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Autor Thema: Öffentliche Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses  (Gelesen 1725 mal)

sledgehammer

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https://www.bundestag.de/verteidigung#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTkva3cxMi1wYS12ZXJ0ZWlkaWd1bmctNjI5NjMw&mod=mod539928

Sachverständigenanhörung Generalleutnant Ludwig Leinhos

Zeugenvernehmung Thea Dilger / Helmut Peters

Öffentliche Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses gem. Artikel 45 a Abs. 2 GG

Auszug
Zitat
Von einer „viel zu hohen Fehlerquote“ beim Abschluss von Beraterverträgen durch die Bundeswehr hat Thea Dilger vom Bundesrechnungshof gesprochen. Um diese Thematik kreist die Arbeit des Untersuchungsausschusses, zum dem sich der Verteidigungsausschuss eingesetzt hat. Dilger sagte in der ersten öffentlichen Sitzung als erste Zeugin aus. Zuvor hatte Generalleutnant Ludwig Leinhos als Sachverständiger erläutert, warum die Streitkräfte auf externe Unterstützung nicht verzichten könnten. Damit begann der Untersuchungsausschuss unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) in seiner insgesamt fünften Sitzung mit der inhaltlichen Arbeit.

Dilger legte dar, dass in 55 Prozent der geprüften Fälle die Begründung für einen Vertrag mit Externen gefehlt habe, in 75 Prozent sei die wirtschaftliche Notwendigkeit nicht beschrieben worden. Bei 30 Prozent der Abschlüsse habe der Bundesrechnungshof Mängel beim Prüfpunkt Vergaberecht ausgemacht.



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StOPfr

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Zum Thema die hib-Meldung 314/2019 vom 22. März 2019:


Prüfer: Keine Aussage über Schaden

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 22.03.2019 (hib 314/2019)

Berlin: (hib/fla) Der Bundesrechnungshof hat zwar massive Verstöße der Bundeswehr beim Abschluss von teils millionenschweren Verträgen mit externen Unternehmen festgestellt. Es sei "davon auszugehen, dass vermeidbare Mehrausgaben entstanden sind", sagte die Prüf-Verantwortliche Thea Dilger. Doch über den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden für den Steuerzahler könne sie "keine Aussage treffen", meinte sie gestern (21. März 2019) in einer Sitzung des Verteidigungs-Untersuchungsausschusses unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD). Schließlich sei im Nachhinein kaum feststellbar, welche Preise bei einer korrekten Vergabe zustande gekommen wären oder ob die Bundeswehr mit eigenen Kräften die Aufgaben hätte erledigen können.

Ihr Kollege Helmut Peters, der speziell Verträge im IT-Bereich unter die Lupe genommen hatte, nannte aber für einen Fall eine Schadenssumme von einer Million Euro. Es ging um einen Rahmenvertrag mit der Firma S. mit einem Volumen von knapp 20 Millionen Euro. Das Unternehmen selbst habe keinerlei Leistung erbracht, sondern nur Unterauftragsnehmer eingesetzt. Auf deren Forderung sattelte es einen Aufschlag drauf, bevor sie die Rechnung an die Bundeswehr schickte. Die hätte nach Peters Darstellung freilich gleich mit den Subunternehmen Verträge schließen können.

Ob in solche Fälle Vetternwirtschaft hineinspielen könnte, dazu gab es in öffentlicher Sitzung keine Auskünfte. Peters verwies allerdings auf eine anonyme Eingabe vom Januar 2018 mit Erkenntnissen aus Cyber-Projekten. Darin sei auch auf Personenbeziehungen verwiesen worden. Doch sei der Bundesrechnungshof nun mal keine Staatsanwaltschaft. Er habe die Eingabe an das Verteidigungsministerium weitergeleitet, das dann selbst ermitteln oder Strafverfolgungsbehörden einschalten könne.

Dilger stellte dar, dass der Bundesrechnungshof weit höhere Fehlerquoten bei Verträgen mit Externen aufgedeckt habe als das Verteidigungsministerium dann eingeräumt habe. So habe die Bundeswehr zugestanden, dass bei 55 Prozent der Vergaben für Beratung und Unterstützung an Externe keine Bedarfsprüfung dokumentiert sei. Der Rechnungshof kam auf 80 Prozent. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung stehen sich 98 Prozent gegen 75 Prozent gegenüber. Wobei der Rechnungshof die Quoten der Bundeswehr akzeptiert habe. Die Summe der zugegebenen Fehler sei so schon "unvorstellbar groß", dass sich ein Streit über die Prozentzahl nicht lohne, machte Dilger klar. Auch im Vergleich mit anderen Prüfungen des Bundesrechnungshofs sei die Quote "auffällig hoch".

Der Bundesrechnungshof beurteilte nur, ob aus den Akten hervorging, dass die vor einer Vergabe vorgeschriebenen notwendigen Prüfungen wie eben der Bedarf auch durchgeführt wurden. Dilger geht davon aus, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen überwiegend tatsächlich nicht stattfanden. Dabei gehe es vor allem um die Frage, ob die Bundeswehr die fraglichen Aufgaben nicht ganz oder teilweise mit eigenen Kräften habe erledigen können. Dies zu beurteilen, sei außerordentlich komplex. Das könne einer nicht einfach im Kopf ermittelt haben.

Sie mochte auch die Begründung nicht gelten lassen, ein Vertrag sei freihändig vergeben worden, weil sich die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen bereits bewährt habe, oder weil Zeitdruck herrsche gebe, oder weil nur diese eine Firma die Leistungen erbringen könne. Mindestens hätten dann noch Angebote von drei weiteren Firmen eingeholt werden müssen. Dass kein Wettbewerb stattgefunden habe, sei nicht zu rechtfertigen.

Ob die Fehler vorsätzlich oder aus Unkenntnis gemacht worden seien, mochte sie nicht beurteilen. "Das steht ja nicht in den Akten." Ob bestimmte Firmen bevorzugt wurden, sei nicht zu erkennen gewesen. Warum überhaupt die Vorgaben nicht eingehalten wurden, konnte sie sich nicht erklären: "Es gibt keinen Grund, der sich aufgedrängt hat."

Dilger kritisierte, dass es im Ministerium keine aktuelle Aufstellung über Aufträge an Externe gegeben habe. Der Überblick sei zum einen sinnvoll, weil in diesen Fällen ja immer Steuergelder ausgegeben werden. Zum anderen würden Auffälligkeiten bei Korruption oder anderen Unregelmäßigkeiten eher deutlich.

Von den Prüfungen erhofft sich Dilger, dass "künftig Vergaberecht und Bundeshaushaltsordnung eingehalten wird".

Quelle

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sledgehammer

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Sachverständigenanhörung Generalleutnant Ludwig Leinhos (Beweisbeschluss SV -1)

Frage wegen Befangenheit: War der Generalleutnant Ludwig Leinhos an der Vergabe der Aufträge beteiligt/hat diese angefordert?
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