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Autor Thema: Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?  (Gelesen 5922 mal)

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Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« am: 15. August 2018, 13:07:16 »

Tag Kameraden,
Ich befinde mich aktuell als Stabsunteroffizier FA auf Lehrgang, und habe etwas Probleme meine Überstunden sowie Erholungsurlaub - aufgrund von wichtigen Lehrgängen - abzubauen.
Das Problem entstand letztes Jahr, als ich den Zug wechseln musste, und somit den Sommerurlaub meines alten Zuges nicht mehr nutzen konnte, stattdessen hatte ich in diesem Zeitraum dann Ausbildung ohne Ende im neuen Zug. Das
ging dann soweit, das ich selbst im Jahreswechsel noch 34Tage EU und 160Std + vom Vorjahr hatte, davon sind dann 4 Tage EU verfallen.
Dieses Jahr habe ich fast das selbe Problem schon wieder. Aktuell befinde ich mich in meinem 4 Wöchigen "Sommerurlaub", allerdings musste ich aus Gesundheitlichen Gründen meine Mandeln Operieren lassen und mich anschließend beim Truppenarzt vorstellen, welcher mich nun 2 meiner 4 Wochen Urlaub KzH geschrieben hat, da ich aber sowieso schon 30 Tage mehr EU dieses Jahr habe als ich eigentlich haben sollte, und jetzt noch weitere 10 Tage hinzukommen (derzeit habe ich 46Tage EU, Überstd unbekannt) und ich vermutlich bis ende des Jahres keine möglichkeit haben werde Urlaub und Überstunden gleichermaßen abzubauen, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich habe um meinen EU sowie meine Überstunden nicht zu verlieren.

Ich habe bereits mit einem meiner Vorgesetzten gesprochen, dieser riet mir den Urlaub dann einzureichen, wenn er mir unmöglich gewährt werden kann. Sinn soll es sein die abgelehnten Urlaubsanträge dann vorweisen zu können, um einen Verfall meines EU zu vermeiden.
Außerdem wurde mir geraten immer zuerst EU abzubauen und erst dann Überstunden, weil Überstunden angeblich ausgezahlt werden müssen, wenn keine möglichkeit besteht diese Abzubauen, stimmt das so? Andernfalls verfallen diese ja nach einem Jahr?
Auch bezüglich einem Langzeitkonto für Überstunden und Eu habe ich mich letztes Jahr erkundigt, mir wurden auch von unserem GeZi Personal große Hoffnungen gemacht, letztendlich sind dann doch meine 4 Tage verfallen, da ein Langzeitkonto nur Eltern zusteht?!

Gibt es andere Möglichkeiten Überstunden auszahlen zu lassen? Da ich aktuell noch soviel Urlaub habe, wäre mir ein Auszahlen der Überstunden lieber als sie aufzuheben.

Grüße
Stefan
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Antw:Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« Antwort #1 am: 15. August 2018, 13:24:24 »


Außerdem wurde mir geraten immer zuerst EU abzubauen und erst dann Überstunden...



Ja, so ist es.
Und ... Sie haben ein Anrecht auf den Ihnen zustehenden EU. Also ... in Absprache mit DV und BAPersBw freie Zeiten identifizieren ... und in diesen EU nehmen.


Gibt es andere Möglichkeiten Überstunden auszahlen zu lassen?


Wenn es sich dabei um Ansprüche aus angeordneter Mehrarbeit handelt...

Ist der Ausgleich durch den zuständigen DV von Amts wegen zu gewährleisten.

Vorrangig durch Freizeit.

Sollte er dies nicht können ... regelt die A-1454/20

"205. Mehrarbeitsvergütung darf nur gezahlt werden, wenn ein Ausgleich durch Dienstbefreiung
aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht innerhalb eines Jahres gewährt werden kann.

Im Ausnahmefall kann sie auch vor Ablauf der Jahresfrist gezahlt werden, wenn eindeutig absehbar ist,
dass die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen in diesem Zeitraum nicht gewährt werden kann..."


Diese Entscheidung muss der DV treffen.

Es kann und darf nicht sein, dass Ihr EU bzw. Ansprüche aus Mehrarbeit, durch Gründe die Sie nicht zu vertreten haben, verfallen.

Dies sicherzustellen ... ist Pflicht Ihres DV.
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Antw:Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« Antwort #2 am: 15. August 2018, 13:40:30 »

Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort!

Zitat
Ja, so ist es.
Und ... Sie haben ein Anrecht auf den Ihnen zustehenden EU. Also ... in Absprache mit DV und BAPersBw freie Zeiten identifizieren ... und in diesen EU nehmen.
Laut der aktuellen Planung gibt es diesen Zeitraum, jetzt insbesondere durch meine 2 Wochen Krankheit, höchstwarscheinlich nicht. Die meisten meiner Kameraden mit denen ich auf Lehrgang bin, und die das selbe Ausbildungsprogramm durchlaufen, haben derzeit noch zwischen 5 und 10 Tagen EU rest, und nicht wie ich 46Tage.
Sollte ich tatsächlich länger fehlen und Teile der Ausbildung die für mich Lehrgangsrelevant sind verpassen, so muss ich die Lehrgänge wiederholen, was mich 3 Monate in meiner Laufbahn kostet.

Zitat
Es kann und darf nicht sein, dass Ihr EU bzw. Ansprüche aus Mehrarbeit, durch Gründe die Sie nicht zu vertreten haben, verfallen.
Das zum Beispiel ist mir neu, rein Theoretisch muss also mein DV alles in seiner Macht stehende tun, damit meine Überstunden und mein EU auch nach ablauf eines Jahres nicht verfallen, vorrausgesetzt ich arbeite meinem DV entsprechend zu und melde meine Probleme, richtig?
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Antw:Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« Antwort #3 am: 15. August 2018, 13:49:41 »

Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort!

Zitat
Ja, so ist es.
Und ... Sie haben ein Anrecht auf den Ihnen zustehenden EU. Also ... in Absprache mit DV und BAPersBw freie Zeiten identifizieren ... und in diesen EU nehmen.
Laut der aktuellen Planung gibt es diesen Zeitraum, jetzt insbesondere durch meine 2 Wochen Krankheit, höchstwarscheinlich nicht. Die meisten meiner Kameraden mit denen ich auf Lehrgang bin, und die das selbe Ausbildungsprogramm durchlaufen, haben derzeit noch zwischen 5 und 10 Tagen EU rest, und nicht wie ich 46Tage.
Sollte ich tatsächlich länger fehlen und Teile der Ausbildung die für mich Lehrgangsrelevant sind verpassen, so muss ich die Lehrgänge wiederholen, was mich 3 Monate in meiner Laufbahn kostet.

Zitat
Es kann und darf nicht sein, dass Ihr EU bzw. Ansprüche aus Mehrarbeit, durch Gründe die Sie nicht zu vertreten haben, verfallen.
Das zum Beispiel ist mir neu, rein Theoretisch muss also mein DV alles in seiner Macht stehende tun, damit meine Überstunden und mein EU auch nach ablauf eines Jahres nicht verfallen, vorrausgesetzt ich arbeite meinem DV entsprechend zu und melde meine Probleme, richtig?

Vorrangig geht es ja erst mal nur um den Rest-EU aus 2017...da dieser zum 31.12.18 verfällt.

Hier muss halt gesehen werden ... was realisierbar ist... bis 31.12.18.

EU aus 2018 können Sie bis 31.12.19 nehmen.


Ja das ist seine Pflicht, denn z.B. über den Ausgleich von Mehrarbeit entscheidet nur einer - der DV.
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Antw:Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2019, 19:34:11 »

Guten Abend,

ich melde mich hier nach einem Jahr mal wieder und habe aktuell wieder / immer noch das selbe Problem wie damals.

Allerdings stellt sich das Problem jetzt etwas anders dar:
Januar 2019 hatte ich auf meinem Stundenkonto etwa 200Überstunden aus dem Vorjahr, sowie 57Tage Erholungsurlaub - entstanden durch angeordnete Mehrarbeit auf Lehrgängen. Da mein Urlaubskonto im Jahr 2018 noch recht voll war und ich
gezwungen war Erholungsurlaub abzubauen (damit dieser zum Jahreswechsel nicht verfällt) sammelten sich dann die oben beschriebenen 200Überstunden an.
Im Februar bekam ich einen Auszug aus dem AZE Büro über meine aktuellen Stunden und Urlaubstage (Stand 14.02.2019)
da ich jede Woche fleißig meine AZE Zettel ausfülle, diese immer ordnungsgemäß abfotografiere und mir im Handy abspeichere, konnte ich meine Stunden immer exakt nachverfolgen, dachte ich zumindest.
Das Problem bei der Sache ist aber, das bis zum 20.05.2019 (als ich erneut einen Auszug aus dem AZE Büro bekam) von meinen 199.5h nur noch 83,5h übrig waren. Beim nachrechnen der AZE Zettel kam ich aber
auf einen Restbestand von 123,5h und ich frage mich aktuell wo die Differenz, immerhin 40h, geblieben ist.

Nun zu meiner Frage:
Ich bin mir Rechtlich nicht ganz im klaren in wie weit Überstunden verfallen können bzw. der DV diese streichen kann.
Mein aktueller Wissenstand dazu ist leider etwas mangelhaft:
- Ich kann Überstunden in Absprache mit meinem DV innerhalb eines Jahres nach aufbau der Stunden abbauen, danach besteht die möglichkeit nicht mehr und der DV muss diese ausbezahlen.
- Nach ablauf eines Jahres verfallen die aufgebauten Überstunden wenn die möglichkeit zum abbau bestand ?! (dazu: der abbau von Überstunden führt bei mir unweigerlich zum Verfall von Erholungsurlaub am ende des Jahres)

Beides habe ich des öfteren gehört, beim zwoten Satz (den ich meist in meiner alten Einheit gehört habe) bin ich mir allerdings Unsicher bzw. sicher das dieser nicht stimmt, insbesondere auch aufgrund der
Antwort von LwPersFw "Es kann und darf nicht sein, dass Ihr EU bzw. Ansprüche aus Mehrarbeit, durch Gründe die Sie nicht zu vertreten haben, verfallen.",
allerdings finde ich nichts um die Aussage auch Vorschriftsgemäß zu untermauern, bzw. mich dabei einzulesen.
Ich habe hier im Forum schon gelesen das dies in der A-1420/34 geschrieben steht, habe aber leider derzeit keinen Zugriff auf Vorschriften und wäre sehr dankbar wenn mir jemand eine versierte Antwort dazu geben kann.


kameradschaftliche Grüße
Stefan
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LwPersFw

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Antw:Urlaub und Überstundenabbau nicht möglich, verfall?
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2019, 07:01:45 »

Wo Ihre Stunden geblieben sind ... müssen Sie mit dem Spieß klären. Führt dies nicht zum Erfolg - mit dem Chef.

Der Chef ist auch zuständig und verantwortlich Ihnen innerhalb von 12 Monaten Ausgleich in - vorrangig - Freizeit zu gewähren.
Kann er dies nicht ... ist finanziell zu vergüten.
Ist definitiv absehbar, dass er nicht in Gänze Freizeit innerhalb von 12 Monaten gewähren kann, darf auch vor Ablauf von 12 Monaten finanziell vergütet werden.

Und wie ich schon einmal sagte ... unter keinen Umständen ist dem Soldaten sein Erholungsurlaub vorzuenthalten, wenn die Gefahr des Verfalls besteht.

Machen Sie einen Termin bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten und besprechen mit diesem die Lösung... mit konkreten Festlegungen.

Mehrarbeit komplett in Freizeit + kompletter Erholungsurlaub

oder eben

Mehrarbeit teils in Freizeit + teils finanziell vergütet + kompletter Erholungsurlaub

Gestrichen wird weder der Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und schon gar nicht Erholungsurlaub ! (außer der Soldat ist selbst schuld, dass er den EU nicht beantragt)

Wie Ihr Disziplinarvorgesetzter das regelt - ist seine Pflicht und Verantwortung !

Sie müssen nur zeitgerecht den EU beantragen und zeitgerecht den Freizeitausgleich anmahnen - wobei Sie Zeiträume vorschlagen können.
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