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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung  (Gelesen 3138 mal)

F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #15 am: 12. Februar 2019, 12:13:52 »

@ miT:

Hatte ich schon richtig verstanden.

Mit Deiner Qualifikation "Arzt" bist Du halt wesentliche besser und näher am Dienstposten qualifiziert als ein Pädagoge für den Posten PzGrenOffz.

.. und da der Bedarf an Ärzten noch viel größer ist, kann man da mehr verhandeln ...
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #16 am: 12. Februar 2019, 12:33:41 »

Grundsätzlich richtig, es wäre aber eine Illusion zu glauben fordern zu können was man möchte und zu bekommen was man möchte nur weil man Arzt ist  ::) gerade SE sind gerne Lückenbüßer.  Aber wie gesagt hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun und würde auch den Rahmen sprengen .
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Kameradschaftliche Grüße!

F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #17 am: 12. Februar 2019, 12:45:00 »

@ miT:

Mein "besser verhandeln" sollte nicht bedeuten "man bekommt alles was man will".

Aber wie zu sehen, ist ein SaZ 2 möglich, eine Option, die der Pädagoge nicht hat.
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Deepflight

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #18 am: 13. Februar 2019, 07:38:40 »

@miT

Nun ja ob du dich als SE als "Lückenbüßer" fühlen musst sei mal so dahin gestellt.
Ja, du wurdest eingestellt weil die BW einen Bedarf hat den Sie selbst aus eigenem Bedarf nicht decken konnte.
Ja, du bist -ne nach Verwendung, als Arzt vllt. nicht unbedingt - erst mal für den Dienstgrad mit dem du eingestellt wirst recht "unerfahren" in Sachen Bundeswehr (wie gesagt, Ärzte sicherlich weniger bedeutsam) und
               musst erst mal Wissen und ggf. Ausbildung nachholen.

Ein ganz klares Nein sehe ich aber für den Lückenbüßer, sobald du erst mal eingestellt bist. Denn dann bist du genauso Soldat wie jeder andere auch. Und das heißt auch,
dass dir danach die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen wie jedem anderen Soldaten deiner Verwendungsreihe auch (gesetzt den Fall du sorgst dafür, dass du evtl. vorhandene
Mängel im Bereich vorhandener ATBs etc. noch abstellst).

Der Teil außerhalb der Klammern sogar zitierfähig aus zwei OWBs der VIII./OSH im Zeitraum Februar und März 2018 , einmal mit Kpt zS Laabs (damals BAPersBW III)& Staatssekretär Hoofe, einmal mit BrigGen Kurczyk.
Der Teil in den Klammer ist das was ich mir so denke was man sicherlich noch selbst organisieren muss in Absprache mit den Vorgesetzten, um im Bewerbungsverfahren zum BS später eine Chance zu haben.

Bei den Seiteneinsteigern & Wiedereinstellern im LG OLS-1 der VIII./OSH im Jahr 2018 war es so, dass die Verpflichtungszeiten , so wie F_K schon schrieb, in aller Regel so um die 8 Jahre lagen. Bei einigen ein bisschen weniger, bei einigen ein bisschen mehr.
Ich glaube mich zu erinnern das das Längste 10 Jahre waren. Wie auch immer, generell stimmt es natürlich, dass man die Lehrgänge, die man noch durchlaufen muss auch wieder "reindienen" muss. Daher ist das mit 2 bis 3 mal so lange "dienen" wie ausgebildet werden da auf jeden Fall realistisch.


Im Bezug auf die Frage des TE: Die Frage kam in einer der beiden OWBs (s. oben) ebenfalls und wurde durch Kpt zS Laabs sinngemäß mit "es gilt, was in der A-1340/49 für Ihren Einstellungsdienstgrad steht. Bedenken Sie aber, dass sind alles Kann-Zeiten"; bestätigte also auch nochmal die Aussage von @KlausP
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #19 am: 13. Februar 2019, 09:48:38 »

 Lieber Deepfight,
 Erst mal ein ernst gemeintes Dankeschön für deine Ausführung, ich sehe durch aus den gut gemeinten Aspekt dahinter. Jetzt muss man sagen dass ich es für mich selber beanspruche wie ich mich subjektiv fühle, ich denke das ist jedem des seine. Dies aber nur als Kleinigkeit vorweg.

 Grundsätzlich möchte ich dir in eigentlich keinem deiner drei Hauptaspekte widersprechen,  denn ich glaube nicht dass sie falsch sind, du siehst das aus einem Blickwinkel der sowohl rechtlich gesehen als auch von einem Außenstehenden durch aus zu vertreten ist .
  Es ist allerdings auch so, dass die von dir angesprochene Chancengleichheit auf dem Papier super toll aussieht und selbstverständlich eine längere Verpflichtung Zeit mit deutlich mehr Möglichkeiten ein hergeht, doch  ist es bei den SanOffz  in der Realität sehr oft wie auf einem (nicht böse gemeint) Basar. Wieso oft im Leben ist alles ein kann und kein Muss und gerade der Seiteneinsteiger wird dem Soldaten der seine Karriere bei der Bundeswehr gestartet hast zumindest in dieser Verwendung oft hinten angestellt wenn es um die kleinen i-Tüpfelchen geht, wenn es um die Versetzung auf Dienstposten geht die nicht auf der um Beliebtheitsskala auf Platz eins liegen.  Und wohin die Reise „Ausbildungszeit“geht ist zumeist auch mehr Glückssache als Planung und sehr viel good will, oft möchte man einen nicht gehen lassen weil schon vier Wochen Abwesenheit für ein Lehrgang, untragbar für ein Standort sind.  Ich könnte diesese  subjektiven Erfahrung jetzt Seitenlang weiterführen und versprochen, beziehungsweise ich weiß, das es nicht nur mir so geht beziehungsweise ging und wenn es nur um gleich gesinnte in diesem Forum geht.
Ich glaube der wichtige Unterschied ist, dass ich die ganze Sache mit Leidenschaft mache und es mir selbst aussuche ob ich es weitermache.
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Kameradschaftliche Grüße!

F_K

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #20 am: 13. Februar 2019, 10:11:21 »

@ miT:

Ich habe mal mit einem Oberstarzt (w) gesprochen, die sich selber als "Doppelblindversuch" bezeichnet hat - Einstellung als Seiteneinsteiger, Auswahl Generalstabslehrgang - und offensichtlich hochzufrieden mit der "Karriere" und dem "Beruf".

Weiterhin viel Erfolg!
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miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #21 am: 13. Februar 2019, 10:24:00 »

 Ganz ehrlich  F_K, schöner hätte er es nicht ausdrücken können. Und man muss immer bedenken, dass jeder Fall ein Einzelfall ist wir können nicht über einen Kamm scheren das alles grundsätzlich schlecht ist. Für den Kameraden freut es mich  und wer weiß, ich melde mich dann irgendwann (TM) mal als General zurück  ;D  und erst wenn es um uns so schlecht steht wie un die Piloten, dann ist alles schlecht  :D
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Kameradschaftliche Grüße!

miT

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #22 am: 13. Februar 2019, 10:26:59 »

Sorry, das (w) jetzt erst gesehen.
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Deepflight

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Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
« Antwort #23 am: 13. Februar 2019, 13:17:54 »

@miT

Korrekt, so habe ich es auch so gemeint. Klar ist das deine Sache ob du dich als Lückenbüßer fühlst, ich für mich bin in meiner Beurteilung dazu gekommen, dass ich es nicht muss.

Die Sache mit der Ausbildungszeit für die, wie du es nennst, i-Tüpfelchen ist durchaus richtig, aber ich glaube einfach das das BAPersBw da tatsächlich zu weit oben ist, um an diesem
Punkt etwas machen zu können...oder zu wollen.
Das man prinzipiell die gleichen Möglichkeiten hat  - wenn man die besagten i-Tüpfelchen durch Lehrgänge noch nachsteuert etc. - ist sicherlich richtig; wie du ebenfalls richtig schreibst
ist es dann eine Frage der Abkömmlichkeit vom Dienstposten, ob man diese Lehrgänge dann besuchen kann.
Ein Punkt für mich wäre da auch noch die Anerkennung ziviler Ausbildungen durch die Bundeswehr, denn z.T. wird man ja auch noch auf Lehrgänge geschickt, deren Inhalte man bereits
im zivilen Erworben und zum Teil mit einer Prüfung nachgewiesen hat.

Für mich selbst kann ich sagen das es weniger das Bild eines "Lückenbüßers" ist als vielmehr, dass die Sache Seiteneinsteiger nicht von A bis Z sauber durchgedacht worden ist.
Dann hätte man die Probleme nämlich nicht. Da gibt's auch viele Beispiele, hier mal nur eins: Ich hab eine zivile Übungsleiterlizenz Breitensport mitgebracht, die aber nicht anerkannt wurde.
Auf dem OL 3 sollte dann eine Fortbildung zum Erhalt Übungsleiter gemacht werden; wir hatten aber nur noch 2 Leute von etwa 50 bei denen der noch gültig war.
Zeit genug um den Übungsleiter während des Lehrgangs neu zu machen wäre in den 2,5 Monaten locker gewesen (meist war Nachmittags schon Selbststudium :) ), aber es war nicht vorgesehen.
Oder man hätte den zivilen Übungsleiter Breitensport einfach anerkannt.
Bei SAP-Kenntnissen sieht es genauso aus...JA, SASPF ist etwas anders als SAP, aber mit Kenntnissen im zivilen SAP kriegt man mit ein paar Tage Ausbildung am Arbeitsplatz auf die Kette.

So far...
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