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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019  (Gelesen 420477 mal)

Edding400

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #30 am: 04. November 2018, 10:10:41 »

Leitsatz:
Die Potenzialfeststellung als Ergebnis einer psychologischen Eignungsprüfung darf als Auswahlkriterium im Auswahlverfahren für die Zulassung von Feldwebeln zur
Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nur herangezogen werden, wenn sie im Termin der Auswahlentscheidung hinreichend aktuell ist.

Was das auch immer bedeuten mag...
Ich lese aus dem Urteil 2 entscheidende Dinge raus.

1.: ... dass dabei ausschließlich Merkmale mit entsprechend
hoher Stabilität erfasst werden, für die eine fünfjährige Gültigkeit der Ergebnisse
festgelegt werden kann.


2.: Im Gegensatz zu früheren Regelungen
über die Potenzialfeststellung für Unteroffiziere, die in der Regel nur die
einmalige Absolvierung dieses Prüfverfahrens und keine Geltungsfrist für dessen Ergebnisse vorsahen, enthält die neue Vorschrift nunmehr eine auf zwei Jahre fixierte Geltungsdauer der Potenzialanalyse.


Das würde ja bedeuten, dass die beisherigen PF, die vor 2017 durchgeführt wurden, bei der Auswahlkonferenz 2019 nicht mehr heranzuziehen sind??? Wie sollen denn diese Bewerber bis zu den Konferenzen im I. Quartel 2019 noch eine neue PF durchlaufen????

Darauf würde ich liebend gerne verzichten, da ich 2016 die Empfehlung OffzMilFD bekam!!
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #31 am: 04. November 2018, 10:53:52 »

Zitat
Wie sollen denn diese Bewerber bis zu den Konferenzen im I. Quartel 2019 noch eine neue PF durchlaufen????
Garnicht.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60459.msg663226.html#msg663226
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Edding400

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #32 am: 04. November 2018, 11:16:34 »

Das habe ich gelesen.
Dennoch erschliesst es sich mir nicht ganz! Also für 2019 zählt die "ältere" PF, wird aber nicht für die Vorsortierung genommen. Dennoch tragen die erzielten Punkte/Empfehlung bei der ganzheitlichen Betrachtung bei?

Oder zählen "vorerst" 2019 nur noch die Beurteilungen un die PF wird derzeit gar nicht betrachtet? Egal wann sie durchgeführt wurde?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #33 am: 04. November 2018, 11:41:49 »

Die PF ist komplett raus.
Aber das hatte ich doch geschrieben:
Zitat
Die PF nunmehr erstmal wird als bepunktetes Kriterium sowohl bei der BS-Auswahl als auch bei der MilFD-Zulassungskonferenz herausgenommen.
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Edding400

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #34 am: 04. November 2018, 12:02:47 »

Wenn ich mich also blendend mit meinem Chef und Kdr verstehe, muss ich nicht mal mehr lesen und schreiben können, um Offizier zu werden?!? Es zählen nur noch die "hausgemachten" Beurteilungen und wird nicht mehr objektiv von dritter Stelle (in Form eines KC) überprüft und empfohlen.

Da bin ich mal gespannt wer und wie viele sich als nächstes beschweren.
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #35 am: 04. November 2018, 12:13:20 »

Ja so ist das mit den gerichtlichen Entscheidungen: des einen Freud, des anderen Leid.

Zitat
anderen Soldaten ...die Zukunft zu versauen
Deswegen teile ich das auch nicht, denn auch wenn nun diese Entscheidung gerichtlich einwandfrei ausfallen wird, so "versaut" es halt einem anderem die Karriere. Denn dadurch wird ja -falls der Klagende überhaupt zugelassen wird- einem anderen eine Absage erteilt. Und der hätte es sicherlich genauso verdient.
Als ich meine AEF (Vorgänger der PF) 1992 gemacht habe, da gab es eine ganze Menge an jungen Soldaten, die recht großkotzig da rein sind und meinten, sie hätten es nicht nötig sich darauf vorzubereiten, zivil würde man nur auf sie warten. Und 2-3 Jahre später war der Katzenjammer groß, weil es mit dem BS nicht geklappt hat.
Ob nun eine PF aktuell sein muss oder einmalig, wichtig wäre m.E. -und da stimme ich dir zu- ein weiteres Kriterium, das von allen in gleicher Art und Weise und durch einen Dritten getätigt wird.

Gerichtliche Entscheidungen müssen m.E. nicht immer gerechter sein, das hatten wir ja schon mit dem Kassieren des Rotationserlasses.
Zwischen Recht sprechen und Gerechtigkeit ist halt manchmal ein schmaler Grad.
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Tasty

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #36 am: 04. November 2018, 17:18:54 »

Ja so ist das mit den gerichtlichen Entscheidungen: des einen Freud, des anderen Leid.

Zitat
anderen Soldaten ...die Zukunft zu versauen
Deswegen teile ich das auch nicht, denn auch wenn nun diese Entscheidung gerichtlich einwandfrei ausfallen wird, so "versaut" es halt einem anderem die Karriere. Denn dadurch wird ja -falls der Klagende überhaupt zugelassen wird- einem anderen eine Absage erteilt. Und der hätte es sicherlich genauso verdient.

Oder man lässt "einen über den Durst" zu, also über Soll 😉
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #37 am: 04. November 2018, 19:30:02 »

Ja, kann man grundsätzlich natürlich machen, aber wer sagt denn, das der Betreffende dann an nächster Übernahmestelle ist und nicht noch einige andere davor? Und wo trennt man dann ab? Klar kann man über Soll nehmen, aber das hat zur Folge, dass die Förderchancen des einzelnen damit reduziert werden und man dann konsequenterweise nächstes Jahr weniger nehmen muss, oder aber man benachteiligt wieder einige. Das ist ja auch nicht gewollt, die Eingaben und Beschwerden kommen bestimmt und dann muss sich die Personalführung rechtfertigen, wieso Betroffene nicht gefördert werden können.
Und wenn man das weiter treiben würde, irgendwann gibts weniger Dienstposten als Menschen.
Für die Auftragserfüllung und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte ist es egal, ob es x oder y ist, von daher ist gefühlt immer einer dabei, dem man die Zukunft "versaut". Und wir reden ja hier nicht von Quantensprüngen in der Bepunktung, sondern i.d.R. von Nuancen.
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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #38 am: 04. November 2018, 20:42:01 »

Ja, kann man grundsätzlich natürlich machen, aber wer sagt denn, das der Betreffende dann an nächster Übernahmestelle ist und nicht noch einige andere davor? Und wo trennt man dann ab? Klar kann man über Soll nehmen, aber das hat zur Folge, dass die Förderchancen des einzelnen damit reduziert werden und man dann konsequenterweise nächstes Jahr weniger nehmen muss, oder aber man benachteiligt wieder einige. Das ist ja auch nicht gewollt, die Eingaben und Beschwerden kommen bestimmt und dann muss sich die Personalführung rechtfertigen, wieso Betroffene nicht gefördert werden können.

Fragen über Fragen...die vor allem eines zeigen: Die ganzen Probleme gäbe es nicht, wenn die Personalzerwaltung ihren Job vernünftig machen würde.
Wenn man sich anschaut, in wie vielen und welchen Fällen BAPers bzw BMVg in Personalsachen von der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Klatsche bekommen haben kann man nur ungläubig mit den Ohren schlackern. Die haben es sogar schon fertig gebracht, rechtskräftige Urteile des BVerwG bei ihren Folgeentscheidungen schlicht zu ignorieren 😯👎🏽
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #39 am: 05. November 2018, 05:26:51 »

Ja, kann man grundsätzlich natürlich machen, aber wer sagt denn, das der Betreffende dann an nächster Übernahmestelle ist und nicht noch einige andere davor? Und wo trennt man dann ab? Klar kann man über Soll nehmen, aber das hat zur Folge, dass die Förderchancen des einzelnen damit reduziert werden und man dann konsequenterweise nächstes Jahr weniger nehmen muss, oder aber man benachteiligt wieder einige. Das ist ja auch nicht gewollt, die Eingaben und Beschwerden kommen bestimmt und dann muss sich die Personalführung rechtfertigen, wieso Betroffene nicht gefördert werden können.

Fragen über Fragen...die vor allem eines zeigen: Die ganzen Probleme gäbe es nicht, wenn die Personalzerwaltung ihren Job vernünftig machen würde.
Also die Fragen, die ich in diesem Zusammenhang aufgeworfen habe, haben nichts mit einem vernünftigen oder unvernünftigen Job der Personalführung zu tun, sondern stellen sich nur bei deinem Vorschlag, mehr zu nehmen, als das SOLL wäre. Damit wollte ich aufzeigen, dass das nicht ganz so einfach ist. Im übrigen wäre das ja auch ein gutes Beispiel, wie eine (in deinen Augen ja sicherlich) gut gemeinte Entscheidung, später wieder von einem Gericht bemängelt werden würde. Und irgendjemand würde dann wieder sagen, die PersFhrg hätte ihren Job nicht richtig gemacht ;-)

Ich würde auch nicht von vielen Fällen sprechen, denn wenn man sich die Masse der Personalentscheidungen anschaut, würde ich das im Promillebereich ansiedeln.
Und durch ein wechselndes Rechtsverständlich der urteilenden Richter ist manchmal das, was früher mal richtig war, heute halt nicht mehr richtig, aber a) ist das nicht vorhersehbar und b) halte ich die plakativen immer wieder durch die Medien bemühten Wortspiele "Klatsche", "schallende Ohrfeige bla bla" für einfach nur Geplappere. Die Damen und Herren sollten es mal besser machen, hinterher kann man immer "schlauer" sein.
Die Idee, die dahinter steht, ist ja oftmals dir Richtige, sei es die Restdienstzeit bei der OffzMilFD-Zulassung, der Rotationserlass oder aber auch hier die PF. Die Ausgestaltung dieser Ideen (die jahrzehntelang als nicht falsch angesehen wurde), muss halt anders geregelt werden. Wen es dazu immerhin eine BVerfG bedarf, ist das auch nicht unbedingt einem Bundesamt zuzumuten, hier jahrzehntelange Verfahren umzustellen.
Ich sage da immer pragmatisch: wer Entscheidungen trifft, kann Fehler machen. Aber aus Unsicherheit keine Entscheidung oder keine ungünstige Entscheidung zu treffen führt zu Nichts und bringt keinen weiter. Das beobachtet man immer mehr, die bloße Angst vor einem Rechtsstreit lähmt manches. Wenn man fest überzeugt ist, den Sachverhalt richtig abgewogen und bewertet zu haben, sollte man auch entscheiden. Und wenn die Entscheidung später wieder kassiert wird, dann ist das halt so, da muss man sich nichts vorwerfen lassen.
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Ralf

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« Antwort #40 am: 05. November 2018, 09:09:14 »

GAIP ist nunmehr angepasst und der BS-Aufruf 2019 ist auch raus.
Und zum Thema PF:
Zitat
Hinweis:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Juli 2018 festgestellt, dass für die Nutzung des Ergebnisses der Potenzialfeststellung Unteroffiziere (PF Uffz) in Auswahlkonferenzen eine ausreichende Aktualität des Prüfergebnisses vorausgesetzt werden muss (BVerwG 1 WB 48.17).
Da die eingeleiteten Maßnahmen zur Weiterentwicklung der PF Uffz noch nicht abgeschlossen sind, kann dies im Jahr 2019 absehbar nicht für alle Teilnehmenden an der Auswahlkonferenz zum BS sichergestellt werden.
Im Auswahljahr 2019 wird daher das Ergebnis der PF Uffz nicht als quantifizierbares Kriterium herangezogen. Darüber hinaus wird das Ergebnis der PF Uffz nur dann als Unterscheidungsmerkmal im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung herangezogen, wenn beide miteinander zu vergleichenden Bewerber über eine gültige PF Uffz verfügen (d.h. nicht älter als 2 Jahre).
Davon unabhängig wird die PF Uffz an den Karrierecentern der Bundeswehr (KarrCBw) unverändert weiter durchgeführt, um für das Auswahljahr 2020 das Prüfergebnis wieder als Leistungsmerkmal betrachten zu können.
Fett markiert von mir.
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Radon89

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #41 am: 05. November 2018, 09:13:30 »

Zur Konferenz 2019 habe ich eine Frage, da ja abschließende Besxheide für 2018 noch nicht alle raus sind stellt sich mir die Frage ob denn ein Antrag für 2019 schon möglich ist, da ja dann zweimal das gleiche Verfahren parallel laufen würde.

Also kurz: Kann man einen Antrag stellen, wenn der alte Antrag noch nicht abschließend beschieden  ist, bzw. man den Besxheid (Ablehnung/Aufforderung) noch nicht hat?
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Ralf

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #42 am: 05. November 2018, 09:46:28 »

Klar, wenn der Aufruf in der GAIP besteht und man antragsberechtigt ist.
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IT_Fw

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #43 am: 12. November 2018, 09:31:04 »

Leider sind, wie beschrieben noch nicht alle bescheide angekommen, ich warte noch auf meine Absage.
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LwPersFw

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Antw:OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019
« Antwort #44 am: 12. November 2018, 12:53:24 »

Leider sind, wie beschrieben noch nicht alle bescheide angekommen, ich warte noch auf meine Absage.

Sollte nicht rechtzeitig vor dem Stichtag eine Information vorliegen. >> Antrag stellen.

Zurücknehmen kann man dann immer noch... Anlage 7 in der GAIP
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