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Autor Thema: Verfällt der Urlaub aufgrund Elternzeit  (Gelesen 5148 mal)

milFd2017

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  • Beiträge: 26
Antw:Verfällt der Urlaub aufgrund Elternzeit
« Antwort #15 am: 08. Februar 2019, 12:44:21 »

Ohne die Aktualität geprüft zu haben:

17.
Soweit der zustehende Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen wurde, ist der Resturlaub nach der Elternzeit dem Erholungsurlaub des laufenden Urlaubsjahres hinzuzufügen (ZDv 14/5 F 511 Nr. 21 Absatz 2 Satz 2 AusfBest SUV).
 
Laufendes Urlaubsjahr ist das Jahr, in dem der Dienst nach Beendigung der Elternzeit wieder angetreten wird.
 
Vor der Elternzeit zuviel gewährter Urlaub ist nach der Elternzeit durch Anrechnung auf einen neuen Urlaubsanspruch auszugleichen.

https://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de/C125757600377287/CurrentBaseLink/W27RDBHQ424KPBWDE/$File/ABEltZSoldV%20Stand%201602009.doc


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