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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berechnung Stehzeit für Beförderung  (Gelesen 40604 mal)

24Cent

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #30 am: 16. März 2019, 10:50:14 »

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Zusatzfrage:
wie wahrscheinlich ist es denn in der Reihung so weit vorne zu landen daß es für den Beförderung langt ohne eine 2te Beurteilung? Schafft man das überhaupt?
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #31 am: 16. März 2019, 10:58:44 »

Muss nicht auch noch vor der Beförderung zum StOffz der SOL (Basislehrgang, oder wie er aktuell heißt) besucht sein? ???

Theoretisch ja, aber auch das erfolgt in Absprache mit BAPersBw! Aber dafür hat er ja dann ab Einstellung drei Jahre Zeit, abzüglich der Wüb-Tage im Dienstgrad Hauptmann!
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Tommie

  • Gast
Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #32 am: 16. März 2019, 11:01:18 »

Zusatzfrage:
wie wahrscheinlich ist es denn in der Reihung so weit vorne zu landen daß es für den Beförderung langt ohne eine 2te Beurteilung? Schafft man das überhaupt?

Nachdem Sie laut Ihrer Aussage auf eine Planstelle A13/A14 eingestellt werden, muss das kein allzu großes Problem darstellen ;) ! Sie sollten idealerweise in einer von BAPersBw angeforderten Sonderbeurteilung jedoch besser als mit 6,2 beurteilt werden!
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särsch

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #33 am: 16. März 2019, 11:26:52 »

Hallo Tommie,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Somit sind alle Unklarheiten beseitigt.
Bitte verwechseln Sie mich aber nicht mit 23Cent und 24Cent. Ich schreibe hier nur unter meinem registrierten Namen.
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Tommie

  • Gast
Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #34 am: 16. März 2019, 11:51:39 »

Ja, jetzt, wo Sie es sagen, habe ich meinen Fehler auch bemerkt ;) ! Entschuldigung schon mal vorab, wenn ich Sie desillusioniert haben sollte, aber die von mir in meinem großen Posting aufgemachte Rechnung kommt so von der Abteilung Personal Grundsätze im BMVg und ist beileibe nicht auf meinem Mist gewachsen!

So hart wie es klingt, aber von einer Reservisten-Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann können Sie sich in Ihrem Falle (Wiedereinstellung als SaZ!) nichts kaufen. Die ist quasi das Papier nicht wert, auf dem Sie gedruckt ist und wenn das Papier nicht fußelt, dann können Sie sich damit … ;) !

Mit Ihrem Personalführer bzw. Personalbearbeiter bei BAPersBw sollten Sie zügig nach Wiedereinstellung folgende "Baustellen" angehen:

1. Ihre Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann weisen Sie nach durch die Vorlage der entsprechenden Wehrdienstzeitbescheinigungen. Bestehen Sie auf Anrechnung bzw. "Abzug" von dem Beförderungstermin, der sich aus Einstellung plus drei Jahre errechnet! Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Beförderungstermin (bei Vorliegen aller Voraussetzungen!) schriftlich geben!
2. Ihre Teilnahme am Basislehrgang für Stabsoffiziere: Notwendig oder nicht für die Beförderung? Wenn zwingend erforderlich, dann einen Zeitrahmen für Ihre Teilnahme an dieser Ausbildung!
3. Beurteilung: Wann und in welcher Form? Regulärer Turnus, Anlass-Beurteilung oder von BAPersBw angeforderte Sonderbeurteilung, wobei letzteres für den Vorgesetzten einfacher zu handhaben ist!

Wenn diese Punkte geklärt sind, haben Sie quasi Ihre To-Do-Liste generiert, an der Sie sich entlang hangeln können ;) !
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särsch

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #35 am: 16. März 2019, 12:01:04 »

Mit Ihrem Personalführer bzw. Personalbearbeiter bei BAPersBw sollten Sie zügig nach Wiedereinstellung folgende "Baustellen" angehen:

1. Ihre Wehrübungstage im Dienstgrad Hauptmann weisen Sie nach durch die Vorlage der entsprechenden Wehrdienstzeitbescheinigungen. Bestehen Sie auf Anrechnung bzw. "Abzug" von dem Beförderungstermin, der sich aus Einstellung plus drei Jahre errechnet! Lassen Sie sich Ihren frühestmöglichen Beförderungstermin (bei Vorliegen aller Voraussetzungen!) schriftlich geben!
2. Ihre Teilnahme am Basislehrgang für Stabsoffiziere: Notwendig oder nicht für die Beförderung? Wenn zwingend erforderlich, dann einen Zeitrahmen für Ihre Teilnahme an dieser Ausbildung!
3. Beurteilung: Wann und in welcher Form? Regulärer Turnus, Anlass-Beurteilung oder von BAPersBw angeforderte Sonderbeurteilung, wobei letzteres für den Vorgesetzten einfacher zu handhaben ist!

Wenn diese Punkte geklärt sind, haben Sie quasi Ihre To-Do-Liste generiert, an der Sie sich entlang hangeln können ;) !

1. Ich könnte am 10. Oktober zum M d.R. befördert werden. Entsprechend werde ich eine Wiedereinstellung zum 1. November anstreben. Somit erspare ich mir und meinem Personalführer etwaige Rechnungen mit RDL-Tagen. Dies erscheint mir der derzeit "sauberste" Weg zu sein.
2. Nicht notwendig. Ich gehe im August auf den Taktik I-Lehrgang an der OSH. Laut Personalführung ist dies der entscheidende Lehrgang auf dem Weg zum StOffz. Auf den Basislehrgang für StOffz in Hamburg werde ich nur geschickt, falls ich BS werden würde.
3. Siehe 1. Dieses "Feilschen" um den Zeitpunkt der Beurteilung könnte somit auch entfallen
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #36 am: 16. März 2019, 12:04:24 »

Sind Sie denn als Hauptmann (endgültig!) schon beurteilt worden? Wie lange liegt Ihre letzte RDL zurück? Sind Sie sich sicher, dass BAPersBw, Abt. VI, mit Ihrer Beförderung zum Major d. R. "Gewehr bei Fuß" steht ;) ? Ich würde das alles vorher abklären! Wenn Sie nämlich nicht termingerecht befördert werden (können), wäre das schon ein grober Knieschuss ;D !
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24Cent

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #37 am: 16. März 2019, 12:32:10 »

Hamburg ist doch aber Grundvoraussetzung für die Beförderung zum Major.... Oder täusche ich mich?
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F_K

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #38 am: 16. März 2019, 12:36:33 »

@ Tommie:

Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....
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särsch

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #39 am: 16. März 2019, 13:38:46 »

Sind Sie denn als Hauptmann (endgültig!) schon beurteilt worden? Wie lange liegt Ihre letzte RDL zurück?

Jawohl, das bin ich. Im September 2018 war ich auf meiner letzten RDL.
Im Juni oder Juli gehe ich voraussichtlich auf eine A13-RDL.

Zitat von: Tommie
Sind Sie sich sicher, dass BAPersBw, Abt. VI, mit Ihrer Beförderung zum Major d. R. "Gewehr bei Fuß" steht ;) ? Ich würde das alles vorher abklären! Wenn Sie nämlich nicht termingerecht befördert werden (können), wäre das schon ein grober Knieschuss ;D !

Ob das BAPers "Gewehr bei Fuß" steht, weiß ich nicht. Ich werde das am Montag mit meinem aktuellen Personalführer durchsprechen. Ich hatte das Thema aber schon einmal angesprochen, weswegen ich ja auf diesen Taktik I-Lehrgang geschickt werde.


@ Tommie:

Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....

Was keineswegs verwerflich ist.
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DeltaEcho

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #40 am: 16. März 2019, 13:40:14 »

Zitat
2. Nicht notwendig. Ich gehe im August auf den Taktik I-Lehrgang an der OSH. Laut Personalführung ist dies der entscheidende Lehrgang auf dem Weg zum StOffz. Auf den Basislehrgang für StOffz in Hamburg werde ich nur geschickt, falls ich BS werden würde.

Dem ist nicht so, der Taktik 1 hat nichts mit dem StOffz zu tun, dieser Lehrgang wird von jedem OffzTrDst besucht.

Ich hatte auch einen Major auf dem Taktik 1, vielmehr muss der Taktik 1 zwingend vor dem Major besucht werden.

Zitat
Nachdem Sie laut Ihrer Aussage auf eine Planstelle A13/A14 eingestellt werden, muss das kein allzu großes Problem darstellen ;) ! Sie sollten idealerweise in einer von BAPersBw angeforderten Sonderbeurteilung jedoch besser als mit 6,2 beurteilt werden!

Es ist für eine Reihung egal ob man auf einem A13 oder A13/A14 Posten sitzt, mit nur einer BU egal wie gut sie ausfällt warten man trotzdem. Hintergrund ist die Entwicklungsprognose der letzten drei Beueteilungen, die ebenfalls in die Reihung bzw. den Punktsummenwert einfließen.Es gibt zur Zeit eine Reihung bei A13, da nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.

Meine ganz persönliche Meinung wäre es eine Frechheit, einfach den Dienstantritt auf den 1.11 zu legen, dann Major d.R. zu werden und als Major statt als Hptm wieder einzusteigen. Ergebnis ist, es darf wieder ein Kamerade länger warten auf seine Major Beförderung.

Sitzt du den auf einer A13 Stelle und bist dort beordert, dies ist doch Voraussetzung um Major d.R. zu werden oder ?

@24cent für Truppendienstoffiziere mit dem "normalen" Werdegang.
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F_K

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #41 am: 16. März 2019, 14:11:20 »

@ DE:

Die Nutzung legaler, extra vorgesehener Verfahren kann keine "Frechheit" sein.

So Recht und Gesetz und so ....
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DeltaEcho

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #42 am: 16. März 2019, 14:42:09 »

Zitat
So Recht und Gesetz und so ....

Ich habe auch nie gesagt, dass dies ungesetzlich ist, dennoch haben wir z.Z. Wartezeiten für A13.

Dies führt bei Berufsoffizieren die zur Befördung anstehen, nicht gerade zur Zufriedenheit, wenn es für Reservisten die wiedereingestellt werden so einfach ist direkt als Major wiedereingestellt zu werden.

Mit einfach meine ich hier eine RDL auf einen A13 DP.

Man dies kann man durchaus kritisch hinterfragen und bezeichnen es als, trotz der gesetzlichen Zulässigkeit als frech.

Zitat
Er soll Res geben, die warten aus besagten Gründen mit einem Wiedereinstieg bis sie Oberstlt sind und machen bis dahin halt jeweils 10 monatige RDL....

Dieses Beispiel ist noch besser, da die Wartezeiten für den OTL nach meinem Kenntnisstand bis zu 36 Monate betragen.
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SolSim

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #43 am: 16. März 2019, 14:53:40 »

Es wird doch nicht jeder Reservist pünktlich nach Wartezeit und Mindestdiensttagen befördert.

Da sollte man doch die Kirche im Dorf lassen ;-)
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #44 am: 16. März 2019, 15:35:35 »

Weiterhin sollte man berücksichtigen, dass für eine Beförderung zum Major d. R. 24 Wehrübungstage notwendig sind, davon 12 auf einem höher bewerteten Dienstposten und eine Beurteilung zwingend erforderlich ist! Während eines Lehrgangs an der OSH wird und darf keine Beurteilung erstellt werden, daher wäre eine weitere RDL von mindestens 12 zusammenhängenden WÜb-Tagen notwendig, um befördert werden zu können!

Und: Für eine Einstellung als Major ist der Dienstgrad Major zwingend erforderlich, zumindest bei der Kombination Wiedereinstellung mit bereits erdientem Dienstgrad! Nur, weil man theoretisch Major werden könnte, stellt einen niemand als solcher ein! Der Plan, bis zum November zu warten und dann als Major einzusteigen, wird vermutlich die erste Feindberührung nicht überleben ;) !
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