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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Berechnung Stehzeit für Beförderung  (Gelesen 40649 mal)

Peter_78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #60 am: 15. Mai 2019, 09:16:24 »

Danke für die schnellen Antworten!

Die zukünftige RDL im DG Hptm. und in einer höher bewerteten Verwendung muss aber noch nicht mit Beorderung auf einem Major-DP erfolgen?
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Peter_78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #61 am: 15. Mai 2019, 09:29:28 »

Meine Fragen sind beantwortet.

Ich habe die letzten 3 Posts eben erst lesen können.

Danke für eure Mühe!
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DieEhefrau

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #62 am: 17. Mai 2019, 15:06:43 »

Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:

- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

... wenn das alles erfüllt ist, und die Beurteilung von der "Reihung" ausreichend gut ist, dann ist die früheste Möglichkeit wohl Mai 2020. [Peter78 hat RDL im April/Mai 2019 gesamt 40 Tage, inkl. Beförderung zum Hptm. d.R.]

Darf ich dazu noch was fragen? Vom Hauptmann (Offizier) zum Major (Stabsoffizier) ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung.
Wie ist das mit dem Reservisten? Habe gehört, dass es da auch einen entsprechenden Monatslehrgang gibt. Muss man das nicht auch noch machen? Oder gilt alleine die Beurteilung, dass man für den Stabsdienst geeignet ist?
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DeltaEcho

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #63 am: 18. Mai 2019, 16:03:39 »

Zitat
ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung

Eher 6 Monate je nach länge des spezifischen TSK Moduls und dort wird auch keine Bestenauszeichnung vergeben, sondern die Eignung für die Generalsstabsdienstausbildung.
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F_K

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #64 am: 18. Mai 2019, 19:31:17 »

Für Res gibt es mMn einen SOL Res, der aber nur 2 Wochen dauert, den Einstieg in die Modulausbildung der FüAk bildet, und nicht für die Beförderung zum M benötigt wird.
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DieEhefrau

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #65 am: 19. Mai 2019, 20:17:45 »

Zitat
ist ja normalerweise 1,5 Jahre Stabsoffizierlehrgang - incl. Bestenauszeichnung
.. die Eignung für die Generalsstabsdienstausbildung.
Genau die meinte ich! Danke.

Für Res gibt es mMn einen SOL Res, der aber nur 2 Wochen dauert, den Einstieg in die Modulausbildung der FüAk bildet, und nicht für die Beförderung zum M benötigt wird.
@F_K: ok. Also nur 2 Wochen Lehrgang und nicht zwingend.

Ja, 24 Tage, 12 auf der höher dotierten Verwendung (hier also M oder M/OTL Dienstposten), dann natürlich BEURTEILUNG, dann UMPLANUNG vom Hptm Dienstposten (Beorderung) auf M oder M/OTL Dienstposten.

Wir haben hier also die klassischen Herausforderungen:
- passender Beorderungsdienstposten
- 1 Jahr zwischen zwei Offz Beförderungen
- Beurteilung auf höher dotiertem Dienstposten

Also, für Nicht-Bundeswehrler: Man braucht 12 Tage auf dem Majorsdienstposten!
Und wenn das BAPers sich weigert, die Umplanung/Einplanung auf M vorzunehmen? Man hätte zum Beispiel nicht alle Kenntnisse für diesen M-DP. Es gibt ja wohl keinen DP, der für einen Hauptmann UND einen Major besetzt werden könnte.
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F_K

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #66 am: 19. Mai 2019, 21:19:19 »

Liebe Ehefrau,

Es gibt Personalführung - die kümmern sich drum. Im Idealfall bekommt der Hptm ja eine oder zwei gute Beurteilungen - da ist dann Potential zu sehen ...

... Dann wird der Soldat so ein Jahr vor einer möglichen Beförderung umgeplant, kann sich bewähren, wird beurteilt und befördert ...

(Falls Lehrgänge notwendig sind, gibt es auch die ... ).
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DieEhefrau

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #67 am: 19. Mai 2019, 23:09:30 »

Liebe Ehefrau,
:-[  ... macht mich ganz verlegen.
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Richard_DH78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #68 am: 22. September 2019, 08:23:59 »

Hallo, ich habe mir gen gesamten Thread durchgelesen und habe folgende Frage(n), da ich selber vor der Situation stehe, ob Wiedereinstellung als Hptm. oder doch noch die Beförderung zum Maj. d.R. (Voraussichtlich im kommenden Jahr) abzuwarten und dann Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen.

Es scheint ja bekannt zu sein, dass es an Maj-DP mangelt und bereits viele aktive Hauptleute auf eine Beförderung zum Major warten. Wie sehen dann die Chancen für einen Maj. d.R. aus auf Wiedereinstellung, doch wohl schlechter als wenn man bereits als Hptm. wieder eingestellt wird?

Mir wurde von meinem PersStOffz empfohlen noch die Beförderung zum Maj. d.R. abzuwarten und dann erst Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen. Ich möchte aber keine Zeit verlieren und die Antragstellung schnellstmöglich in Bearbeitung bringen. Andererseits bin ich natürlich einer Wiedereinstellung als Maj. eher zu geneigt als im DG Hptm.

Kann man mit BAPersBw tatsächlich die Wiedereinstellung so planen, dass sie erst nach erfolgter Beförderung zum Maj. d.R. erfolgen würde?



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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #69 am: 22. September 2019, 09:25:45 »

Zunächst ein paar Fragen, die man noch geklärt haben sollte, bevor man hier zielgerichtet helfen kann:

1. Sind Sie in Ihrem aktuellen Dienstgrad denn überhaupt schon beurteilt worden? Wenn ja, wann (Jahr genügt!)?

2. Sollten Sie noch nicht beurteilt worden sein, oder keine aktuelle Beurteilung haben, wird BAPersBw, Abteilung VI, eine Beurteilung bei Ihrer nächsten RDL anfordern! Wann ist denn die RDL geplant?

3. Sie sollten gewahr sein, dass die Beurteilung zum Ende der RDL erstellt werden wird und sie nicht sofort in der RDL befördert werden, weil die Beurteilung erst im System komplett "durchlaufen" muss, bevor die Beförderung angestoßen werden kann! Rechnen Sie bitte mit bis zu drei Monaten nach der RDL! Was ist denn Ihr zeitlicher Rahmen für eine Wiedereinstellung? Gibt es Zeitgrenzen, nach denen Sie nicht mehr können/Wollen/dürfen?

4. Ich verstehe Ihr Anliegen schon alleine deshalb, weil Sie bei einer Einstellung als Hauptmann in der Regel auf eine A9 bis A11-Stelle eingeplant werden, maximal jedoch auf eine A12-Stelle! Und wenn Sie als Hauptmann eingestellt werden, haben Sie eine Wartezeit von drei Jahren bis zur Beförderung zum Major, wenn Sie denn eine Stelle haben! Von diesen drei Jahren wird allerdings die Zeit (jeder einzelne RDL-Tag!) zurück gerechnet, den Sie im Dienstgrad Hauptmann wehrgeübt haben! Wie viele RDL-Tage haben Sie denn schon als Hauptmann?
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Ralf

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #70 am: 22. September 2019, 09:30:08 »

Grundsätzlich: das Fehl auf A9-A11 DP ist größer als auf StOffz-DP. D.h. aber auch, dass eine Wiedereinstellung im DGrad Hptm auch so von der Verpflichtungszeit berechnet werden kann (SaZ 17 oder 8 Offizierdienstjahre), dass keine Förderung zum StOffz erfolgt. Einstellungen erfolgen ja zuvorderst aus Bedarfsgründen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob im Einzelfall eine gefragte Qualifikation mitgebracht wird und deswegen abweichend entschieden wird.
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DeltaEcho

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #71 am: 22. September 2019, 16:46:00 »

Zitat
Es scheint ja bekannt zu sein, dass es an Maj-DP mangelt und bereits viele aktive Hauptleute auf eine Beförderung zum Major warten

Diese Einschätzung kann ich nicht teilen, die Wartezeiten sind im Moment sehr gering was A13 angeht.
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Ralf

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #72 am: 22. September 2019, 19:23:10 »

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Richard_DH78

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #73 am: 22. September 2019, 20:09:27 »

Grundsätzlich: das Fehl auf A9-A11 DP ist größer als auf StOffz-DP. D.h. aber auch, dass eine Wiedereinstellung im DGrad Hptm auch so von der Verpflichtungszeit berechnet werden kann (SaZ 17 oder 8 Offizierdienstjahre), dass keine Förderung zum StOffz erfolgt. Einstellungen erfolgen ja zuvorderst aus Bedarfsgründen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob im Einzelfall eine gefragte Qualifikation mitgebracht wird und deswegen abweichend entschieden wird.

Das ist selbstverständlich, dass vorwiegend nach Bedarf wiedereingestellt wird. Ich möchte mir lediglich die Chance auf Wiedereinstellung - durch weitere RDL bis zur Beförderung zum Mac. d.R. - nicht mindern. Denn bin ich dann erst mal Mai. d.R. und stelle den Antrag auf Wiedereinstellung und es besteht kein Bedarf, hat sich das "Projekt" erledigt.

Zu den zuvor gestellten Fragen:

1.) Als Hptm. habe ich dieses Jahr bereits eine RDL absolviert (24 Tage), aber ohne BU. Zumindest hat BAPersBw keine BU angefordert.
     Meine letzte BU erfolgte noch im DG Olt. im Jahr 2018.

2.) Nächste RDL ist jetzt im Oktober (12 RDL-Tage) auf meinem neuen DP (ist ein A12-DP).

3.) Von der Zeit her habe ich selber keine Grenze und auch keine dringende Notwendigkeit. Allerdings möchte ich auch nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, sondern rechtzeitig meine Chance auf Wiedereinstellung nutzen. Ob es Grenzen gibt? Vom Alter her? Ich bin 78´er Jahrgang.

4.) Eine Wiedereinstellung als Major ist sicherlich "attraktiver" als im DG Hptm. Zum einen spart es Zeit und zum anderen bin ich der Meinung, dass die Chancen als wiedereingestellter Hptm. relativ pünktlich Major zu werden geringer ausfallen. Kann mich aber auch täuschen.

Meine Wiedereinstellung strebe ich als PersOffz/PersStOffz an. Besteht da Bedarf?

Der bisherige Plan meines PersStoffz in Bezug auf meine Person sieht wie folgt aus:

Oktober 2019 eine RDL von 12 Tagen im DG Hauptmann, damit ich insgesamt 36 Tage im DG Hptm. gedient habe.
Im Jahr 2020 erfolgt eine Umbeorderung auf einen KpChef-DP + RDL von 2 Wochen + BU.
Anschließend wieder Umbeorderung auf einen A13-DP + RDL von ebenfalls 2 Wochen, inklusive Beförderung zum Major.

Ob der Plan aufgehen wird... mal sehen.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
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Tommie

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Antw:Berechnung Stehzeit für Beförderung
« Antwort #74 am: 22. September 2019, 20:21:06 »

Vielen Dank erstmal für die Antworten, die jedoch neue Fragen aufwerfen:

1. War denn die RDL im Jahre 2019 Ihre erste RDL im Dienstgrad Hauptmann? Wenn dem so ist, hätte BAPersBw hierfür eine Beurteilung anfordern müssen! Andere Möglichkeit: Ihr Übungstruppenteil hat die Anforderung einer BU durch BAPersBw "übersehen" ;) !
2. Prinzipiell kann das jedoch auch dadurch "gerade gezogen" werden, wenn Sie bei der nächsten RDL beurteilt werden! Das sollten Sie dann auf jeden Fall mit BAPersBw abkarten!
3. Wann ist denn Ihre Beförderung zum Leutnant erfolgt? Grund für diese Frage ist, dass sie zehn Jahre brauchen ab dem Zeitpunkt der Beförderung zum Leutnant und nicht nur die entsprechenden RDL-Tage im jeweiligen Dienstgrad! Vorher können Sie definitiv nicht Major werden! Haben Sie diese Regelung berücksichtigt?
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