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Autor Thema: Trennungsgeld / Krankenversicherung als Anwärter  (Gelesen 4554 mal)

JustMe

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Trennungsgeld / Krankenversicherung als Anwärter
« am: 22. Januar 2019, 09:56:47 »

Hallo Community,  :)

ich würde gerne wissen, mit welchen Zulagen man rechnen kann als Anwärter im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Beamter auf Widerruf).

Der anfängliche Bruttolohn beträgt, meines Wissens nach, momentan 1.209€. Abzüglich Lohnsteuer und Krankenkasse (bei mir bleibt es die GKV) bleiben nach meiner Rechnung um die 1.000€ netto.

Nun werde ich die kommenden Monate an der Bundesverwaltungsschule in Berlin, den Lehrgang besuchen und die Unterkunft im Wohnheim vor Ort in Anspruch nehmen.
Die tägliche Heimfahrt ist aufgrund von 230km (einfacher Weg) unzumutbar.

Ich werde Sonntags gegen 18:00 Uhr hinreisen und Freitags vermutlich gegen 13:00 Uhr abreisen.

Steht mir als Anwärter überhaupt Trennungsgeld zu? Und gibt es dabei einen Höchstsatz, den es zu beachten gibt? Ich bin mir unsicher, wie ich das berechnen soll.

Danke im Vorraus.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2019, 12:12:43 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2019, 12:20:49 »

Siehe Anhang... einfach mal dort anrufen...

Entweder wird Ihnen dort sachgerecht Auskunft gegeben...

Wenn nicht... kann man Ihnen aber bestimmt die richtigen Ansprechpartner nennen...
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JustMe

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #2 am: 23. Januar 2019, 09:04:43 »

Super, vielen Dank!
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El Rider

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #3 am: 24. Januar 2019, 16:07:45 »

ich würde gerne wissen, mit welchen Zulagen man rechnen kann als Anwärter im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Beamter auf Widerruf).

Der anfängliche Bruttolohn beträgt, meines Wissens nach, momentan 1.209€. Abzüglich Lohnsteuer und Krankenkasse (bei mir bleibt es die GKV) bleiben nach meiner Rechnung um die 1.000€ netto.

Nun werde ich die kommenden Monate an der Bundesverwaltungsschule in Berlin, den Lehrgang besuchen und die Unterkunft im Wohnheim vor Ort in Anspruch nehmen.
Die tägliche Heimfahrt ist aufgrund von 230km (einfacher Weg) unzumutbar.

Ich werde Sonntags gegen 18:00 Uhr hinreisen und Freitags vermutlich gegen 13:00 Uhr abreisen.

Steht mir als Anwärter überhaupt Trennungsgeld zu? Und gibt es dabei einen Höchstsatz, den es zu beachten gibt? Ich bin mir unsicher, wie ich das berechnen soll.

Danke im Vorraus.
Selbstverständlich steht dir Trennungsgeld zu. Alle Infos findest du beim Bundesverwaltungsamt.

Kurze Frage: Warum bleibst du in der GKV?
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JustMe

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #4 am: 25. Januar 2019, 07:58:55 »

Ich habe zwar noch zwei Beratungstermine mit Vertretern der PKV, aber durch etliche chronische Vorerkrankungen und damit verbundene Dauermedikation, sehe ich schlechte Chancen gute Konditionen zu bekommen oder gar überhaupt aufgenommen zu werden. Und der Basistarif ist mir die Rennerei nicht wert. Da verbleibe ich lieber in der GKV. Aber bis ins letzte Detail ist das noch nicht sicher.
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Simulacron-1

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #5 am: 25. Januar 2019, 10:20:37 »

Du weißt aber, dass du dann den kompletten Beitrag zahlen musst? Also, nicht wie in einem Angestelltenverhältnis nur hälftig?
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JustMe

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #6 am: 25. Januar 2019, 12:49:57 »

Ist mir bewusst. Aber es ist ja noch nichts entschieden.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #7 am: 25. Januar 2019, 16:52:40 »

Zitat
Und der Basistarif ist mir die Rennerei nicht wert

Zitat
Du weißt aber, dass du dann den kompletten Beitrag zahlen musst?

Zitat
Ist mir bewusst. 


Als Beamter zahlen Sie im Basistarif nicht den vollen Beitrag,
dass sollte ggf. etwas Rennerei wert sein...

Beantragen Sie den sog. "Beihilfekonformen Basistarif"
nach dem "Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz"
dort § 12 Substitutive Krankenversicherung , Absätze 1a,b,c,d

Auszug daraus:

(1b) Der Versicherer ist verpflichtet,

3. 
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung
der Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,

Versicherung im Basistarif zu gewähren.

Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den 
Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1 200 Euro. 
Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.

Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2 
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, 
der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht.

Zitat Ende

Und diesen Tarif muss die Versicherung anbieten, ohne Gesundheitsprüfung, oder Risikozuschläge!
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JustMe

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #8 am: 28. Januar 2019, 07:55:31 »

Danke für die Auskunft. Leider versteh ich diesen Auszug so gar nicht :D

Sehr kompliziert geschrieben. Kannst du das evtl. verständlicher wiedergeben?

Danke.
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #9 am: 28. Januar 2019, 12:27:14 »

Danke für die Auskunft. Leider versteh ich diesen Auszug so gar nicht :D

Sehr kompliziert geschrieben. Kannst du das evtl. verständlicher wiedergeben?

Danke.

Einfach ausgedrückt...

Als Beamter besteht i.d.R. ein Beihilfeanspruch.

z.B. 50 %

Somit müssen nur 50 % über eine private KV abgedeckt werden.

Wer dies nicht über einen regulären Tarif der PKV kann,
weil z.B. auf Grund einer bestehenden Erkrankung kein
Zugang zu einem regulären PKV-Tarif gewährt wird,
kann (muss) den beihilfekonformen Basistarif wählen.

Auch hier muss nur der prozentuale Anteil versichert werden,
den die Beihilfe nicht abdeckt, wie in den regulären Tarifen.

Sprich... es wird der Beitrag des Basistarif ermittelt...und von diesem
werden dann, bei dem Bsp. 50 % Beihilfe, 50 % gezahlt.

Wie es im Gesetz steht:

"...ein Höchstbeitrag tritt, der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht."


Was das im individuellen Einzelfall an Geldbeträgen ausmacht...
...auch im Vergleich zur GKV...

Was es für Leistungsunterschiede gibt...
Nur GKV ... vs ... Basistarif + Beihilfe...

Da heißt es sich eingehend schlau zu machen...
Von Fachleuten beraten zu lassen...
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JustMe

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #10 am: 28. Januar 2019, 14:51:00 »

Das mit dem 50%igen Beihilfeanspruch war mir klar, nur mit der Bezifferung in Ihrem ersten Text kann ich nichts anfangen.

Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den
Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1 200 Euro.
Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.


300, 600, 900, 1200?

Sind hier Beträge dargestellt?
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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld als Anwärter bei auswärtigem Verbleiben?
« Antwort #11 am: 28. Januar 2019, 23:21:30 »

Dabei geht es nur um die Selbstbehalte die man vereinbaren kann...

Wie bei einer Kfz-Versicherung...

Je höher der vereinbarte Selbstbehalt... je mehr verringert sich der Beitrag.

Bei einem Beihilfetarif ... werden die Selbstbehalte am prozentualen Satz bemessen...

Bsp 50 %

150 ... 300 ... 450 ... 600 €
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barkas

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Antw:Trennungsgeld / Krankenversicherung als Anwärter
« Antwort #12 am: 05. April 2019, 11:19:56 »

Wegen der PKV Thematik - prüfe, ob Du für die Öffnungsaktion in Frage kommst - beim ersten Antrag (und nur dem) anlässlich Beamtenverhältnis kannst/musst du mit nur 30% Risikozuschlag in einen  Tarif der PKVer aufgenommen werden.

Aber ACHTUNG das galt früher mW bei der Debeka nicht für den Beihilfeergänzungstarif - nur als Beispiel. Gleichzeitig erhält der Makler hier wohl wenigProvision (und ein Vertreter wohl auch nicht), so dass das nicht offensiv / gut beraten wird.

Taktisch könnte es daher Sinn machen, entweder einen Versicherungshonorarberater (den Du bezahlst) damit zu beauftragen - oder zu recherchieren, welche Versicherungen welchen Tarif im Rahmen der Öffnungsaktion anbieten.

Wenn Du den Basistarif nimmst, dürftest Du raus aus der Aktion sein - mal abgesehen davon, dass dessen Leistungsfähigkeit vermutlich niedriger wäre als die der Öffnungsaktion. D.h.

1. Erst Öffnungsaktion prüfen

2. Dann ggf. Basistarif 

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LwPersFw

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Antw:Trennungsgeld / Krankenversicherung als Anwärter
« Antwort #13 am: 05. April 2019, 19:10:50 »


Wegen der PKV Thematik - prüfe, ob Du für die Öffnungsaktion in Frage kommst - beim ersten Antrag (und nur dem) anlässlich Beamtenverhältnis kannst/musst du mit nur 30% Risikozuschlag in einen  Tarif der PKVer aufgenommen werden.



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Antw:Trennungsgeld / Krankenversicherung als Anwärter
« Antwort #14 am: 24. April 2019, 15:33:14 »

Habe nun dank einer Freundin, die bei der DeBeKa arbeitet, einen PKV-Tarif erhalten. Für Anwärter hat die DeBeKa einen Aufnahmezwang - egal was für Vorerkrankungen man hat. Ich zahle in den zwei Jahren Anwärterzeit nun 106€ - vergleichsweise viel, aber darin sind auch 30% Risikozuschlag. Nach der Laufbahnausbildung erhöht sich der Betrag auf 360€. Ausschlüsse habe ich nur das 1-Bett-Zimmer und das Krankenhaustagegeld. Demnach bin ich ganz zufrieden mit dem Ergebnis.
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