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Autor Thema: Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung  (Gelesen 3143 mal)

PzGrenOffz1985

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Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« am: 11. Februar 2019, 13:32:46 »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich wurde im Juli 2015 als Offizier im Heer bei den Panzergrenadieren als Oberleutnant wiedereingestellt, weil ich nach meinem Wehrdienst
2005 eine Ausbildung zum Reservefeldwebel und ein Studium Pädagogik dem Master abgeschlossen habe. Bei der Wiedereinstellung war ich noch 29 Jahre alt.
Nun meine Frage, in dem Paragraphen 26 Absatz 6 der SLV steht ja, dass man nach 4 Jahren zum Hauptmann befördert wird.
Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird.
Nach dem was im Gesetze im Internet steht müsste ich im Juli Hauptmann werden, mein Chef sagte aber nicht vor Ende des Jahres.
Was stimmt denn jetzt?

Horrido

Gunnar
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KlausP

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2019, 13:38:00 »

Zitat
... Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird. ...

Ohne in die Vorschrift geschaut zu haben bin ich der festen Überzeugung, dass das so dort nicht steht. Es gibt nämlich keine Regelbeförderungen in der Vorschrift. Dort stehen Mindeststehzeiten im Dienstgrad, nach deren Ablauf man befördert werden kann und nicht, dass man dann zwingend auch befördert wird.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2019, 13:42:11 »

Meiner Frau sagte man bei gleicher Konstellation vor 2 Monaten in Köln (Sie wird erst noch eingestellt) es sind 4,5 Jahre.
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Kameradschaftliche Grüße!

miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #3 am: 11. Februar 2019, 13:44:21 »

Ergänzung für Klaus, für den Seelenfrieden, selbstverständlich ab 4,5 Jahren Stehzeit.
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F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #4 am: 11. Februar 2019, 14:00:09 »

Zitat
Nun meine Frage, in dem Paragraphen 26 Absatz 6 der SLV steht ja, dass man nach 4 Jahren zum Hauptmann befördert wird.

Gelächter - dass steht da sicherlich nicht - es werden gesetzliche MINDESTzeiten festgelegt.


Zitat
Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird.

Genau - der gesetzliche Rahmen wird durch Verwaltungsvorgaben "angepasst" - hier also die Mindestzeiten etwas nach "oben".

.. und DAS sind dann die Mindestzeiten, für die Besten der BESTEN - die eigene Beförderung dauert in aller Regel nochmal länger (weil man wohl nicht der Beste der Besten ist ...)
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Ralf

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #5 am: 11. Februar 2019, 17:49:02 »

Es sind gem. des zitierten Erlasses 4,5 Jahre seit Ernennung zum Offizier. Das sind also bei dir 01.01.2020, die als Mindestdienstzeiten erfüllt sein müssen.
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37Cent

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #6 am: 11. Februar 2019, 18:33:19 »

Gratuliere, interessanter Werdegang.
Mal so als Weiterbildung als was wir man denn dann eingestellt? SaZ x? Wenn ja was für x stehn da dabzur Wahl?
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #7 am: 11. Februar 2019, 18:59:03 »


Regelzeit sind 8 Jahre bei Seiteneinsteigern, ist aber völlig individuell je nachdem was man anbietet. Es ist auch SAZ 2 möglich.
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TomTom2017

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #8 am: 11. Februar 2019, 21:27:04 »

Es ist auch SAZ 2 möglich.
Kleine Korrektur: Nein, es muss mindestens SaZ 3 sein (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 SLV).

@TE: Der Dienstherr darf von der SLV (hier: Mindestdienstzeiten für Beförderungen) abweichen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 SLV, welches er mit der besagten Vorschrift auch getan hat.
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #9 am: 12. Februar 2019, 07:41:27 »

Haha geil, was hab ich denn verpasst  ;D ich bin selber als 2 angestellt worden und sollte nur um 2 verlängert werden (hab nicht zu allem ja und Amen gesagt). Anscheinend ist auch das Verhandlungssache oder ich bin ein armes Opfer von Willkür  ::)
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #10 am: 12. Februar 2019, 07:43:11 »

Oder man hat mir da vordienstzeit abgezogen und ich habe darum nur die zwei im
Kopf, das muss ich jetzt erstmal nachgucken  :o
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F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #11 am: 12. Februar 2019, 09:13:18 »

@ miT:

Der TE wird sicherlich einen vollwertigen (Heeres) Offizierlehrgang machen - da ihn das Studium wohl kaum zum PzGrenOffz befähigt.

Dies ist bei Ärzten deutlich anders, deren lehrgangsgebundene Ausbildung ist deutlich kürzer - daher sind auch kürzere Verpflichtungszeiten möglich.
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #12 am: 12. Februar 2019, 09:40:49 »

Und schon fühle ich mich nicht mehr, als wäre ich beschissen worden  :P ;D
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F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #13 am: 12. Februar 2019, 09:57:51 »

You are welcome!

Ernsthaft: Die Ausbildungszeit muss ja irgentwie zur Verpflichtungszeit "passen" - also es sollte wenigstens 2 bis 3 mal so lange "gedient" wie ausgebildet werden.

Afaik "bekommen" die Ärzte nur einen "Kurzlehrgang" von wenigen Wochen - und können dann sofort "produktiv" als Arzt eingesetzt werden.

Der PzGrenOA (auch wenn er als Oberleutnant eingestellt wird), macht einen vollwertigen Offizierlehrgang, und "lernt" dann noch auf dem Dienstposten.
Der PzGrenOA ist also erstmal ein Jahr auf Lehrgang - und eigentlich ist ja die erste "echte" Offizierverwendung "Kpchef" und nicht ZgFhr.
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #14 am: 12. Februar 2019, 10:33:37 »

Ich hoffe du hast es richtig verstanden, ich war wirklich dankbar für deine Antwort denn ich hab kurz an mir selber gezweifelt. Ich füge hinzu, dass in dem Fall von Vordienstzeit sogar die Kurzausbildung mitunter „wegfällt“ und durch andere Ausbildungsmaßnahmen das Wissen aufgefrischt wird, insofern findet im Einzelfall so gut wie keine weitere militärische Ausbildung statt was in manchen Bereichen zu Sachkundemängeln (meines erachtens) führt wie ich an mir selber oft merke.

 Aber gut, das ist ein anderes Thema,  gehört nicht in die Öffentlichkeit , bei Interesse gerne PN.
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