(mounty als Gast eingeloggt.) In Ergänzung zu @LwPersFw und als Antwort zu Kamerad FschJg1.
In der druckfrischen Fassung von Zentralvorschrift A1_2630_0_9804-1 Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 11.10.2018 steht auf S.223 ganz genau:
5.13.3 Ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen596. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei
dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 81 Soldatengesetz133 oder im Rahmen von
Patenschaftsveranstaltungen
• aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder
• nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schießen)
erworben wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur
eines getragen werden.
597. Unabhängig von den Tragebestimmungen der ausländischen Streitkräfte sind diese
Abzeichen auf der rechten Brustseite über oder auf der Brusttasche
...
Es können bis zu zwei Tätigkeits-/ Sonderabzeichen getragen werden, davon
ein ausländisches.
Wird ein ausländisches Tätigkeits-/Sonderabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem
deutschen zu tragen.
Meine Interpretation des oben gesagten:
Es darf ab sofort in 2019 nur noch
ein einziges und wirklich abgezählt EINES, in anderen Worten
"1 Stück" ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen an der deutschen Bundeswehruniform getragen werden!
Wir zählen jetzt gemeinsam bis EINS. 1. Das gesagte vom Gast FschJg1 interessiert mich nämlich auch sehr. Gibt es zu dieser neuen Zentralvorschrift A1_2630_0_9804-1 irgendwelche weiteren Erläuterungen? Ich meine dort stehts ganz deutlich. Ganz genau in 597: "Es können bis zu zwei Tätigkeits-/ Sonderabzeichen getragen werden"
Wir zählen jetzt gemeinsam bis ZWEI. 2. In
5.11 Sonderabzeichen
5.11.1 Allgemeinessteht:
558. Es dürfen bis zu
zwei Sonderabzeichen getragen werden, davon ein ausländisches. Wird
ein ausländisches Sonderabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem deutschen zu tragen.
559. Trageweise der Sonderabzeichen
Dabei werden auf der Mitte der rechten Brusttasche die Abzeichen
• Kommandosoldat,
• Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung,
• Einzelkämpfer,
• Führer einer auf sich gestellten Gruppe,
• Sicherungstruppenführer der Luftwaffe,
• Heeresbergführer,
• Heereshochgebirgsspezialist,
• Munitionsfachpersonal,
• Taktische Verwundetenversorgung
und auf der rechten Brustseite über der Brusttasche die Abzeichen
• Fallschirmspringer,
• Kommandant,
• Seefahrendes Personal,
• U-Bootpersonal,
• Bordeinsatzkräfte Marine
getragen.
Wenn ich dies mir so anschaue und bis erfolgreich bis ZWEI gezählt habe, darf unser Gast FschJg1 nur folgende
ZWEI Sonderabzeichen gleichzeitig tragen:
• Fallschirmspringer
• Einzelkämpfer
Jetzt gehe ich mal selber wohl Abzeichen abnähen