Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 02:44:45
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstieg trotz Jugendstrafe?  (Gelesen 3845 mal)

Matthew91

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Einstieg trotz Jugendstrafe?
« am: 20. Oktober 2017, 23:07:31 »

Hallo an alle,

zu erst einmal zu meiner Person:

Ich bin männlich, 26 Jahre alt, habe eine Ausbildung als Elektroniker abgeschlossen, anschließend FH-reife + Studium Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor (FH) absolviert.

In kommender Woche habe ich einen Termin zur Karriereberatung.

Meine Frage bzw. mein Problem:
Als ich 20 Jahre alt war (2012), wurde ich wegen Computerbetrugs angeklagt.
Am 01/2015 bin ich zu einer 8-monatigen Jugendstrafe, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde bestraft worden. Die Straftat wurde ins Jugendregister eingetragen und ist somit (laut meines Anwalts), nach dem ich das 25ste Lebensjahr erreicht habe, für mich nicht mehr relevant und steht (laut seinen Worten) nicht im Führungszeugnis.
Die Bewährung ist nun seit 1/2017 beendet.

1. Soll ich die Karten beim Gespräch offen legen und dem Berater alles davon erzählen?
2. Habe ich eine Chanche bei der Bundeswehr einzusteigen?
3. Kann es nachträglich zu Strafen kommen, sollte ich es nicht offenbaren?
4. Ist eine solche Strafe im BZR eingetragen? (falls einer vom Fach ist ;) )


Ich hoffe es gibt hilfreiche Antworten auf meine Fragen :)
Gespeichert

FlyM

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #1 am: 09. November 2017, 00:01:02 »

Hallo Matthew und herzlich Willkommen ;)

Zu 1.: Jein. Also dem Wehrdienstberater würde ich, solange er nicht fragt, erst einmal nichts davon erzählen. So wie ich das sehe qualifizierst du dich aufgrund deines bisherigen Werdegangs sowieso für die Offizierslaufbahn, wo so etwas noch einmal separat nachgefragt wird.
Hier würde ich definitiv mit offenen Karten spielen und am besten auch erklären wie es dazu kam.

Zu 2.: Das hängt von vielen Faktoren ab. Gesundheitszustand, Vorstrafenregister (!) und persönliche Merkmale etc. Das kann dir hier keiner Pauschal beantworten, aber finds doch einfach heraus!

Zu 3.: Soweit ich mich erinnern kann ja.

Zu 4.: Kein Plan.

Ich schätze du solltest dir mal Gedanken darüber machen, inwiefern dich diese Vorstrafe belastet (nicht zur psychisch).
Da du nicht sehr viele Infos diesbezüglich gegeben hast, eine 8-monatige Jugendstrafe aber auch nicht gerade eine milde Strafe ist, kann dir hier keiner sagen wie die BW darauf reagiert. Kommt immer auf Art und schwere des Vergehens an.

Grüße,
FlyM
Gespeichert

Matthew91

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #2 am: 09. November 2017, 01:56:36 »

Danke für deine Antwort FlyM  :)

Ich war letztens beim Beratungsgespräch und habe es mitgeteilt. Mir wurde gesagt, dass diese Vorstrafe nicht unbedingt ein Einstellungshindernis ist. Jedoch wird es geprüft und ich werde zum Einzelgespräch (falls es dazu kommt) direkt dazu angesprochen.

Der Karriereberater meinte, dass ich mit meinem Lebenslauf gute Chancen habe, dies aber in Köln entschieden wird, da wie du schon erwähnt hattest, es von vielen Faktoren abhängt.
Beworben habe ich mich für die Offizierslaufbahn mit höherem Dienstgrad als Seiteneinsteiger. Die Eingangsbestätigung erhielt ich auch schon (jedoch wurde mir gesagt, dass es durch Systemumstellungen zu gewissen Zeitverzögerungen kommen kann)

Kann mir hier vielleicht jemand aus Erfahrung sagen, wann ein Bewerber nach der Eingangsbestätigung, mit einer Einladung zum Assessment Center rechnen kann?
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.019
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #3 am: 09. November 2017, 05:23:16 »

Kommt auf die Anzahl der vorliegenden Anträge an (und wann e-recruitung läuft).
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Matthew91

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #4 am: 09. November 2017, 14:17:32 »

Ok, danke Ralf.
Dann heißt es abwarten.

Ich berichte weiter.
Gespeichert

Matthew91

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2017, 11:26:31 »

Letztens bekam ich Post aus Köln. Es wurde mir mitgeteilt, das derzeit kein Dienstposten (Offzier Truppendienst) frei ist, welcher mit meinen Qualifikationen besetzt werden kann.

- Ist es sinnvoll, wenn ich mich in ca. einem Jahr erneut bewerbe? Oder kann es vorkommen, dass wenn wieder Bedarf besteht, man von der Bundeswehr kontaktiert wird?


Es wird weiterhin geprüft, ob ich in die Laufbahn im gehobenen technischen Dienst beschäftigt werden kann.

- Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es in dieser Laufbahn bei einem Seiteneinsteiger mit Studium?


Schon vorab danke für die Antworten.

Gespeichert

CIRK

  • Gast
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2017, 11:29:09 »

Oder kann es vorkommen, dass wenn wieder Bedarf besteht, man von der Bundeswehr kontaktiert wird?

Nein
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.019
Antw:Einstieg trotz Jugendstrafe?
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2017, 11:33:36 »

Zitat
Es wird weiterhin geprüft, ob ich in die Laufbahn im gehobenen technischen Dienst beschäftigt werden kann.

- Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es in dieser Laufbahn bei einem Seiteneinsteiger mit Studium?
Die Frage solltest du im zivilen Unterboard stellen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de