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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verrechnung von Übergangsgebührnissen  (Gelesen 7227 mal)

sambagirl

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #15 am: 12. April 2019, 09:53:41 »

Und bevor dies hier jemand aufgreift...natürlich sind wir froh darüber, dass mein Partner aufgrund des Z-Scheins trotz des Alters (wobei leider auch nur 1 Jahr zu alt ^^) noch diese Stelle erhalten konnte. Deshalb ist der dafür wegfallende Teil der Abfindung (sorry, falls das nicht der korrekte Begriff dafür ist) auch in Ordnung. Darüber beschweren wir uns auch nicht. Lediglich über die Verrechnung und Ungleichbehandlung der Übergangsgebührnisse.
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F_K

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #16 am: 12. April 2019, 09:57:12 »

@ Sambagirl:

Wir leben hier, in Deutschland, in einem RECHTSstaat - und das ist gut so.

Das sollte jemand, der schon jahrelang "für den Staat" gedient hat, und dies auch weiter tun möchte, schon zu schätzen wissen - er hat mal geschworen, genau DIESES zu verteidigen.

Diese Fragestellung ist in GESETZEN geregelt - und dies hat gute Gründe.

Man sollte dann erstmal die Gesetze lesen, verstehen - inklusive des Gestaltungsprozesses und der Gründe für diese Gesetze.

Danach kann man dann darüber diskutieren - ansonsten ist es "Stammtisch" ..
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F_K

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #17 am: 12. April 2019, 09:59:47 »

Zusatz:

Solche Dinge wie "Alimentationsprinzip" gegenüber freier Verhandlung des Lohnes sollten verstanden sein ...
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BulleMölders

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #18 am: 12. April 2019, 10:10:22 »

Und man sollte auch bedenken, dass dem Beamten die Jahre bei der Bundeswehr bei der späteren Pension angerechnet werden. Damit sollte er sich deutlich besser stehen als die Rentennachzahlung als bei dem in das Angestelltenverhältnis gewechselten SaZ.
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tank1911

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #19 am: 12. April 2019, 10:11:57 »

@sambagirl:

Beschäftigen Sie und ihr Gefährte sich u.A. mal mit:

EUAZR vs. Überstunden als Angestellter
Rente (-neintrittsalter) vs. Pension (-seintrittsalter)
GKV/PKV vs. Freie Heilfürsorge/Beihilfe
Betriebsbedingte Kündigung vs. Geht nicht

Dann nochmal über die Ungerechtigkeit bei den paar Jahren Übergangsgebührnisse nachdenken...ansonsten wiederhol ich nochmal: am Anfang steht die Berufswahl.

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Tasty

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #20 am: 12. April 2019, 10:20:14 »

@ Tasty:
Ist schon sehr inkonsequent - und da werden dann, im Erfolgsfall, beide (BW und Du) nicht glücklich werden ... ziehe also am besten Deine Bewerbung zurück.

Welche Bewerbung 🤔 Du bist anscheinend im falschen Film....
Ich hatte vor 2 Jahren eine Einstellungszusage der Bw wegen inakzeptabler Konditionen abgelehnt, das ist richtig. Da leiste ich lieber weiter als Beamter eine der karten Besoldung entsprechende Arbeit und genieße die üppige Freizeit 😁

Abgesehen davon wärst Du sicherlich einer der letzten, auf dessen Rat ich in beruflichen Dingen Wert lege 😉
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dv_uffz

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #21 am: 12. April 2019, 10:46:25 »

@sambagirl:

Beschäftigen Sie und ihr Gefährte sich u.A. mal mit:

EUAZR vs. Überstunden als Angestellter
Rente (-neintrittsalter) vs. Pension (-seintrittsalter)
GKV/PKV vs. Freie Heilfürsorge/Beihilfe
Betriebsbedingte Kündigung vs. Geht nicht

Dann nochmal über die Ungerechtigkeit bei den paar Jahren Übergangsgebührnisse nachdenken...ansonsten wiederhol ich nochmal: am Anfang steht die Berufswahl.

Ergänzend dazu noch ...
- monatliche Vorauszahlung der Bezüge
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 6 Wochen und danach gekürztes Krankengeld vs. jeden Monat immer 100% ob krank oder nicht
- keine Familienzuschläge vs. Familienzuschläge (ab 2020 vss wesentlich höher für die eigenen Kinder)

Und und

Auch ich bin mit dem Z-Schein rein... ich wurde durch den Berufsförderungsdienst und auch den Sozialdienst hinreichend darüber aufgeklärt was mich erwartet... und die Nachteile (Ruhensregelung) habe ich bewusst in Kauf genommen...

Für mich langsam jammern aufm hohem Niveau
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dv_uffz

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #22 am: 12. April 2019, 10:55:02 »

Und bevor dies hier jemand aufgreift...natürlich sind wir froh darüber, dass mein Partner aufgrund des Z-Scheins trotz des Alters (wobei leider auch nur 1 Jahr zu alt ^^) noch diese Stelle erhalten konnte. Deshalb ist der dafür wegfallende Teil der Abfindung (sorry, falls das nicht der korrekte Begriff dafür ist) auch in Ordnung. Darüber beschweren wir uns auch nicht. Lediglich über die Verrechnung und Ungleichbehandlung der Übergangsgebührnisse.

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und dagegen angehen möchten, haben Sie nur folgende Möglichkeit ...

Gegen den Bescheid zur Ruhensregelung fristgerecht Widerspruch erheben, auf den (für Sie vermutlich negativen) Widerspruchsbescheid warten, anschließend Klageerhebung beim Verwaltungsgericht ...
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Rekrut84

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #23 am: 12. April 2019, 11:04:46 »

@Sambagirl

In den von mir genannten Urteilen wird sehr ausführlich begründet warum die Rechtslage so ist, und vor allem auch warum das im Einklang mit unserer Verfassung ist.

Vor dir haben schon andere versucht „dagegen“ anzugehen und das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt, dass das so richtig ist.

Nebenbei erwähnt wird dein Partner im Alter mit der Pension eines Beamten höchst 
wahrscheinlich viel besser dastehen als der Freund der jetzt kurzzeitig mehr Geld hat.
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LwPersFw

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #24 am: 12. April 2019, 11:28:30 »


....Denn ich finde nicht, dass es einen Grund gibt, hier Unterschiede zu machen.
Gesetzeslage hin oder her.
Auch der Gesetzgeber muss manches mal einstecken und Gesetze ändern, weil sie keine Berechtigung (mehr) haben....


Als die letzte Änderung dazu versucht wurde ... sah der Gesetzgeber es so:


"Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen,
( ... )In diese Prüfung sollte auch die Ruhensregelung für Zeitsoldaten insgesamt einbezogen werden.


Der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Dezember 2004 kann nicht gefolgt werden:

Mit dem Gesetzentwurf wird einer vom Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages
und vom Bundesrechnungshof erhobenen Forderung entsprochen
, neben im öffentlichen Dienst
erzieltem Verwendungseinkommen weitere Einkommensarten auf die Übergangsgebührnisse anzurechnen.

Die vorgesehene Verminderung der Übergangsgebührnisse um 15 Prozent, wenn ein Einkommen aus
einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes oder aus einer Bildungsmaßnahme in dieser Höhe
erzielt wird, ist daher ein an die Versorgungssystematik der ehemaligen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten
auf Zeit angepasstes vereinfachtes Verfahren.

Es ist nicht möglich, die pauschale Anrechnung auch auf Einkommen aus einer Verwendung im
öffentlichen Dienst (Verwendungseinkommen)
auszudehnen.

Hierdurch würde dem Grundsatz, dass die Versorgung aus öffentlichen Mitteln nicht über eine
angemessene Höhe hinaus gewährt werden darf, widersprochen werden.

Die strikte Einhaltung dieses Grundsatzes ist auch aufgrund der derzeitigen Haushaltslage dringend geboten.

Es ist auch nicht möglich, insgesamt auf die Ruhensregelung bei der Dienstzeitversorgung der ehemaligen
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu verzichten.

Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Höchstgrenze sich aus der Endstufe der
den Übergangsgebührnissen zugrunde liegenden Dienstbezügen berechnet, mindestens aber aus dem
eineinhalbfachen der Dienstbezüge der Besoldungsgruppe A 4.

Die ehemaligen Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit erhalten demzufolge ein Gesamteinkommen,
das regelmäßig höher ist als die während ihrer aktiven Dienstzeit erzielten Dienstbezüge.

Die derzeitigen Sparmaßnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts treffen große Bevölkerungsgruppen
innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Es würde in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stoßen, wenn der Gesetzgeber für den begrenzten
Kreis der Empfänger von Übergangsgebührnissen Sonderregelungen verabschieden würde
,
die den Bundeshaushalt mit Versorgungsmehrausgaben in Höhe von ca. 8 500 000 Euro zusätzlich
belasten würden (Ruhensbeträge 2004: 8 540 752,03 Euro)."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

sambagirl

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #25 am: 12. April 2019, 12:41:13 »

Mir sind hier durchaus Unterschiede bewusst. Es haben eben beide Berufsverhältnisse Vor- und Nachteile. Allerdings ist es naiv zu glauben, dass der Beamte heutzutage noch dermaßen bevorteilt ist, dass es diese Verrechnung rechtfertigt.
Unabhängig davon habe ich auch einen Beamten in der Familie und weiß, wie "toll" dieser "Vorteil" der "Kündigung geht nicht" ist, wenn es dann drauf ankommt. Hier hat sich über Jahre hinweg ein anderer Beamter in meiner Familie mit dieser Problematik rumschlagen müssen. Das war definitiv kein Zuckerschlecken und so manches Mal wurde dieser ach so tolle Vorteil verflucht. Und nun sagen Sie nicht er hätte ja einfach kündigen und/oder den Job wechseln können.
Aber das nun auszudiskutieren würde 1. zu weit greifen und 2. am Thema vorbei schießen. Die pauschale Aussage hierzu von tank1911 ist jedenfalls falsch.

Die monatliche Vorauszahlung von Bezügen halte ich auch nicht für eine sinnvolle Rechtfertigung zu dieser Problematik.
Natürlich ist die zeitlich unbegrenzte Fortzahlung des Beamtengehalts im Krankheitsfall attraktiv, allerdings halte ich persönlich das auch nicht für eine Begründung der Verrechnung, da man doch dann erstmal auch länger als 6 Wochen krank sein müsste, um von diesem Vorteil zu profitieren und das hoffentlich nicht der Fall sein wird. Ich weiß z.B. dass der andere Beamte in meiner Familie diesen "Vorteil" zum Glück nie nutzen musste.

Seit dem letzten Änderungsversuch, der ja offenbar mit 2004 schon lang zurückliegt, haben sich doch auch einige Dinge wieder geändert. Man sollte hier auch immer die Veränderung über die Jahre sehen. Wie schon vorhin erwähnt kommt es durchaus vor, dass Gesetze, die früher ihre Berechtigung hatten, irgendwann überarbeitet werden müssten, da sie so nicht mehr zutreffend sind.
Lustig finde ich hier übrigens auch die Begründung der Ablehnung mit den damals aktuellen Sparmaßnahmen und der Befürchtung von Unverständnis der Öffentlichkeit. Das zeigt doch letztlich auch wieder nur, dass es hier nicht um wirklich sinnvolle Argumente ging, sondern nur um Vermeidung von Mehrausgaben und schlechter öffentlicher Stimmung.

Im Endeffekt gibt es diese gesetzliche Regelung vermutlich einfach nur noch, weil irgendwo gespart werden muss und der Gesetzgeber eben leider am längeren Hebel sitzt. Zu denken, dass diese Verrechnung heutzutage noch gerechtfertigt ist, ist naiv.

Ich denke dieses Thema wurde damit nun hinreichend diskutiert. Ich danke euch für eure Antworten, wenn auch ich mit den Ansichten, wie unschwer zu erkennen ist, nicht immer einer Meinung sein möchte und werde. Über diese Angelegenheit werde ich mich dann woanders noch etwas mehr informieren. Vielleicht fehlt auch einfach ein neuer Vorstoß in dieser Richtung, denn die Gegebenheiten ändern sich nun mal über so viele Jahre.
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F_K

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #26 am: 12. April 2019, 12:54:03 »

Was hat sich denn "über die Jahre" am Alimentationsprinzip für Beamte geändert?

Genau - NIE ETWAS - wer dies nicht versteht, hat sich hoffensichtlich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt - kann man auch "naiv" nennen.
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KlausP

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #27 am: 12. April 2019, 12:57:43 »

Wir brauchen einen größeren Vorrat an Taschentüchern ...  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

tank1911

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #28 am: 12. April 2019, 17:45:38 »

Viel Glück.
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Jupiter

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Antw:Verrechnung von Übergangsgebührnissen
« Antwort #29 am: 11. Mai 2019, 13:56:09 »

Auch wenn mich das selber nicht treffen wird, stelle ich mich hinter die Argumentation der TE.

Die meisten Argumente "kannst doch froh sein" gehen völlig am Thema vorbei - meine Meinung.

Es ist sicherlich nicht unfair, dass jemand der nach dem DZE wieder beim Staat unterkommt, nicht zwei mal bezahlt wird, unbetritten.
Aber es ist unfair, dass jemand, der sich nach dem DZE für 10.000€ Brutto im Monat irgendwo anstellen lässt, trotzdem seine 75% vom letzten Gehalt bekommt.


Fair wäre, wenn jeder maximal sein Gehalt auf den vor-DZE-Stand aufgestockt bekäme.


Ich selber habe meine Festanstellung jetzt schon zugesagt bekommen, werde mein A8z-Gehalt nach der Bundeswehr halten können. Mit den 75% ÜGB dürften das dann am Ende 4,4k NETTO sein.  :o :o :o ;D
Und das drei Jahre lang. Mit der Einmalzahlung sind das in 3 Jahren zusätzlich gut 75k€.


ps: Übrigens fand ich die Aussage "wir leben in einem Rechtsstand" wirklich endkrass daneben. Da hat jemand den Gedanke von "Bürger in Uniform" überhaupt nicht verstanden. Nur weil irgendwo irgendwas (ggf. unnsiniges) in einem Buch steht, bedeutet das nicht, dass man es nicht kritisch hinterfragen darf.  Mit so einem verbohrten Obrigkeitsglauben sind wir im 20. Jh. gleich 2x hat auf die Fresse geflogen.
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