"Kostenfreies Bahnfahren in Uniform – Ein Überblick
Berlin, 24.09.2019, BMVg Presse- und Informationsstab.
Soldatinnen und Soldaten können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei in Zügen der Deutschen Bahn fahren.
Das vereinbarte das BMVg zusammen mit dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Deutschen Bahn AG.
Insbesondere Fernpendler werden von Beginn an erheblich von dieser Vereinbarung profitieren können.
Aktive Soldatinnen und Soldaten können mit Beginn des kommenden Jahres privat die Züge der DB im Fernverkehr kostenfrei nutzen, sofern sie
1. Uniform tragen,
2. ihren Truppenausweis mitführen und
3. über eine (kostenfreie) Bahnfahrkarte für die 2. Wagenklasse verfügen, die sie mittels eines digitalen Zugangscodes in einem eigens für die Bundeswehr bereitgestellten Buchungssystem der DB gebucht haben.
Sitzplatzreservierungen können auf eigenen Wunsch kostenpflichtig hinzugebucht werden. Gleiches gilt für einen möglichen Wechsel in die 1. Wagenklasse.
Warum gibt es diese Vereinbarung?
Durch das Tragen der Uniform wird die Bundeswehr im öffentlichen Raum und damit im Alltag der Bürgerinnen und Bürger sichtbarer.
Die Bundeswehr mit ihren besonderen Aufgaben wird stärker ins öffentliche Bewusstsein getragen.
Es ist somit unser Ziel, die Truppe erkennbarer in der Gesellschaft zu verankern und die allgemeine Unterstützung für die Bundeswehr weiter zu stärken.
Zudem soll mit dieser Vereinbarung das Engagement sowie das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist, öffentlich anerkannt werden.
Daher ist das Tragen der Uniform die wesentliche Voraussetzung zur Nutzung dieses Angebotes.
So stärken wir unsere Soldatinnen und Soldaten in ihrer Rolle als Botschafter für den Soldatenberuf.
Mit ihrem Auftreten in Uniform prägen sie das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und die Meinung der Öffentlichkeit gegenüber der Bundeswehr.
Für welche Zugverbindungen gilt das?
Die Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2020 für den gesamten Fernverkehr der DB AG.
Im Fernverkehr, umgangssprachlich auch als „weiße Züge“ (ICE und IC/EC) bezeichnet, schließt sie den so genannten Vor- und Nachlauf ein,
also die Zugverbindungen vom Abfahrtsbahnhof zum Fernverkehr und/oder von dort zum Zielbahnhof.
Dies bedeutet, dass insbesondere Fernpendler von Beginn an erheblich von der Vereinbarung profitieren können, sofern sie bereit sind, in Uniform mit der Bahn zu reisen.
Dies ist selbstverständlich freiwillig; eine Verpflichtung, das Angebot zu nutzen, besteht nicht.
Im Regionalverkehr gilt die Vereinbarung zunächst nur für „rote Züge“ der DB Regio AG. Sie gilt zunächst nicht im Binnenverkehr von Verkehrsverbünden.
Sie umfasst somit zunächst nur einen geringen Teil der Strecken im Regionalverkehr.
Da im Regionalverkehr, anders als im Fernverkehr, eine Vielzahl von Verkehrsunternehmen Zugverbindungen im Wettbewerb betreiben, ist es erforderlich,
für die noch ausstehenden Strecken des Regionalverkehrs gesonderte Vereinbarungen zu schließen.
Die Gespräche hierzu werden mit den Vertretern der Bundesländer sowie den regionalen Tarif- und Verkehrsverbünden geführt.
Unser Ziel ist es, schnellstmöglich eine bundesweite Ausweitung auf den gesamten Regionalverkehr zu erreichen.
Wie wirkt sich die Vereinbarung auf künftige Dienstreisen und Familienheimfahrten aus?
Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes.
Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt. Die Buchung der Reisemittel für dienstlich veranlasste Fahrten erfolgt wie bisher vornehmlich
über die zuständigen Reisestellen des Travel Managements der Bundeswehr.
Ist eine im Rahmen der Vereinbarung nutzbare Bahnverbindung nach Hause vorhanden können Soldatinnen und Soldaten in Zukunft Familienheimfahrten auch dann kostenfrei machen,
wenn diese von den bestehenden Reisebeihilfen nicht erfasst werden. Das bedeutet eine kostenfreie Fahrt nach Hause an jedem Wochenende und nicht nur ein- oder zweimal im Monat wie bisher.
Bei Familienheimfahrten, die von den Reisebeihilfen erfasst werden gilt weiterhin die freie Wahl des Verkehrsmittels.
Wir gehen davon aus und müssen sicherstellen, dass sich die Inanspruchnahme der Vereinbarung für die Soldatinnen und Soldaten in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig auswirkt.
Hierzu findet derzeit innerhalb der Bundesregierung und auf der Ebene der Bundesländer eine abschließende Klärung statt.
Wie geht es weiter?
Die Ausarbeitung der Details erfolgt in den kommenden Wochen, so dass Soldatinnen und Soldaten zum Jahresbeginn 2020 das für sie kostenfreie Angebot für private Bahnfahrten in Uniform nutzen können.
Die hierfür erforderlichen Buchungen werden voraussichtlich ab Mitte Dezember 2019 möglich sein. Über das weitere, konkrete Verfahren, wie etwa zum Abruf der digitalen Zugangscodes oder zum Buchen der Fahrkarten,
werden Sie sowie die Dienststellen der Bundeswehr zeitgerecht informiert."