denn falls ein x-beliebiger Angehöriger des KarrC Bw eine Sicherheitserklärung verschickt und zum Ausfüllen auffordert, ohne über eine enstprechende Bestellung zum SiBe oder Gehilfe SiBe einschließlich entsprechender Dienstanweisung zu verfügen, dann ist das nicht zulässig. Nur dazu befugtes Personal darf einleiten - und das Auffordern gehört mit zum Anlegen einer Sicherheitsakte und mit zum Einleiten.
2. Ich schrieb von der Feststellung eines Verfahrenshindernisses für den Fall, daß die betroffene Person trotz wiederholter Aufforderung einschließlich Terminsetzung nicht ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt. Ist das der Fall, dann kann und darf keine SÜ eingeleitet werden. Wenn das der Fall ist und einstellenden Dienststelle offiziell bekannt wird (Meldung des SiBe an den Bearbeiter, der für für Einstellung konkret zuständig ist, dann darf für solche DP nicht eingestellt werden, für die eine SÜ notwendig ist. Das sind inzwischen ja alle... Dieser dargestellte Fall hat nun rein gar nichts damit zu tun, daß das (Zwischen-) Ergebnis einer bereits eingeleiteten SÜ bei Einstellung zum Zeitpunkt der Aufnahme der seT (Beginn Waffenausbildung) noch nicht vorliegt. Das wäre wiederum eine ganz andere Geschichte - auf die bezog ich mich aber ausdrücklich nicht.
3. Die Sache mit der Terminsetzung ist genau so, wie ich sie beschrieben hatte - zumindest bei einem gut ausgebildeten SiBe (bzw. seinem Gehilfen), der alle Hinweise GB im Kopf hat und diese auch rigoros anwendet. 
4. Eine reine Einstellungsüberprüfung wird durch die einstellende Dienststelle für einzustellendes Personal dann eingeleitet, wenn die Ordnungsmittel für den später zu besetzenden DP keine andere SÜ als erforderlich ausweisen. Ist das aber der Fall, dann wird stattdessen die für diesen DP notwendige SÜ eingeleitet - und das kann durchaus auch eine höherstufige sein als eine Ü1. Das mehrfache Einleiten - d.h. erst Einstellungsüberprfung und später dann Ü2 VS / Sab oder Ü3 - ist dann unzulässig, wenn die Erforderlichkeit der höheren SÜ bereits bei Einstellung bekannt ist.


Und jetzt von meiner Seite anschließend, weil mir ewige Diskussionen um kleinste Spitzfindigkeiten auf die Nerven gehen:

Das eine ist die reine Lehre, wie ein SÜ-Verfahren gesetzeskonform gemäß SÜG und regelungskonform gemäß A1130 sowie weisungskonform gemäß der Hinweise GB zu erfolgen hat.
Das andere ist die Frage, wie überlastete KarrC Bw all das unter Zeitdruck und vor dem Hintergrund der de facto seitens BAPersBw II geforderten Einstellungquoten konkret in die Praxis umsetzen. Das mag dann im Ergebnis durchaus von der reinen Lehre abweichen - trotzdem wird ein solches Verfahren dann aber noch lange nicht richtig.

An der Stelle klinke ich mich hier aus, es sei denn es bestehen tatsächlich noch ernstgemeinte Fragen zu diesem Thema.
Auf die üblichen mal wieder zu erwartenden Anwürfe "XY ist schlichtweg falsch" reagiere ich aber nicht mehr, weil:
Zitat
Ich habe mich schon immer gefreut, wenn Personaler mit einem gewissen Mindestwissen im Bereich der MilSichh meinten, es  in Angelegenheiten der MilSichh deutlich besser zu wissen als die Leute aus dem Bereich der MilSichh.
Schönen Abend noch.
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LwPersFw

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Antw:Sicherheitsüberprüfung zu wenig Porto
« Antwort #9 am: 08. Oktober 2017, 23:46:32 »

Kommen Sie mal wieder runter...auch Ihre Aussagen stimmen nicht zu 100 % mit der aktuellen Weisungslage des BMVg überein...

Sie schreiben ja :

Zitat
Das mehrfache Einleiten - d.h. erst Einstellungsüberprfung und später dann Ü2 VS / Sab oder Ü3 - ist dann unzulässig, wenn die Erforderlichkeit der höheren SÜ bereits bei Einstellung bekannt ist.

Das BMVg hat aber Folgendes angewiesen:

Sollten Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung 
SÜ 2 – Sabotageschutz benötigen, ist diese im Anschluss an die SEinstÜ 
durch die Verbände oder vgl. Dienststellen, die die Grundausbildung durchführenden, zu beauftragen.

D.h. wird der Bewerber für einen DP mit Ü2-Sab eingeplant, wird im KC nur die SEinstÜ eingeleitet.
Die Einleitung der Ü2-Sab obliegt dann der GA-DSt.

Im Rahmen der SEinstÜ wurden neue Verfahrensregeln durch das BMVg festgelegt, nach denen
die Mitarbeiter in den KC/AC verfahren. Und was Ralf auf diese bezogen nur sagen wollte ist, dass der
SiBe des KC/AC natürlich Mitarbeiter hat, die für ihn arbeiten und z.B. den Schriftverkehr mit den
Bewerbern führen. Das macht er bei diesem Arbeitsvolumen nicht persönlich...
Und diese Mitarbeiter sind im Rahmen ihrer Tätigkeit dazu befugt, dass kann ich aus meiner eigenen
Dienstzeit in einem KC versichern.

Die ab 01.07.2017 geltenden neuen Verfahren müssen sich noch einspielen...also sollten wir alle die nötige Gelassenheit zeigen, dass sich das Alles gut etabliert.  :)
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