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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einsatzführung ärztliche Untersuchung  (Gelesen 6777 mal)

Rekrut84

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Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« am: 25. Dezember 2018, 19:35:34 »

Nochmals Weihnachtliche Grüße an alle.

Ich habe eben ein bisschen hier herum gesurft zum Einsatzführungsdienst und bin dabei auf einen Thread der schon ein paar Jahre alt war gestoßen, in welchem jemand eine  Frage gestellt hatte, die ich gerne nochmal aufgreifen möchte weil sie da nicht beantwortet wurde:

Erfolgt für den Einsatzführungsfeldwebel außer der Musterung im Karrierecenter nochmal eine ärztliche Untersuchung und ein Computertest?
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Heady

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2018, 20:54:47 »

Wenn Sie den Dienst antreten, müssen Sie lediglich zum Zahnarzt.
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Ralf

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #2 am: 25. Dezember 2018, 21:08:18 »

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Rekrut84

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #3 am: 25. Dezember 2018, 22:47:25 »

Für den EinsFüDst gilt auch das hier geschriebene: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60908.msg664927.html#msg664927

Sicher, dass das auch für den Einsatzführungsfeldwebel gilt?
Immerhin ist da doch nur die Rede von „den militärischen Flugdatenbearbeitungs-, Flugberatungs- und/oder flugsicherungstechnischen Dienst“.

Teilweise lese ich nämlich, dass das für den Einsatzführungsdienst nicht gelten soll, wenn dann nur für Offiziere.

Wie umfangreich ist denn diese WFV III? Und wie lange dauert es bis man da drankommt
Ich fände es nämlich schon ärgerlich wenn sich dadurch der Dienstantritt noch weiter verzögert weil erst noch weitere Untersuchungen notwendig sind.  :-\
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Ralf

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #4 am: 26. Dezember 2018, 07:31:15 »

Die Offiziere im Flugführungsdienst (MilFS und EinsFüDst) machen eine Radarflugleittauglichkeit. Das ist deutlich umfangreicher und zeigt sich leider dann oftmals, wenn EinsFüFw einen OffzMilFD-Antrag stellen und i.R.d. Zulassung dann die entsprechende Untersuchung nicht bestehen,
In der o.a. Vorschrift sind in der Anlage 4.5 "Spezielle Anforderungen Ergometrie"  die Verwendungsbereiche aufgeführt, die Werte entsprechenden denen der WFV III:
Zitat
Flugsicherungskontrolldienst
• Einsatzführungsdienst
• Flugdatenbearbeitungsdienst,
• Fluginformationsdienst,
• Flugberatungsdienst,
• Flugsicherungstechnischer
Dienst
Das ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.
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Rekrut84

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #5 am: 26. Dezember 2018, 10:04:40 »

Danke.

Leider kann ich die Vorschrift im Netz nicht finden.

Ich finde diese Praxis auf den ersten Blick etwas suboptimal. Man durchläuft die Musterung, der Einplaner plant jemanden für den Dienstposten ein und dann muss man nochmal zu einer mehrtägigen Untersuchung wo dann wieder alles verworfen werden kann wegen fehlender Tauglichkeit für die Verwendung. Das kann man doch sicher auch besser machen oder?
Ich meine bei Bewerbern die Piloten oder Bordpersonal werden wollen könnte ich es ja noch verstehen, aber für Personal, welches ausschließlich am Boden im Stuhl sitzt, weniger.
In der Vorschrift A1-831/0-4000 konnte ich für Besondere Fahr-, Steuer-, und Überwachungstätigkeiten besondere Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen finden, welche bereits bei der Musterung mit getestet wurden. Deshalb wäre es interessant zu sehen welche weiterführenden Anforderungen für die WFV III noch zu erfüllen sind.
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Ralf

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #6 am: 26. Dezember 2018, 10:08:22 »

Du hast möglicherweise die letzten beide Sätze nicht gelesen:
Zitat
Das ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese Dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.
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Rekrut84

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2018, 10:44:25 »

Du hast möglicherweise die letzten beide Sätze nicht gelesen:
Zitat
Das ist für diese Personengruppe nicht ganz so umfangreich wie bei einer WFV III.
Ob da bereits bei der Musterung diese Dinge mitgetestet wurden, weiß ich nicht, das müsste das KarrC Bw wissen.

Ja okay, Asche über mein Haupt ;D

Der Einplaner müsste das ja wissen ob da nochmal eine Untersuchung anstehen wird oder eben dann beim KC nachfragen.
Die Ärztin die mich gemustert hat wusste ja für welche Verwendungen ich mich beworben habe und da hätte sie doch sicher gewusst und gesagt wenn da noch weitere Untersuchungen nötig wären. Also das ist meine naive Vorstellung 😀
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Andi8111

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #8 am: 26. Dezember 2018, 11:22:26 »

Es sollte Ihre naive Vorstellung sein, dass Sie genau das tun, was Ihnen gesagt wird. Auf eine ärztliche Untersuchung kann man sich nur so vorbereiten: Die eventuell vorhandenen ärztlichen Unterlagen aus den letzten 5 Jahren mitbringen und bei einer Befragung zur Anamnese nichts verschweigen, beschönigen oder lügen.
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Rekrut84

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #9 am: 26. Dezember 2018, 12:10:07 »

Oh damit habe ich gar kein Problem.

Mir geht es eher um die Systematik des Ganzen.

Jemand bewirbt sich auf eine Verwendung wird gemustert und für tauglich befunden. Dann wird er eingeplant, tritt seinen Dienst an, freut sich also verständlicherweise, dass es endlich losgeht. Dann geht es in die AGA, auf die Unteroffziers- bzw. Feldwebellehrgänge. Dann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern. Also nach ca 9-12 Monaten aus der Traum. Dann muss umständlich nach einer neuen Verwendung gesucht werden, bei passender Tauglichkeit. Man muss privat umplanen, ist evtl dann in einer Verwendung für die man wenn man es vorher gewusst hätte, nicht unterschrieben hätte, oder es kommt sogar ein Dienstunfähigkeitsverfahren. Im Sinne des Dienstherren kann sowas schon alleine was die Kosten angeht nicht sein.

Man möge mich nicht falsch verstehen, ich bin kerngesund und mache mir da auch keine Sorgen, wurde D2 gemustert, nur stellt sich mir die Frage ob das dann auch für die angestrebte Verwendung ausreicht, und vor allem ob es allgemein nicht sinnvoller wäre diejenigen die sich auf Verwendungen mit höheren Anforderungen bewerben nicht gleich gesondert in den entsprechenden Einrichtungen zu untersuchen. Dann wissen alle Seiten direkt was los ist und es gibt keine späteren Überraschungen.
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Andi8111

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #10 am: 26. Dezember 2018, 12:25:38 »

Also, um es verständlich zu beschreiben: Der Dienstherr, also die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Verteidigung ermächtigt eine nachgeordnete Behörde, mithin das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, mit der Prüfung von Bewerbungen. Die ärztliche Untersuchung bei der "Musterung" (besser: Eigungsfeststellung) beinhaltet grundlegende Funktionstests, eine genaue Anamnese und eine körperliche Untersuchung. Anhand der festgestellten Befunde wird anhand einer Matrix eine Vorauswahl möglicher Verwendungen getroffen. Diese beinhaltet auch immer Verwendungen, zu denen weitere ärztliche Untersuchungen möglicherweise nötig werden (z.B. Taucher, Kraftfahrer, Borddienst). Der Dienstherr verlässt sich auf die ärztliche Entscheidung, welche sehr wenig Ermessensspielraum bietet sic!.
Also, falls es so sein sollte, dass im Rahmen der weiteren Testung und Auswahl NACH einer Einstellung eine Verwendungsunfähigkeit für eine angestrebte Laufbahn resultiert, wird die Personalführende Dienststelle nach pflichtgemäßem Ermessen eine Überführung in eine andere Verwendung prüfen und dies dem Kandidaten oder dem Rekruten umgehend mitteilen.

Der Unsicherheitsfaktor Mensch ist hier auf sehr vielen Ebenen maßgeblich:

- Der Kandidat
- Der Arzt
- Der Personalbearbeiter
- Derjenige, de dem Personalbearbeiter das pflichtgemäße Ermessen aufgebürdet hat
- Unser parlamentarisches System
- Diverse Horden von Politikern

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Ralf

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #11 am: 26. Dezember 2018, 12:33:47 »

Zitat
Dann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern.
Nein, das wird vor der Einstellung geprüft.
Es gibt bei den OA konditionierte Bescheide, wenn es mit der Terminsetzung sehr eng wird und der Bewerber auch einen Alternativwunsch angibt, Bspw. Bewerbung für den FlgDst und wenn es nicht klappt TDst. Das ist aber eine gnz andere Hausnummer, weil die Eignungsfeststellung da aus 3 Phasen besteht.
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Andi8111

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #12 am: 26. Dezember 2018, 13:42:52 »

- MKF I/II
- EK
- Überleben auf See
- usw.

Wird NICHT vor der Einstellung geprüft. Und da er sich hier eindeutig auf den EinsFüDst bezieht, habe ich die Regularien für den FlgDst außen vor gelassen, weil dies hier nicht maßgeblich ist und nur zu einer unnötigen Verkomplizierung beiträgt.
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Rekrut84

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #13 am: 26. Dezember 2018, 13:59:11 »

Zitat
Dann wenn die verwendungsspezifischen Lehrgänge anstehen muss man wieder zu einer Untersuchung die höhere Anforderungen setzt als die Musterung, und an dieser könnte man dann scheitern.
Nein, das wird vor der Einstellung geprüft.
Es gibt bei den OA konditionierte Bescheide, wenn es mit der Terminsetzung sehr eng wird und der Bewerber auch einen Alternativwunsch angibt, Bspw. Bewerbung für den FlgDst und wenn es nicht klappt TDst. Das ist aber eine gnz andere Hausnummer, weil die Eignungsfeststellung da aus 3 Phasen besteht.

Die Frage zu diesem Thema kamen mir deshalb auf, weil hier im Forum jemand geschrieben hatte, dass er erst nach der AGA und den Lehrgängen zur Untersuchung nach Erndtebrück musste. Das hatte mich einfach sehr verwundert.

@ Andi8111

Danke für die Erklärung, doch geht das an den Thema vorbei.
Ich speziell musste mich gezielt für maximal drei Verwendungen bewerben weil ich über 29 bin und eine Berufsausbildung habe. Bei würde wurde also nicht geguckt was ich machen könnte, sondern gezielt ob ich für die von mir ausgesuchten Verwendungen tauglich bin. Die Ärztin die mich untersucht hatte hat im Gespräch darauf auch von sich aus Bezug genommen und gesagt dass das was ich machen möchte kein Problem sei. Von weitern Untersuchungen kein Wort. Man geht nun mit einem guten Gefühl raus. Freut sich auf das psychologische Gespräch und den Einplaner und noch mehr auf den Dienstantritt, aber dann liest man, dass es da doch noch eine weitere Untersuchungen geben soll, bei der alles wieder revidiert werden kann. Ist es nicht nachvollziehbar, dass eine solche Praxis verunsichernd ist und objektiv betrachtet auch ineffizient? Wie du richtig gesagt hast, werden die Unterlagen zur Bewerbung begutachtet und eingeordnet. In diesem Prozess wäre es doch effektiver bei Personen, die sich auf Verwendungen bewerben, die höhere Anforderungen an die Gesundheit setzen, auch eine einmalige gesonderte Untersuchung durchzuführen, sogar schon im Vorfeld vom KC. Für das weitere Prozedere im KC wäre das nämlich nicht beeinträchtigend sondern sogar entlastend. Wer nämlich dann die entsprechend angestrebte Tauglichkeit für die Verwendung bekommt, muss nicht mehr zur Musterung ins KC. Dieses hat dann weniger Arbeit.
Worauf ich einfach hinaus möchte ist, dass in solchen Fällen eine einfache Musterung in meinen laienhaften Augen überflüssig ist, weil das gleiche, nur etwas verschärfter nochmal untersucht wird.

Als Beispiel: wenn ich schlecht sehe dann gehe ich doch zum Augenarzt und lasse mich nicht von meinem Hausarzt untersuchen der dann sagt: „so und jetzt nochmal zum Augenarzt“.

Ich finde einfach, dass man da etwas im Sinne alle Beteiligten verbessern könnte.
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Andi8111

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Antw:Einsatzführung ärztliche Untersuchung
« Antwort #14 am: 26. Dezember 2018, 14:11:25 »

Ich gebs auf....
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