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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: SaZ25  (Gelesen 4009 mal)

Thomas28

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SaZ25
« am: 10. Februar 2019, 21:34:22 »

Hallo,
ich verpflichte mich für 13 Jahre. Nach Beendigung meiner Dienstzeit wäre ich dann 50. Habe ich dann nochmal die Möglichkeit mich für weitere 12 Jahre zu verpflichten? Nach 25 Jahren Dienstzeit wäre ich dann bei 62 1/4 Jahre alt. Im Netz steht immer, nicht über dem 62 lebensjahr hinaus.

Danke schonmal im vorraus.
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Ondre

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Antw:SaZ25
« Antwort #1 am: 10. Februar 2019, 22:32:32 »

Die Frage kann ich dir leider nicht sicher beantworten. Bedenke aber, dass dich die gesetzliche Krankenversicherung ab den 55. Lebensjahr nicht mehr aufnimmt und du dich somit privat versichern musst.
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Ondre

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Antw:SaZ25
« Antwort #2 am: 10. Februar 2019, 22:45:28 »

Ergänzung! ich meinte vollendung vom 55. Lebensjahr
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LwPersFw

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Antw:SaZ25
« Antwort #3 am: 10. Februar 2019, 23:04:36 »

Hallo,
ich verpflichte mich für 13 Jahre. Nach Beendigung meiner Dienstzeit wäre ich dann 50. Habe ich dann nochmal die Möglichkeit mich für weitere 12 Jahre zu verpflichten? Nach 25 Jahren Dienstzeit wäre ich dann bei 62 1/4 Jahre alt. Im Netz steht immer, nicht über dem 62 lebensjahr hinaus.

Danke schonmal im vorraus.

Siehe hier

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)
§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

Die Absätze 1 und 2

Die Frage kann ich dir leider nicht sicher beantworten. Bedenke aber, dass dich die gesetzliche Krankenversicherung ab den 55. Lebensjahr nicht mehr aufnimmt und du dich somit privat versichern musst.

Das gilt für SaZ seit dem 01.01.2019 nicht mehr.
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Thomas28

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Antw:SaZ25
« Antwort #4 am: 10. Februar 2019, 23:14:23 »

Das interpretiere ich so, dass einer 25 jährigen Dienstzeit nichts im Wege steht, laut Absatz 2
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Ralf

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Antw:SaZ25
« Antwort #5 am: 11. Februar 2019, 04:47:41 »

Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.
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BSG1966

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Antw:SaZ25
« Antwort #6 am: 11. Februar 2019, 17:47:39 »

Wenn ein dienstl. Bedarf besteht, geht auch eine Weiterverpflichtung.

!!

Das ist der springende Punkt. Es KANN (!!!!!!!!!) passieren dass Sie dann auf SaZ25 verlängert werden, es kann aber auch sein, dass irgendwer sagt "Och. Nö." Und Sie dann mit Ihrem Willen sich zu verpflichten herzlich allein da stehen.

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
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TomTom2017

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Antw:SaZ25
« Antwort #7 am: 11. Februar 2019, 21:29:42 »

Sprich: Einen Plan b) sollten Sie für den Fall durchaus haben.
Naja, viel Plan B gibt es nicht außer BFD und ziviler Arbeitsmarkt. Und jetzt für 13 Jahre in die Zukunft planen, halte ich für nicht zweckmäßig.
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Thomas28

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Antw:SaZ25
« Antwort #8 am: 11. Februar 2019, 22:19:09 »

Gibt es denn gleich die Möglichkeit sich für 25 Jahre zu verpflichten?
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Dusty4711

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Antw:SaZ25
« Antwort #9 am: 12. Februar 2019, 03:35:58 »

Die Möglichkeit besteht!
Allerdings gilt auch hier das Prinzip "Wenn ein dienstl. Bedarf besteht..." , wie Ralf bereits erwähnte.

Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

 
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Ralf

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Antw:SaZ25
« Antwort #10 am: 12. Februar 2019, 04:57:31 »

Die Möglichkeit besteht!Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Nein, die Regelverpflichtungszeit sind 16 Jahre. Diese irrige Annahme einiger weniger wurde bereits wieder korrigiert. Es ist weder im Sinne des Dienstherrn noch des jungen Bewerbers, dass dieses von vorneherein auf 25 Jahre hinausläuft.
Ohne Vordienstzeiten wage ich zu behaupten, wird keiner als SaZ25 eingestellt. Es sei denn, ein Einplaner handelt gegen alle gültigen Vorgaben.
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FoxtrotUniform

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Antw:SaZ25
« Antwort #11 am: 12. Februar 2019, 07:41:28 »




Z.b. werden TLM A400M nur noch eingestellt, wenn sie sich für 25 Jahre binden.
Hier haben selbst Ungediente Vorrang, die sich mit SaZ 25 den eigenen Gnadenstoß versetzen, vor bereits aktiven Soldaten, die zwar bereits über eine technische Ausbildung verfügen, sich aber nicht für 25 Jahre verpflichten "wollen".

Quelle? Davon ab, TLM Neueinstellungen dürften immer noch eher die Ausnahme, als die Regel seien. Bei dem Werdegang wollte man eine eiermilchlegende Wollsau, Techniker im Status MR mit Freigaberechten + LM eines komplexen WaSys, die Retourkutsche darf man im LTG 62 erleben.

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Dusty4711

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Antw:SaZ25
« Antwort #12 am: 12. Februar 2019, 08:05:13 »

Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62

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Ralf

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Antw:SaZ25
« Antwort #13 am: 12. Februar 2019, 08:30:31 »

Quelle:  S1 LTG 62

+ Eigene Erfahrung im LTG 62
Empfehle hierzu sich zum einen die Ausschreibungen anzuschauen und zum anderen das PersOM in ISOrg anzuschauen. Auch dort steht nun nicht mehr 25 sondern 15 Jahre als Regelverpflichtungszeit.
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FoxtrotUniform

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Antw:SaZ25
« Antwort #14 am: 12. Februar 2019, 10:25:18 »

Darauf wollte ich hinaus Ralf ;-)
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