zb. das Feldjäger keine Personalienfestellung bei Zivilpersonen machen dürfen?
Im Kontext dieses Themas natürlich nicht, siehe:
Hat aber alles mit dem Thema nix zu tun. Reisende Soldaten in Uniform haben weder einen spezifischen Auftrag im Bereich des inneren Sicherheit, noch polizeiliche Rechte. Sie sind nur deutlich wahrscheinlicher Ersthelfer und die Uniform mag das Sicherheitsempfinden stärken.
Einfach mal beim Thema bleiben.
Zu DB Zeiten als Staatsbahn war jeder Schaffner auch eine Art Hilfspolizist, der das durfte (vereinfacht ausgedrückt).
Nein, da hast du irgendetwas falsch verstanden. Die Zugbegleiter der Bahn waren nie eine Art "Hilfspolizist". Erschleichen von Leistungen ist aber nach wie vor eine Straftat, die eine vorläufige Festnahme durch Jedermann begründen kann, welche durch eine Personalienfestellung verhindert wird.
Feldjäger sind halt keine Polizei, die außerhalb von einem mil. Sicherheitsbereich was zu tun hat.
Außerhalb von MB / MSB und ohne Straftaten gegen die Bw, ist das "Polizeigesetz der Bw" aber nicht von Belang - und in Zügen findet in aller Regel beides nicht statt.
Feldjäger haben sogar fast ausschließlich außerhalb von MSB ihre Zuständigkeit und wenden entsprechend außerhalb von MSB das UZwGBw an - im MSB gibt es ja den OvWa.
Und natürlich agieren sie auch entsprechend auch in Zügen z.B. auf Zugstreifen, sofern die Voraussetzungen stimmen.
Klassischer Fehler die auf einen MSB beschränkten vier Paragraphen des UZwGBw mit den auch darüber hinaus Wirkenden Rechtsgrundlagen des gesamten UZwGBw gleichzusetzen, aber das passiert Kameraden, die ausschließlich die Sichtweise der Wache kennen häufiger.
Passt aber alles nicht zum Thema, da Angehörige der Feldjägertruppe sich nicht selbst in den Dienst setzen können und damit genau wie jeder andere Zugreisende Soldat ein unbeteiligter dritter "Jedermann" in Uniform sind.
Das Du davon träumst, die FJg wären Polizei, ist ja bekannt.
Schlecht geschlafen?
Wer Polizisten kennt, kennt auch die Herausforderungen einer nur 3 jährigen Ausbildung.
Also um mal mit dieser Logik zu denken: Du kennst sie dann offenbar nicht. Aber ist ja auch irrelevant.
Der Aspekt der kostenlosen Fahrten aus Gründen der Anerkennung des Dienstes ist aber immerhin mal neu
Stimmt. Würde das dann für alle Vollzugsbeamten gleichermaßen gelen, oder verdient deren dienstliche Leistung weniger Anerkennung? Wenn ja, warum?
Was hat die CSU auf deine Frage geantwortet?
Selbst FJg werden dafür nicht ausgebildet.
Wofür nicht ausgebildet?😂
Wir hatten schon mal das Angebot der Bahn und der BVG, das Angehörige der Feldjägertruppe in Uniform kostenlos Bahn fahren dürfen. Wurde nicht weiter geprüft, da das Angebot aus Korruptionsschutzgründen vom Kommando FJgBw verworfen wurde.😅 Welche Gründe das genau sein sollten konnte mir leider nicht gesagt werden.
Dieses "Angebot" stammt sicherlich nicht von der zuständigen Stelle der DB AG in Frankfurt. ;-)
Das war genaugenommen kein Angebot, das war eine Art "Mitteilung". Stammt von der BVG und der DB-Regionaldirektion in Berlin, wenn ich das richtig im Kopf habe. Hängt meines Wissens im Original noch im FJgDstKdo Berlin aus - natürlich mit der entsprechenden Kommentierung.
Uniformierte Feldjäger in ausübung des Feldjägerdienstes fahren in allen Zügen der DB und allen Zügen der Privatbahnen mit Ausnahme der Harzer Bahnen kostenlos mit.
...und nutzen dafür die Dienstfahrkarten, die dienstlich bereitgestellt werden und Nachweisungspflichtig sind.
Ob damit aber die Fahrt in Uniform von oder zur Dienststelle gemeint ist kann ich mir nicht vorstellen....
Vom Zweck den sich die BVG gedacht hat schon, den geht es ja nur um das subjektive Sicherheitsempfinden. Wie das KdoFJgBw das sieht hatte ich ja schon geschrieben: findet nicht statt.
Gruß Andi