Mir sind hier durchaus Unterschiede bewusst. Es haben eben beide Berufsverhältnisse Vor- und Nachteile. Allerdings ist es naiv zu glauben, dass der Beamte heutzutage noch dermaßen bevorteilt ist, dass es diese Verrechnung rechtfertigt.
Unabhängig davon habe ich auch einen Beamten in der Familie und weiß, wie "toll" dieser "Vorteil" der "Kündigung geht nicht" ist, wenn es dann drauf ankommt. Hier hat sich über Jahre hinweg ein anderer Beamter in meiner Familie mit dieser Problematik rumschlagen müssen. Das war definitiv kein Zuckerschlecken und so manches Mal wurde dieser ach so tolle Vorteil verflucht. Und nun sagen Sie nicht er hätte ja einfach kündigen und/oder den Job wechseln können.
Aber das nun auszudiskutieren würde 1. zu weit greifen und 2. am Thema vorbei schießen. Die pauschale Aussage hierzu von tank1911 ist jedenfalls falsch.
Die monatliche Vorauszahlung von Bezügen halte ich auch nicht für eine sinnvolle Rechtfertigung zu dieser Problematik.
Natürlich ist die zeitlich unbegrenzte Fortzahlung des Beamtengehalts im Krankheitsfall attraktiv, allerdings halte ich persönlich das auch nicht für eine Begründung der Verrechnung, da man doch dann erstmal auch länger als 6 Wochen krank sein müsste, um von diesem Vorteil zu profitieren und das hoffentlich nicht der Fall sein wird. Ich weiß z.B. dass der andere Beamte in meiner Familie diesen "Vorteil" zum Glück nie nutzen musste.
Seit dem letzten Änderungsversuch, der ja offenbar mit 2004 schon lang zurückliegt, haben sich doch auch einige Dinge wieder geändert. Man sollte hier auch immer die Veränderung über die Jahre sehen. Wie schon vorhin erwähnt kommt es durchaus vor, dass Gesetze, die früher ihre Berechtigung hatten, irgendwann überarbeitet werden müssten, da sie so nicht mehr zutreffend sind.
Lustig finde ich hier übrigens auch die Begründung der Ablehnung mit den damals aktuellen Sparmaßnahmen und der Befürchtung von Unverständnis der Öffentlichkeit. Das zeigt doch letztlich auch wieder nur, dass es hier nicht um wirklich sinnvolle Argumente ging, sondern nur um Vermeidung von Mehrausgaben und schlechter öffentlicher Stimmung.
Im Endeffekt gibt es diese gesetzliche Regelung vermutlich einfach nur noch, weil irgendwo gespart werden muss und der Gesetzgeber eben leider am längeren Hebel sitzt. Zu denken, dass diese Verrechnung heutzutage noch gerechtfertigt ist, ist naiv.
Ich denke dieses Thema wurde damit nun hinreichend diskutiert. Ich danke euch für eure Antworten, wenn auch ich mit den Ansichten, wie unschwer zu erkennen ist, nicht immer einer Meinung sein möchte und werde. Über diese Angelegenheit werde ich mich dann woanders noch etwas mehr informieren. Vielleicht fehlt auch einfach ein neuer Vorstoß in dieser Richtung, denn die Gegebenheiten ändern sich nun mal über so viele Jahre.