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Autor Thema: Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?  (Gelesen 7445 mal)

FWD12

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Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« am: 30. November 2018, 21:07:43 »

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich war gestern zur Musterung in Düsseldorf, da ich mich als FWDL für 11 Monate beworben hatte (es sollte erst September 2019 losgehen). War auch alles in Ordnung bis die Ärztin auf psychische Probleme zu sprechen kam. Ich hatte für einige Zeit mit Panikattacken zu kämpfen, welche aber in Psychotherapie schon vor einem Jahr vollständig behandelt wurden - bedeutet ich habe bis auf Kleinigkeiten keine Einschränkungen mehr, welche aber nicht durch eine Therapie behandelt werden können. Da ich allerdings noch mehr Stunden von der Versicherung zugesprochen bekommen habe (deutlich mehr), habe ich die Therapie nicht beendet, sondern genutzt um über Allerlei zu reden und mir Rat einzuholen, wenn nötig. Die Ärztin bei der Musterung hat das mit ihrer Chefin abgesprochen und die meinte, dass eine Psychotherapie ein Ausschlusskriterium sei. Ergebnis: D4 und für 12 Monate gesperrt. Kann ich völlig nachvollziehen, da zwischen SaZ und FWDL kein Unterschied gemacht wird und ein Soldat mit Panikstörung ist natürlich Quatsch. Meine Aussage, dass die Panik aber erfolgreich behandelt wurde scheint nicht wirklich ausschlaggebend gewesen zu sein - oder ich war zu unglaubhaft:)

Nun frage ich mich, ob es möglich ist, einen Antrag auf Nachmusterung zu stellen (gibt es sowas?) und dann diese mit abgeschlossener Therapie zu bestreiten. Ich könnte die Therapie ja innerhalb von wenigen Tagen beenden, da ich sie garnicht akut brauche.
Oder ist dieser Status D4 jetzt für die nächsten 12 Monate in Stein gemeißelt und es kann auch mit einem Gutachten meiner Psychologin nicht "bewiesen" werden, dass ich zum Zeitpunkt der Musterung "geheilt" war:)

Würde mich freuen, wenn jemand eine Idee dazu hat oder schon Erfahrungen mit so einer Situation gemacht hat.

Viele Grüße und vielen Dank
Daniel
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miT

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #1 am: 30. November 2018, 21:13:36 »

Ohne das sich seit der Musterung eine wegweisende Änderung ergeben hat wird es keine neue geben. Beschweren können Sie sich schriftlich doch der Bund hat Ihnen gegenüber keine Verpflichtung. In einem Jahr erneut versuchen.
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Kameradschaftliche Grüße!

FWD12

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #2 am: 30. November 2018, 21:36:37 »

wie ist wegweisende Änderung denn definiert?
Beendigung der Psychotherapie würde in meinen Augen ja als wegweisend zählen. Auch wenn zum Ende hin garnichts mehr wirklich behandelt wurde. Oder sehe ich das falsch?
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F_K

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #3 am: 30. November 2018, 21:37:58 »

Ja - nach Ende der Therapie ist ein Jahr beschwerdefrei abzuwarten - dann kann man das Thema abschließen.
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FWD12

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #4 am: 19. Januar 2019, 22:29:46 »

Hallo zusammen,

wollte euch kurz das vorläufige Ende der Geschichte erzählen  :)

Ich habe kurz darauf Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingereicht, mit dem Hinweis, dass ein offizielles Schreiben der Psychotherapeutin zu dem Thema folgen wird. Das Ganze wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen per Mail dem zuständigen Karrierecenter zugesendet. Natürlich war mir bewusst, dass Widerspruch einer schriftlichen Form bedarf, aber ich wollte zumindest in Kontakt treten und "vorwarnen". Das Schreiben der Therpeutin wurde dann mit einer persönlichen Stellungnahme von mir unterschrieben zugesendet.
2 Wochen später kam dann der Anruf, dass die Ärzte damit einverstanden sind, meine Sperre aufgehoben wurde und ich sogar D2 (ehemals T2) gemustert werde.

Erzähle das, damit evtl. andere die in so einer Situation sind und wirklich Bock auf FWD haben nicht aufgeben, sondern sich da reinhängen und durchbeißen. Hätte natürlich auch schief gehen können, aber dann hätte ich mir wenigsten sagen können, dass ich alles mögliche getan habe.
Also dranbleiben:)

Viele Grüße
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BSG1966

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #5 am: 20. Januar 2019, 14:21:56 »

Bedarf schafft Eignung :)
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miT

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #6 am: 20. Januar 2019, 15:32:57 »

Alles gut nur hoffe ich das wir uns in ein paar Monaten nicht wieder sehen in dem
Thread -Hilfe Panikattacke ich muss die Bundeswehr verlassen-

Lg
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Kameradschaftliche Grüße!

Andi8111

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #7 am: 20. Januar 2019, 17:26:45 »

Alles gut nur hoffe ich das wir uns in ein paar Monaten nicht wieder sehen in dem
Thread -Hilfe Panikattacke ich muss die Bundeswehr verlassen-

Lg

Eiferst du mir nach ;)
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Q-Sauserle

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #8 am: 20. Januar 2019, 20:23:21 »

Ist es nicht besser,  wenn man sich mit seinen Problemen erfolgreich beschäftigt hat als das diese dann plötzlich am Schießstand auftauchen?

Lg

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miT

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #9 am: 22. Januar 2019, 14:17:34 »

Alles gut nur hoffe ich das wir uns in ein paar Monaten nicht wieder sehen in dem
Thread -Hilfe Panikattacke ich muss die Bundeswehr verlassen-

Lg

Eiferst du mir nach ;)

 Ich habe Angst vor Zähnen keine Sorge  😄

Ist es nicht besser,  wenn man sich mit seinen Problemen erfolgreich beschäftigt hat als das diese
 dann plötzlich am Schießstand auftauchen?

Lg


 Jetzt noch mal in sinnvoll?
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Kameradschaftliche Grüße!

Q-Sauserle

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #10 am: 25. Januar 2019, 13:25:38 »

Ich merke schon - Bedarf schafft Eignung....
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F_K

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #11 am: 25. Januar 2019, 13:30:17 »

@ Q-Sauserle:

Troll?

Sachlich: Grundsätzlich ist nach einer Therapie ein Jahr "beschwerdefrei" abzuwarten - hier, im konkreten Einzelfall, nach ärztlichem Urteil, konnte die Zeit kürzer gehalten werden.

Unabhängig davon sprechen wir von einem FWDLer, der aufgrund der kurzen Verpflichtungszeit nicht in einen Auslandseinsatz gehen kann / wird.

Insoweit: Viel Erfolg.
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FWD12

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #12 am: 27. Mai 2019, 14:39:49 »

Hallo Zusammen,

kurzes Update, damit andere eventuell in dem Thread eine Antwort auf ihre Frage finden:)

Mit einer aktiven Psychotherapie und aktiven Symptomen ist tatsächlich nichts zu machen. So steht es auch in der ZDv41/6 Anlage 3.1/1.
Falls da irgendwelche Unsicherheiten sind, kann man da einfach nachschauen und sich schonmal auf die Antwort einstellen :D

Bei mir persönlich war es jetzt so, dass ich ein Schreiben von der Psychotherapeutin erhalten habe, welches meine Genesung bestätigt. Auch wenn offiziel die Therapie noch gelaufen ist. Die Genesung ist auch schon vor 12 Monaten gewesen, weshalb die Sperrfrist auch ausgesetzt wurde. Das Ganze wurde dann nochmal beim psychologischen Gespräch aufgegriffen und diskutiert und mit dem Hinweis, sich doch nochmal genau zu überlegen, ob man danach bei der Bundeswehr bleiben möchte, stattgegeben.

Also falls wirklich Interesse und Wille dahinter steckt und es eine Möglichkeit gibt, dass es klappen sollte, bleibt dran. Kann sich ziehen und frustrierend sein, aber lohnt sich - wobei das entscheide ich nach den 11 Monaten:)

LG
FWD12

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LwPersFw

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Antw:Musterung D4 für 12 Monate unumstößlich?
« Antwort #13 am: 27. Mai 2019, 17:01:29 »


So steht es auch in der ZDv 41/6



Die Vorschrift hieß 46/1 ... und ist vollständig ungültig !


Nachfolger ... siehe hier

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