Das ist wie in die Glaskugel schauen.
Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Realitäten ... ist es dies nicht.
Lebensältere, die
nicht zu Berufsgruppen zählen, die auf dem zivilen Arbeitsmarkt sehr gefragt
und sehr gut bezahlt sind (z.B. Ärzte, IT-Spezis),
brauchen keine Glaskugel um zu wissen ... der ggf. erforderliche Wiedereinstieg in den zivilen Arbeitsmarkt
+ wird sehr schwierig und ein hartes Stück Arbeit ... und je älter ... je schwerer ...
+ wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu finanziellen Einbußen führen (da z.B. das letzte Netto-Gehalt als SaZ nicht mal ansatzweise erreicht wird...)
+ und dies vor dem Hintergrund des normalen Renteneintrittsalters von 67
Aber ich bin der Meinung, dass 13 Jahre Verpflichtung schon eine Menge Zeit ist, um zu planen.
Dies ist grundsätzlich richtig ... birgt aber einen kleinen Punkt ... den Viele übersehen...
Sie schließen
keinen normalen
Arbeitsvertrag, den Sie bei Bedarf kündigen können.
Als SaZ verpflichten Sie sich z.B. 13 Jahre zu dienen.
"Mir ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann..."Und aus dieser Verpflichtung
kann Sie nur einer entlassen - der Dienstherr.
Gemäß § 55 Abs 3 Soldatengesetz oder § 40 Abs 7 Soldatengesetz.
Er
muss es aber
nicht.
Stellen Sie also z.B. nach 5 Jahren dann doch plötzlich fest, dass Ihre Planungen für die Zeit nach der Bw doch nicht so
umsetzbar sind, wie Sie es sich wünschen ... und es wäre doch sinnvoll sofort wieder in den zivilen Arbeitsmarkt zu
wechseln ... kann dies an Ihrer gesetzlichen Bindung an die Bundeswehr scheitern.
Ein besseres Arbeitsangebot war noch nie ein Grund für eine vorzeitige Entlassung aus der freiwillig abgegebenen
Bereitschaft z.B. 13 Jahre zu dienen (dies ist auch ständige Rechtsprechung, ist kein Grund im Sinne des Soldatengesetz).
Sie sehen also ... tiefgreifende Überlegungen sollte man als lebensälterer Bewerber schon anstellen.
Wenn man dann trotzdem diesen Weg gehen will - jeder muss für sich entscheiden.
Funktioniert dieses Lebensprojekt dann aber später doch nicht wie gedacht ... ist nicht die Bundeswehr daran schuld.
Ich weiß ... Sie haben dies nicht unterstellt ...
Ich verweise nur darauf ... weil ich in fast 30 Jahren Diensterfahrung diesen Satz schon zig mal gehört habe...
...wenn beantragte Dienstzeitverkürzungen abgelehnt wurden.