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Autor Thema: Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?  (Gelesen 1000 mal)

PassierscheinA38

  • Gast
Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« am: 21. Dezember 2023, 15:20:01 »

Guten Tag,

ich bin wieder Zivilist, beim zivilen Lehrgang Betriebssanitäter kann der Einsatzersthelfer A das Grundmodul ersetzen, was mir Zeit und Geld sparen würde. Ich versuche nun an ein Zeugnis des abgelegten Einsatzersthelfer A zu bekommen. Dies gestaltet sich momentan nach dem Erlangen des bekannten Passierschein A 38.

Vorgeschichte:

In meiner Zeit bei der Bundeswehr bei GA-Einheit T war ich am Standort U und bin nie aus der Grundausbildung herausgekommen, sondern war Dauer-Wiederholer. Leider hatte ich mir während der Dienstzeit einen komplizierten Infekt eingefangen und war etwa die Hälfte meiner Dienstzeit kzH oder im BWK.
Ein Zeugnis über eine abgeschlossene GA konnte ich somit nie erhalten, auch habe ich keines über eine nicht erfolgreiche Teilnahme bekommen. 2022 habe ich in den Quartalen 3 und 4 während der GA jeweils an der Ausbildung Einsatzersthelfer A teilgenommen. Die Ausbildung Einsatzersthelfer A wurde am Standort U durchgeführt durch den abgesetzten Zug V der SanStaffEins W. 2023 im Quartal 1 war ich immer noch in der GA, allerdings sollte ich nicht mehr an der Ausbildung Einsatzersthelfer A teilnehmen, denn diese hätte ich laut PersBüro der GA-Einheit T bereits bescheinigt. Ende Quartal 1 bin vorzeitig entlassen worden. Offiziell bin ich nicht wehrdienstfähig. Gegen die Entlassung ist von meiner Seite derzeit ein Verfahren rechtshängig, die genauen Gründe gehören nicht in ein Forum.

Sachverhalt:

Auf Nachfrage beim PersBüro der GA-Einheit T wurde mir mitgeteilt, dass keine Unterlagen mehr vorliegen würden, da diese an das zuständige Karrierecenter übermittelt wurden.
Das zuständige Karrierecenter X vermittelte mich intern weiter und teilte mir mit, dass die Akte zu meiner Person sehr dünn sei, darunter kein Nachweis über den abgelegten Einsatzersthelfer A. Ich solle SanStaffEins W kontaktieren, da ich dort die SanAusbildung absolviert habe.
Der zuständige Hauptfeld der StanStaffEins W teilte mir mit, dass er keine Unterlagen zu meiner Person hätte, die Unterlagen der SanAusbildungen in einer GA wären bei den abgesetzten Zügen. Ich solle den abgesetzten Zug V kontaktieren.
Der Zugführer des abgesetzten Zug V teilte mir mit, dass ich als Soldat in der Grundausbildung nicht zu seiner Einheit kommandiert worden wäre. Sie würde die SanAusbildung für GA-Einheit T ohne Kommandierung durchführen. Seine Einheit würde deshalb keine Zeugnisse über den abgelegten Einsatzersthelfer A ausstellen. Deshalb hätte er dazu keine Unterlagen aus 2022 mehr, zuständig sei GA-Einheit T.
Damit bin ich wieder am Anfang.


Kann mir hier jemand helfen? Wie bekomme ich einen Nachweis über den abgelegten Einsatzersthelfer A? Welche Einheit/Dienststelle ist zuständig?

Mit kameradschaftlichen Grüßen



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Ralf

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2023, 15:39:12 »

Das kann nur derjenige bestätigen, der es durchgeführt hat. Da das ja iRd GA durchgeführt wurde, könnte man nur noch prüfen, ob es auf dem Dienstplan stand. Daraus lässt sich aber nicht ersehen, ob du auch daran teilgenommen hast. Bei einer abgeschlossenen GA hätte es in der tat auf dem Zeugnis gestanden.
Ich schätze, das wird wohl nichts.
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Pericranium

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2023, 18:01:25 »

Die Frage, die ich mir stelle ist, wieso dich das Geld kostet? Wenn der Betrieb möchte, dass du Betriebssanitäter wirst, zahlt er das doch. Und ein Betriebssanitäter Lehrgang geht ja auch maximal 2-3 Tage schätze ich, also würde ich den an deiner Stelle einfach neu machen.

Zumal es quasi, so wie du berichtest, eh unmöglich sein wird, da noch einen Nachweis zu finden.
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thelastofus

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #3 am: 26. Dezember 2023, 18:42:02 »

Der Betriebssanitäter ist irgendwas zwischen "Sanitäter" (Also SAN A, B und C, oder wie die früher hießen) und dem Ersthelfer. Ist meine ich ein Lehrgang von knapp 2 Wochen und noch mal 2 Tage was spezielles.

Verstehe den AG hier nicht. Wenn der Betriebssan gefordert wird (und dafür gibt es Grundlagen), dann muss er ihn sowieso machen und bezahlen. GGf. übernimmt ja die BG einen Teil der Kosten, das ist regelmäßig beim Ersthelfer der Fall.

Aber für den AN dürfen hier nie Kosten enstehen.

Normal hätte man auch selbst ein Zeugnis bekommen und den Empfang ggf. quittieren müssen.

Ich denke auch, das dies nix wird. Ich bin damals (unter ewas anderen Vorrasuetzungen) monatelang dem Nachweis für den Helfer im Sanitätsdienst nachgerannt weil ich den auch zivil gebraucht hätte.. War auch nciht sehr ergebi.
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SanStffEins

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #4 am: 10. Januar 2024, 15:14:22 »

Ich würde den PersFw der GA-Einheit anrufen. Du hast ja aufgrund der Meldung der Sanis eine ATN für den EH-A erhalten, die dir dann der Perser zuerkennt.
Im Regelfall macht er das mit einem Lehrgangszeugnis, wenn es das aufgrund fehlender Kommandierung nicht gibt, dann eher Pech.

Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass der EH-A dir irgendein Modul des Betriebssanitäters ersetzt, mehr als ein Erste-Hilfe Kurs für den Führerschein ist der EH-A im zivilen nicht wert!
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F_K

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #5 am: 10. Januar 2024, 15:44:31 »

@ SanStffEins:

Der PersFw der GA Einheit hat aber wegen Entlassung des Soldaten KEINE Unterlagen mehr ...
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SanStffEins

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #6 am: 10. Januar 2024, 19:50:22 »

Da hab ich wohl was im Eingangspost ignoriert  ::)
Dann wird's schwierig, dann fällt mir höchstens noch der zuständige IAMS Bearbeiter ein, der sollte zumindest theoretisch noch Teilnehmerlisten haben.
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F_K

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Antw:Wo erhalte ich einen Nachweis über Einsatzersthelfer A?
« Antwort #7 am: 10. Januar 2024, 20:06:48 »

... war ja kein Lehrgang / Schulung / Training, sondern "nur" Dienst nach Dienstplan, weil ohne Kommandierung / Lehrgang.
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