Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 16:55:05
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen zum Auslandseinsatz  (Gelesen 12144 mal)

Hades

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 156
Fragen zum Auslandseinsatz
« am: 15. April 2019, 15:47:17 »

Hallo Forumuser / Forumuserinen,

ich hätte einige fragen bezüglich der Auslandseinsätze. Vorab , mir geht's nicht um das Geld, ich will Soldat werden , sondern weil ich mich dafür berufen fühle.
1. Habe gelesen ein Auslandseinsatz kann 3 Wochen bis 6 Monate dauern, länger geht ja nicht lt. § 9 AO. Allerdings kann es dazu kommen , dass ich länger als 6 Monate weg bin ? ( also 1-2 Tage über die 6 Monate hinaus).
Gespeichert

SolSim

  • ****
  • Online Online
  • Beiträge: 699
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #1 am: 15. April 2019, 16:01:00 »

Was möchten Sie denn genau wissen?
Gespeichert

Hades

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 156
Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #2 am: 15. April 2019, 16:11:58 »

Hallo Forumuser/innen,

ich habe ein Paar fragen zu den Auslandseinsätzen, vorab es geht mir hier bei dem Beruf nicht darum viel Geld zu verdienen, sondern dass ich mich hierfür berufen fühle und es meine Bedürfnisse ( Teamgeist, Hilfsbereitschaft ect. erfüllt).

1. Ich habe gelesen ein Auslandseinsatz dauert zwischen 3 Wochen bis 6 Monate, laut Gesetz geht auch nicht länger § 9 AO, oder hat der Gesetzgeber für Soldaten eine extra Klausel, so dass Soldaten auch 1-2 tage über die angegebenen 6 Monate hinaus kann.

2. Bekommt man während der Zeit im Ausland außer den Gefahrenzuschlag , noch weitere steuerfrei oder steuerpflichtige Einnahmen ? Und was stehen mir für Ansprüche zur Verfügung bzw. auf was habe ich ein Recht?
Des weiteren was ist mit meiner Miete ect. oder andere monatlichen Kosten, ich bin fest davon überzeugt, dass ich diese weiter zahlen muss. Aber was passiert , wenn eine Rechnung kommt, und ich dieser nicht nachgehen kann oder generell Kosten die ich nicht wahrnehmen kann?

3. Man bekommt je nach Land eine anderen Gefahrenzuschlag. Bekommt man auch andere Boni wie Sonntagsarbeit und Spät / Nachtschicht oder sogar Feiertage? Und wie sieht es mit Verpflegungsmehraufwendungen aus? Die BW stellt mir ja Verpflegung zur Verfügung, allerdings habe ich gelesen ( kann natürlich falsch sein ) , dass man trotzdem welche bekommt.

4. Inwieweit ist meine Familie abgesichert, wenn mir was passieren sollte? Und muss man verheiratet sein , damit die noch jetzige Lebenspartnerin abgesichert ist?

5. Habe gelesen man darf nach Einsatz erst nach 20 Monaten erst wieder ins Ausland,( außer es geht nicht anders ). Aber kann man sich nicht eventuell freiwillig melden? ( Gibt ja , immer Leute die nicht können Aufgrund eines Pflegefalls zuhause oder Familienplanung , lt. Karriereberater), ich will die Einsätze nicht verherrlichen oder harmlos darstellen, aber immerhin trainieren Soldaten ja für diese Einsätze und wenn es deren Wunsch ist, wird dieser dann gewährt / in Betracht gezogen oder sogar verweigert?

Hoffe Ihr könnt mir helfen, gerne auch Links zu anderen Beiträgen oder aus dem Internet. Bei Unklarheiten meiner Aussagen, einfach fragen.

MfG
Gespeichert

Hades

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 156
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #3 am: 15. April 2019, 16:27:39 »

Es tut mir leid,  irgendwie hat sich das Internet selbstständig gemacht.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65785.msg674372.html#msg674372

Dies ist der eigentliche Link, mit den Fragen.  :-\
Gespeichert

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator a.D.
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14.220
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #4 am: 15. April 2019, 17:08:32 »

Die Themen sind jetzt hier zusammengeführt.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Tommie

  • Gast
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #5 am: 15. April 2019, 20:41:31 »

@ Hades:

Zu Ihren Fragen:

1. Das ist kompletter "Bullshit"! Ein Einsatz dauert so lange, wie er dauert! Ich kenne Kameraden, die waren ein Jahr im Einsatz, ich selbst war knappe sieben Monate in einem UN-Einsatz! Für Soldaten gilt das Soldatengesetz und das sagt dazu genau NICHTS aus …

2. Mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist alles abgegolten! Und man sollte schon jemanden im Inland haben, der einem den Briefkasten leert. Für den Rest gibt es Online-Banking!

3. Nochmal: Mit dem AVZ ist alles abgegolten, Verpflegung im Einsatz ist frei!

4. Das erklärt man Ihnen, bevor es los geht! Eine solche (aktenkundige!) Belehrung findet während der Einsatzvorbereitungen statt.

5. Ich kenne auch hier Soldaten, die haben einen ganz anderen Rhythmus gefahren. Und die 20 Monate, die Sie erwähnt haben, ist eine Idealvorstellung, die leider nicht oft umsetzbar ist! Spezialisten gehen öfter, aber meist kürzer, der Rest geht dann, wenn er sich bewirbt und ausgewählt wird. Rechnen Sie jedoch damit, wenn Sie sich einen tag nach Ihrer Rückkehr schon wieder bewerben, dass auch Bewerbungen abgelehnt werden!
Gespeichert

Edding400

  • Gast
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #6 am: 03. Mai 2019, 10:14:18 »

@ Hades:

Zu Ihren Fragen:

1. Das ist kompletter "Bullshit"! Ein Einsatz dauert so lange, wie er dauert! Ich kenne Kameraden, die waren ein Jahr im Einsatz, ich selbst war knappe sieben Monate in einem UN-Einsatz! Für Soldaten gilt das Soldatengesetz und das sagt dazu genau NICHTS aus …

2. Mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist alles abgegolten! Und man sollte schon jemanden im Inland haben, der einem den Briefkasten leert. Für den Rest gibt es Online-Banking!

3. Nochmal: Mit dem AVZ ist alles abgegolten, Verpflegung im Einsatz ist frei!

4. Das erklärt man Ihnen, bevor es los geht! Eine solche (aktenkundige!) Belehrung findet während der Einsatzvorbereitungen statt.

5. Ich kenne auch hier Soldaten, die haben einen ganz anderen Rhythmus gefahren. Und die 20 Monate, die Sie erwähnt haben, ist eine Idealvorstellung, die leider nicht oft umsetzbar ist! Spezialisten gehen öfter, aber meist kürzer, der Rest geht dann, wenn er sich bewirbt und ausgewählt wird. Rechnen Sie jedoch damit, wenn Sie sich einen tag nach Ihrer Rückkehr schon wieder bewerben, dass auch Bewerbungen abgelehnt werden!

So ganz stimmt deine 1. Aussage nicht, denn ich könnte nun auch sagen, dass Deine Ausführung „Bullshit“ ist!

Paragraph 62SG sagt relativ eindeutig, dass eine besondere Auslandsverwendung bis max. 7 Monate zulässig ist.
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.501
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #7 am: 03. Mai 2019, 10:34:16 »

Da geht es aber um Dienstleistungspflichten z.B. von Reservisten und nicht um FWDL/SaZ/BS. Sie sollten den Paragraphen nicht aus dem Gesetzeszusammenhang reißen sondern ihn im Kontext ab § 59 SG lesen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 948
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #8 am: 03. Mai 2019, 10:50:00 »

Ohne den ganzen Abschnitt gelesen zu haben, scheint es da um Reservisten zu gehen. Davon abgesehen steht da grundsätzlich und von diesem Grundsatz kann ggf abgewichen werden.

Nur, weil etwas nicht im Soldatengesetz steht, bedeutet das aber nicht, dass andere Gesetze, die etwas regeln, nicht gelten.
$9 AO sagt aber auch: "wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt."
Ein Auslandseinsatz ist so ausgelegt, dass du dich da nicht dauerhaft aufhältst. Deshalb wird auch keine Umzugskostenvergütung zugesagt, da unzumutbar.

Für den durchschnittlichen Soldaten sind aber 4 Monate, in einigen Verwendungen 6 Monate das Maß aller Dinge. Über alles Andere brauchst du dir vor der Einstellung noch keine Sorgen machen.
Danach soll (soll ist nicht muss) ein Zeitraum, von 20 Monaten kommen, in dem kein Einsatz ansteht. Durch Freiwilligkeit oder dienstlichen Bedarf (und der ist in einigen Bereichen sehr groß) kann sich das ganze aber deutlich verkürzen.
Es gibt Soldaten, die (freiwliig) je 2 Monate von 3 Kontingenten gemacht haben d.h. innerhalb eines Jahres 6 Monate im Einsatz waren. Andere haben drei volle Kontingente in Folge gemacht. Wieder andere machen 2 Monate und dann erstmal nichts mehr.
Genauso gibt es Soldaten, die in 12 Jahren nie in den Einsatz mussten und davon wiederum welche, die eigentlich gewollt hätten.
Wirklich pauschale Aussagen lassen sich dazu nicht treffen.

Zu den Rechnungen, Post usw empfehle ich dir, einen Bekannten/Verwandten regelmäßig nach deiner Wohnung gucken zu lassen. Alternativ gibt es Postdienstleister, zu denen du einen Nachsendeauftrag einrichtst und die dir deine gesamte Post einscannen.
Gespeichert

Cookie2014

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2019, 13:53:21 »

Hallo, stimmt es dass bei der luftwaffe zukünftig von einer Einsatzzeit von 2 Monaten auszugehen ist? Generell waren es doch sonst eher 4 bis 6 Monate.
Gespeichert

Eisensoldat

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 502
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2019, 14:27:14 »

Ich denke mal, die Dauer der Einsätze ist zumindest offen, wenn nicht gar VS-NfD eingestuft, darf also in einem öffentlichen Forum nicht diskutiert werden.
Wen es betrifft, der weiß schon wie lange er /sie/d gehen muss......
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.980
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #11 am: 11. Dezember 2019, 14:37:46 »

Die Einsatzdauer ist bestimmt durch die Art der Tätigkeit und dem Einsatz. 2 Monate war schon bisher möglich, wenn ein Splitting möglich war. Das hat aber nichts mit Lw, Heer oder Marine zu tun. Das ist allgemeingültig.

Es bietet sich wirklich denjenigen nach der Quelle zu fragen, der so ein Gerücht in die Welt setzt.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Angemon84

  • Gast
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #12 am: 11. Dezember 2019, 19:00:53 »

@Cookie
Sollte dein Freund eine luftfahrzeugtechn. Verwendung (Unteroffizier) inne haben, wird er wohl ca. 2 Monate im Einsatz verweilen. Sollte er allerdings als PersFw oder Betreuungssoldat eingesetzt werden, sind 4 Monate ohne Splitting wahrscheinlich. Über die Möglichkeit des Splitting entscheidet das Luftwaffentruppenkommando.
Gespeichert

gast20

  • Gast
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #13 am: 17. Dezember 2019, 12:09:42 »

Was bedeutet den dann genau ein Splitting und wie läuft sowas?
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.980
Antw:Fragen zum Auslandseinsatz
« Antwort #14 am: 17. Dezember 2019, 12:13:37 »

Der Einsatzzeitraum von bspw. 4 oder 6 Monaten wird durch 2 Personen wahrgenommen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de