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Autor Thema: Beförderung Voraussetzungen  (Gelesen 21964 mal)

Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #60 am: 07. Dezember 2018, 20:25:27 »

Zitat
Die 16 Jahre beziehen sich (jetzt?) auf den Oberstabsfeldwebel.
Steht doch so in deinem Zitat. SLV sticht Wiki.
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bayern bazi

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #61 am: 08. Dezember 2018, 00:31:47 »

ich glaub das thema haben wir schon seit 2010 Holgi;)


ich bin es seit kurzem und bei mir hats wirklich 16 Jahre und 2 Tage bis zum Staber gedauert :o

weil in der 20/7 stehen immer noch die 16 Jahre
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2018, 00:36:20 von bayern bazi »
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Tommie

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #62 am: 08. Dezember 2018, 11:36:39 »

Also, es ist richtig, dass in der Soldatenlaufbahnverordnung steht, dass man 16 Jahre bis zum Oberstabsfeldwebel benötigt, aber …

… die für die Beförderungen zuständige Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/49 (Das ist der Nachfolger der ehemaligen ZDv 20/7!) spricht aktuell noch von 16 Jahren bis zum Stabsfeldwebel!

… die Soldatenlaufbahnverordnung wird im Jahre 2019 einer tiefgreifenden Änderung unterzogen werden!

… es wäre Schwachsinn, die ZDv A-1340/49 vor der Änderung der SLV nochmal abzuändern, danach wird das mit Sicherheit ohnehin geschehen (müssen!).

Ja, in den Jahren 2019 und 2020 wird sich einiges ändern, was die Beförderungen betrifft, aber noch haben wir 2018 ;) ! Daher mein Rat an alle: Füße still halten, es wird sich was ändern wie bereits beschrieben!
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Holgi33

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #63 am: 10. Januar 2019, 18:06:30 »

Tommie, hast Du Kontakt zum Herausgeber der A-1340/49?
Oder woher weißt Du das was passiert? Gerne per PN.

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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #64 am: 10. Januar 2019, 19:34:20 »

Abwarten, die Fachbereiche arbeiten daran.
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Tommie

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #65 am: 10. Januar 2019, 19:37:01 »

… die Soldatenlaufbahnverordnung wird im Jahre 2019 einer tiefgreifenden Änderung unterzogen werden!

Diese Änderungen sind schon alleine wegen der aktuellen Personalsituation und den Wünschen der Politik notwendig. U.a. sollen die Altersgrenzen fallen!

Und wenn die SLV überarbeitet wird, muss man in der Folge ohnehin an die ZDv A-1340/49 ran gehen, zu deren "Verfasser" (Das ist keine Einzelperson, sondern eine Arbeitsgruppe!) ich natürlich nicht in Kontakt stehen!

Fakt ist jedoch, dass z. B. ein Berufsoffizier seine "Lebenserwartung" (Oberstleutnant A14!) nach frühestens 13 Jahren nach seiner Beförderung zum Leutnant erreichen kann, während ein Feldwebeldienstgrad seine "Lebenserwartung" (Stabsfeldwebel A9!) nicht vor Ablauf von 16 Jahren nach Beförderung zum Feldwebel erreichen kann. Deswegen wird man hier auch an die Mindestdienstzeiten heran gehen.

Und, Holgi, letztendlich habe ich keine Ahnung, wie die Altersgrenzen in Zukunft aussehen werden, und die Mindestzeiten für die Beförderungen kann ich aktuell auch nicht einschätzen. Ich höre nur mit schöner Regelmäßigkeit sich zum Teil widersprechende Aussagen über den "Buschfunk" ;) !

Zu deinem Fall: Ich habe da düster etwas in Erinnerung, dass Du wohl nicht mehr Stabsfeldwebel werden könntest, wenn es bei den 16 Jahren bliebe. ist das richtig? Aktuell ist eine Beförderung zulässig bis zum Ende des Monats, in dem Du das 63. Lebensjahr vollendest (Monatsende des Geburtstagsmonats!). Wie weit müssten sie denn runter gehen, dass Du noch Staber werden kannst? Aber entspann Dich, das wird wohl schon noch etwas werden ;) ! Lass Dich überraschen!
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #66 am: 10. Januar 2019, 19:50:42 »

So alt ist der Holgi noch nicht ...
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dunstig

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #67 am: 10. Januar 2019, 19:52:12 »

Ist bekannt, ob bei der Änderung der SLV sich auch etwas hin in Richtung "Fachverwendung" für Stabsoffiziere tun wird? Das war zumindest mal bei uns im Gespräch. Und wenn ich mir anschaue, wie viele bei uns gerne einfach ihre Tätigkeit bei der Bundeswehr weiter machen würden (Spezialist statt Generalist), hier aber auf Grund der geforderten Verwendungsbreite lieber die Tätigkeit bei der Firma Airbus weitermachen, wäre das durchaus interessant. Zumindest würden wir sehr profitieren, da wir nicht alle vier Jahre hochqualifiziertes Personal an die Industrie verlieren würden und Studienabgänger wieder von null an ausbilden müssen.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #68 am: 10. Januar 2019, 20:27:55 »

Nein, das ist kein Thema der SLV, denn diese fordert ja keine Verwendungsbreite o.ä.
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dunstig

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #69 am: 10. Januar 2019, 20:39:44 »

Nicht der SLV direkt, aber es geisterte mal rum, dass man in dem Rahmen (natürlich auf anderer Grundlage) etwas in die Richtung gleich mit ändern würde.

Aber dann muss ich mich wohl weiterhin ruhig gedulden und hoffen, dass bis zu meinem DZE etwas geändert wird. Wobei die Alternative Industrie für mich persönlich jetzt auch kein Weltuntergang wäre. ::)
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #70 am: 10. Januar 2019, 20:43:13 »

Dazu steht ja was in der Personalstrategie. Bei Fachkarrieren mind. 5 Jahre Stehzeit bzw. wenn Planungsziel erreicht, keine Versetzungen mehr.
Wobei ich persönlich Versetzungen alle 2-3 Jahre als das Salz in der Suppe empfinde. Man lernt so viel Neues. Ist halt das lebenslange Lernen, was ja auch angestrebt wird.
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Tasty

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #71 am: 11. Januar 2019, 12:20:38 »

Wobei ich persönlich Versetzungen alle 2-3 Jahre als das Salz in der Suppe empfinde. Man lernt so viel Neues. Ist halt das lebenslange Lernen, was ja auch angestrebt wird.

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Alle 2-5 Jahre was Neues macht das Berufsleben deutlich abwechselungsreicher und belebt auch den eigenen Geist.
Ich sitze jetzt seit 8,5 Jahren auf demselben (gebündelten) Dienstposten und spüre seit geraumer Zeit einen latenten Veränderungswunsch.
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Holgi33

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #72 am: 11. Januar 2019, 13:00:17 »

@Tommie

02/2011= Feldwebel
06/2019 = 54 Jahre

+ 16 Jahre = 02/2027 = 61 Jahre
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dunstig

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #73 am: 11. Januar 2019, 13:03:40 »

@Tasty: Es kommt drauf an. Ich habe festgestellt, dass ich unglaublich gerne als Ingenieur arbeite. Die Möglichkeit ist mir in meiner Verwendung bei Airbus gegeben. Durch die Vielzahl an möglichen Tätigkeiten innerhalb der Firma, die hier infrage kommen, ist die Aussicht auf Veränderung der Tätigkeit auf 20-30 Jahre wohl eher kein Problem. Und das am selben Standort.

Jetzt allerdings alternativ Sachbearbeiter in einem Amt zu werden und nicht mehr fachlich eingesetzt zu werden in Verbindung mit der notwendigen bundesweiten räumlichen Veränderung, ist  für viele bei uns nun gerade nicht attraktiv.
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Tommie

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #74 am: 11. Januar 2019, 16:29:57 »

@Tommie

02/2011= Feldwebel
06/2019 = 54 Jahre

+ 16 Jahre = 02/2027 = 61 Jahre

Ach ja, jetzt erinnere ich mich! Dadurch dass mittlerweile Beförderungen bis zum Ende des Monats nach dem 63. Geburtstag möglich sind, kannst Du noch Stabsfeldwebel werden, aber leider kein Oberstaber mehr! Lediglich die "alte" Regelung, bei der Beförderungen nur möglich waren bis zum Ende des Monats nach dem 58. Geburtstag, hätte Dich um den Stabsfeldwebel gebracht ;) ! Aber zum Glück gibt es die nicht mehr!

Na ja, mich persönlich betrifft das nicht mehr, da ich kein Reservist mehr bin! Und so wie es aktuell aussieht, werde ich wohl zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2021 den letzten Schritt tun ;) !
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