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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: 04.04.2019: Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen  (Gelesen 6300 mal)

StOPfr

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Im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses ging es am 4. April 2019 um die Änderung der Praxis im Zusammenhang mit Beraterverträgen:

Bundesrechnungshof prüft Vergabepraxis von Ver­trägen im Ministerium

Quelle
« Letzte Änderung: 08. April 2019, 19:17:12 von StOPfr »
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StOPfr

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Laute Alarmglocken im Ministerium

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 10.05.2019 (hib 538/2019)

Zitat: Berlin: (hib/FLA) Nach der Veröffentlichung der massiven Vorwürfe des Bundesrechnungshofs über die Vergabepraxis von Beraterverträgen bei der Bundeswehr waren die verantwortlichen Stellen "gewahrschaut" - also deutlich gewarnt. So beschrieb es in Schifffahrtssprache Matthias Mantey vom Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) am Donnerstag (9. Mai 2019) bei seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD).

Quelle
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StOPfr

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Nächste Ausschusssitzung am 16. Mai:

Öffentliche Beweisaufnahme mit drei Zeugen

Drei Zeugen sollen vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.

Der Unterausschuss des Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss setzt am Donnerstag, 16. Mai 2019, seine öffentliche Beweisaufnahme mit der Vernehmung von drei Zeugen fort. Die Sitzung unter Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Als Zeugen geladen sind Carolin Pütz, Gerhard Maurer und Peter Hemmert.

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StOPfr

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Aus dem Untersuchungsausschuss wird mit hib-Meldung 582/2019 vom 17. Mai 2019 berichtet:

Staatssekretärin rückt in den Fokus (Quelle)

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StOPfr

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Hib-Meldung 664/2019 vom 7. Juni 2019 zum Thema:

General hatte "Wunschkandidaten"

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss - 07.06.2019 (hib 664/2019)

Berlin: (hib/fla) An der Vergabe eines millionenschweren IT-Dienstleistungsauftrags, der vom Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses unter die Lupe genommen wird, hat General Eberhard Bühler als damaliger Abteilungsleiter Planung im Verteidigungsministerium entscheidenden Anteil. Dies wurde bei der Sitzung unter der Leitung von Wolfgang Hellmich (SPD) deutlich. Der Bundesrechnungshof hatte das Vorgehen bei der Vergabe beanstandet.

(...)

Quelle
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Tasty

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Die Sache hat Unterhaltungswert 😉
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Thufir

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Die Bundeswehr braucht Berater (man kann natürlich den Umfang der Beratung kritisieren, gern..) nachdem eigener Sachverstand immer mehr wegrationalisiert wurde.

Hier (..im Untersuchungsausschuß) wird als wesentlicher Angriffspunkt die oft nicht allen Vorschriften genügende Vergabe der Beratungsleistungen kritisiert. Beispielsweise wurde ein Fall in den Medien erwähnt, bei dem ein zuständiger Referent eine Leistung bzw. einen Vertrag abzeichnete, die/der bereits längst erbracht war. Ist das alles? Sollte man nicht genau dieselben Politiker die bohrende Fragen im Ausschuß nach der Rechtmäßigkeit von Vorgängen haben, fragen was sie getan haben um eine rechtmäßige und gleichzeitig schnelle! Beauftragung (nicht nur von Beratungs-)leistungen zu ermöglichen? Aber das sind ja teilweise! auch dieselben Politiker, die sich beispielsweise die "25 Mio. Vorlage" als Instrument der Patronage, des politischen Kuhhandels und der Begünstigung ihrer eigenen Wahlkreise nicht aus der Hand nehmen lassen wollen.

Hier wird leider (bei allem kritisierwürdigem Hang zu übermäßiger externer Beratung durch Frau von der Leyen, auch in ihren vorigen Ministerämtern) nur eine politische Sau durchs Dorf getrieben.

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F_K

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@ Thufir:

Der Offizier achtet RECHT und GESETZ, auch wenn es den Auftrag erschwert ...

Mißachtung von Recht und Gesetz ist für Dich unproblematisch? Es ist doch klar, dass Umgehung von Ausschreibungen zu höheren Preisen führt und Mißbrauch im Sinne von Vorteilsnahme / Bestechlichkeit / Bestechung Tür und Tor öffnet ...
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Tasty

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@ F_K: Magst Du Dich nicht in P_D umbenennen? 😉
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F_K

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@ Tasty:

.. habe ich nicht verstanden.

Ansonsten: Im Zivilen nennt sich das "Compliance" - das Handeln nach Recht und Gesetz, was jeder Kaufmann machen sollte.

Das Erbringen von Leistungen ohne Auftrag ist der "klassische Big Fail", den man machen kann ... Mir ist völlig unklar, wie man solch massives Fehlverhalten als "akzeptabel" einstufen kann.

(Mag auch daran liegen, dass ich zu solchen Themen diverse Trainings besuchen dürfte, wo die strafrechtlichen Folgen und Kostenrisiken ausführlich erläutert würden ...)
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TSG

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Das Erbringen von Leistungen ohne Auftrag ist der "klassische Big Fail", den man machen kann ... Mir ist völlig unklar, wie man solch massives Fehlverhalten als "akzeptabel" einstufen kann.

Naja, das kann man schon machen und ist auch durchaus gängige Praxis. Allerdings sind hier die Grenzen ziemlich eng. In der Regel kommt es dazu, wenn sich beide Seiten einig sind und der Vertragsschluss (die Order) noch nicht vollständig durch alle Buchungs- und Compliance-Systeme/-Stellen gelaufen ist. Das Risiko liegt hier in der Regel beim Auftragnnehmer, da er erst für seine bereits erbrachten Leistungen entlohnt wird, wenn der Vertrag auch endgültig geschlossen wurde.

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Vertrag und Auftrag. Beides ist nicht synonym zu verwenden. In meinem Beispiel liegt quasi indirekt der Auftrag bereits vor, da beide Seiten sich auf einen Vertragsschluss verständigt haben, dieser jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt also eine Willenserklärung vor.

Ob diese Praxis auch im Bereich öffentliche Hand möglich und vor allem legal ist, vermag ich nicht zu sagen.
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F_K

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@ TSG:

"Problem" bei zivilen Arbeitgebern ist ZUSÄTZLICH, dass der "vermeintliche Auftraggeber" überhaupt nicht die Befugnis hat, Aufträge (mündlich?!) ohne Vertrag zu schließen - hier kommen neben ggf. vorliegenden Straftaten noch arbeitsrechtliche Probleme hinzu.
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DieEhefrau

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Freihändige Vergabe ist ein Vergabeverfahren, das nur bei Aufträgen, deren Wert unterhalb der Schwellenwerte liegt und auch dort nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Bei Freihändiger Vergabe werden Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben.
Mehr zum Vergaberecht und den Schwellenwerten bei Wikipedia.  :-X ... 443.000€ netto.

Also, wenn man selbst mit Rahmenverträgen (und deren Abruf) und Ausschreibungen zu tun hat, sieht man das Tun des Generals sehr kritisch. Ausschreibungen machen einfach Sinn! Und bei solchen Beträgen kann man sich ruhig mal mit dem zu beauftragenden Projekt/Produkt auseinandersetzen und Vergleiche einholen. Und selbstverständlich die Bewertungskriterien vor der Ausschreibung festlegen. Und auch deshalb sind mehrere Rollen involviert, bis es zur Vergabe kommt. 
Gut erklärt haben das die Kommentatoren "moth" und "MB" hier -  warum man eben aus einem Rahmenvertrag nicht eine Vergabe machen kann. (Rahmenvertrag haben nur Preisstaffel und Leistungsspektrum - keine Zusage der Komplettabnahme und auch kein Budgetöpfchen für den Auftraggeber! Jede Leistung muss geprüft werden. Nur die Einkaufskonditionen sind damit verhandelt)  ... auch große Dax-Unternehmen erstellen Ausschreibungen (seufz).  ... wenn ich überlege, durch wieviele Hände bei uns 10.000€ gehen! Aber wir haben eben auch eine funktionierenden "Einkauf" als Vergabestelle. Drei Wochen und das ganze ist bei uns geprüft. Es ist alles nicht so einfach. Aber das ist kein Grund, dass man es sich dann einfach macht.

Gibt es für "Wie erstelle ich eine Ausschreibung" keine ATN? @F_K ... wo und wann lernt man sowas?!  >:(
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KlausP

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Zitat
... wo und wann lernt man sowas?! ...

Bei der Bw, als General? Ich vermute (leider) durch learning by doing oder auch nach den drei deutschen Bildungsgrundsätzen

- das haben wir schon immer so gemacht,
- das haben wir ja noch nie so gemacht
- da kann ja jeder kommen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RefüPerser d.R.

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Zitat
... wo und wann lernt man sowas?! ...

Bei der Bw, als General? Ich vermute (leider) durch learning by doing oder auch nach den drei deutschen Bildungsgrundsätzen

- das haben wir schon immer so gemacht,
- das haben wir ja noch nie so gemacht
- da kann ja jeder kommen.

Ich vermisse " isso"
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