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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019  (Gelesen 333453 mal)

LwPersFw

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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #30 am: 28. September 2019, 08:29:43 »

Noch als Ergänzung...

Da Sie ja schreiben, dass Sie umzugswillig sind... und die Verwendung am neuen Standort über 2 Jahre ist...

Warum haben Sie nicht einfach die Zusage der UKV beantragt ?

Dann wären Sie auf Kosten der Bw umgezogen... und gut ist.
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #31 am: 11. Oktober 2019, 06:09:08 »

Hier der Verfahrensablauf mit allen Dokumenten, Protokollen, etc. im Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2517/251737.html
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Thomi35

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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #32 am: 11. Oktober 2019, 14:26:44 »

Ich wiederhole dann einmal an dieser Stelle, daß es am Montag, den 14.10.19, ab 09.00 Uhr zu dieser Gesetzesvorlagen eine Anhörung im Innenausschuß geben wird: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67159.0.html

Auf den Bundestagsseiten sind Informationen zur Sitzung hier zu finden.

Dort findet sich auch der folgende Hinweis:

Zitat
Die Sitzung wird am Dienstag, 15. Oktober, ab 10 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
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OMLT

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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #34 am: 09. November 2019, 09:54:00 »

Im Anhang der

Entwurf zur "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"

Stand : Mai 2019
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #35 am: 11. November 2019, 08:45:28 »

Im Anhang der

Entwurf zur "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"

Stand : Mai 2019

Interessant hieraus insbesondere:

TG-Berechtigte nach § 3 erhalten zukünftig alle 14 Tage eine Reisebeihilfe, unabhängig des Familienstandes.

Horrido!
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #36 am: 11. November 2019, 10:25:04 »

Im Anhang der

Entwurf zur "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"

Stand : Mai 2019

Interessant hieraus insbesondere:

TG-Berechtigte nach § 3 erhalten zukünftig alle 14 Tage eine Reisebeihilfe, unabhängig des Familienstandes.

Horrido!

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67287.0.html
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #37 am: 11. November 2019, 18:11:52 »

Bundesrat Drucksache 558/19

08.11.19

Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages

Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 121. Sitzung am 24. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses fürInneres und Heimat – Drucksache 19/14425 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG)
– Drucksache 19/13396 –

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #38 am: 30. November 2019, 09:04:49 »

Am Freitag war die letzte Lesung und Abschluss im Bundesrat.

Damit kann das Gesetz zügig verkündet und zum 01.01.20 in Kraft gesetzt werden.
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #39 am: 09. Dezember 2019, 08:36:42 »

Im Anhang der

Entwurf zur "Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes"

Stand : Mai 2019


Im Anhang eine aktuelle Version

Stand: November 2019

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften
Artikel 2 Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
Artikel 3 Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Artikel 6 Änderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
Artikel 7 Änderung der Bundesleistungsbesoldungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
Artikel 9 Änderung der Sanitätsdienstvergütungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
Artikel 12 Änderung der Trennungsgeldverordnung
Artikel 13 Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #40 am: 09. Dezember 2019, 12:23:18 »

Habe ich hier in einem anderen Thema schon geschrieben … da es aber alle SaZ/BS/Beamte beatreffen kann... hier nochmal:

In dem zuvor genannten Entwurf der Verordnung vom November 2019 steht u.a.:

"Artikel 12

Änderung der Trennungsgeldverordnung

§ 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 des Bundesreisekostengesetzes.“



Der entscheidende Passus in § 8 BRKG ist dann:

"...Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort..."




Wichtig zur Frage ... ab wann gilt dies ?

"Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am 1. Januar 2020 in Kraft.

(4) Artikel 11 Nummer 2 und Artikel 12 treten am 1. Juni 2020 in Kraft."




D.h. ab 01. Juni 2020 haben alle § 3 - TG - Empfänger, unabhängig vom Familienstand, alle 14 Tage einen Anspruch auf eine Reisebeihilfe nach § 5 TGV.


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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #41 am: 09. Dezember 2019, 12:38:09 »

Eine weitere wichtige Änderung der TGV erfolgt im § 1

"In § 1 Absatz 3 Nummer 1 werden nach dem Wort „und“ die Wörter „bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 sowie den Nummern 10 bis 13“ eingefügt."

Damit lautet der § 1 Abs 3 TGV ab 01. Juni 2020:

"(3) Trennungsgeld wird nur gewährt, wenn

1.   
bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 13 der neue Dienstort ein anderer als der bisherige Dienstort ist und bei Maßnahmen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5
sowie den Nummern 10 bis 13 die Wohnung nicht im Einzugsgebiet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) liegt,...( … )"



Damit ist das Einzugsgebiet bei folgenden Maßnahmen nach § 1 Abs 2 TGV nicht mehr relevant:

"6.   Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung,
7.   Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes und § 20 des Beamtenstatusgesetzes,
8.   vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde,
9.   vorübergehenden dienstlichen Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle,"



Bei diesen Maßnahmen besteht dann ein Anspruch auf Trennungsgeld … es muss sich nur der Dienstort ändern. Auch wenn der Ort der Kommandierung im Einzugsgebiet (bis 30 km) liegt.



Begründung des Gesetzgebers zu dieser Änderung:

"Zu Nummer 1
(§ 1)
Die Regelung bezweckt, dass für Personalmaßnahmen, die auf bestimmte Zeit angelegt sind, auch dann Trennungsgeld gewährt wird,
wenn sich die Wohnung des Berechtigten im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte befindet.

Lediglich bei Einstellung ohne Umzugskostenvergütung nach Nummer 13 wird trotz der vorübergehenden Dauer der Maßnahme an
der Voraussetzung festgehalten, dass die Wohnung des Berechtigten sich nicht im Einzugsgebiet befindet, um die Gleichbehandlung
von Einstellungen mit und ohne Umzugskostenvergütung sicherzustellen.

Durch die Regelung wird eine erhöhte Akzeptanz der Personalmaßnahmen bei den Berechtigten geschaffen, was sich insbesondere
bei zeitlich begrenzten personellen Unterstützungsmaßnahmen als erheblicher Vorteil erweisen und zur Flexibilisierung des immer
wieder notwendigen Austauschs von Personal der Behörden untereinander beitragen wird.

Dies geschieht, indem z. B. bei einer Abordnung zum Zwecke der Fortbildung, die sich innerhalb des Einzugsgebietes von 30 km
zu der Wohnung des Berechtigten befindet, nunmehr die zusätzlich durch die Abordnung anfallenden Fahrtkosten als Trennungsgeld
erstattet werden können.

Zudem stößt die Berechnung des Einzugsgebietes in der Praxis oft auf geringe Akzeptanz, da häufig privat eine längere, die 30 Kilometer
übersteigende, Strecke bevorzugt wird.

Mit der Regelung ist daher auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden, da die aufwändige und streitanfällige Berechnung des
Einzugsgebietes nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes von 30 km auf einer üblicherweise befahrenen
Strecke in den benannten Fällen, die einen Großteil der in der Praxis vorkommenden Sachverhalte ausmachen, nicht mehr durchgeführt werden muss."
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #42 am: 12. Dezember 2019, 20:36:35 »

Das Gesetz ist verkündet.

Siehe Anhang



Artikel 15

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 7 am 1. Januar 2020 in Kraft.


(2) Artikel 1 Nummer 26 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

(3) Artikel 13 Nummer 8 Buchstabe b und c, Nummer 9 Buchstabe a, Nummer 13 und 25 sowie Artikel 13a treten mit Wirkung vom 9. August 2019 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 10, 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nummer 30, 50 Buchstabe s und t, die Artikel 2 sowie 9 Nummer 50 Buchstabe a treten am 1. März 2020 in Kraft.

(5) Artikel 7 tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

(6) Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 3 Buchstabe b, Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe c, k und p, Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b, Nummer 7, 8, 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und Buchstabe b, Nummer 36, 46, 48 § 69m Absatz 1 und 2, Nummer 53 Buchstabe c, Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe b und d, Nummer 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und 10 sowie Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe a, c und d, Nummer 3 bis 5, 8 Buchstabe d, Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Buchstabe b, Nummer 16, 20 Buchstabe a, Nummer 21 sowie 23
§ 107 Absatz 1 und 2 treten am 1. Juli 2020 in Kraft.

(7) Artikel 9 Nummer 31, 48 § 69m Absatz 3, Nummer 53 Buchstabe d und Artikel 13 Nummer 18, 20 Buchstabe b und c sowie Nummer 23 § 107 Absatz 3 treten am 1. September 2020 in Kraft.
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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #43 am: 13. Dezember 2019, 14:39:57 »

Ein wunderbares, verfrühtes Weihnachtsgeschenk. ;)
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JensMP79

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Antw:Umzugskostenvergütung Trennungsgeld AB 01.01.2019
« Antwort #44 am: 13. Dezember 2019, 17:42:43 »

Ein wunderbares, verfrühtes Weihnachtsgeschenk. ;)

Oh ja. Da hat man etwas worauf man sich im neuen Jahr freuen kann  ;D
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