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Autor Thema: Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin  (Gelesen 129789 mal)

Captain Samsonite

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Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« am: 07. März 2019, 22:59:49 »

Sachverhalt:
Soldat lebt nun mit Freundin in Mietwohnung zusammen. Freundin ist nun schwanger.
Sie bezog vor dem Zusammenleben Leistungen von der Sozialbehörde. Wohnung wurde auch von Sozialbehörde finanziert, da Freundin - ansonsten einkommenslos - zuvor allein darin lebte.

Der Soldat lebt nun - wie erwähnt - mit in der Wohnung; die Sozialbehörde hat alle Leistungen für Freundin aus diesem Grunde eingestellt.

Da der nun gemeinsame Unterhalt vom Soldaten nicht allein sichergestellt werden kann, hier die Frage: Welche Leistungen können in solch einem Fall wo beantragt werden ?

Ist eine zeitnahe Heirat der beiden sinnvoll, damit staatliche Leistungen "leichter" beantragt und gewährt werden können ?


Vielen Dank im voraus für entsprechende Hinweise, Tipps etc..

 


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KillBurn93

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #1 am: 07. März 2019, 23:05:01 »

Der betreffende Soldat soll sich mit dem Sozialdienst der Bundeswehr in Verbindung setzen die können zielgerichtet beraten und informieren.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Amkebo

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #2 am: 08. März 2019, 00:52:04 »

Krieg gerade echt nen dicken Hals. Tipp mal bei deiner Suchmaschine der Wahl, ich hab die mit Goo..e genutzt, ein: „Elterngeld arbeitslos“. Aktuell ist es der Bundeswehr erstmal egal ob die Frau schwanger ist, da du noch nicht Vater bist! Sprich gibt seitens der Bundeswehr nichts zu holen, denn darauf scheinst du ja aus zu sein.


Im weiteren mal richtig einfach gedacht:
Eine Heirat erhöht dein Einkommen, da dir die Bundeswehr einen Familienzuschlag gewährt.

Ansonsten alles Gute und das Beste für den Nachwuchs.
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F_K

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #3 am: 08. März 2019, 06:55:58 »

Wieso sollte ein Soldat eine Freundin / Kind nicht unterhalten können?

Ich nehme an, der Vater ist der Soldat / TE?
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BeGe

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #4 am: 08. März 2019, 09:08:40 »

Das ganze ist etwas kryptisch geschrieben, deshalb hierzu nochmal zwei Fragen:

Welche Leistungen erhielt die Freundin? ALG II (Hartz IV)?
Wie lange lebt der Soldat mit der Freundin in der Mietwohnung?

Falls ALG II empfangen wird / wurde:
Leben beide weniger als 12 Monate zusammen in der Wohnung, kann gegen eine Bedarfsgemeinschaft argumentiert werden. Insofern zahlt das Jobcenter (anteilig) Miete und Nebenkosten der Freundin weiter.
Bei mehr als 12 Monaten des gemeinsamen Haushaltes ist von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen und das Jobcenter zieht den Sold des Soldaten in die Berechnungen der Leistungen für die Freundin mit ein. Die Höhe des Verdienstes des Soldaten plus diverse andere Faktoren (vorhandenes Vermögen, etc.) können dazu führen, dass keine Sozialleistungen empfangen werden dürfen.

Ansonsten wie schon erwähnt: umgehend den Sozialdienst der Bundeswehr kontaktieren.
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Captain Samsonite

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #5 am: 08. März 2019, 10:18:44 »

So...erst einmal herzlichen Dank für die bisherigen Antworten.

Und @ Amkebo: Natürlich auch Dir vielen Dank und gute Besserung für Deine Halsprobleme... 8)
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Amkebo

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #6 am: 08. März 2019, 20:29:17 »

Verstehe deine Anmerkung nicht. Versteh auch das Schmarotzen nicht.
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IGEL

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #7 am: 12. März 2019, 10:37:57 »

Das Zusammenleben von mehr als einem Jahr ist EIN Anhaltspunkt für das Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VEG). Ist ein gemeinsames Kind unterwegs besteht zum einen bereits ab diesem Zeitpunkt eine Unterhaltspflicht des anderen Elternteils, zum Anderen kann bereits dann von dem Vorliegen einer VEG ausgegangen werden.

Das Alg II ist allen anderen Leistungen nachrangig. Es könnte bei vorhandenem (aber nicht ausreichendem) Einkommen geprüft werden, ob

- Wohngeld
- (nach Geburt) Familienzuschlag (Familienkasse) zusätzlich zum Kindegeld und Elterngeld

beantragt werden können.

Eventuell kann aufgrund der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein Zuschuss vom Jobcenter gezahlt werden. Hier kann aber auch sehr gut die Krankenkasse über Möglichkeiten beraten und natürlich der Sozialdienst der Bundeswehr.
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Rekrut84

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #8 am: 12. März 2019, 17:13:38 »

Ich verstehe wirklich nicht was es da groß zu fragen gibt?

Zwei Menschen die ein Kind erwarten leben in einer Wohnung zusammen.
Wenn man nun merkt das Geld aus dem Sold reicht nicht, dann kommen doch wohl nur noch Wohngeld und ALG II aufstockend in Frage

Mit den Angaben zu den Kosten der Unterkunft und dem Sold kann man im Netz ganz leicht den Grundbedarf ermitteln und auch wieviel ALG II zustehen würde.
Auch kann man Wohngeldrechner im Netz finden.

Eine Heirat will gut überlegt sein, weil sie nämlich mehr beinhaltet als nur steuerliche und besoldungsrechtliche Vorteile.
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Andi8111

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #9 am: 12. März 2019, 18:05:57 »

Es ist aber einfacher, um Hilfe zu brüllen, sich alles vortragen lassen umd über die Behörden zu schimpfen.
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Captain Samsonite

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #10 am: 14. März 2019, 11:52:28 »

@ Andi8111

Den Spruch hättest Du Dir sparen können; denn niemand hat hier über Behörden "geschimpft".
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Fitsch

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #11 am: 20. März 2019, 14:06:35 »

soooooooo

jetzt atmen wir alle wieder tief durch die Hose. Ich weiß - der Frühling kommt - Gefühle brechen aus einem raus .... Ist aber alles kein Grund hier subjektiv emotional zu werden.

Der einzig vernünftige Ansprechpartner wurde hier schon genannt. Sozialdienst.

Des weiteren ist evtl. noch der Hinweis erlaubt dass alsbald, sofern noch nicht geschehen, eine Vaterschaftsanerkennung (geht auch pränatal) abgegeben werden sollte.
Ansonsten ist man nicht der (rechtliche) Vater.
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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #12 am: 20. März 2019, 14:52:23 »

Sobald eine Bedarfsgemeinschaft existent ist wird wie schon beschrieben, das Gehalt des Soldaten in die Bedarfs Rechnung mit einbezogen.
Vaterschaft anerkennen bedeutet auch sehr große Verantwortung auch für spätere Unterhaltszahlungen, aber rechtlich notwendig für Zahlungen, Sorgerecht u.s.w.
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Fitsch

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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #13 am: 21. März 2019, 10:29:47 »

wenn man scharf schießt muss man mit den Konsequenzen leben, das muss eigentlich jeder Soldat kapieren ....
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Antw:Soldat mit schwangerer Lebensgefährtin
« Antwort #14 am: 21. März 2019, 18:44:36 »

Wir bei jedem Schiessen ja nochmal belehrt / abgefragt - heute noch genossen.

Ich wünsche dem jungen Glück alles Gute!
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