Hallo Forum,
zu meiner Person. Ich bin 26 Jahre alt, abgeschlossene verwendbare kfm. Ausbildung + Abschluss als Wirtschaftsfachwirt und habe mich für die FW-Laufbahn Fachdienst (SaZ12) beworben.
Zu meiner Situation:
Kurz nach Abgabe meiner Bewerbung wurde mir Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen. (Sachverhalt: Hatte einen Wildunfall, ohne Fremdschaden, bei dem ein AAK von 0,85 festgestellt wurde) Heraus kam ein Fahrverbot von 6 Monaten und eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen. Das Verfahren war abgeschlossen bevor ich zum Auswahlverfahren eingeladen wurde. Dort angekommen gab ich am Steuerkopf an das ich diesbezüglich noch etwas nachzureichen hätte. Als Antwort teilte man mir mit das ich die im Prüfgespräch einreichen sollte. Im Prüfgespräch gab ich dann das Urteil ab und schilderte den Vorfall. Darauf wies mich der Prüfer dann darauf hin das ich den Vorfall bei meiner Bewerbung nicht angegeben hätte. Ich erklärte ihm das der Vorfall sich erst nach Abgabe ereignet hätte und ich deshalb die dafür vorgesehenen Fragen auf meinem Bogen mit nein beantwortet hätte.
Ergebnis im Gespräch ergab das aufgrund dieses Vorfalls keine FW Eignung gegeben werden kann. Als alternative bekam ich die Uffz Eignung und schloss das Verfahren soweit ab. Der Einplaner meinte das mein Fall erst zum RB müsste vorher könne er nichts machen.
Jetzt 2 Wochen später habe ich Post vom KC erhalten mit der Aussage das aufgrund meines Bewerbungsverhalten eine Charakterliche Eignung als bedenklich gesehen wird und mir deshalb abgesagt wird.
Frage hierzu:
1. Handelt es sich hierbei um eine einfache Ablehnung oder schon um einen versuchten Einstellungsbetrug (Sperrfrist)
2. Wenn ich ich es doch im Prüfgespräch von mir aus anspreche und Unterlagen dazu vorlege, war es doch vor Abschluss des Prüfverfahrens?
3. Kennt jemand die Vorschrift in der die Kriterien bzgl. Vorstrafen / Einstellung geregelt werden?
3. Gibt es Möglichkeiten dagegen Wiederspruch einzulegen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.